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Photovoltaik Versicherung
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Betreuer findenFür eine sonnige Zukunft – weitreichender Versicherungsschutz für Ihre Photovoltaikanlage
Mit der Installation einer Photovoltaikanlage kann man bares Geld verdienen, u.a. auch weil der Gesetzgeber diese hohen Investitionen fördert. Doch jede Anlage ist ständig einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt. Fällt beispielsweise die elektronische Steuerung einer Photovoltaikanlage infolge eines Sachschadens aus oder werden die Solarmodule durch Hagelschlag beschädigt, ist die Stromproduktion erheblich gestört, schlimmstenfalls droht ein Totalausfall.
- Versichert sind Photovoltaikanlagen bestehend aus z. B. Photovoltaikmodulen, Tragrahmen, Wechselrichter, Steuerungs- und Regeltechnik.
- Ersetzt werden die Wiederherstellungskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme (Neuwert)
- Ersetzt wird auch im Falle eines Ertragsausfalles die entgangene Einspeisevergütung
Vorteile der Photovoltaik Versicherung
- Pauschale Paketlösung von Elektronik- und Betriebsunterbrechungsversicherung (bis 50 kWp prämienfrei) in einer Police für alle Photovoltaikdach-, Wand- und Freiflächenanlagen
- Vorsorgeversicherung von 30 Prozent
- Prämienfreie Mitversicherung diverser Kosten bis 10 Prozent der Versicherungssumme, mindestens 10.000 Euro/maximal 25.000 Euro
- Montage- und Haftpflichtversicherung zuwählbar
- HDI ist einer der führenden Firmen-Versicherer in Deutschland
- Wir helfen Ihnen bei der Beurteilung Ihrer Risiken vor Ort mit unseren Experten
- Schäden werden durch Experten von HDI reguliert
Leistungen der Photovoltaik Versicherung
Versicherte Sachen
Photovoltaikanlagen bestehend z. B. aus Photovoltaikmodulen, Tragrahmen, Wechselrichter, Steuerungs- und Regeltechnik.
Versicherte Gefahren und Schäden
- Menschliche Ursachen wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub der Plünderung, Vandalismus und Sabotage
- Technische Ursachen wie Überspannung, Unterspannung, Fremdspannung, Kurzschluss, Ausfall von Steuerungseinrichtungen, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Brand, Blitzschlag (direkt oder indirekt), Explosion, Ruß und Rauch, Schmoren, Sengen und Glimmen
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Sturm und Hagel
- Unterbrechungsschäden infolge einer versicherten Gefahr
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme berechnet sich aus dem Neuwert der Anlage (Listenpreis) zuzüglich Bezugskosten einschließlich Montage.
Nicht versicherte Gefahren und Schäden
Vorsatz des Versicherungsnehmers, Abnutzung, Erdbeben, Kernenergie, Kriegsereignisse aller Art.
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Ersetzt werden die Wiederherstellungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme (Neuwert), sowie im Falle eines Ertragsausfalles die entgangene Einspeisevergütung von bis zu 2 Euro je kWp (kWp = Kilowatt-peak: sog. Spitzen- oder Peakleistung).