• Privatkunden

    Dieses Produkt ist nur für Geschäftskunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Privatkunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Geschäftskunden

    Dieses Produkt ist nur für Privatkunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Geschäftskunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Alles anzeigen

    Inhalte anzeigen für
    Alle

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

Privat- oder Geschäftskunde?

Bei HDI gibt es Versicherungen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie entscheiden, welche Produkte und Inhalte Ihnen angezeigt werden.

  • Versicherungen
  • Service
  • Ratgeber
  • Konzern

Ihr persönlicher Betreuer

Auf Betreuer verzichten
Möchten Sie wirklich auf Ihren Betreuer verzichten?
  • Privatkunden
  • Geschäftskunden
  • Alles anzeigen
Schließen
  • Privatkunden

    Dieses Produkt ist nur für Geschäftskunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Privatkunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Geschäftskunden

    Dieses Produkt ist nur für Privatkunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Geschäftskunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Alles anzeigen

    Inhalte anzeigen für
    Alle

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

Privat- oder Geschäftskunde?

Bei HDI gibt es Versicherungen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie entscheiden, welche Produkte und Inhalte Ihnen angezeigt werden.

Versicherungen
Jetzt für sie da!
Unsere kostenlose Hotline
0511 3806 - 3806

(Mo. - Fr. 8-18 Uhr)

Schreiben Sie uns!
info@hdi.de

Direktversicherung

  • Individuelle Gestaltung der Leistungen
  • Sichere Ergänzung der Altersvorsorge
  • Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen
bAV HUB
Ich bin interessiert an den Inhalten für

Dieses Produkt ist nur für Privatkunden verfügbar.

Ähnliche Produkte:

Dieses Produkt ist nur für Privatkunden verfügbar.

Ähnliche Produkte:

Welche Inhalte sind die Richtigen für Sie?

Hier werden Ihnen zugeschnittene Inhalte für die Bereiche "Privatkunden" und "Geschäftskunden" angezeigt.

Dieses Produkt ist leider nur für Privatkunden verfügbar.

Ähnliche Produkte für Geschäftskunden:

Betreuer finden

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist der meistgenutzte Durchführungsweg einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Bietet der Arbeitgeber keine bAV an, so hat der Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung per Direktversicherung.

Von einer Direktversicherung profitieren beide Seiten. Der Arbeitnehmer erhält Zuschüsse vom Staat und vom Arbeitgeber und kann auf diese Weise kostengünstig eine Zusatzrente ansparen.

Der Arbeitgeber erfüllt mit geringem bürokratischem Aufwand den Rechtsanspruch seiner Mitarbeiter, stärkt ihre Motivation und unterstützt sie dabei, die Versorgungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung zu verringern.

Die Versorgungslücke nennt man die Summe, die Rentnern für den gewohnten Lebensstandard fehlt. Eine Zusatzrente aus einer betrieblichen Altersvorsorge verringert diese Lücke.

Leistungen

Vorteile

Arbeitnehmer

Beiträge werden i.d.R. aus dem Bruttoeinkommen entrichtet

Steuerfreiheit der Beiträge (bis 552 Euro pro Monat)

Ersparnisse von Sozialversicherungsbeiträgen (bis 276 Euro pro Monat)

Bis zu 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss auf den umgewandelten Beitrag, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart (ab 01.01.2019 für Neuzusagen, für ältere Verträge ab 2022 verpflichtend

Beitragszahlung auch im Rahmen der Riesterförderung (Zulagensicherung) möglich

Nur bei der HDI Direktversicherung: Kombination von Riesterförderung und steuerfreier Beitragszahlung in einem Vertrag möglich

Große Tarifvielfalt mit individueller Gestaltungsmöglichkeit ( z. B. Renten- oder Kapitalleistung zum Rentenbeginn)

Sonderzahlungen zur Erhöhung der Leistungen möglich

Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II

Beim Arbeitgeberwechsel oder Firmenaustritt kann die Direktversicherung mitgenommen werden („Direktversicherung to go“)

Arbeitgeber

Imagegewinn für das Unternehmen

Motivation und dauerhafte Bindung von qualifizierten Mitarbeitern

Vorteil gegenüber Wettbewerben ohne bAV bei der Fachkräftesuche

Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer und damit Haftungssicherheit für Ihr Unternehmen

Besonderheit bei HDI: Beide steuerlichen Förderungsmöglichkeiten in einem Vertrag darstellbar

Geringer Verwaltungsaufwand

Beiträge zur bAV sind als Betriebsausgaben absetzbar

Ggf. Sozialversicherungsersparnis auf umgewandelte Beiträge des Arbeitnehmers

Keine Bilanzberührung

Keine Insolvenzsicherungskosten

Arbeitnehmer

Arbeitgeber

Beiträge werden i.d.R. aus dem Bruttoeinkommen entrichtet
Imagegewinn für das Unternehmen
Steuerfreiheit der Beiträge (bis 552 Euro pro Monat)
Motivation und dauerhafte Bindung von qualifizierten Mitarbeitern
Ersparnisse von Sozialversicherungsbeiträgen (bis 276 Euro pro Monat)
Vorteil gegenüber Wettbewerben ohne bAV bei der Fachkräftesuche
Bis zu 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss auf den umgewandelten Beitrag, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart (ab 01.01.2019 für Neuzusagen, für ältere Verträge ab 2022 verpflichtend
Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer und damit Haftungssicherheit für Ihr Unternehmen
Beitragszahlung auch im Rahmen der Riesterförderung (Zulagensicherung) möglich
Besonderheit bei HDI: Beide steuerlichen Förderungsmöglichkeiten in einem Vertrag darstellbar
Nur bei der HDI Direktversicherung: Kombination von Riesterförderung und steuerfreier Beitragszahlung in einem Vertrag möglich
Geringer Verwaltungsaufwand
Große Tarifvielfalt mit individueller Gestaltungsmöglichkeit ( z. B. Renten- oder Kapitalleistung zum Rentenbeginn)
Beiträge zur bAV sind als Betriebsausgaben absetzbar
Sonderzahlungen zur Erhöhung der Leistungen möglich
Ggf. Sozialversicherungsersparnis auf umgewandelte Beiträge des Arbeitnehmers
Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II
Keine Bilanzberührung
Beim Arbeitgeberwechsel oder Firmenaustritt kann die Direktversicherung mitgenommen werden („Direktversicherung to go“)
Keine Insolvenzsicherungskosten

Beispiel

Ein Arbeitnehmer bezieht ein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro (Stand: 2020).

100 Euro davon fließen monatlich in die bAV-Direktversicherung.

Auf diesen Betrag müsste der Arbeitnehmer normalerweise Steuer- und Sozialabgaben zahlen. Durch die Entgeltumwandlung entfällt dies.

Das kann um die 49 Euro Ersparnis bedeuten. Zu diesem Beitrag zahlt der Arbeitgeber 15 Prozent hinzu – im Beispiel also 15 Euro. Insgesamt zahlt der Arbeitnehmer real 51 Euro für einen Betriebsrenten-Beitrag von 115 Euro.

Wie funktioniert die Direktversicherung?

Kern der Direktversicherung ist die sogenannte Entgeltumwandlung. Das bedeutet, die Beiträge zur bAV werden direkt vom Einkommen des Arbeitnehmers abgezogen.

Die Höhe der Beiträge bestimmt der Arbeitnehmer selbst.

Erfolgt die Beitragszahlung aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers, werden auf die umgewandelte Beiträge bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung keine Steuern fällig (für 2020 bedeutet das: Beiträge bis 552 Euro pro Monat sind steuerfrei).

Für umgewandelte Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (= 276 Euro pro Monat) sind grundsätzlich keine Sozialabgaben zu entrichten.

Seit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) muss der Arbeitgeber bei Neuverträgen z. B. in der Direktversicherung bis zu 15 Prozent des umgewandelten Beitrags dazugeben, sofern er Sozialversicherungsbeiträge spart.

Bei älteren Verträgen greift diese Regelung ab 2022.

Der Arbeitgeber kann selbstverständlich die Beiträge für die bAV des Arbeitnehmers auch komplett übernehmen.

Zusammensetzung des bAV Beitrages

Die HDI Direktversicherung ermöglicht nicht nur eine Beitragszahlung aus dem Bruttoeinkommen, sondern auch aus dem Nettoeinkommen mit den entsprechenden staatlichen Zulagen (Riesterförderung).

Um die volle Riesterförderung zu erhalten, sind Eigenbeiträge in Höhe von jährlich 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens (max. 2.100 Euro jährlich) abzüglich der staatlichen Zulagen (Grund- und ggf. Kinderzulagen) zu entrichten.

Nicht nur bei Vertragsabschluss kann gewählt werden, ob die Beiträge aus dem Brutto- oder Nettoeinkommen gezahlt werden sollen, sondern es können die beiden steuerlichen Förderarten auch jederzeit gewechselt oder kombiniert werden – alles in einem Vertrag.

Durch die flexible Direktversicherung kann der Vertrag immer an die persönliche Situation steueroptimiert angepasst werden.

Mit Beginn der Altersrente fließen die Leistungen dem Arbeitnehmer oder im Todesfall seinen versorgungsberechtigten Hinterbliebenen (zum Beispiel Ehepartner, kindergeldberechtigte Kinder) zu.

Erst dann sind die fälligen Zahlungen steuer- und ggf. kranken-und pflegeversicherungspflichtig.

Wie verringert die Direktversicherung eine Versorgungslücke?

Beispiel:

Arbeitnehmer wandelt monatlich 87 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge um.

Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 4.000 Euro spart dieser dadurch 45 Euro an Steuern und Sozialabgaben.

Das monatliche Nettoeinkommen sinkt deshalb nur um 42 Euro. Mit einem Arbeitgeberzuschuss steigt der Beitrag zur Betriebsrente noch weiter.

Womit Arbeitnehmer rechnen können, zeigt die App HDI VorsorgeNow. Mit wenigen Klicks kann ermittelt werden, bei welchen Beiträgen wie viel an zusätzlicher Rente herauskommt.

Betriebliche Altersvorsorge

Ohne bAV

4.000 Euro Bruttogehalt

0 Euro Beitrag Arbeitnehmer

795 Euro Sozialversicherung

683 Euro Steuern

2.522 Euro Nettogehalt

Mit bAV

4.000 Euro Bruttogehalt

87 Euro Beitrag Arbeitnehmer

778 Euro Sozialversicherung

655 Euro Steuern

2.480 Euro Nettogehalt

Ohne bAV

Mit bAV

4.000 Euro Bruttogehalt
4.000 Euro Bruttogehalt
0 Euro Beitrag Arbeitnehmer
87 Euro Beitrag Arbeitnehmer
795 Euro Sozialversicherung
778 Euro Sozialversicherung
683 Euro Steuern
655 Euro Steuern
2.522 Euro Nettogehalt
2.480 Euro Nettogehalt
Alter

30

31

32

33

34

Monatliches Bruttogehalt

4.000 Euro

4.250 Euro

4.500 Euro

4.750 Euro

5.000 Euro

Steuerklasse

II

III

IV

V

 

Beitrag Gesamt

100 Euro

125 Euro

150 Euro

175 Euro

200 Euro

Zuschuss Arbeitgeber

15 Prozent

20 Prozent

25 Prozent

30 Prozent

Alter

Monatliches Bruttogehalt

Steuerklasse

Beitrag Gesamt

Zuschuss Arbeitgeber

30
4.000 Euro
II
100 Euro
15 Prozent
31
4.250 Euro
III
125 Euro
20 Prozent
32
4.500 Euro
IV
150 Euro
25 Prozent
33
4.750 Euro
V
175 Euro
30 Prozent
34
5.000 Euro
 
200 Euro

IHRE PERSÖNLICHE BERATUNG

Lieber persönlich beraten lassen? Kein Problem!

Betreuer finden
Betreuer finden