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Betreuer finden

Überall zu Hause, jederzeit geschützt.

Als Besitzer eines Wohnmobils haben Sie Ihr eigenes Zuhause auf jeder Reise dabei. Die Wohnmobilversicherung von HDI schützt diese Freiheit. Mit der Produktlinie Motor Komfort sind Sie bereits umfangreich abgesichert. Motor Premium erfüllt das besondere Bedürfnis nach Sicherheit. Ihr Vorteil: Sie können beide Produktlinien individuell zusammenstellen. Für den Versicherungsschutz, der zu Ihnen passt. Mit der HDI Wohnmobilversicherung sind Sie im Traumurlaub sicher unterwegs: Top-Schadenservice, pauschale Versicherungssumme in Höhe von 100 Millionen und Mallorca-Police sind inklusive.

Was deckt die Wohnmobilversicherung ab?

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie mit Ihrem Wohnmobil gegenüber Dritten verursacht haben. Ohne diese Police darf Ihr Fahrzeug nicht aktiv am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Die Teilkasko und die Vollkasko erweitern den Schutz um Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.

Hier finden Sie eine Übersicht der Leistungen der drei hauptsächlichen Versicherungsformen innerhalb der HDI Wohnmobilversicherung.

Versicherungssumme je geschädigte Person innerhalb der Pauschaldeckung von 100 Mio. EUR

Mallorca-Police für besseren Schutz im Ausland als Fahrer eines Mietwagens

Kfz-Umweltschadendeckung 5 Mio., max. 10 Mio. EUR p. a.

selbstverschuldete Unfälle

Vandalismusschäden

Zusammmenstoß mit Tieren

Glasbruch

Ersatz von Vignetten und Plaketten (z. B. Umweltplakette)

Reinigung des Innenraums

Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluß und Überspannung
inkl. Folgeschäden an Aggregaten
(bis 10.000 Euro) (Elektro- und Hybridfahrzeuge bis 20.000 Euro)

Schäden am Fahrzeug durch Tierbiss (außer im Innenraum) inkl. Folgeschäden (bis 10.000 Euro)
(Elektro- und Hybridfahrzeuge bis 20.000 Euro)

Kostenübernahme für den Austausch von Schlössern nach Entwendung der Kfz-Schlüssel durch Einbruchdiebstahl oder Raub

Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit

Haftpflicht

15 Mio. EUR

vertragliche Versicherungssumme

Teilkasko

15 Mio. EUR

vertragliche Versicherungssumme

Vollkasko

15 Mio. EUR

vertragliche Versicherungssumme

Unsere
Leistungen

Haftpflicht

Teilkasko

Vollkasko

Versicherungssumme je geschädigte Person innerhalb der Pauschaldeckung von 100 Mio. EUR

15 Mio. EUR
15 Mio. EUR
15 Mio. EUR

Mallorca-Police für besseren Schutz im Ausland als Fahrer eines Mietwagens

vertragliche Versicherungssumme
vertragliche Versicherungssumme
vertragliche Versicherungssumme

Kfz-Umweltschadendeckung 5 Mio., max. 10 Mio. EUR p. a.

selbstverschuldete Unfälle

Vandalismusschäden

Zusammmenstoß mit Tieren

Glasbruch

Ersatz von Vignetten und Plaketten (z. B. Umweltplakette)

Reinigung des Innenraums

Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluß und Überspannung
inkl. Folgeschäden an Aggregaten
(bis 10.000 Euro) (Elektro- und Hybridfahrzeuge bis 20.000 Euro)

Schäden am Fahrzeug durch Tierbiss (außer im Innenraum) inkl. Folgeschäden (bis 10.000 Euro)
(Elektro- und Hybridfahrzeuge bis 20.000 Euro)

Kostenübernahme für den Austausch von Schlössern nach Entwendung der Kfz-Schlüssel durch Einbruchdiebstahl oder Raub

Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit

Welche Zusatzleistungen zur Wohnmobilversicherung sind sinnvoll?

Die drei Kernversicherungen der Wohnmobilversicherung – Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko – decken bereits ein breites Spektrum von Schäden und Risiken ab. Dieser Schutz lässt sich individuell erweitern. Je nach Bedarf können Sie zum Beispiel folgende Leistungsbausteine zusätzlich vereinbaren:

Auslandschaden-Schutz

Die spezielle Leistung: Sind Sie im Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, dann wird die Angelegenheit für Sie nach deutschem Recht geregelt – als wäre der Unfall hier passiert.

Deshalb brauchen Sie nicht mit der ausländischen Versicherung des Unfallgegners zu verhandeln. Außerdem sind Sie vor dem möglichen Ausfall Ihrer berechtigten Schadenersatzforderungen geschützt. Das gilt auch für Unfälle auf deutschen Straßen, die durch ein im Ausland gemeldetes Fahrzeug verursacht werden.

Fahrer-Schutz

Die Fahrerschutzversicherung greift bei einem selbstverschuldeten Unfall. Davon profitiert der Fahrer, falls er dabei einen Personenschaden erleidet. Dessen Folgekosten muss er normalerweise selbst tragen. Versichert sind in der Regel nur seine Mitfahrer.

Mobilitäts-Schutz

Bleiben Sie mit Ihrem Fahrzeug liegen, dann brauchen Sie schnelle und zuverlässige Unterstützung. Die bietet Ihnen ein Mobilitäts-Schutz. Bei HDI umfasst die Leistung der zusätzlichen Absicherung Pannenhilfe und Abschleppen Ihres Wohnmobils bis 4 Tonnen Gesamtgewicht. Und falls es nötig sein sollte, u. a. auch dessen Bergung.

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Rechtlicher Beistand ist unter gewissen Umständen unverzichtbar. Zum Beispiel, wenn es um die Folgen eines Unfalls geht. Das können Bußgeld- oder Strafverfahren sein oder Streitigkeiten aus Kauf, Reparatur und Finanzierung. Für daraus entstehende Kosten kommt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung auf.

Rabatt-Schutz

Sie behalten nach einem Schaden Ihren günstigen Schadenfreiheitsrabatt – dieser verhindert eine Rückstufung.

Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung für Ihr privat genutztes Wohnmobil bietet Versicherungsschutz bis max. 8.000 Euro pro Versicherungsjahr. Versichert sind neben dem persönlichen Reisegepäck auch Haushaltszubehör sowie lose, nicht fest eingebaute Teile. Mitversichert sind außerdem Gegenstände der Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (z. B. Audio- und Video-Abspielgeräte, Tablets, Laptops, Computer, mobile Telefone, Navigations-, Fax- und Funkgeräte, Fotoapparate und Filmkameras) sowie Fahrräder; bei diesen Gegenständen zusammen ist unsere Entschädigungsleistung auf 3.000 Euro begrenzt.
Außen am Wohnmobil befestigte Fahrräder gelten ebenfalls unter der Voraussetzung mitversichert, sofern diese mit einem Schloss gegen einfache Wegnahme geschützt werden. Versicherungsschutz besteht für die versicherten Gegenstände während des Gebrauchs des Fahrzeugs (z. B. Urlaubsreisen) und wenn das beladene Wohnmobil auf einem umfriedeten Abstellplatz oder in einem Einstellraum (z. B. Garage) dauerhaft abgestellt ist.

Noch Fragen? Hier finden Sie die am häufigsten gesuchten Antworten

Ist eine Wohnmobilversicherung Pflicht?

Ein großer Kasten mit vier oder mehr Rädern – Wohnmobile unterscheiden sich optisch und in manch anderer Hinsicht stark von normalen Pkw. Doch allen Abweichungen zum Trotz sind Wohnmobile Kraftfahrzeuge. Und als solche brauchen sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Zusätzlich lassen sich zum Beispiel eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Diese sind allerdings nicht zwingend erforderlich, sondern freiwillig.

Was kostet eine Wohnmobilversicherung?

Eine pauschale Aussage zu den Kosten einer Wohnmobilversicherung ist nicht möglich. Diese werden individuell für jedes Risiko kalkuliert. Hierfür sind unter Anderem folgende Informationen relevant:

  • Neuwert bzw. Kaufpreis
  • Baujahr
  • Art des Aufbaus
  • Unfall- bzw. schadenfreie Jahre
  • Anzahl der Fahrer
  • Alter der Fahrer
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Teilkasko oder Vollkasko
  • Art und Ort des Stellplatzes
  • Zulassungsdauer pro Jahr

Bin ich auch im Ausland mit meinem Wohnmobil versichert?

Grundsätzlich gilt Ihre Wohnmobilversicherung in Deutschland und dem EU-Ausland.

Auch zahlreiche weitere Staaten erkennen den Schutz Ihrer Versicherung an. Außerhalb der EU weisen Sie Ihren Haftpflicht-Versicherungsschutz mit der Grünen Karte nach.

Innerhalb der EU ist diese nicht unbedingt erforderlich, im Zweifel aber ratsam. Die Grüne Karte erhalten Sie in der Regel kostenlos bei Ihrer Versicherung.

Was ist bei Saisonkennzeichen zu beachten?

In der Regel sind Wohnmobile lediglich saisonal beziehungsweise einige Wochen im Jahr in Betrieb. Deshalb ist eine Versicherung für die Dauer eines kompletten Jahres meist überflüssig. Sinnvoller und kostengünstiger ist es dann, ein Saisonkennzeichen zu beantragen.

Wie lange das gültig sein soll, können Sie in weitem Rahmen selbst bestimmen. Möglich ist eine durchgehende Dauer von mindestens einem Monat bis zu maximal elf Monaten in einem Jahr. Der Zeitraum wird ganz rechts auf dem Kennzeichen angegeben. Dieses Intervall gilt für jedes Jahr. Das heißt, dass Sie das Saisonkennzeichen nur einmal beantragen müssen.

Achtung: Außerhalb der Frist dürfen Sie mit dem Wohnmobil nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Sie müssen es dann auf einem privaten Grundstück abstellen. Es darf beispielsweise nicht auf einem öffentlichen Parkplatz stehen.

Sie beantragen das Saisonkennzeichen bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.

Kann ich mit dem Saisonkennzeichen sparen?

Hauptvorteil des Saisonkennzeichens sind seine geringeren Kosten im Vergleich zum normalen Autokennzeichen. Sowohl die

  • Kfz-Steuer als auch die
  • Versicherungsprämien

werden anteilig berechnet. Das heißt, dass Sie die jeweiligen Abgaben nur für die Monate zahlen, in denen Ihr Wohnmobil zugelassen ist. Außerdem gilt für das Fahrzeug außerhalb dieser Zeit – wenn es also auf einem privaten Grundstück abgestellt ist – ein sogenannter Ruheversicherungsschutz. Damit genießen Sie beitragsfreien Schutz zum Beispiel bei einem Diebstahl oder einem Feuer.

Unser Tipp

Sparen Sie sich die Zeit für das An- und Abmelden Ihres Wohnmobil! Beträgt die Laufzeit des Saisonkennzeichens mindestens sechs Monate, verbessert das bei unfallfreiem Fahren Ihren Schadenfreiheitsrabatt.

Illustration

Das brauchen Sie zur Beantragung eines Saisonkennzeichens:

  • evB-Nummer von Ihrer Versicherung
  • Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Nachweis von Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung

Melden Sie das Fahrzeug gleichzeitig um, benötigen Sie zusätzlich die Kennzeichen. Beantragen Sie das Saisonkennzeichen für eine andere Person, müssen Sie eine entsprechende Vollmacht vorweisen. Die Gebühren für Saisonkennzeichen liegen bei rund 50 Euro. Die genauen Kosten legen die Bundesländer fest. Außerdem müssen Sie das Prägen der Kennzeichen bezahlen. Für ein Wunschkennzeichen werden weitere Gebühren fällig.

Den einmal festgelegten Gültigkeitszeitraum können Sie nicht ohne Weiteres verlängern oder verkürzen. Haben Sie das vor, dann müssen Sie das Saisonkennzeichen neu beantragen.

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