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HDI Pensionskasse Information

Allgemeine Informationen zur Versorgung über die HDI Pensionskasse AG gemäß § 234l Versicherungsaufsichtsgesetz

Die Pensionskasse führt den Namen „HDI Pensionskasse AG“. Sie ist ein in Deutschland zugelassenes, rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG), dessen Gegenstand die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung ist.

Anschrift:
HDI Pensionskasse AG
Charles-de-Gaulle-Platz 1
50679 Köln
Deutschland

Weitere Kontaktinformationen:

Telefon: 0221/144-7744

Telefax: 0221/144-3833

E-Mail: leben.service@hdi.de

Internet: www.hdi.de

Die HDI Pensionskasse ist eine deregulierte Pensionskasse, die der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Sitz in Bonn unterliegt.

Anschrift:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Deutschland

Bei der HDI Pensionskasse wurden Pensionskassenversicherungen gem. § 3 Nr. 63 EStG abgeschlossen.

Bezeichnung des Altersversorgungssystems

1. Tarife RA, RAR, RAÜ, RAÜR

Klassische Rentenversicherung. Diese Versicherung wird als beitragsorientierte Leistungszusage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen.

2. Tarif RMA

Klassische Rentenversicherung. Diese Versicherung wird als beitragsorientierte Leistungszusage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen.

3. Tarif FRMA

Hybride Rentenversicherung mit Anlage im konventionellem Sicherungsvermögen und in Fonds bzw. gemanagten HDI Portfolios (Managed Fund Konzepten) vor dem Rentenbeginn; ab Rentenbeginn klassische Rentenversicherung. Diese Versicherung wird als Beitragszusage mit Mindestleistungen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG abgeschlossen.

4. Tarif BV

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Versicherung wird als beitragsorientierte Leistungszusage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen.

Leistungselemente, Leistungsform, Wahlmöglichkeiten

Die HDI Pensionskasse bietet den Bezugsberechtigten eine Absicherung für wegfallendes Erwerbseinkommen aus Gründen des Alters, der Berufsunfähigkeit und des Todes. Leistungen im Todesfall werden nur an Hinterbliebene erbracht. Sind keine Hinterbliebenen vorhanden, so zahlt die Pensionskasse ein Sterbegeld in Höhe der gewöhnlichen Beerdigungskosten.

Die versicherten Leistungen und deren Höhe, die Wahlrechte der versicherten Person sowie die Garantieelemente ergeben sich aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag, inklusive der zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.

1. Tarife RA, RAR, RAÜ, RAÜR, RAHK

Tarif RA

Lebenslange Altersrente oder alternativ einmalige Kapitalzahlung. Die Leistungen setzen sich zusammen aus einem garantierten Teil und einer Überschussbeteiligung, die nicht garantiert ist. Mögliche Tarifzusätze zur Versorgung der Hinterbliebenen.

Kein Tarifzusatz

  • Tod vor Rentenbeginn: Keine Leistung an den bezugsberechtigten Hinterbliebenen.
  • Tod nach Rentenbeginn: Weiterzahlung der Altersrente an den bezugsberechtigten Hinterbliebenen bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, falls vereinbart.

Tarifzusatz R

  • Tod vor Rentenbeginn: Zahlung einer lebenslangen Rente aus dem Todesfallkapital. Todesfallkapital = Beitragsrückgewähr
  • Tod nach Rentenbeginn: Weiterzahlung der Altersrente an den bezugsberechtigten Hinterbliebenen bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, falls vereinbart.

Tarifzusatz Ü

  • Tod vor Rentenbeginn: Zahlung der lebenslangen Überlebensrente an die mitversicherte Person
  • Tod nach Rentenbeginn: Weiterzahlung der Altersrente an die mitversicherte Person bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, falls vereinbart; danach Zahlung der lebenslangen Überlebensrente an die mitversicherte Person

Tarifzusatz ÜR

  • Tod vor Rentenbeginn: Zahlung der lebenslangen Überlebensrente an die mitversicherte Person; nach dem Tod der mitversicherten Person oder nach Ehescheidung: Zahlung einer lebenslangen Rente aus dem Todesfallkapital den bezugsberechtigten Hinterbliebenen.Todesfallkapital = Beitragsrückgewähr
  • Tod nach Rentenbeginn: Weiterzahlung der Altersrente an die mitversicherte Person bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, falls vereinbart; danach Zahlung der lebenslangen Überlebensrente an die mitversicherte Person

Tarifzusatz HK

  • Tod vor Rentenbeginn: Zahlung der lebenslangen Überlebensrente an den Ehegatten, mit dem die versicherte Person zum Todeszeitpunkt verheiratet war
  • Tod nach Rentenbeginn: Weiterzahlung der Altersrente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, falls vereinbart, an den Ehegatten, mit dem die versicherte Person zum Rentenbeginn verheiratet war; danach Zahlung der lebenslangen Überlebensrente

Mögliche Zusatzversicherungen zur Absicherung bei Berufsunfähigkeit vor Rentenbeginn

  • Beitragsbefreiung
  • Zahlung einer Rente

2. Tarif RMA

  • Lebenslange Altersrente oder alternativ einmalige Kapitalzahlung
  • Die Leistungen setzen sich zusammen aus einem garantierten Teil und einer Überschussbeteiligung, die nicht garantiert ist.

Versorgung der Hinterbliebenen

  • Tod vor Rentenbeginn: Zahlung einer lebenslangen Rente aus dem Todesfallkapital. Todesfallkapital = Deckungskapital + Überschussbeteiligung
  • Tod nach Rentenbeginn: Weiterzahlung der Altersrente an den bezugsberechtigten Hinterbliebenen bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, falls vereinbart.

3. Tarif FRMA

Lebenslange Altersrente oder alternativ einmalige Kapitalzahlung.

Die Leistungen setzen sich zusammen aus einem garantierten Teil und einer Zusatzrente, die nicht garantiert ist.

Versorgung der Hinterbliebenen

  • Tod vor Rentenbeginn: Zahlung einer lebenslangen Rente aus dem Todesfallkapital. Todesfallkapital = Deckungskapital + Überschussbeteiligung
  • Tod nach Rentenbeginn: Weiterzahlung der Altersrente an den bezugsberechtigten Hinterbliebenen bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, falls vereinbart.

4. Tarif BV

Bei Berufsunfähigkeit während der Versicherungsdauer Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer. Die Leistungen setzen sich zusammen aus einem garantierten Teil und einer Zusatzrente aus der Überschussbeteiligung, die nicht garantiert ist.

Vertragsbedingungen

Der Pensionskassenversicherungsvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und der HDI Pensionskasse geschlossen. Versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer und dessen Hinterbliebenen wird ein Rechtsanspruch auf die Leistungen in Form eines unwiderruflichen Bezugsrechts einräumt. Die Tarifbestimmungen sowie die Rechte und Pflichten der Versorgungsanwärter und Versorgungsempfänger ergeben sich aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag, insbesondere den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen und der ggf. abgeschlossenen Rahmenvereinbarung.

Die Versicherungsverhältnisse unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Informationen über die Struktur des Anlageportfolios

1. Tarife RA, RAR, RAÜ, RAÜR, RAHK, RMA, BV, FRMA für den konventionellen Teil

Das Guthaben wird im Sicherungsvermögen angelegt. Die Anlage erfolgt nach den Kapitalanlagegrundsätzen des § 215 Versicherungsaufsichtsgesetzes. Hiernach ist das Sicherungsvermögen so anzulegen, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität erreicht wird.

Bei der Verwendung der eingezahlten Prämien berücksichtigen wir ethische, soziale und ökologische Belange sowie Belange der Unternehmensführung in angemessenem Maß. Wir achten bei der Anlage unter angemessener Mischung und Streuung auf möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität.

2. Tarif FRMA für den fondsgebundenen Teil

Das fondsgebundene Guthaben wird unmittelbar an der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Anlagestock) beteiligt. Innerhalb des Anlagestocks werden Unterabteilungen für einzelne Fonds und Managed Fund Konzepte gebildet. Informationen zu den Fonds bzw. dem Portfolio, die Art der darin enthaltenen Vermögenswerte und zur Wertentwicklung in der Vergangenheit findet man auf der Internetseite www.hdi.de/intelligentes-investment. Dort dem Link Performanceliste folgen.

Finanzielle, versicherungstechnische und sonstige Risiken

Finanzielle, versicherungstechnische und sonstige Risiken betreffen nicht die Garantieleistungen der Versicherungen, sondern lediglich die nicht garantierten Überschüsse und die Wertenwicklung des Anlagestock beim Tarif FRMA.

Ob und in welcher Höhe Überschüsse entstehen, hängt von vielen Einflüssen ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von der HDI Pensionskasse begrenzt beinflussbar. Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt maßgeblich von den langfristig erzielbaren Kapitalerträgen ab. Naturgemäß ist die weitere Entwicklung der Gesamtverzinsung ungewiss.

Die Entwicklung des Anlagestock beim Tarif FRMA hängt insbesondere von der Wertentwicklung der gewählten Fonds und Managed Fund Konzepte ab. Es besteht die Chance, dass die Kurse steigen und dadurch eine Wertsteigerung der Fonds erzielt wird. Bei fallenden Kursen besteht das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Wertverlusts. Naturgemäß kann die Wertentwicklung der Fonds und Managed Fund Konzepte nicht vorhergesagt werden.

Schutz der Anwartschaften

Zur Absicherung der Ansprüche aus der Pensionskassenversicherung besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 124ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes), der bei der Protektor Lebensversicherungs-AG, Wilhelmstr. 43G, 10117Berlin, www.protektor-ag.de, eingerichtet ist. Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds übertragen. Geschützt von dem Fonds sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Person, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen. Die HDI Pensionskasse gehört dem Sicherungsfonds an.

Darüber hinaus steht der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt (§ 1 Absatz 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) – sog. Subsidiärhaftung des Arbeitgebers).

Führen Sie nach dem Ausscheidenden den Versicherungsvertrag mit eigenen Beiträgen fort, so besteht für die Versicherungsleistungen, die auf diesen eigenen Beiträgen beruhen, keine Haftung des Arbeitgebers gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG.

Informationen über die Kostenstruktur beim Tarif FRMA

Bei Abschluss des Vertrages oder bei einer Beitragserhöhung fallen Abschluss- und Vertriebskosten in Prozent der Beitragssumme an, die in den ersten Jahren aus den Beiträgen getilgt werden. Die Verwaltungskosten werden während der gesamten Laufzeit erhoben. Sie werden teilweise den Beiträgen und teilweise aus dem Guthaben entnommen. Über die konkrete Höhe der angefallenen Kosten im jeweils abgelaufenen Jahr informieren wir in der Renteninformation.

Modalitäten der Übertragung unverfallbarer Anwartschaften (im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Versorgungsfalles) auf eine andere durchführende Einrichtung

Der Arbeitnehmer hat gemäß § 4 Abs. 3 BetrAVG unter weiteren Voraussetzungen einen Anspruch auf Mitnahme des bei seinem ehemaligen Arbeitgeber bzw. dessen Versorgungseinrichtung aufgebauten Betriebsrentenkapitals zu einem neuen Arbeitgeber bzw. dessen Versorgungseinrichtung. Der Anspruch ist innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem ehemaligen Arbeitgeber auszuüben.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann im Einvernehmen zwischen dem alten und neuen Arbeitgeber sowie dem Arbeitnehmer eine Übertragung der erworbenen Anwartschaft erfolgen. Hierbei kann die Zusage mit unverändertem Leistungsinhalt übernommen werden oder der Übertragungswert der beim alten Arbeitgeber erworbenen Anwartschaft. In dieser Variante erteilt der neue Arbeitgeber eine wertgleiche Zusage.

Weitere Hinweise

In der Anwartschaftsphase informieren wir Sie mit der „Renteninformation“ jährlich über den Stand Ihres Versorgungsverhältnisses. Darin informieren wir Sie über die Höhe der bis zum jeweiligen Stichtag erworbenen Anwartschaft auf Leistungen. Wir informieren, in welchem Umfang die angegebenen Beträge garantiert sind. Weiterhin informieren wir dort über die Garantielemente, die der Versicherungsvertrag für den Aufbau der Anwartschaften auf Altersversorgungsleistungen und für die Leistungen vorsieht. Bei der HDI Pensionskassen AG handelt es sich um eine deregulierte Pensionskasse. Für diese bieten wir keine neugeschäftigen Produkte mehr an. Für bereits bestehende Verträge erlauben wir uns folgenden Hinweis: Bei Leistungen, die auf Beiträgen des Arbeitgebers im Rahmen einer Pensionskasse beruhen, handelt es sich um eine betriebliche Altersvorsorge im Sinne des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Für diese Leistungen steht der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG ein. Dies gilt nicht für Leistungen, die auf privaten Beiträgen des Arbeitnehmers nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis resultieren.