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Privat- oder Geschäftskunde?

Bei HDI gibt es Versicherungen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie entscheiden, welche Produkte und Inhalte Ihnen angezeigt werden.

Private Krankenversicherung

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Private Krankenversicherung
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Starke Leistungen beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus

Eine private Krankenversicherung bietet Ihnen mehr als nur medizinische Grundversorgung – sie steht für individuelle Leistungen, kurze Wartezeiten und erstklassige Behandlung. Ob beim Facharzt, im Krankenhaus oder bei der Vorsorge: Sie profitieren von hochwertiger Versorgung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Setzen Sie auf Gesundheit ohne Kompromisse.

Wer kann sich privat krankenversichern lassen?

Nicht jeder kann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln – aber für viele ist sie eine attraktive Option. Privat versichern können sich:

  • Angestellte mit einem regelmäßigem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Selbstständige und Freiberufler, unabhängig vom Einkommen
  • Beamte und Beamtenanwärter, oft mit Beihilfeanspruch
  • Studierende, die sich zu Studienbeginn von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen

Wo ist der Unterschied zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine Grundversorgung, die für alle Versicherten gleich ist. Die Beiträge bemessen sich an der Höhe des Einkommens. Sie basiert auf einem solidarischen Prinzip: Alle zahlen in einen Topf ein, aus diesem werden die Ausgaben aller gedeckt. Das heißt, wer mehr einzahlt, dem stehen deswegen nicht automatisch verbesserte Leistungen zu.

Eine private Krankenversicherung bietet individuell wählbaren Versicherungsschutz. Die Beitragshöhe errechnet sich nach dem gewählten Tarif, dem eigenen Alter und Gesundheitszustand. Somit ist das System deutlich individueller.

Die richtige Krankenversicherung für Selbstständige – PKV oder GKV?

Als Selbstständige oder Freiberufler haben Sie die Wahl: gesetzliche (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV). Beide Systeme bieten Vor- und Nachteile – entscheidend sind Ihre persönlichen Bedürfnisse, Ihre Lebenssituation und Ihre finanzielle Planung.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

  • Beiträge richten sich nach dem Einkommen
  • Familienversicherung für Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen möglich
  • Solide Grundversorgung, aber mit Leistungsgrenzen

Private Krankenversicherung (PKV):

  • Beiträge richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen
  • Zugang zu erstklassiger medizinischer Versorgung
  • Individuelle Tarife und bessere Leistungen bei Vorsorge und Behandlung

Wann kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?

Möglich ist ein Wechsel mit einer ordentlichen Kündigung. In dem Fall gilt eine dreimonatige Frist bis zum Ende des Versicherungsjahres.

Nach einer Beitragserhöhung, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In dem Fall besteht eine zweimonatige Kündigungsfrist.

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Personenkreis

Angestellte bis 55 Jahre

Selbstständige bis 55 Jahre

Personen über 55 Jahre

Schwerbehinderte

Voraussetzungen


  • Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze
  • Arbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld I)
  • Arbeiten in einem EU-Land mit Krankenversicherungspflicht


  • Aufgabe der Selbstständigkeit als Hauptberuf und arbeiten als Angestellter mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze
  • Aufgabe der Selbstständigkeit bei einem Gesamteinkommen von maximal 535 Euro /Monat (Wechsel in die Familienversicherung von Ehe- oder eingetragenem Lebenspartner)


  • Wechsel in die Familienversicherung von Ehe- oder eingetragenem Lebenspartner
  • eigenes Einkommen beträgt maximal 535,00 Euro/Monat

Grad der Schwerbehinderung liegt bei mindestens 50 Prozent

Personenkreis

Voraussetzungen

Angestellte bis 55 Jahre

  • Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze
  • Arbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld I)
  • Arbeiten in einem EU-Land mit Krankenversicherungspflicht
Selbstständige bis 55 Jahre

  • Aufgabe der Selbstständigkeit als Hauptberuf und arbeiten als Angestellter mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze
  • Aufgabe der Selbstständigkeit bei einem Gesamteinkommen von maximal 535 Euro /Monat (Wechsel in die Familienversicherung von Ehe- oder eingetragenem Lebenspartner)
Personen über 55 Jahre

  • Wechsel in die Familienversicherung von Ehe- oder eingetragenem Lebenspartner
  • eigenes Einkommen beträgt maximal 535,00 Euro/Monat
Schwerbehinderte
Grad der Schwerbehinderung liegt bei mindestens 50 Prozent

Vorteile der privaten Krankenversicherung

  • Umfangreicher Versicherungsschutz ohne die Versorgungslücken einer gesetzlichen Krankenversicherung

  • Privatpatient bei einer ambulanten, stationären oder zahnärztlichen Heilbehandlung

  • Freie Wahl unter allen Krankenhäusern, die die vertraglichen Voraussetzungen erfüllen

Komfort-Schutz - Tarif BestMed BMK & BMKD

Selbstbeteiligung

  • 2.000 Euro Selbstbeteiligung / Kinder und Jugendliche 920 Euro
  • 960 Euro Selbstbeteiligung / Kinder und Jugendliche 400 Euro
  • 400 Euro Selbstbeteiligung / Kinder und Jugendliche hälftig
  • Ohne Selbstbeteiligung

Beitragsrückerstattung

  • Zahlung einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung, sofern Sie mindestens ein Jahr keine Erstattungen für ambulante und zahnärztliche Leistungen von der DKV erhalten haben
  • Beispiel: Beispiel: 2.100 Euro pro Jahr im Tarif BMK0 (ohne Selbstbeteiligung) / Kinder und Jugendliche hälftig

Beim Arzt

  • 100 Prozent für ärztliche Leistungen auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte
  • 100 Prozent für verordnete digitale Gesundheitswendungen (DIGA)
  • 100 Prozent für Vorsorgeuntersuchungen
  • 100 Prozent für Psychotherapie für die ersten 30 Sitzungen
  • Augenlasik nach vorheriger schriftlicher Zustimmung

Arzneimittel

  • 100 Prozent für Arznei- und Verbandmittel

Beim Zahnarzt

  • 100 Prozent für Zahnbehandlung Erstattungsfähige Aufwendungen
  • 100 Prozent für Zahnprophylaxe einschließlich professioneller Zahnreinigung
  • 100 Prozent für Kieferorthopädie bei Behandlungsbeginn bis zum 19. Lebensjahr
  • 75 Prozent für Zahnersatz, Inlays, Implantate, Zahnkronen Erhöhung auf 85 Prozent bei Nutzung kooperierender Partnerzahnärzte
  • max. 6 Implantate pro Kiefer
  • Begrenzte Leistungen in den ersten fünf Jahren
    - 1.000 Euro im ersten Jahr
    - 2.000 Euro in den ersten beiden Jahren
    - 3.000 Euro in den ersten drei Jahren
    - 4.000 Euro in den ersten vier Jahren
    - 5.000 Euro in den ersten fünf Jahren
    - Entfall der Staffelung der ersten fünf Jahre bei Unfall

Im Krankenhaus

  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • Unterbringung im Zweibettzimmer
  • Beitragsfreiheit ab dem 92. Tag. Dauert ein Krankenhausaufenthalt länger als 91 Tage, zahlen Sie keine Beiträge mehr für Ihre Krankenversicherung.
  • 100 Prozent stationäre Entbindung - 1.000 Euro pauschal
  • Bis zu 80 Euro Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Zweitbettzimmer und Chefarztbehandlung

Heilpraktiker

  • 80 Prozent für Heilpraktiker bis 1.000 Euro pro Jahr
  • 80 Prozent für Naturheilverfahren bis 1.000 Euro pro Jahr einschließlich Arzneimittel

Sehhilfen

  • 100 Prozent für Sehhilfen bis zu 500 Euro innerhalb von 24 Monaten

Hilfsmittel

  • 100 Prozent für Hilfsmittel (z.B. Gehstützen)

Heilmittel

  • 100 Prozent bis zu den im tariflichen Heilmittelverzeichnis genannten Höchstbeträgen
  • inkl. Logopädie und Ergotherapie

Ausland

  • Im europäischen Ausland zeitlich unbefristeter Schutz bei einem vorübergehenden Aufenthalt.
  • Im außereuropäischen Ausland bis zu sechs Monate Versicherungsschutz bei einem vorübergehenden Aufenthalt / max. zwei Monate bei Reiseunfähigkeit
  • Behandlungskosten im europäischen Ausland. Übernahme bis zu der Höhe wie sie im jeweiligen Land üblich sind
  • Behandlungskosten im außereuropäischen Ausland. Übernahme bis zur doppelten Höhe, wie sie bei einer Behandlung in Deutschland anfallen würden

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