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Fachartikel
Absicherung für Architekten und Ingenieure
✓ kein Verlust des Versicherungsschutzes bei Überschreitung (z.B. durch eine Baustofflieferung)
✓ umfangreicher Schutz für berufliche Aktivitäten von BIM-Projekten (optional: Vereinbarung Tätigkeit als BIM-Manager)
✓ Übernahme der Kosten bei Schlichtungs- und Mediationsverfahren
✓ prämienfreier Honorarschutz
✓ Nachhaftung ohne Begrenzung (greift auch bei Berufsaufgabe)
Der Ingenieur hat die Möglichkeit, seine Versicherung zu kontaktieren und mit dieser zu verhandeln, dass er auf den jeweiligen Umsatzanteil der Vergabe eine kleinere Prämie zahlt. Der Versicherer wird das jedoch nicht als durchlaufenden Posten anrechnen, da jeder Anspruch dem Vertragspartner gegenüber geltend gemacht wird.
Setzt sich der Versicherer damit auseinander, kommt es zu Kosten. Das bedeutet, dass der Versicherer ein Risiko für die Vergabeleistung in Kauf nimmt und somit eine Prämie dafür verlangen muss!
Häufig gestellte Fragen
Welche Vorteile bietet eine Berufshaftpflichtversicherung von HDI für Architekten und Ingenieure?
Als Rahmenvertragspartner des VDI können wir Sonderkonditionen für Architekten und Ingenieure anbieten, sprechen Sie uns einfach an!
Durch unsere dedizierte Schadenabteilung können wir Ihnen zudem im Schadenfall professionelle Unterstützung bieten. Unsere HDI internen Volljuristen kennen sich bestens im Recht für Architekten und Ingenieure aus und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Warum ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure wichtig?
Als Architekt oder Ingenieur tragen Sie eine hohe Verantwortung für Ihre Projekte. Selbst bei größter Sorgfalt können Fehler oder Missverständnisse auftreten, die zu finanziellen Schäden führen. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse und sichert somit Ihre Existenz ab.
Welche Risiken deckt eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ab?
Eine Berufshaftpflichtversicherung bietet Schutz vor Haftpflichtansprüchen Dritter, die aus Fehlern, Missverständnissen oder Versäumnissen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können. Dies umfasst unter anderem Schäden an Bauwerken, Planungsfehler, Vermögensschäden oder Personenschäden.
Was passiert mit dem "Honorardurchfluss" ?
Im beruflichen Alltag werden ab und an Leistungen an Kollegen weitergegeben, sodass der Ingenieur als sogenannter Generalplaner agiert. Muss das dann bei der Prämienberechnung mitangegeben werden?
Häufig ist es der Fall, dass der Vergabeanteil in den Fragebögen mit angegeben werden muss. So wird dieser Teil dann auch bei der Prämienberechnung hinzugezogen.
Viele Freiberufler können das nicht nachvollziehen, da die beauftragte Agentur eine eigene Haftpflichtversicherung besitzt und dort den jeweiligen Umsatz vermerkt. Es kommt dazu, dass für das gleiche Risiko zweimal eine Prämie gezahlt wird.
Wir sind persönlich für Sie da
HDI Generalvertretung Gunnar Meißner
Erstinformation Nachhaltigkeitsinformation