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Oldtimer-Versicherung
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Betreuer findenSchutz für Ihr Liebhaberfahrzeug
Diese Autoversicherung für Klassiker deckt ganz besondere Werte ab. Jede Fahrt mit Ihrem Oldtimer ist eine Zeitreise voller Gefühle. Sie führt weg vom Alltag, hin zum Besonderen. Ihr Oldtimer ist ein historischer Schatz. Ganz sicher: Wir passen bestens auf ihn auf.
- Wert- und marktgerechtes Versicherungskonzept
- Schutz für Oldtimer schon ab einem Fahrzeugalter von 25 Jahren
- Günstige Prämie und unkomplizierte Angebotsberechnung für Ihr Liebhaberfahrzeug
Vorteile der Oldtimerversicherung
Oldtimer-Versicherung – Vorteile, Leistung und Kosten
Bestnoten für die HDI Oldtimer-Versicherung
Vorsorgedeckung bei Wertsteigerung
Viele Sammlerfahrzeuge werden im Laufe der Jahre immer wertvoller. Die HDI Oldtimer-Versicherung überzeugt mit einer außergewöhnlich hohen Vorsorgedeckung. Falls sich der Marktwert Ihres Liebhaberfahrzeugs zum Zeitpunkt eines Totalschadens gesteigert hatte, kann unsere Höchstersatzleistung bis zu 120 % der Versicherungssumme betragen. Diese Vorsorge bietet mehr Schutz für Ihren Klassiker und ermöglicht eine wertgerechte Schadenregulierung. Sie beugt einer Unterversicherung und Unstimmigkeiten über den Wert eines Oldtimers vor.
Produktdetails
Die Tarife
- Antike Fahrzeuge (bis Baujahr 1939)
- Veteranenfahrzeuge (bis Baujahr 1964)
- Liebhaberfahrzeuge (mindestens 25 Jahre alt)
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist mindestens 25 Jahre alt.
- Der Marktwert beträgt mindestens 3.500 Euro (bei Zweirädern mindestens 500 Euro).
- Es ist kein Campingfahrzeug.
- Es ist kein gewerblich genutztes Fahrzeug.
- Die Zustandsnote ist nicht schlechter als 3. Für Pkw mit einem Marktwert über 25.000 Euro (oder sonstige Fahrzeuge über 5.000 Euro) liegt ein Gutachten vor, das nicht älter als 3 Jahre ist.
- Pro Jahr fährt Ihr Oldtimer maximal 9.000 km.
- Nachts steht das Fahrzeug in einer abschließbaren Einzel- oder Doppelgarage.
- Das Fahrzeug befindet sich im Originalzustand.
- Halter und Fahrer des Fahrzeugs sind nur der Versicherungsnehmer oder sein Partner in häuslicher Gemeinschaft und beide sind als Fahrer mindestens 25 Jahre alt.
- Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung muss mindestens eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.
- Sie besitzen einen Alltags-Pkw oder einen Dienst-Pkw zur alleinigen Nutzung. Als Nachweis genügt z. B. eine Kopie der aktuellen Beitragsrechnung bzw. des Dienstwagenüberlassungsvertrags.
Wertermittlung
Damit wir Ihr Fahrzeug in einen unserer Oldtimer-Tarife einstufen können, benötigen wir den genauen Marktwert des Fahrzeugs, der anhand eines Bewertungsbogens oder eines Gutachtens ermittelt wird. Dort müssen Marktwert und Zustandsnote des Fahrzeugs ausgewiesen sein. Die Zustandsnote darf dabei nicht schlechter als 3 (gem. Bewertungsbogen, Classic Data- Kurzgutachten/ Gutachten) sein.
Für die Erstellung des Gutachtens empfehlen wir Ihnen die Firma Classic Data.
Sonderkennzeichen „Historisches Kennzeichen”
- Eingeführt am 29.07.1997
- Euro-Kennzeichen, letztes Zeichen: "H" für "Historisches Fahrzeug" (das Zeichen "H" ist kein Bestandteil der Erkennungsnummer)
- Voraussetzungen: Fahrzeug muss vorwiegend zur "Pflege des kfz-technischen Kulturgutes" eingesetzt werden, weitgehender Originalzustand, Mindestalter: 30 Jahre
- Besonderes Gutachten erforderlich (amtlich anerkannter Sachverständiger)
- Günstige Pauschal-Steuer
- Keine Einschränkungen der Verwendung wie beim roten Oldtimer-Kennzeichen
Sonderkennzeichen „Saisonkennzeichen”
Auch für Oldtimer besteht seit dem 01.03.1997 die Möglichkeit, ein Saisonkennzeichen zu beantragen.
Das Fahrzeug wird dann mit diesem Kennzeichen nur einmal zum Verkehr zugelassen. Die jeweilige Zulassungsdauer/ Saison kann frei gewählt werden und wird sowohl auf dem amtlichen Kennzeichen als auch auf der Doppelkarte dokumentiert. Das bedeutet, dass das Fahrzeug jedes Jahr in diesem Zeitraum verwendet werden darf. Die Mindestdauer für Saisonkennzeichen beträgt zwei und die Höchstdauer elf Monate.
Die Zulassungsdauer wird durch eine Zahlenkombination auf dem amtlichen Kennzeichen ausgewiesen. Angegeben sind jeweils der Beginn- und der Endmonat des Zulassungszeitraumes. Der Beginn ist immer der erste Tag, das Ende immer der letzte Tag des betreffenden Monats. Ein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen darf außerhalb des Zulassungszeitraums auf öffentlichen Straßen nicht in Betrieb gesetzt werden.
Außerhalb der Saison besteht nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz im Rahmen einer Ruheversicherung. Das Fahrzeug darf daher in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung nur innerhalb des Einstellraumes bzw. des umfriedeten Abstellplatzes benutzt werden. In der Fahrzeugversicherung wird Versicherungsschutz im Rahmen der Sonderbedingungen für die Oldtimer-Versicherung gewährt, als ob das Fahrzeug stillgelegt wäre. Eine Ruheversicherung außerhalb des Zulassungszeitraums besteht nur dann, wenn der Vertrag bereits eine Fahrzeugvoll- bzw. Fahrzeugteilversicherung beinhaltet.
Sonderkennzeichen „rotes Dauerkennzeichen”
Oldtimerbesitzer können bei Erfüllen von bestimmten Voraussetzungen ein sogenanntes Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (Wechselkennzeichen) erhalten. An die Verwendung dieses Kennzeichens sind jedoch vom Gesetzgeber folgende Auflagen geknüpft:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimern sowie der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
- An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
- Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung
Die Prämienberechnung richtet sich in der Kraftfahrt-Haftpflicht- und ggfs. Fahrzeugvollversicherung jeweils nach dem Fahrzeug mit der höchsten Prämie. Über diesen Vertrag sind dann alle anderen Oldtimer des Versicherungsnehmers ebenfalls Haftpflicht- und das jeweils mit dem roten Kennzeichen ausgestatteten Fahrzeug ggfs. Vollkasko versichert. Voraussetzung für den Abschluss einer Fahrzeugvollversicherung ist jedoch, dass für die übrigen Fahrzeuge eine Fahrzeugteilversicherung abgeschlossen wird. Die Prämienberechnung dieser Fahrzeugteilversicherung richtet sich nach dem jeweiligen Marktwert des Oldtimers.
Bei Abschluss einer Fahrzeugteilversicherung wird für jedes Fahrzeug die Prämie entsprechend dem jeweiligen Marktwert berechnet. Die Prämien für die Kraftfahrt-Haftpflicht- und die Fahrzeugversicherung sind feste Einmalprämien und gelten für die Dauer eines Jahres. Die geringere Zulassungsdauer ist in der Prämienkalkulation berücksichtigt. Eine Prämienerstattung erfolgt nur, wenn das versicherte Fahrzeug verkauft oder endgültig abgemeldet wird.
In der Kraftfahrt-Haftpflicht- und in der Fahrzeugvollversicherung wird kein Schadenfreiheitsrabatt gewährt bzw. angerechnet. Es kann auch kein Schadenfreiheitsrabatt durch unfallfreies Fahren erworben werden. Aus diesem Grund wird bei einem Versichererwechsel kein Schadenfreiheitsrabatt bestätigt.