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Pflegeversicherung – Tarife, Leistung und Vorteile

Genießen Sie die Freiheit, im Falle der Pflegebedürftigkeit selbst zu entscheiden, wofür Sie Ihr Geld einsetzen möchten. Ganz gleich, ob Sie die private Pflege zuhause oder eine umfassende stationäre Betreuung wünschen. Zusammen mit unserem Partner DKV Deutsche Krankenversicherung AG bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Tarife an.

Was deckt die Pflegeversicherung ab?

Mit der HDI Pflegeversicherung können Sie das Risiko der Pflegebedürftigkeit individuell und bedarfsgerecht absichern. HDI bietet drei Produktlinien an, die sich im Versicherungsumfang unterscheiden. Der Versicherungsschutz jeder Produktlinie kann durch zahlreiche Optionen erweitert werden. Ein HDI Betreuer bietet Ihnen einen maßgeschneiderten Tarif an.

HDI Pflegerente Basis

Absicherung ab der schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 4 und 5)

HDI Pflegerente Klassik

Absicherung einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab Pflegegrad 2)

HDI Pflegerente Exklusiv

Absicherung einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab Pflegegrad 2)

HDI Pflegerente Basis
HDI Pflegerente Klassik
HDI Pflegerente Exklusiv
Absicherung ab der schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 4 und 5)
Absicherung einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab Pflegegrad 2)
Absicherung einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab Pflegegrad 2)

Wichtige Gründe für eine private Pflegeversicherung

Ihre Vorteile auf einen Blick

Unabhängig von der gewählten Produktlinie bietet Ihnen die HDI Pflegerente viele Highlights.

  • Abschluss ab 18 bis 75 Jahre möglich

  • Weltweiter Versicherungsschutz

  • Einstufung in die Pflegegrade nach gesetzlicher Definition (SGB XI) oder Punktesystem

  • Risikoprüfungshotline: +49 30 2587-100

  • Auszahlungen während der Vertragslaufzeit möglich

  • Nachversicherungsgarantie

  • Nachzahlung bis zu zwölf Monate rückwirkend

  • Erhöhung der Pflegerente durch Plusrente

Mit der Tagegeldversicherung erhalten Sie bis zu 160 € pro Tag. Eine private Pflegeversicherung macht vieles möglich.

Leistungen

Pflege zuhause: Pflegegrad 5

Pflegegrad 4

Pflegegrad 3

Pflegegrad 2

Pflegegrad 1

Pflege in Pflegeheimen (Vollstationäre Pflege)

Pflege Tagegeld

150% des Tagegeldes

100% des Tagegeldes

70% des Tagegeldes

40% des Tagegeldes

30% des Tagegeldes

bis zu 150% des Tagegeldes

Leistungen
Pflege Tagegeld
Pflege zuhause: Pflegegrad 5
150% des Tagegeldes
Pflegegrad 4
100% des Tagegeldes
Pflegegrad 3
70% des Tagegeldes
Pflegegrad 2
40% des Tagegeldes
Pflegegrad 1
30% des Tagegeldes
Pflege in Pflegeheimen (Vollstationäre Pflege)
bis zu 150% des Tagegeldes

Was ist eine private Pflegeversicherung?

Ein Platz im Pflegeheim kostet schnell 3.500 Euro pro Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt davon derzeit maximal 2.005 Euro. Was darüber hinausgeht, müssen Betroffene oder ihre Diese Erfahrung macht ein großer Teil der knapp vier Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland.Laut Verband der Ersatzkassen (VDEK) lag die finanzielle Belastung für einen Pflegebedürftigen im Monat bei durchschnittlich 1.940 Euro (Stand: Januar 2020). Diesen Eigenanteil müssen Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlen, falls keine private Pflegezusatzversicherung vorhanden ist.

Beispiel für Eigenanteil bei stationärer Pflege (Pflegegrad 3)

Leistungen pro Monat

Pflegesatz

Unterkunft

Verpflegung/Investitionskosten

Gesamt

Zuschüsse aus der Pflegekasse

Eigenanteil

Kosten pro Monat

1.656,98 EUR

425,27 EUR

697,83 EUR

2.780,08 EUR

-1.262,00 EUR

1.518,08 EUR

Leistungen pro Monat
Kosten pro Monat
Pflegesatz
1.656,98 EUR
Unterkunft
425,27 EUR
Verpflegung/Investitionskosten
697,83 EUR
Gesamt
2.780,08 EUR
Zuschüsse aus der Pflegekasse
-1.262,00 EUR
Eigenanteil
1.518,08 EUR

Leistungen pro Monat

24 h Betreuungskraft (Hauswirtschaft, Grundpflege)

Vermittlungspauschale Agentur

Gesamt

Pflegegeld (PG3)

Verhinderungspflege (auf 12 Monate heruntergerechnet)

Eigenanteil

Kosten pro Monat

2.100,00 EUR

69,00 EUR

2.169,00 EUR

545,00 EUR

-134,33 EUR

1.489,67 EUR

Leistungen pro Monat
Kosten pro Monat
24 h Betreuungskraft (Hauswirtschaft, Grundpflege)
2.100,00 EUR
Vermittlungspauschale Agentur
69,00 EUR
Gesamt
2.169,00 EUR
Pflegegeld (PG3)
545,00 EUR
Verhinderungspflege (auf 12 Monate heruntergerechnet)
-134,33 EUR
Eigenanteil
1.489,67 EUR

Beispiel für Eigenanteil bei häuslicher 24-Stunden-Pflege (Pflegegrad 3)

Hier schafft eine zusätzliche, private Pflegeversicherung finanzielle Unabhängigkeit. Wer sie abschließt, muss sich zumindest um das Finanzielle keine Sorgen machen, sollte er pflegebedürftig werden. Die Versicherung füllt die Lücke zwischen den staatlichen Geldleistungen den anfallenden Pflegekosten zu Hause oder im Pflegeheim.

Damit schützen Sie nicht nur sich selbst vor hohen Kosten, sondern bewahren auch Ihre Familie vor einem möglichen Vermögensverlust. Ohne die private Absicherung müssen Pflegebedürftige ihre eigenen Rücklagen zur Finanzierung der Pflege verwenden – bis auf eine Vermögensreserve in Höhe von 5.000 Euro. Das bedeutet, dass neben Einkünften wie der Rente oder Mieteinnahmen auch Sparguthaben oder Wertpapierdepots genutzt werden müssen, um den Pflegedienst oder das Pflegeheim zu bezahlen. Reicht das nicht aus oder sind die Ersparnisse aufgebraucht, springt das Sozialamt ein.

Es gibt allerdings zwei Ausnahmen:

  • Leben Eheleute in einem gemeinsamen Haushalt, steht auch der Partner mit seinem Einkommen und Vermögen in der Pflicht. Verheirateten Paaren stehen damit 10.000 Euro als Vermögensreserve zu.
  • Kinder können ebenfalls verpflichtet werden, für Eltern Unterhalt zu zahlen. Seit Januar 2020 werden Kinder aber erst in die Pflicht genommen, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.

Eine private Pflegeversicherung schützt nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch ihre Ehepartner und Kinder vor solchen staatlichen Rückgriffen.

Wer ist laut Pflegeversicherung pflegebedürftig?

Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Jeder kann in diese Situation geraten, dass er seinen Alltag nicht mehr allein bewältigen kann.Der Staat definiert im Pflege-Versicherungsgesetz (SGB XI), wer Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung hat:

Pflegebedürftig sind demnach Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Ursachen so stark in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, dass sie fremder Hilfe benötigen – vorübergehend oder dauerhaft.Entscheidend ist, dass die Betroffenen die Einschränkungen nicht aus eigener Kraft ausgleichen können. Und das für einen voraussichtlichen Mindestzeitraum von sechs Monaten. Ob das der Fall ist, klärt eine Untersuchung.

Gutachter prüfen die Fähigkeiten des Betroffenen in bestimmten Bereichen, den sogenannten Modulen:

Illustration

Darüber hinaus geht es darum, wie die potenziell Pflegebedürftigen mit außerhäuslichen Aktivitäten und der Haushaltsführung zurechtkommen.

Übrigens: Betroffene, die nach dem alten System in Pflegestufen eingeteilt wurden, werden nicht immer erneut untersucht. Stattdessen erhalten sie einen Pflegegrad, der ihrer bisherigen Pflegestufe entspricht.

  • Mobilität

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  • Selbstversorgung

  • Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Was leistet die Pflegepflichtversicherung?

Was die Pflege kostet, hängt zum einen von der Region und dem gewählten Pflegeheim bzw. Pflegedienst ab, zum anderen von den sogenannten Pflegegraden, die 2017 das System der Pflegestufen abgelöst haben.

Welchen Anteil die gesetzliche Pflegepflichtversicherung jeweils beisteuert, zeigt die folgende Grafik:

Diese Zuschüsse mögen auf den ersten Blick hoch erscheinen, doch reichen sie in vielen Fällen nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken.

So liegt der Kassenanteil für die stationäre Pflege bei Pflegegrad 5 bei 2.005 Euro, die durchschnittlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 3.945 Euro.

Somit verbleibt hier ein Eigenanteil von 1.940 Euro im Monat. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung lässt sich das ändern. Mit HDI sind Sie auf der sicheren Seite.

Ab welchem Alter ist die private Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Je früher Sie in die private Pflegezusatzversicherung einsteigen, desto besser. Schließlich lässt sich in den meisten Fällen nicht einschätzen, wann Sie pflegebedürftig werden. Bereits ein falscher Schritt kann einen schweren Sturz mit dramatischen Folgen auslösen – auch in jungen Jahren.

Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit der Pflegebedürftigkeit natürlich an. Dafür sorgen in der Regel Krankheiten und der unvermeidliche Alterungsprozess. Dieses erhöhte Risiko macht die Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung umso teurer, je später sie abgeschlossen wird.

Ein weiterer Kostenfaktor: Die Versicherungsgesellschaften haben weniger Möglichkeiten Kapital zu bilden.
Das bedeutet: Wenn Sie die Versicherung schon in jungen Jahren abschließen, wo das Risiko einer Pflegebedürftigkeit noch gering ist, legt die Versicherungsgesellschaft einen Teil Ihrer Beiträge an.

Tipp: Wer die Pflegezusatzversicherung als junger Mensch abschließt, braucht monatlich deutlich weniger zu zahlen.Das liegt nicht zuletzt daran, dass preistreibende Vorerkrankungen eher selten sind.

Kann ich Beiträge zu einer privaten Pflegeversicherung steuerlich geltend machen?

Nur bis zu der jeweiligen Grenze lassen sich Beiträge für Vorsorgeaufwendungen – und damit auch für die private Pflegezusatzversicherung – beim Finanzamt geltend machen. Alles was darüber liegt, wird nicht berücksichtigt.

HDI bietet Ihnen eine private Pflegeversicherung nach Ihren Wünschen. Ihr HDI Betreuer hilft Ihnen gern weiter.