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Montageversicherung
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Betreuer findenFeste Beiträge anstelle unsicherer Risikozuschläge
Verwenden Sie feste Beiträge anstelle unsicherer Risikozuschläge in Ihren Kalkulationen. Unternehmen tragen die Gefahren für Montageobjekte vom Einrichten des Montageplatzes bis zur Abnahme durch den Auftraggeber. Für diesen Zeitraum bietet die Montageversicherung einen lückenlosen Versicherungsschutz.
Vorteile der Montageversicherung
Leistungen der Montageversicherung
Versicherte Sachen
- Montageobjekt: Konstruktionen aller Art, Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen, Apparate, zugehörige Reserveteile etc
- Montageausrüstung: Geräte, Werkzeuge, Gerüste, Krane, etc.
- Fremde Sachen, die nicht Teil des Montageobjektes oder der Montageausrüstung sind
Versicherte Gefahren und Schäden
Unvorhergesehen eintretende Schäden an und Verluste von versicherten Sachen, die während der Versicherungsdauer entstehen und zurückzuführen sind beispielsweise auf:
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Höhere Gewalt
- Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
- Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung
- Konstruktions-, Guss- oder Materialfehler, Berechnungs- und Werkstättenfehler oder Montagefehler
- Betriebsunfälle oder sonstige unglückliche Zufälle
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl
- Erweiterung des Versicherungsschutzes durch Vereinbarung einer Visit Maintenance, oder Extended Maintanance möglich.
Versicherungssumme
- Für das Montageobjekt gilt der volle Kontraktpreis, mindestens jedoch die Selbstkosten.
- Für die Montageausrüstung und für fremde Sachen stehen die Summen gemäß der Vereinbarung auf erstes Risiko zur Verfügung.
Nicht versicherte Risiken
Als nicht versichert gelten beispielsweise:
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
- Normale Witterungseinflüsse
- Schäden und Verluste durch dauernde Einflüsse des Betriebes während der Erprobung.
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Die Montage-Versicherung zahlt bis zur Höhe der Versicherungssumme die Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Sache in den Zustand vor Schadeneintritt.
Aufräumungs- und Bergungskosten gelten mit bis zu 2 Prozent der Versicherungssumme mitversichert.