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Berufshaftpflichtversicherung: Das sollten Selbstständige und Freiberufler wissen

In Ihrem Beruf tragen Sie viel Verantwortung? Für die Gesundheit, das Vermögen oder die Sicherheit Ihrer Kunden? Dann benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung, die besonders viel leistet.

Sie gehören einer dieser Berufsgruppen an? Bei HDI finden Sie eine Berufshaftpflichtversicherung, die optimal auf Ihre Anforderungen zugeschnitten ist.

Betreuung und Vorsorge: Berufsbetreuer, Betreuungsverein, Vorsorgebevollmächtigter

Berater: Unternehmensberater, Personalberater

Immobilienwirtschaft: Immobilienmakler, Gewerbeimmobilienverwalter und Facility-Manager, Verwaltungsbeiräte WEG, Wohnimmobilienverwalter

Vereine/Verbände: Eingetragener Verein, Verband

Versicherungs- und Finanzvermittlung: Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Immobiliardarlehensvermittler

Professionals: Buchführungshelfer, Buchhalter/Kontierer, Datenschutzbeauftragte, Dolmetscher, Übersetzer, Journalisten, Redakteure, Autoren und Pressefotografen, Mediatoren

Rechtsdienstleister: Inkassodienstleister, Rentenberater

Noch Fragen? Hier finden Sie die am häufigsten gesuchten Antworten

Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt für Sie die Kosten, wenn Sie in Ihrem Beruf einen Fehler machen. Entsteht Ihren Kunden, Patienten oder Klienten dadurch ein Schaden, haften Sie für die Folgen. Die Berufshaftpflichtversicherung wird je nach Tätigkeit individuell gestaltet, um die spezifischen Risiken der Berufe abzudecken. Als Arzt ist es zum Beispiel notwendig, dass Sie bei Personenschäden abgesichert sind, falls Ihr Patient durch einen falschen Handgriff eine Verletzung erleidet. Als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer dagegen kann Ihre Arbeit nicht zu einer körperlichen Verletzung führen. Stattdessen verliert Ihr Klient bei einem Fehler von Ihnen bares Geld. Dann ist eine Absicherung gegen Vermögensschäden wichtig. Personenschäden können aber in einer freiwilligen Berufshaftpflichtversicherung berücksichtigt werden.

Wegen ihrer besonderen Verantwortung ist die Berufshaftpflichtversicherung für manche Berufsgruppen gesetzlich verpflichtend. Ohne Nachweis dürfen diese Freiberufler weder ihre Tätigkeit ausüben noch Mitglied in der jeweiligen Berufskammer werden.

Für welche Tätigkeiten bzw. Branchen ist eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht?

Medizin: Freiberufliche Ärzte, Veterinäre, Hebammen, Apotheker

Recht und Finanzen: Rechtsanwälte, Notare, Steuerprüfer, Vermittler von Versicherungen und Finanzanlagen

Bau: Architekten, Ingenieure, Baumeister

Für wen ist eine Berufshaftpflicht sinnvoll?

Grundsätzlich gilt: Eine Berufshaftpflichtversicherung ist nicht nur für die die Berufsgruppen sinnvoll, bei denen sie der Gesetzgeber vorschreibt. Sie lohnt sich für alle Selbstständigen und Freiberufler, die durch eine hohe Schadenssumme in finanzielle Nöte geraten könnten. Im schlimmsten Fall steht die Existenz auf dem Spiel. Wenn Sie bei der Berufstätigkeit einen Fehler machen, gilt: Alles, was im Privatleben durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, bleibt an Ihnen hängen. Es sei denn, Sie sind angestellt und damit über Ihren Arbeitgeber versichert. Deshalb investieren vor allem Selbstständige, Freiberufler und Gründer die kleinen monatlichen Beiträge, um sich abzusichern. Ein Fehler ist schnell passiert – auch bei vermeintlich unkritischen Tätigkeiten.

Der Fahrradkurier, der ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug übersieht und einen folgenschweren Unfall auslöst. Der Musiker, dessen Werbemelodie versehentlich eine geschützte Tonfolge enthält und der deshalb eine Plagiatsstrafe zahlen soll. Der Übersetzer, durch dessen Fehler ein Buch neu gedruckt werden muss. Für sämtliche Folgeschäden müssten Sie als Verursacher haften – wenn nicht eine Berufshaftpflichtversicherung für Sie einspringt.

HDI berät Sie gern zu den individuellen Anforderungen Ihres Berufsstandes. Für eine optimale Absicherung im Schadensfall.

Was deckt die Berufshaftpflicht ab?

Die Berufshaftpflichtversicherung zahlt im Schadensfall die berechtigten Forderungen der Geschädigten. Dazu gehören je nach Ausgestaltung des Vertrags sowohl Personenschäden als auch Sach- und Vermögensschäden. Das heißt zum Beispiel: Die Versicherung begleicht zusätzlich zum Schmerzensgeld den Verdienstausfall für einem Geschädigten. Ebenso gehören der Wiederbeschaffungswert defekter Produkte, Nutzungsausfallzahlungen und die Kosten für Wiederherstellungen zum Leistungsspektrum.

Wichtig: Die Versicherung prüft, ob die Ansprüche auf Entschädigung berechtigt sind. So sind Sie gegen ungerechtfertigte Schadensersatzforderungen abgesichert.

Vor allem, wenn Sie als Gründer und Kleinunternehmer keine Mittel für einen teuren Rechtsstreit aufbringen können, ist die Berufshaftpflichtversicherung Ihr bester Schutz.

Folgende Schäden kann die Berufshaftpflicht abdecken:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

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