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Direktversicherung
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Betreuer findenDirektversicherung
Die Direktversicherung ist der meistgenutzte Durchführungsweg einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Bietet der Arbeitgeber keine bAV an, so hat der Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung per Direktversicherung.
Von einer Direktversicherung profitieren beide Seiten. Der Arbeitnehmer erhält Zuschüsse vom Staat und vom Arbeitgeber und kann auf diese Weise kostengünstig eine Zusatzrente ansparen.
Der Arbeitgeber erfüllt mit geringem bürokratischem Aufwand den Rechtsanspruch seiner Mitarbeiter, stärkt ihre Motivation und unterstützt sie dabei, die Versorgungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung zu verringern.
Die Versorgungslücke nennt man die Summe, die Rentnern für den gewohnten Lebensstandard fehlt. Eine Zusatzrente aus einer betrieblichen Altersvorsorge verringert diese Lücke.
Leistungen
Vorteile
Arbeitnehmer |
Arbeitgeber |
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Beispiel
Wie funktioniert die Direktversicherung?
Kern der Direktversicherung ist die sogenannte Entgeltumwandlung. Das bedeutet, die Beiträge zur bAV werden direkt vom Einkommen des Arbeitnehmers abgezogen.
Die Höhe der Beiträge bestimmt der Arbeitnehmer selbst.
Erfolgt die Beitragszahlung aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers, werden auf die umgewandelte Beiträge bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung keine Steuern fällig (für 2020 bedeutet das: Beiträge bis 552 Euro pro Monat sind steuerfrei).
Für umgewandelte Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (= 276 Euro pro Monat) sind grundsätzlich keine Sozialabgaben zu entrichten.
Seit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) muss der Arbeitgeber bei Neuverträgen z. B. in der Direktversicherung bis zu 15 Prozent des umgewandelten Beitrags dazugeben, sofern er Sozialversicherungsbeiträge spart.
Bei älteren Verträgen greift diese Regelung ab 2022.
Der Arbeitgeber kann selbstverständlich die Beiträge für die bAV des Arbeitnehmers auch komplett übernehmen.
Zusammensetzung des bAV Beitrages
Die HDI Direktversicherung ermöglicht nicht nur eine Beitragszahlung aus dem Bruttoeinkommen, sondern auch aus dem Nettoeinkommen mit den entsprechenden staatlichen Zulagen (Riesterförderung).
Um die volle Riesterförderung zu erhalten, sind Eigenbeiträge in Höhe von jährlich 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens (max. 2.100 Euro jährlich) abzüglich der staatlichen Zulagen (Grund- und ggf. Kinderzulagen) zu entrichten.
Nicht nur bei Vertragsabschluss kann gewählt werden, ob die Beiträge aus dem Brutto- oder Nettoeinkommen gezahlt werden sollen, sondern es können die beiden steuerlichen Förderarten auch jederzeit gewechselt oder kombiniert werden – alles in einem Vertrag.
Durch die flexible Direktversicherung kann der Vertrag immer an die persönliche Situation steueroptimiert angepasst werden.
Mit Beginn der Altersrente fließen die Leistungen dem Arbeitnehmer oder im Todesfall seinen versorgungsberechtigten Hinterbliebenen (zum Beispiel Ehepartner, kindergeldberechtigte Kinder) zu.
Erst dann sind die fälligen Zahlungen steuer- und ggf. kranken-und pflegeversicherungspflichtig.
Wie verringert die Direktversicherung eine Versorgungslücke?
Betriebliche Altersvorsorge
Ohne bAV |
Mit bAV |
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Alter |
Monatliches Bruttogehalt |
Steuerklasse |
Beitrag Gesamt |
Zuschuss Arbeitgeber |
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