Warentransport- versicherung

Warentransportversicherung
  • Mitversicherung höherer Gewalt
  • Variable Höchstentschädigungsgrenzen
  • Weltweiter Versicherungsschutz möglich

Umfassender Schutz auf Basis einer Allgefahrendeckung

Güter sind auf ihren Transportwegen vielfältigen, zum Teil erheblichen Gefahren ausgesetzt. Abhängig von der Wahl des Transporteurs kommen unterschiedliche Haftungsvereinbarungen zum Zuge. Die Warentransportversicherung schützt bezogene und versendete Güter, egal ob sie mit eigenen oder fremden Verkehrsmitteln befördert werden.

Vorteile der HDI Warentransportversicherung

Illustration
Die HDI Warentransportversicherung bietet eine Vielzahl von Vorteilen:
  • Versicherbar sind alle Güter aus dem Produktions- und Handelsprogramm sowie Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Werkzeuge
  • Geltungsbereich innerhalb von acht wählbaren Ländergruppen bis hin zur weltweiten Deckung möglich
  • Mitversicherung von Schäden durch Feuer im Zwischenlager
  • Mitversicherung von Schäden durch Transportmittelunfall
  • Mitversicherung von Verlust und Diebstahl
  • Mitversicherung von Beschädigung durch Nässe und Verderb

Leistungen der Warentransportversicherung

Versicherte Güter
Versicherbar sind alle Güter aus dem Produktions- und Handelsprogramm sowie Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Werkzeuge.
Versicherte Gefahren und Schäden
Die Warentransportversicherung bietet umfassenden Schutz auf Basis einer Allgefahrendeckung. Hierzu gehören beispielsweise Schäden, die durch folgende Ursachen entstanden sind:
  • Feuer im Zwischenlager,
  • Transportmittelunfall,
  • Höhere Gewalt (Eisregen, Glatteis, Unwetter…),
  • Beschädigung durch Nässe und Verderb,
  • Verlust und Diebstahl,
und aus diesen Ursachen resultierende Güterfolgeschäden.
Versicherter Zeitraum
Der Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem die Güter zur Beladung von ihrem Lagerort entfernt werden, während sämtlicher Transporte und damit zusammenhängender Lagerungen sowie Ein-, Aus- und Umladungen bis zur endgültigen Abladestelle.
Örtlicher Geltungsbereich
Der örtliche Geltungsbereich ist innerhalb von acht wählbaren Ländergruppen bis hin zur weltweiten Deckung ausdehnbar.
Höchstentschädigungsgrenzen
Variable Höchstentschädigungsgrenzen in festgelegten Stufen zwischen 50.000 Euro und 2 Mio. Euro.
Besondere Vereinbarungen
Durch besondere Vereinbarung können folgende Gefahren und Schäden ganz oder teilweise eingeschlossen werden:
  • Krieg sowie die Verwendung von Kriegswerkzeugen
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische und politische Gewalthandlungen
  • Beschlagnahme, Entziehung von hoher Hand
  • Verwendung chemischer, biologischer, biochemischer Substanzen, elektromagnetischen Wellen als Waffen
  • Kernenergie
  • Verzögerung der Reise
  • Innerer Verderb
  • Handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen
  • Normale Luftfeuchtigkeit oder Temperaturschwankungen
  • Nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise
Zwei Männer in weißen Hemden sitzen sich während eines Beratungsgesprächs an einem Schreibtisch gegenüber

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