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Betriebliche Altersvorsorge
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Warum ist eine betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sinnvoll?
Die gesetzliche Rente reicht vielfach nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Die Differenz zwischen dem Einkommen im Alter und dem, was man nach dem Erwerbsleben benötigt, wird als “Rentenlücke” bezeichnet. Um die Rentenlücke zu schließen, ist in den meisten Fällen eine zusätzliche Vorsorge nötig. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine attraktive Möglichkeit – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.
Arbeitnehmer bauen sich mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) rechtzeitig eine zweite Rente fürs Alter auf. Zahlt der Arbeitnehmer bei einer bAV in Form einer Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen, erhält er darüber hinaus einen Zuschuss des Arbeitgebers (bei Neuverträgen ab 2019; bei älteren Verträgen ab 2022) und spart Steuern und Sozialabgaben.
Beitragszahlungen sind auch im Rahmen der Riesterförderung (Zulagensicherung) möglich.
Mehr Details erfahren Sie auf der Seite „Betriebsrente: das müssen Arbeitnehmer wissen“.
Arbeitgeber können Arbeitnehmer mit dem Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge stärker an ihr Unternehmen binden. Der attraktive Benefit unterstützt die Suche nach neuen Mitarbeitern. Die Betriebsrente kann Arbeitnehmern darüber hinaus den Weg in die Frühverrentung erleichtern und den Arbeitgebern größeren Spielraum bei der Personalplanung ermöglichen.
Mehr Details erfahren Sie auf der Seite „Warum soll ich als Arbeitgeber eine bAV anbieten?“
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?
Neben der Direktversicherung gibt es noch weitere Durchführungswege:
- Pensionskasse: Eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen zum Zweck einer betrieblichen Altersvorsorge gegründet wird.
- Pensionsfonds: Vergleichbar mit der Pensionskasse. Für die Anlage Ihrer Beiträge kommen hierbei allerdings auch börsennotierte Aktien und Investmentfonds infrage.
- Rückgedeckte Unterstützungskasse: Selbständige Versorgungseinrichtung, bei der der Arbeitgeber Mitglied wird. Eine Fortführung bei Arbeitgeberwechsel ist bei diesem Modell nur möglich, wenn auch der neue Arbeitgeber ebenfalls der Versorgungseinrichtung beitritt.
- Rückgedeckte Pensionszusage: Hierbei steht der Arbeitgeber selbst für die Auszahlung einer Betriebsrente ein. Häufig übernimmt er selbst die Finanzierung, es ist allerdings auch eine Entgeltumwandlung möglich. Bei Insolvenz des Arbeitgebers ist die bAV-Rente durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.
Jede Durchführungsform hat dabei ihre besonderen Merkmale. Eine Übersicht finden Sie hier.
Was leistet die betriebliche Altersvorsorge?
Mit den Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge erhalten Arbeitnehmer grundsätzlich eine monatliche Betriebsrente im Alter. Je nach Vertrag kann statt einer Rentenzahlung auch die die angesparte Summe zu Rentenbeginn ausgezahlt werden.
Als Ergänzung können auch Hinterbliebene versorgt sowie die finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit abgemildert werden.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge?
Ja. Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben laut Gesetz einen Anspruch auf Umwandlung von Einkommen zu Gunsten einer betrieblichen Altersvorsorge.
Bietet der Arbeitgeber keine betriebliche Altersvorsorge an, hat der Arbeitnehmer ein Anrecht auf Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung.
Wer entscheidet, welche Form gewählt wird?
Über die Form der betrieblichen Altersvorsorge entscheidet der Arbeitgeber. Weder beim Durchführungsweg noch bei der Wahl des Anbieters haben die Arbeitnehmer ein Mitspracherecht.
Wie die bAV-Beiträge möglichst gewinnbringend angelegt werden können, erläutert Ihnen Ihr persönlicher HDI Betreuer.
Wer finanziert die betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann auf drei unterschiedlichen Wegen finanziert werden:
- Arbeitnehmerfinanzierte bAV: Bei diesem Modell leistet der Arbeitnehmer seine Beiträge in Form einer Entgeltumwandlung. Die Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge werden entweder aus seinem Brutto- und/oder Nettoeinkommen entrichtet. Bei HDI ist auch ein Wechsel oder eine Kombination der beiden steuerlichen Förderarten in einem Direktversicherungsvertrag möglich. Der Arbeitgeber leistet ggf. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent des umgewandelten Beitrags, sofern er eine Ersparnis bei der Sozialversicherung hat (bei Neuverträgen ab 2019, bei älteren Verträgen ab 2022). Eine rein arbeitnehmerfinanzierte bAV gibt es also ab 2022 nicht mehr in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
- Arbeitgeberfinanzierte bAV: Bei diesem Modell zahlt allein der Arbeitgeber die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge eines Arbeitnehmers.
- Mischfinanzierte bAV: Bei diesem Modell finanzieren sowohl der Arbeitnehmer, per Entgeltumwandlung, als auch der Arbeitgeber die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Wer dabei welchen Anteil übernimmt, kann individuell festgelegt werden.
Können vermögenswirksame Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge genutzt werden?
Ja. Vermögenswirksame Leistungen lassen sich grundsätzlich in Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Der Arbeitnehmer kann dabei die üblichen bAV-Vorteile in Anspruch nehmen. Mehr dazu erfahren Sie als Arbeitnehmer hier.