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Betriebshaftpflichtversicherung
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Vorteile
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Kunden/Geschäftspartner |
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Erklärfilm Betriebshaftpflichtversicherung
Unsere Leistungen
Alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit sind versichert. Es ist unerheblich, welcher Mitarbeiter einen Schaden gegenüber Dritten verursacht hat.
Der Ort spielt ebenfalls keine Rolle: auf dem Grundstück der Firma, vor Ort beim Kunden, im öffentlichen Raum. Auch Geschäftspartner, die sich bei Ihnen aufhalten, sind versichert.
Wichtig dabei: Der Haftpflichtschutz gilt nur für Schäden, die Dritten entstehen. Werden Sie selbst oder einer Ihrer Mitarbeiter bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit geschädigt, greift die Betriebshaftpflicht nicht.
Ein Beispiel: Einer Ihrer Geschäftspartner stolpert bei einem Termin in Ihrem Konferenzraum über eine Teppichkante, zieht sich dabei eine langwierige Verletzung zu und fordert Schmerzensgeld. Hier greift die Betriebshaftpflicht.
Im Fall der Fälle übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Haftung für von Ihrem Unternehmen verursachten
- Sachschäden
- Personenschäden und
- mitversicherten Vermögensschäden.
Wichtig: Grundsätzlich nicht über die Betriebshaftplicht versichert sind sogenannte Erfüllungsschäden.
Dabei handelt es sich um Schäden, die daraus resultieren, dass Ihr Unternehmen seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt.
Wird eine vereinbarte Leistung, zum Beispiel die Verlegung von Heizungsrohren, nicht oder nicht korrekt ausgeführt, ist das kein Fall für die Betriebshaftpflicht.
Für die Erfüllung seiner Verträge und etwaige Wiedergutmachungen oder Ersatz muss jede Firma selbst geradestehen.
Allgemeine Betriebshaftpflicht
- Produkthaftpflicht inkl. Personen- und Sachschäden aufgrund von Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften
- Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser
- Sonstige Mietsachschäden
- Sonstige Tätigkeitsschäden
- Be- und Entladeschäden
- Leitungsschäden
- Nachbesserungsbegleitschäden Baunebengewerbe
- Medienverluste
- Energiemehrkosten
- Mängelbeseitigungsnebenkosten
- Aktive Werklohnklage
- Ansprüche Versicherter untereinander
- Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften
- Nichtzulassungs- und nichtversicherungspflichtige Kraftfahrzeuge
- Produktvermögensschäden nach Verbrauchsgüterkaufrichtlinie bei Bau- und Handelsbetrieben
- Erweiterter Strafrechtsschutz
- USV Basisdeckung
- Ansprüche aus Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Produkthaftpflicht
- Personen- oder Sachschäden auf Grund von Sachmängeln infolge Fehlens zugesicherter Eigenschaften
- Allmählichkeits- und Abwässerschäden, sofern keine Umweltschäden
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
- WHG-Anlagen-Risiko zur Lagerung von Kleingebinden (max. 1.000 kg Gesamtfassungsvermögen und max. 250 kg je Einzelgebinde)
- Abwasseranlagen für häusliche Abwässer
- Ein betrieblicher Öl-, Fett-, Benzin- oder Leichtflüssigkeitsabscheider inkl. Einleitung von Abwässern aus dieser Anlage in Kanalisation/Gewässer
- Umweltbasisrisiko
- Umweltregressrisiko
- SB für UHV-Basisrisiken auf die Vertrags-SB
Sonstige Vermögensschäden/Abhandenkommen
- Vermögensschäden aus Verstößen gegen Datenschutzgesetze
- Schäden durch Nuzung von Internet-Technologien
- Ansprüche aus Fehlberatung nach Rechtsdienstleistungsgesetz (RGD)
- Schäden aus Datenverlust
- Abhandenkommen von fremden Sachen und fremden Schlüsseln
Deckungserweiterungen
Umweltschaden-Versicherung Basis
Umweltschaden-Versicherung Vollversicherung
Auf diesen Nutzen können Sie bauen
Für wen ist eine Betriebshaftpflicht sinnvoll?
Eine Betriebshaftpflicht ist grundsätzlich für alle Unternehmen und freien Berufe empfehlenswert, deren Tätigkeiten bei Kunden zu Schäden führen können.
Je größer dieser Schaden ausfallen kann, umso sinnvoller ist die Betriebshaftpflichtversicherung.
Beispiel: Ein Haarriss in einer Maschine sorgt dafür, dass Schmiermittel in die Produktion gelangt und eine komplette Charge der im Betrieb hergestellten Nahrungsmittel verunreinigt.
Die Folge: Verbraucher erkranken nach dem Verzehr Ihres Produkts und eine Rückrufaktion ist unvermeidbar.
Auch vermeintlich „harmlose“ Arbeiten können teure Folgeschäden hervorrufen: Die Reinigungskraft, auf deren frisch gewischtem Boden ein Kunde ausrutscht und schwer stürzt, weil das Warnschild nicht aufgestellt wurde.
Der Maurer, der den der Schuttkübel auf dem Gerüst umstößt und parkende Autos beschädigt oder gar Passanten verletzt.
Tipp
Um einschätzen zu können, wie sinnvoll eine Betriebshaftversicherung für Ihr Unternehmen ist, beantworten Sie die folgenden Fragen:
- Kann Ihren Kunden durch Ihr Unternehmen ein wirtschaftlicher Schaden entstehen? ( o ja / o nein)
- Können Ihre Mitarbeiter Fehler machen, die Auswirkungen auf die unternehmerischen Tätigkeiten Ihrer Kunden haben? ( o ja / o nein)
- Können Ihre Produkte und/oder Arbeitsprozesse Umweltschäden hervorrufen? ( o ja / o nein)
- Sind gravierende Fehler trotz Qualitätsmanagement denkbar? ( o ja / o nein)
Wenn Sie mindestens eine Frage mit „ja“ beantworten können, ist eine Firmenhaftpflichtversicherung für Ihren Betrieb sinnvoll.
Betriebshaftpflichtversicherung für Ihre Branchen
Betriebshaftpflichtversicherung für Handel und Handwerk
- Modernes Haftpflichtkonzept für Handels- und Handwerks und sonstige Betriebe
- Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 5 Mio. Euro
- Einschließlich Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
- Bauherren-Haftpflicht für betriebliche Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 250.000 Euro
- Produktvermögensschäden nach Verbrauchsgüterkaufrichtlinie bei Bau- und Handelsbetrieben
Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen der Soft- und Hardwarebranche (CLIC)
- Versicherung aller betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken eines IT-Unternehmens
- Hohes Maß an Schutz und Service
- Deckungssummen für Personen- und Sachschäden bis zu 5 Mio. Euro
- Deckungssumme für echte Vermögensschäden bis zu 3 Mio. Euro
- Mitversicherte Niederlassungen (Betriebsstätten) weltweit ohne USA und Kanada sowie rechtlich selbständige Unternehmen im Inland
- Auslandsschäden weltweit ex. USA, USA-Territorien (Ausdehnung auf Direktexporte USA möglich)
- Ansprüche aus Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Betriebshaftpflichtversicherung für Produktionsunternehmen
- Verlängerung der Verjährungsfrist bei Mängelansprüchen auf 5 Jahre
- Aktive Werklohnklage
- Ansprüche aus Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Auslandsschäden weltweit ex. USA, USA-Territorien (Ausdehnung auf Direktexporte USA möglich)
- Schäden durch Nutzung von Internet-Technologien
- Abhandenkommen von fremden Sachen und fremden Schlüsseln
Noch Fragen? Hier finden Sie die am häufigsten gesuchten Antworten
Warum ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll?
Egal wie sorgfältig in Ihrem Betrieb gearbeitet wird: Fehler sind nie ganz auszuschließen – weder bei Menschen noch bei Maschinen.
Viele sind glücklicherweise schnell wieder ausgebügelt. Es gibt aber auch Fehler, durch denen Dritten, beispielsweise Ihren Kunden oder Geschäftspartnern ein erheblicher Schaden entsteht.
Und dafür ist Ihr Unternehmen haftbar. Denn wer Dritten einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen.
Im schlechtesten Fall drohen hohe Schadenersatzforderungen, die Ihre Firma stark belasten können.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert nicht nur Sie als Unternehmer, sondern auch Ihre Mitarbeiter gegen solche Schadenersatzforderungen ab. Gleichzeitig wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.
Für wen ist eine Betriebshaftpflicht sinnvoll?
Eine Betriebshaftpflicht ist grundsätzlich für alle Unternehmen und freien Berufe empfehlenswert, deren Tätigkeiten bei Kunden zu Schäden führen können. Je größer dieser Schaden ausfallen kann, umso sinnvoller ist die Betriebshaftpflichtversicherung.
Beispiel: Ein Haarriss in einer Maschine sorgt dafür, dass Schmiermittel in die Produktion gelangt und eine komplette Charge der im Betrieb hergestellten Nahrungsmittel verunreinigt.
Die Folge: Verbraucher erkranken nach dem Verzehr Ihres Produkts und eine Rückrufaktion ist unvermeidbar.
Auch vermeintlich „harmlose“ Arbeiten können teure Folgeschäden hervorrufen: Die Reinigungskraft, auf deren frisch gewischtem Boden ein Kunde ausrutscht und schwer stürzt, weil das Warnschild nicht aufgestellt wurde.
Der Maurer, der den der Schuttkübel auf dem Gerüst umstößt und parkende Autos beschädigt oder gar Passanten verletzt.
Wie hoch sind die Deckungssummen?
Die Deckungssummen für die Grunddeckung betragen je Versicherungsfall (max. 2-fach p. a./Umwelt max. 1-fach p.a.) 3 Mio. / 5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Deckungssummenbegrenzungen:
Die Hauptdeckungssumme wird begrenzt je Versicherungsfall bei
- Sonstige Vermögensschäden, Abhandenkommen
- Nachbesserungsbegleitschäden für Betriebe des Baunebengewerbes
- Sonstige Mietsachschäden
- Aktive Werklohnklage
- Produktvermögensschäden nach Verbrauchsgüterkaufrichtlinie für Bau- und Handelsbetriebe
- Schäden durch Nutzung von Internettechnologien
- Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasserschäden an gemieteten Gebäuden und Räumlichkeiten im Rahmen der Sachschadendeckungssumme
jeweils zweifach maximiert je Versicherungsjahr.
Bei der Privat-Haftpflichtversicherung können Sie zwischen den Deckungssummen 3 Mio. Euro, 5 Mio. Euro oder 10 Mio. Euro wählen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall?
Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 250 Euro bei Sach- und Vermögensschäden. Bei Betrieben des Baugewerbes gilt diese Selbstbeteiligung ausschließlich bei Arbeiten auf fremden Grundstücken.
Ansprüche aus derartigen Schäden bis zu diesem Betrag sind nicht Gegenstand der Versicherung.
Bei Nachbesserungsbegleitschäden und sonstigen Mietsachschäden je 1.000 Euro.
Im Rahmen der Umwelthaftpflichtversicherung beteiligt sich der Versicherungsnehmer an den Aufwendungen des Versicherers bei jedem Versicherungsfall und bei Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles mit 10 Prozent, mindestens 500 Euro, höchsten jedoch 5.000 Euro.
Welche Bedingungen gelten?
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB, H 600)
- Firmen-Haftpflichtversicherung für Handel, Handwerk und Gewerbe ( H 2050)
- Bei Bedarf die Umweltschadens-Versicherung (H 2093)
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Ihre Betriebshaftpflichtversicherung ersetzt im Rahmen der Bedingungen und der Deckungssumme alle berechtigten Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftungsverpflichtungen gegen Sie geltend gemacht werden und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Der Versicherungsnehmer beteiligt sich je Versicherungsfall an den Leistungen des Versicherers bei Sach- und Vermögensschäden mit 500 Euro. Für das "Erweiterte Produkthaftpflicht-Risiko" gelten besondere Selbstbeteiligungen.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind z. B. Schäden, die das versicherte Unternehmen selbst erleidet (Eigenschäden), vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle, Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die von Ihrem Unternehmen hergestellt oder geliefert wurden und auch Erfüllungsansprüche.
Der Versicherungsschutz bezieht sich außerdem nicht auf Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschl. Gewässer) und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden.
Mit einer Umwelthaftpflicht-Police können Sie sich gegen solche Schäden sicher schützen.