HDI Pensionskasse Information
Tod vor Rentenbeginn: Keine Leistung an den bezugsberechtigten Hinterbliebenen. Tod nach Rentenbeginn: Weiterzahlung der Altersrente an den bezugsberechtigten Hinterbliebenen bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, falls vereinbart.
Tod vor Rentenbeginn: Zahlung einer lebenslangen Rente aus dem Todesfallkapital. Todesfallkapital = Beitragsrückgewähr Tod nach Rentenbeginn: Weiterzahlung der Altersrente an den bezugsberechtigten Hinterbliebenen bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, falls vereinbart.
Tod vor Rentenbeginn: Zahlung der lebenslangen Überlebensrente an die mitversicherte Person Tod nach Rentenbeginn: Weiterzahlung der Altersrente an die mitversicherte Person bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, falls vereinbart; danach Zahlung der lebenslangen Überlebensrente an die mitversicherte Person
Tod vor Rentenbeginn: Zahlung der lebenslangen Überlebensrente an die mitversicherte Person; nach dem Tod der mitversicherten Person oder nach Ehescheidung: Zahlung einer lebenslangen Rente aus dem Todesfallkapital den bezugsberechtigten Hinterbliebenen.Todesfallkapital = Beitragsrückgewähr Tod nach Rentenbeginn: Weiterzahlung der Altersrente an die mitversicherte Person bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, falls vereinbart; danach Zahlung der lebenslangen Überlebensrente an die mitversicherte Person
Tod vor Rentenbeginn: Zahlung der lebenslangen Überlebensrente an den Ehegatten, mit dem die versicherte Person zum Todeszeitpunkt verheiratet war Tod nach Rentenbeginn: Weiterzahlung der Altersrente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, falls vereinbart, an den Ehegatten, mit dem die versicherte Person zum Rentenbeginn verheiratet war; danach Zahlung der lebenslangen Überlebensrente
Beitragsbefreiung Zahlung einer Rente
Lebenslange Altersrente oder alternativ einmalige Kapitalzahlung Die Leistungen setzen sich zusammen aus einem garantierten Teil und einer Überschussbeteiligung, die nicht garantiert ist.
Tod vor Rentenbeginn: Zahlung einer lebenslangen Rente aus dem Todesfallkapital. Todesfallkapital = Deckungskapital + Überschussbeteiligung Tod nach Rentenbeginn: Weiterzahlung der Altersrente an den bezugsberechtigten Hinterbliebenen bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, falls vereinbart.
Tod vor Rentenbeginn: Zahlung einer lebenslangen Rente aus dem Todesfallkapital. Todesfallkapital = Deckungskapital + Überschussbeteiligung Tod nach Rentenbeginn: Weiterzahlung der Altersrente an den bezugsberechtigten Hinterbliebenen bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, falls vereinbart.