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Umfassender Zusatzschutz für gesetzlich Versicherte

Mit den ambulanten Zusatzversicherungen unseres Kooperationspartners DKV schützen Sie sich vor hohen Zuzahlungen.

Ihre gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen einen guten Grundschutz. Mit der privaten Zusatzversicherung sichern Sie sich eine zusätzliche Kostenübernahme z.B. bei Sehhilfen (inkl. Augenchirurgie), Arzneimitteln, Behandlungen beim Heilpraktiker oder Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen.

Zusammen mit unserem Kooperationspartner DKV bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur ambulanten Absicherung an.

Zusatzversicherung für Brille, Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte) und Reisen

Tarif KHMR
  • Sehhilfen 90 Prozent vom Rechnungsbetrag bis 300 Euro (inkl. Brillenfassungen)
  • Hörgeräte 80 Prozent vom Rechnungsbetrag bis zu 600 Euro
  • Im Ausland bis zu 10.000 Euro Überführungs- und Bestattungskosten

Sehhilfen

  • 90 Prozent Sehhilfen
  • bis 300 Euro (inkl. Brillenfassungen)
  • ab dem 14. Lebensjahr erneuter Anspruch bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge
  • ohne Veränderung frühestens 2 Jahre nach dem letzten Sehhilfenbezug

Hilfsmittel

  • 80 Prozent Hilfsmittel bis zu 300 Euro je Kalenderjahr nach vorheriger Anrechnung der GKV-Vorleistung
  • 80 Prozent Hörgeräte bis zu 600 Euro

Ausland

  • 100 Prozent ambulante Behandlung akute, nicht geplante Behandlungen
  • 100 Prozent stationäre Behandlung akute, nicht geplante Behandlungen
  • 100 Prozent schmerzstillende Zahnbehandlung Zahnfüllung in einfacher Ausführung, nicht aber Zahnersatz und Zahnkronen
  • 100 Prozent Krankenrücktransport bei medizinischer Notwendigkeit und Organisation durch die DKV
  • bis 10.000 Euro Überführungs- oder Bestattungskosten im Todesfall
  • Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 3 Monate
  • 24-Stunden Notrufservice

Mehr Brille als in der gesetzlichen Krankenversicherung

Tarif KSHR
  • Sehhilfen 80 Prozent vom Rechnungsbetrag bis zu 200 Euro
  • Im Ausland 100 Prozent ambulante und stationäre Behandlung sowie schmerzstillende Zahnbehandlung
  • 24-Stunden-Notrufservice im Ausland

Sehhilfen

  • 80 Prozent vom Rechnungsbetrag (erstattungsfähige Aufwendungen)
  • bis 14 Jahre maximal 100 Euro je Sehhilfe
  • ab 14 Jahre maximal 200 Euro je Sehhilfe bei Veränderung der Sehfähigkeit um 0,5 Dioptrien auf einem Auge
  • alle 2 Jahre Leistungsanspruch auch ohne Vorleistung der Krankenkasse

Ausland

  • 100 Prozent schmerzstillende Zahnbehandlung bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten
  • 100 Prozent stationäre Behandlung bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten
  • 100 Prozent akute ambulante Behandlung bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten
  • 24-Stunden-Notrufservice
  • 100 Prozent Krankenrücktransport bei Vermittlung über DKV, sonst 80 Prozent

Leistungen für Vorsorge, Brillen, Naturheilbehandlung & mehr

Tarif KABN
  • 100 Prozent für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Präventionskurse, maximal 600 Euro pro Jahr
  • 80 Prozent für Methoden der Alternativmedizin, maximal 600 Euro pro Jahr
  • 100 Prozent für Sehhilfen, bis zu 300 Euro innerhalb von 24 Monaten
  • 100 Prozent für Hörgeräte, maximal 600 Euro je Hörgerät

Vorsorge, Schutzimpfung, Prävention

100 Prozent für

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen (z.B. Früherkennung von Krebs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen), unabhängig von Altersgrenzen und Zeitabständen
  • Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission bzw. Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit empfohlen werden. Die Schutzimpfung gilt auch für private und berufliche Reisen
  • für zwei Präventionskurse – auch als Online-Kurs – je Versicherungsjahr, maximal bis zu 600 Euro je Versicherungsjahr

Arznei- und Verbandmittel

80 Prozent für

  • vom Arzt oder Heilpraktiker verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • inklusive im Rahmen der Alternativmedizin sowie gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen
  • bis zu 600 Euro pro Jahr

Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker

80 Prozent für

  • vom Arzt oder Heilpraktiker durchgeführte Behandlungen nach Methoden der Alternativmedizin. Die Leistungserstattung erfolgt im Rahmen des Hufelandverzeichnisses bzw. im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker

Maximal bis zu

  • 100 Euro im ersten Versicherungsjahr
  • 200 Euro im zweiten Versicherungsjahr
  • 300 Euro im dritten Versicherungsjahr
  • 600 Euro in jedem weiteren Versicherungsjahr

Sehhilfen

100 Prozent für

  • neue Brillen und Kontaktlinsen sowie Reparaturen, maximal bis zu 300 Euro innerhalb von 24 Monaten

Lasik-Operation

100 Prozent für

  • ärztliche Leistungen im Rahmen der refraktiven Augenchirurgie wie z.B. Lasik oder Linsenaustausch

Maximal bis zu

  • 200 Euro innerhalb der ersten 60 Versicherungsmonate, wenn die Leistung im ersten Versicherungsjahr stattfindet
  • 400 Euro innerhalb der ersten 60 Versicherungsmonate, wenn die Leistung im zweiten Versicherungsjahr stattfindet
  • 600 Euro innerhalb der ersten 60 Versicherungsmonate, wenn die Leistung im dritten Versicherungsjahr stattfindet
  • 1.200 Euro innerhalb der ersten 60 Versicherungsmonate, wenn die Leistung im vierten Versicherungsjahr oder später stattfindet

Hilfsmittel

100 Prozent für

  • vom Arzt verordnete Hilfsmittel (z.B. Gehstützen oder Krankenfahrstühle und inklusive gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen), maximal bis zu 300 EUR je Versicherungsjahr

Heilmittel

80 Prozent für

  • vom Arzt oder Heilpraktiker verordnete Heilmittel (z.B. Bäder oder Massagen) im Rahmen des tariflichen Heilmittelverzeichnisses
  • logopädische, podologische, ergotherapeutische und osteopathische Leistungen
  • maximal bis zu 600 Euro je Versicherungsjahr

Leistungen im Ausland und Krankenrücktransport

100 Prozent für

  • ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen
  • bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 3 Monaten
  • zahnärztliche Leistungen in Form von schmerzstillender Zahnbehandlung und Zahnfüllung in einfacher Ausführung

100 Prozent für

  • die Mehrkosten beim Rücktransport aus dem Ausland
  • wenn die Organisation durch die DKV erfolgt, sonst zu 80 Prozent

100 Prozent für

  • die Überführung aus dem Ausland, bis zu 10.000 Euro
  • die Beisetzung im Ausland, bis zu 10.000 Euro

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