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HDI Motorradversicherung – unser Rundum-Schutz für Ihr Fahrvergnügen

Das Motorrad: Sie fahren damit über die Landstraßen, machen mit Freunden einen Ausflug ans Meer oder in die Berge. Oder Sie starten auf dem Weg zur Arbeit damit glücklich in den Tag. Egal wie Sie das Motorrad nutzen – eines ist sicher: Mit Ihrem Bike besitzen Sie einen treuen Begleiter – auf jeder Reise.

Wie in allen Lebenslagen kann auch hier mal etwas dazwischen kommen. Sichern Sie sich und Ihr Bike daher gut ab. Umso besser, dass es die HDI Motorradversicherung gibt!

HDI versichert Ihr Motorrad gegen wesentliche Risiken. Durch weitere flexible Leistungsbausteine passen Sie Ihren Versicherungstarif individuell an. Damit versichern Sie genau das, was Ihnen wirklich wichtig ist.

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  • Mitversicherung von Kraftrad-Schutzkleidung bei Unfall oder Zusammenstoß mit Tieren bis 500 EUR
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
  • Zeitraum der Neupreisentschädigung für Krafträder im Erstbesitz 12 Monate
  • Versicherungssumme je geschädigte Person innerhalb der Pauschaldeckung von 100 Mio. EUR

    15 Mio. EUR

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    5 Mio. EUR, max. 10 Mio. EUR p. a.

  • Eigenschadendeckung für privat genutzte Motorräder inklusive Schäden auf eigenem Grund

  • Brand, Explosion, Diebstahl, Raub

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  • Zusammenstoß mit Tieren

    (nur bei Vollkasko)

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    inkl. Folgeschäden an Aggregaten bis 10.000 EUR

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    bei Elektro- und Hybridfahrzeugen bis 20.000 EUR

  • Schäden am Fahrzeug durch Tierbiss

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  • Kostenübernahme für den Austausch von Schlössern nach Entwendung der Kfz Schlüssel durch Einbruchdiebstahl oder Raub

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  • Versicherungsschutz beim Transport auf Schiffen

  • Allgefahrendeckung für den Akku bei Elektro- und Hybridfahrzeugen

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    bis 25.000 EUR

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  • Zeitraum der Neupreisentschädigung für Krafträder im Erstbesitz

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  • Ersatz von Betriebs- und Treibstoffen (unfallbedingt)

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  • Spezielle Absicherung für Elektro- und Hybridfahrzeuge Mitversicherung von Ladekabeln und Adaptern, Ladekarten bis 100 EUR, mobilen Ladegeräten und Wallboxen sowie Kostenübernahme für z. B. Akku-Zustandsdiagnostik bis 1.500 EUR und Lagerung in einem Wassercontainer

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  • Mitversicherung von Kraftrad-Schutzkleidung bei Unfall oder Zusammenstoß mit Tieren

    bis 1.000 EUR

  • Zeitraum der Neupreisentschädigung für Krafträder im Erstbesitz

    36 Monate

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    36 Monate

  • Übernahme von Entsorgungskosten, Zulassungskosten und Überführungskosten (unfallbedingt)

    bis 500 EUR

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  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit

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  • * - Kawasaki Z650, 50 kW, Erstzulassung/Zulassung auf Versicherungsnehmer (VN): 10.05.2023, VN = Halter, Wert: 7.800 Euro, Geburtsdatum VN: 12.03.1986, Führerschein seit 2004, SF17 in KH/VK, Jahresfahrleistung: 6.000 Kilometer, PLZ: 30659 Hannover, Fahrer: Nur VN, keine Punkte in Flensburg, keine Vorschäden, Motorrad steht in einer abschließbaren Einzelgarage, Wohneigentum: Eigentumswohnung, Hausratversicherung auch bei HDI, Pkw-Versicherung auch bei HDI, Zahlungsweise: jährlich, Selbstbeteiligung: 300/150. Die beschriebenen Leistungen bilden nur einen Teil der Leistungeninhalte des Produkts ab. Die vollumfänglichen Leistungen entnemhen Sie bitte den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.

Zusatzbausteine – Gestalten Sie Ihren persönlichen Tarif

Auslandschaden-Schutz

Der Auslandschaden-Schutz reguliert Personen- und Sachschäden nach deutschem Recht, die Ihnen mit Ihrem Fahrzeug im Ausland entstehen. Dies gilt ebenso für Schäden, die in Deutschland durch ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug entstehen.

Mobilitäts-Schutz

Der Mobilitäts-Schutz sichert Ihnen umfassende Hilfeleistungen, auf die Sie sich unterwegs verlassen können. Dazu gehören insbesondere Pannenhilfe, Abschleppen und Bergen des Fahrzeugs.

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Schützt Sie vor dem Kostenrisiko eines Rechtsstreits, z. B. bei Streitigkeiten nach einem Unfall, Bußgeld- oder Strafverfahren oder bei Streitigkeiten aus Kauf, Reparatur und Finanzierung.

Hinweis zu den Paketen

Bitte beachten Sie: Die hier beschriebenen Leistungen stellen nur einen Auszug dar. Verbindlich sind die jeweils für den Vertrag geltenden Versicherungsbedingungen.

Vorteile der HDI Motorradversicherung - Ihr perfekter Tourbegleiter

  • 24-Stunden-Notfallservice für schnelle Hilfe und einfache Abwicklung im Schadenfall

  • Hohe Flexibilität und maximaler Schutz durch optionale Leistungsbausteine

  • Günstigere Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn für Sie oder Ihren (Ehe-) Partner in häuslicher Gemeinschaft bereits ein weiterer Versicherungsvertrag (ausgenommen Lebensversicherungsverträge) bei HDI besteht oder beantragt wird.

  • Bei uns sind viele Extras mitversichert – zum Beispiel Ihre teure Schutzbekleidung

  • Mitversicherung von werkseitig eingebauten Sonderausstattungen in unbegrenzter Höhe

  • Beitragsfreie Mitversicherung von nachträglich fest montierten Sonderausstattungen bis 25.000 Euro

  • Geringer Beitrag für zusätzliche Schutzbrief- und Serviceleistungen

  • Versicherung von Schäden am Fahrzeug durch Tierbisse inkl. Folgeschäden

Motorradversicherung – Unterschiede zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

Hier sehen Sie einen kurzen Überblick über die Leistungen der Haftpflicht, Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung und gegen welche Schäden Sie damit geschützt sind. Innerhalb der Produktlinien Motor Komfort und Motor Premium haben Sie die Wahl zwischen Haftpflicht, Teilkaskoversicherung oder einer Vollkaskoversicherung. So variieren Sie die Leistungen und den damit verbundenen Schutz für Ihr Motorrad. Die Haftpflicht ist für alle Motorradfahrer – wie der Name sagt – Pflicht. Darüber hinaus ergänzen Sie Ihre Versicherung optional mit einem Kaskoschutz – für eine optimale Absicherung. Schauen Sie selbst, wie Sie Ihr Bike am liebsten versichern.

Motorrad-Haftpflichtversicherung

Versicherte Gefahren
und Schäden

Versicherungssumme je geschädigte Person

Versicherungssumme

Je geschädigte Person innerhalb der Pauschaldeckung von 100 Mio. Euro

Mallorca-Police für
besseren Schutz im
Ausland als Fahrer
eines Mietwagens

Umweltschaden-
versicherung

Umweltschadenversicherung

5 Mio., max. 10 Mio. Euro p. a.

Erweiterte Eigenschadendeckung

Eigenschadendeckung

Für privat genutzte Motorräder (inkl. Schäden auf eigenem Grund)

Empfehlung
Motor Komfort

15 Mio. Euro

vertragliche Versicherungs-
summe

Motor Premium

15 Mio. Euro

vertragliche Versicherungs-
summe

Versicherte Gefahren
und Schäden

Empfehlung

Motor Komfort

Motor Premium

Versicherungssumme

Je geschädigte Person innerhalb der Pauschaldeckung von 100 Mio. Euro

Versicherungssumme je geschädigte Person
15 Mio. Euro
15 Mio. Euro
Mallorca-Police für
besseren Schutz im
Ausland als Fahrer
eines Mietwagens
vertragliche Versicherungs-
summe
vertragliche Versicherungs-
summe

Umweltschadenversicherung

5 Mio., max. 10 Mio. Euro p. a.

Umweltschaden-
versicherung

Eigenschadendeckung

Für privat genutzte Motorräder (inkl. Schäden auf eigenem Grund)

Erweiterte Eigenschadendeckung

Fahrzeugversicherung

Versicherte Gefahren
und Schäden

Rückkauf von
Vollkasko-Schäden

Brand, Explosion,
Naturgewalten

Naturgewalten

wie Lawinen, Erdrutsch, Blitzschlag, Erdsenkung, Hagel, Sturm, Überschwemmung

Diebstahl und Raub

Unterschlagung von privat
genutzten Fahrzeugen
ausnahmslos mitversichert

Mitversicherung von Kraftrad-
Schutzbekleidung bei Unfall oder
Zusammenstoss mit Tieren

Versicherungsschutz bei
Transport auf Fähren

Zeitraum der Neupreisentschädigung für
Krafträder im Erstbesitz

Zeitraum der Kaufpreisentschädigung für
gebrauchte Krafträder

Zusammenstoß mit Tieren

Schäden am Fahrzeug
durch Tierbiss

inkl. Folgeschäden

Elektro- und Hybridfahrzeuge

Beitragsfreie Mitversicherung
von nachträglich eingebauter
Sonderausstattung

Mitversicherung von Ladekabeln und
Adaptern, Ladekarten bis 100 Euro,
mobilen Ladegeräten und Wallboxen
sowie Kostenübernahme von Akku-
Zustandsdiagnostik bis 1.500 Euro und
Lagerung in einem Wassercontainer

Beitragsfreie Ruheversicherung
bis zu 18 Monate

Verzicht auf Einwand der
groben Fahrlässigkeit

Neupreisentschädigung für fest
eingebaute Audio-,
Video-, technische Kommunikations-
und Leitsysteme

Kostenübernahme für den
Austausch von Schlössern

Austausch von Schlössern

Kostenübernahme für den Austausch von Schlössern nach Entwendung der Kfz-Schlüssel durch Einbruchdiebstahl oder Raub

Glasbruch

Glasbruch

Erstattung für beschädigte Leuchtmittel (inkl. Xenon-, LED- und Laserlicht)

Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss und Überspannung

inkl. Folgeschäden an Aggregaten

bei Elektro- und Hybridfahrzeugen

Empfehlung
Motor Komfort

bis 500 Euro

12 Monate

12 Monate




bis 10.000 Euro

bis 20.000 Euro

bis 25.000 Euro



bis 10.000 Euro

bis 20.000 Euro

Motor Premium

bis 1.000 Euro

36 Monate

36 Monate




bis 10.000 Euro

bis 20.000 Euro

bis 25.000 Euro


(bis 6 Monate nach Erstzulassung)



bis 10.000 Euro

bis 20.000 Euro

Versicherte Gefahren
und Schäden

Empfehlung

Motor Komfort

Motor Premium

Rückkauf von
Vollkasko-Schäden

Naturgewalten

wie Lawinen, Erdrutsch, Blitzschlag, Erdsenkung, Hagel, Sturm, Überschwemmung

Brand, Explosion,
Naturgewalten
Diebstahl und Raub
Unterschlagung von privat
genutzten Fahrzeugen
ausnahmslos mitversichert
Mitversicherung von Kraftrad-
Schutzbekleidung bei Unfall oder
Zusammenstoss mit Tieren
bis 500 Euro
bis 1.000 Euro
Versicherungsschutz bei
Transport auf Fähren
Zeitraum der Neupreisentschädigung für
Krafträder im Erstbesitz
12 Monate
36 Monate
Zeitraum der Kaufpreisentschädigung für
gebrauchte Krafträder
12 Monate
36 Monate
Zusammenstoß mit Tieren
Schäden am Fahrzeug
durch Tierbiss

inkl. Folgeschäden

Elektro- und Hybridfahrzeuge



bis 10.000 Euro

bis 20.000 Euro



bis 10.000 Euro

bis 20.000 Euro
Beitragsfreie Mitversicherung
von nachträglich eingebauter
Sonderausstattung
bis 25.000 Euro
bis 25.000 Euro
Mitversicherung von Ladekabeln und
Adaptern, Ladekarten bis 100 Euro,
mobilen Ladegeräten und Wallboxen
sowie Kostenübernahme von Akku-
Zustandsdiagnostik bis 1.500 Euro und
Lagerung in einem Wassercontainer
Beitragsfreie Ruheversicherung
bis zu 18 Monate
Verzicht auf Einwand der
groben Fahrlässigkeit
Neupreisentschädigung für fest
eingebaute Audio-,
Video-, technische Kommunikations-
und Leitsysteme

(bis 6 Monate nach Erstzulassung)

Austausch von Schlössern

Kostenübernahme für den Austausch von Schlössern nach Entwendung der Kfz-Schlüssel durch Einbruchdiebstahl oder Raub

Kostenübernahme für den
Austausch von Schlössern

Glasbruch

Erstattung für beschädigte Leuchtmittel (inkl. Xenon-, LED- und Laserlicht)

Glasbruch
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss und Überspannung

inkl. Folgeschäden an Aggregaten

bei Elektro- und Hybridfahrzeugen


bis 10.000 Euro

bis 20.000 Euro


bis 10.000 Euro

bis 20.000 Euro

Motorrad-Typen

Sie möchten sich Ihren Traum vom Zweirad erfüllen und fragen sich, ob Sie hier bei der richtigen Versicherung sind? Das sind Sie! Wir klären kurz darüber auf, welche Motorrad-Typen es gibt und wie Sie diese direkt bei uns versichern.

Kraftrad oder Kraftroller
Kraftrad oder Kraftroller

Keine Leistungs- oder Hubraumbeschränkung

Kraftrad oder Kraftroller

Für das sogenannte Kraftrad oder den Kraftroller gibt es weder eine Leistungs- noch eine Hubraumbeschränkung. Hierfür benötigen Sie den Führerschein der Klasse A, den „Großen Motorradführerschein“. Dieser berechtigt Sie, die Klassen AM, A1 und A2 zu fahren. Mit dem großen Motorradführerschein fahren Sie Maschinen, die keine Beschränkung in der Höchstgeschwindigkeit haben.

Das Kraftrad oder den Kraftroller versichern Sie bei uns schnell und unkompliziert über unseren Tarif-Rechner.

Kraftrad oder Kraftroller
Leichtkraftroller
Leichtkraftroller bis 125 ccm

Das "kleine" Motorrad

Leichtkraftroller bis 125 ccm

Der Leichtkraftroller ist ein „kleines“ Motorrad. Er hat einen Hubraum von maximal 125 ccm und einen Hubraum, der nicht mehr als 11 kW beträgt. Ein Leichtkraftroller unterscheidet sich in einem Aspekt von dem Leichtkraftrad: die Füße stellen Sie hier beieinander auf ein Trittbrett.

Für den Leichtkraftroller benötigen Sie mindestens den Führerschein der Klasse A1, der ab 16 Jahren möglich ist.

Den Leichtkraftroller bis 125 ccm versichern Sie bei uns schnell und unkompliziert über unseren Tarif-Rechner.

Leichtkraftroller
Leichtkraftrad
Leichtkraftrad bis 125 ccm

Hubraum von maximal 125 ccm

Leichtkraftrad bis 125 ccm

Der Leichtkraftrad ist ein „kleines“ Motorrad. Es hat einen Hubraum von maximal 125 ccm und einen Hubraum, der nicht mehr als 11 kW beträgt. Ein Leichtkraftrad unterscheidet sich in einem Aspekt von dem Leichtkraftroller: die Füße stellen Sie während der Fahrt auf die vorgesehen Fußrasten.

Für das Leichtkraftrad benötigen Sie mindestens den Führerschein der Klasse A1, der ab 16 Jahren möglich ist.

Das Leichtkraftrad bis 125 ccm versichern Sie bei uns schnell und unkompliziert über unseren Tarif-Rechner.

Leichtkraftrad
Kraftrad oder Kraftroller

Für das sogenannte Kraftrad oder den Kraftroller gibt es weder eine Leistungs- noch eine Hubraumbeschränkung. Hierfür benötigen Sie den Führerschein der Klasse A, den „Großen Motorradführerschein“. Dieser berechtigt Sie, die Klassen AM, A1 und A2 zu fahren. Mit dem großen Motorradführerschein fahren Sie Maschinen, die keine Beschränkung in der Höchstgeschwindigkeit haben.

Das Kraftrad oder den Kraftroller versichern Sie bei uns schnell und unkompliziert über unseren Tarif-Rechner.

Kraftrad oder Kraftroller
Leichtkraftroller bis 125 ccm

Der Leichtkraftroller ist ein „kleines“ Motorrad. Er hat einen Hubraum von maximal 125 ccm und einen Hubraum, der nicht mehr als 11 kW beträgt. Ein Leichtkraftroller unterscheidet sich in einem Aspekt von dem Leichtkraftrad: die Füße stellen Sie hier beieinander auf ein Trittbrett.

Für den Leichtkraftroller benötigen Sie mindestens den Führerschein der Klasse A1, der ab 16 Jahren möglich ist.

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Leichtkraftroller
Leichtkraftrad bis 125 ccm

Der Leichtkraftrad ist ein „kleines“ Motorrad. Es hat einen Hubraum von maximal 125 ccm und einen Hubraum, der nicht mehr als 11 kW beträgt. Ein Leichtkraftrad unterscheidet sich in einem Aspekt von dem Leichtkraftroller: die Füße stellen Sie während der Fahrt auf die vorgesehen Fußrasten.

Für das Leichtkraftrad benötigen Sie mindestens den Führerschein der Klasse A1, der ab 16 Jahren möglich ist.

Das Leichtkraftrad bis 125 ccm versichern Sie bei uns schnell und unkompliziert über unseren Tarif-Rechner.

Leichtkraftrad

Erklärfilm: Vorteile, Leistungen und Kosten

Weil HDI im Ernstfall den Unterschied macht

Wir machen unseren besten Job: Klären alles, was zu klären ist und halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie wie gewohnt weitermachen können.

Willkommen bei HDI – Wir bieten in jeder Situation den passenden Schutz.

Starke Versicherungsexpertise seit 1903

360° Kundenservice: Online, telefonisch oder persönlich vor Ort

Vielfach ausgezeichneter Versicherungspartner

Optionale Leistungsbausteine

FAQ: Ihre Fragen – unsere Antworten

Haben Sie noch offene Fragen zum Thema Motorradversicherung? Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Ist die Haftpflichtversicherung für das Motorrad Pflicht?

Wie für Autofahrer gilt für Motorradfahrer: Haftpflicht ist Pflicht. Diese Versicherung springt ein, wenn Sie mit Ihrem Motorrad einen Schaden bei anderen verursachen: Verletzungen durch einen Unfall oder beschädigte Gegenstände oder Fahrzeuge. In solchen Situationen entstehen eventuell hohe Kosten. Sichern Sie sich mit einer Motorradversicherung ab!

Vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung für jeden Auto- und Motorradfahrer – und zwar gesetzlich. Ohne Haftpflicht können Sie Ihr Kraftrad nicht anmelden. Denn wer ohne diese Police im Straßenverkehr unterwegs ist, macht sich strafbar. In der Haftflichtversicherung sind folgende Deckungssummen Pflicht:

  • Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
  • Sachschäden: 1,22 Millionen Euro (seit 11.06.2016)
  • Vermögensschäden: 50.000 Euro

Diese Summen klingen zunächst hoch, aber die Kosten bei einem Unfall erreichen diese Höhe schnell und übersteigen sie sogar.

Bei schweren Verletzungen hat der Geschädigte eventuell Anspruch auf lebenslange Rente. Falls die Deckungssumme nicht ausreicht, haften Sie als Unfallverursacher.

Wir empfehlen eine höhere Deckungssumme wie bei der HDI Motorradversicherung: 100 Millionen Euro (15 Millionen Euro je geschädigter Person).

Was decken Teilkasko und Vollkasko für das Motorrad ab?

Die Motorradversicherung ist ist um einen Kaskoschutz erweiterbar. Eine Motorrad-Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Wenn Ihr Motorrad einen Schaden erleidet, kommen Sie als Besitzer für die Reparatur auf. Bei der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung gibt es verschiedene Arten, Ihr Bike abzusichern. Die Teilkasko für ein Motorrad übernimmt unter anderem Schäden, die ohne menschliches Verschulden entstehen:

  • Unwetterschäden an Ihrem Fahrzeug
  • Schäden nach einem Wildunfall oder einem Unfall mit einem anderen Tier
  • Diebstahl

Die Mehrkosten für eine Motorradversicherung mit Teilkaskoschutz sind gegenüber der Haftpflichtversicherung überschaubar und rechnen sich für die meisten Motorradbesitzer.

Eine Vollkasko schützt noch umfassender:Sie leistet zusätzlich bei Vandalismus und bei Schäden nach einem durch Sie verursachten Unfall. Wir empfehlen diesen Rundumschutz vor allem für neue und teure Motorräder. Auf diese Weise sichern Sie Ihr Bike das Motorrad vollumfänglich.

Schäden bei Dritten

Brand und Explosionen

Schäden durch Naturgewalten

Schäden nach Wild- / Tierunfall

Schäden durch Tierbiss

Diebstahl

Vandalismusschäden

Unfallschäden am eigenen Motorrad (bei Selbstverschulden)

Haftpflicht

Teilkasko

Vollkasko

 

Haftpflicht

Teilkasko

Vollkasko

Schäden bei Dritten

Brand und Explosionen

Schäden durch Naturgewalten

Schäden nach Wild- / Tierunfall

Schäden durch Tierbiss

Diebstahl

Vandalismusschäden

Unfallschäden am eigenen Motorrad (bei Selbstverschulden)

Was für Zusatzleistungen gibt es bei HDI?

Weil kein Biker wie der andere ist, gibt es bei HDI keine Motorradversicherung „von der Stange“. Die HDI Motorradversicherung bietet frei wählbare Zusatzbausteine. Damit passen Sie Ihren Versicherungsschutz an Ihre persönlichen Bedürfnisse an:

  • Den Baustein Auslandsschaden-Schutz empfehlen wir, wenn Sie mit Ihrem Motorrad viel ins Ausland fahren. Kommt es durch ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug zu Personen- oder Sachschäden, ist der Schaden nach deutschem Recht regulierbar.
  • Der Mobilitäts-Schutz lässt Sie in unvorhergesehenen Situationen mobil bleiben: Pannenhilfe, Bergen des Fahrzeugs und Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zahlt die Versicherung.
  • Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung schützt vor hohen Kosten, die eventuell bei einem Rechtsstreit anfallen: zum Beispiel nach einem Bußgeldbescheid oder einem Unfall.

Wie senke ich die Kosten für die Motorradversicherung durch Schadenfreiheit?

Wenn Sie lange unfallfrei bleiben, belohnen Versicherer das durch niedrigere Prämien. Mit jedem Jahr ohne Unfall erreichen Sie eine höhere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Je höher diese Klasse ist, desto günstiger wird Ihr Beitrag. Dagegen werden Sie zurückgestuft, wenn Sie Schäden melden. Die SF-Klasse entspricht der Anzahl der Jahre, die Sie bisher schadenfrei fahren und ist mit einem Rabatt verbunden. Wie der im Detail aussieht, legen die Versicherer individuell fest. Es besteht ein Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

Zum Beispiel zahlen Sie bei HDI mit SF-Klasse 10 nur 23 Prozent des Beitrags in der Motorrad-Haftpflicht. In der Kaskoversicherung sind es in dieser SF-Klasse 31 Prozent des Beitrags.

Wie beeinflusst die Regionalklasse die Kosten der Motorradversicherung?

In den verschiedenen Regionen Deutschlands ist das Risiko eines Schadens jeweils unterschiedlich hoch. So wie es für Autos verschiedene Klassen gibt, gilt das auch für Motorräder. Diese hängen von der Region ab und haben Einfluss auf die Höhe des Beitrags. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) legt die Klassen für Motorräder jährlich fest. Sie unterscheiden sich von denen für Autos Die Versicherer müssen sich nicht zwingend an die Einteilung des GDV halten. Grundlage für die Regionalklassen in der Haftpflichtversicherung sind vor allem die Anzahl und die Schwere der Unfälle im jeweiligen Zulassungsbezirk. Der Zustand der Straßen spielt hier ebenfalls eine Rolle.

Die Regionalklassen in der Kaskoversicherung berücksichtigen unter anderem Sturmschäden und Motorraddiebstähle im Zulassungsbezirk. Wer umzieht, zahlt am neuen Wohnort eventuell eine niedrigere oder höhere Prämie für die Motorradversicherung.

Ziehen Sie vom Land in die Stadt, rechnen Sie besser mit einem höheren Beitrag. Aufgrund des dichteren Verkehrs passieren in Städten deutlich mehr Unfälle als auf dem Land. Im Vergleich zum Land gilt in Städten für dort zugelassene Fahrzeuge eine hohe und damit kostspieligere Regionalklasse. Ein Umzug auf das Land sorgt für geringere Kosten bei der Motorradversicherung.

Wie funktioniert die Versicherung für Motorräder mit Saisonkennzeichen?

Viele Motorradfahrer entscheiden sich für ein Saisonkennzeichen. Bei ihnen bleibt die Maschine bei Eis und Schnee ohnehin in der Garage. Auf dem Kennzeichen stehen die Monate, in denen Sie damit fahren dürfen. Wenn die festgelegte Zeit vorbei ist und Sie fahren trotzdem mit dem Motorrad, machen Sie sich strafbar. Ungeplante Ausflüge gibt es also nicht...Wichtig zu wissen: Während der sogenannten Ruheversicherung gilt, dass Sie ihr Motorrad außerhalb der Saison in einer Garage oder einem eingezäunten Grundstück abstellen – also nicht im öffentlichen Raum. Beherzigen Sie unseren Tipp: Lassen Sie Ihr Motorrad außerhalb der Saison auf öffentlichen Straßen und Plätzen stehen, zieht das eventuell ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro nach sich!

Der Vorteil des Saisonkennzeichens: Sie zahlen nur für die Monate Kfz-Steuer und Beiträge, in denen Sie das Motorrad nutzen. Sie haben trotzdem in der übrigen Zeit Versicherungsschutz: die sogenannte Ruheversicherung. Wenn jemand Ihr Bike außerhalb der Saison entwendet, greift der Kaskoschutz ebenso wie bei Schäden infolge eines Sturms. In beiden Fällen kommt die Versicherung für den Schaden auf.

Für welchen Zeitraum Ihr Saisonkennzeichen gilt, bestimmen Sie. Voraussetzung ist eine Mindestdauer von zwei aufeinanderfolgenden Monaten. Der längste Zulassungszeitraum für ein Saisonkennzeichen beträgt elf Monate. Einen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) gibt es bei kleineren Saisonzeiträumen. Es ist wichtig, dass der Vertrag mindestens sechs Monate läuft, damit der SFR im Folgejahr gestuft wird. Ist die Laufzeit des Vertrages kleiner als sechs Monate, beziehungsweise 180 Tage, erfolgt keine SFR-Stufung.

Welche Faktoren beeinflussen noch die Kosten der Motorradversicherung?

Es gibt verschiedene Vertragsbedingungen, die zu höheren oder geringeren Beiträgen in der Motorradversicherung führen. Dazu gehören:

  • Jährliche Fahrleistung: Eine geringere Kilometerzahl sorgt für niedrigere Kosten.

  • Fahrerkreis: Es wird günstiger, wenn nur der Versicherungsnehmer das Motorrad fährt.

  • Garage: Steht das Motorrad in einer abschließbaren Garage, kann der Beitrag geringer ausfallen.

  • Wohneigentum: Wenn Sie oder Ihr Partner ein eigenes Haus besitzen und selbst dort leben, können Sie möglicherweise sparen.

  • Partner: Haben Sie oder Ihr Partner (in häuslicher Gemeinschaft) weitere Verträge beim HDI, kann sich dies positiv auf Ihren Beitrag auswirken.

  • Zahlungsweise: Wer nicht monatlich, sondern jährlich zahlt, kann sparen.

  • Selbstbeteiligung: Wenn Sie im Schadenfall einen vereinbarten Teil der Kosten selbst tragen, fällt die Versicherungsprämie geringer aus.

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