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Betreuer findenBei Pflegebedürftigkeit gut versorgt
Es gibt Themen, über die man lieber nicht nachdenken möchte. Die eigene Pflegebedürftigkeit ist eines davon. Doch darauf zu vertrauen, selbst nicht zum Pflegefall zu werden, ist kurzsichtig. Fakt ist, dass die Deutschen immer länger leben. Mit der höheren Lebenserwartung steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen.
Ein solcher Schicksalsschlag ist in der Regel mit beachtlichen Kosten verbunden. Auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sollten Sie sich dabei nicht verlassen. Diese bietet nämlich nur eine Grundabsicherung. Wer nicht vorgesorgt hat, läuft im Pflegefall Gefahr, seine gesamten Rücklagen aufbrauchen zu müssen. Auch Angehörige können für die Finanzierung Ihrer Pflegekosten zur Kasse gebeten werden. Mit der HDI Pflegerente sichern Sie sich gegen die gefürchtete Pflegelücke ab. Gleichzeitig haben Sie die Gewissheit, im Pflegefall gut versorgt zu sein, ohne Ihre Familie zu belasten.
Volle Flexibilität mit der HDI Pflegerente: Leistung schon ab Pflegegrad 2
Bei der HDI Pflegerente entscheiden Sie selbst:
- Wie viel Sie in Ihre Pflege investieren wollen
- Wie hoch die monatliche Auszahlung im Pflegefall sein soll
- Ob Sie einen ambulanten Pflegedienst zu Hause oder
- Die Unterbringung im Pflegeheim in Anspruch nehmen möchten.
Die Höhe Ihrer monatlichen Pflegerente können Sie zwischen 250 und 4.000 Euro selbst bestimmen.Bereits ab Pflegegrad 2 werden Ihnen auf Wunsch mit der Pflegerente Exklusiv die vereinbarten Leistungen ausgezahlt. Eine Auszahlung ab Pflegegrad 3 ist mit dem Tarif Klassik möglich. Finanzielle Unterstützung im Fall eines höheren Pflegebedarfs ab Pflegegrad 4 erhalten Sie standardmäßig.
Auch finanziell flexibel bleiben
Legen Sie einmal einen größeren Betrag in Ihre Absicherung an und Sie sind im Pflegefall optimal versorgt. Bei finanziellen Engpässen haben Sie bei HDI sogar die Möglichkeit, anteilig Kapital aus Ihrer privaten Pflegeversicherung zu entnehmen. Auch Ihre Angehörigen können von der Vorsorge profitieren, wenn Sie selbst die Pflegerente nicht in Anspruch nehmen: Für den Todesfall können Sie vorab bestimmen, dass Ihren Angehörigen Ihre eingezahlten Beiträge erstattet werden.