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0511 3806 - 3806

(Mo. - Fr. 8-18 Uhr)

Schreiben Sie uns!
info@hdi.de

Profitieren Sie schon heute von der Höchstrechnungszinsanpassung

Wie geht HDI mit der angekündigten Anhebung des Höchstrechnungszinses um?

Das Bundesministerium der Finanzen hat angekündigt, dass der Höchstrechnungszins zum 01.01.2025 von 0,25% auf 1,00% angehoben werden soll. Das wäre die erste Erhöhung seit über 30 Jahren. Der Höchstrechnungszins ist der Zinssatz, den wir maximal als Garantiezins zur Berechnung der garantierten Beiträge und Leistungen verwenden können.

Welche Vorteile eine Anhebung haben könnte, zeigen die folgenden Beispiele. Die genauen Auswirkungen auf unsere Produkte stehen noch nicht fest.

Selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung

Beispiel

Vorteile

Bei der selbständigen Berufsunfähigkeits-Versicherung könnte sich die garantierte Berufsunfähigkeits-Rente um ca. 9 % erhöhen (Risikogruppe A0, Eintrittsalter 30 Jahre, Endalter 67 Jahre). Abhängig von Risikogruppe, Eintrittsalter und Endalter können sich auch höhere oder geringere Veränderungen ergeben.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Beispiel

Vorteile

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung könnte sich bei einem Rentenbeginn im Alter von 67 Jahren die garantierte Mindestrente je 10.000 EUR Fondsguthaben bzw. der garantierte Rentenfaktor je 10.000 EUR Vertragsguthaben um ca. 13 % erhöhen.

Vorteile

Bei der selbständigen Berufsunfähigkeits-Versicherung könnte sich die garantierte Berufsunfähigkeits-Rente um ca. 9 % erhöhen (Risikogruppe A0, Eintrittsalter 30 Jahre, Endalter 67 Jahre). Abhängig von Risikogruppe, Eintrittsalter und Endalter können sich auch höhere oder geringere Veränderungen ergeben.

Vorteile

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung könnte sich bei einem Rentenbeginn im Alter von 67 Jahren die garantierte Mindestrente je 10.000 EUR Fondsguthaben bzw. der garantierte Rentenfaktor je 10.000 EUR Vertragsguthaben um ca. 13 % erhöhen.

Von einer Anhebung des Höchstrechnungszinses sind grundsätzlich nur Neuverträge betroffen, die ab dem 01.01.2025 abgeschlossen werden.

Können auch Kunden, die vor dem 01.01.2025 einen Vertrag bei HDI abgeschlossen haben, von den Vorteilen der Anhebung des Höchstrechnungszinses profitieren?

Ja! Sollte der Höchstrechnungszins zum 01.01.2025 angehoben werden, wird HDI bei Verträgen, die ab dem 01.07.2024 abgeschlossen wurden, wie folgt vorgehen:

Vorteile für Basisrenten, Einkommensschutz und Risikoprodukte

Umtauschangebot

Bei selbständigen Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen, Risikoversicherungen und Rentenversicherungen der Basisversorgung werden wir ab dem 01.01.2025 prüfen, ob Verträge in einen Tarif mit höheren Leistungen umgetauscht werden können. Unsere Kundinnen und Kunden müssen sich selbstverständlich um nichts kümmern. Sie bekommen dann ein Angebot zum Umtausch in den neuen verbesserten Tarif bei gleichem Beitrag. Der Umtausch erfolgt kostenlos und ohne erneute Gesundheitsprüfung rückwirkend zum Versicherungsbeginn. Auf diese Weise können sie von den besseren Konditionen profitieren, auch wenn sie bereits in der zweiten Jahreshälfte 2024 einen Vertrag abschließen.

Gültig für Verträge, die ab dem 01.07.2024 abgeschlossen wurden und für folgende Produkte:

  • HDI CleverInvest Basisrente (Tarif HARFB22)
  • HDI CleverInvest Green Basisrente (Tarif HARFB22gr)
  • EGO TOP – Selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung in der privaten Schicht und der Direktversicherung als Entgeltumwandlung (Tarif BV22)
  • EGO TOP – Selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung mit Leistungen bei Krankschreibung in der privaten Schicht (Tarif BVZ22)
  • EGO Grundfähigkeitsschutz (Tarif HGFV24)
  • EGO Young (Tarif KL7PL mit BUZ)
  • Risikoversicherung mit konstanter Todesfallsumme (Tarif KL7PL)

Wann ist ein Umtausch nicht möglich?

  • Der Vertrag ist zum Umtauschzeitpunkt gekündigt.
  • Der Vertrag ist oder war beitragsfrei gestellt oder gestundet.
  • Es gibt Beitragsrückstände.
  • Es sind Leistungen aus dem Vertrag fällig oder beantragt.
  • Am Vertrag wurden Änderungen vorgenommen, die zu Vertragsbeginn noch nicht vereinbart waren, beispielsweise Teilauszahlungen oder Beitragsänderungen.

Vorteile für alle aufgeschobenen Rentenversicherungen der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung

Anpassungsgarantie

Bei aufgeschobenen Rentenversicherungen der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung werden wir den Rentenfaktor (*) ab dem 01.01.2025 automatisch auf den neuen Höchstrechnungszins von 1,00 % anpassen. Unsere Kundinnen und Kunden müssen sich selbstverständlich um nichts kümmern. Die Anpassung erfolgt automatisch und kostenlos.

(*) Die garantierte Mindestrente je 10.000 EUR Fondsguthaben (Bezeichnung HDI CleverInvest Privatrente und HDI CleverInvest Green Privatrente) bzw. den garantierten Rentenfaktor je 10.000 EUR Vertragsguthaben (Bezeichnung bei HDI SafeInvest und TwoTrust Selekt)

Gültig für Verträge, die ab dem 01.07.2024 abgeschlossen wurden und für folgende Produkte:

  • HDI CleverInvest Privatrente (Tarif HARF(E)22)
  • HDI CleverInvest Green Privatrente (Tarif HARF(E)22gr)
  • HDI SafeInvest Direktversicherung (Tarif FRWL22)
  • HDI SafeInvest für Unterstützungskassen (Tarif FRWL22)
  • TwoTrust Selekt Direktversicherung (Tarif RXK22)
  • TwoTrust Selekt für Unterstützungskassen (Tarif RXK22)