Ausstellungsversicherung

Ausstellungsversicherung: Wenn es auf eine gelungene Präsentation ankommt.
  • Schutz für Ausstellungsgüter und -stand
  • Variable Höchstentschädigungsgrenzen
  • Weltweiter Versicherungsschutz möglich

Auf einer Ausstellung wollen Sie sich und Ihr Unternehmen von der besten Seite darstellen

Hochwertige elektronische, technische oder optische Güter sollen präsentiert werden. Diese werden über große Strecken befördert und müssen in kürzester Zeit montiert und demontiert werden. Messegüter sind also vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Mit der Ausstellungsversicherung, als Einzelversicherung oder als Jahresvertrag, werden diese vielfältigen Gefahren kalkulierbar.

Vorteile der Filmapparateversicherung

Illustration
HDI als einer der führenden Firmenversicherer in Deutschland steht Ihnen mit einem erfahrenen Expertenteam zur Seite. Wir unterstützen Sie unter anderem zu den Themen:
Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil! HDI ist einer der führenden Firmen-Versicherer in Deutschland.
Wir helfen Ihnen bei der Beurteilung Ihrer Risiken vor Ort mit unseren Experten und Schäden werden durch Experten von HDI reguliert.
  • Erstellung von Zertifikaten
  • Professionelle Regressführung im Schadenfall
  • Regulierung der Schäden durch Transportexperten
  • Zusammenarbeit mit international akkreditierten Havariekommissariaten
  • Kompetenz und Erfahrung

Leistungen der Ausstellungsversicherung

Versicherte Sachen
Alle Ausstellungsgüter sowie die Standeinrichtung.
Versicherte Gefahren und Schäden
HDI trägt grundsätzlich alle Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung, denen das Ausstellungsgut während des Transports und des Aufenthaltes ausgesetzt ist. Außerdem werden die notwendigen Kosten zur Schadenabwendung, Schadenminderung, evtl. entstehende Aufräumkosten und die Kosten für einen Sachverständigen ersetzt.
Versicherter Zeitraum
Der Versicherungsschutz besteht ab der Beladung der Güter an ihrem Lagerort, während sämtlicher Transporte und den damit zusammenhängenden Lagerungen sowie den Ein-, Aus- und Umladungen bis zur endgültigen Abladestelle sowie auf dem Rückweg.
Örtlicher Geltungsbereich
Der örtliche Geltungsbereich ist innerhalb von acht wählbaren Ländergruppen bis hin zur weltweiten Deckung vereinbar.
Höchstentschädigungsgrenzen
Variable Höchstentschädigungsgrenzen in festgelegten Stufen zwischen 50.000 Euro und 2.000.000 Euro.
Nicht versicherte Gefahren und Schäden
  • Beschlagnahme, Entziehung von hoher Hand
  • Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen
  • Kernenergie
Besondere Vereinbarungen
Durch besondere Vereinbarung können folgende Gefahren und Schäden ganz oder teilweise eingeschlossen werden:
  • Krieg, Streik, Aufruhr, politische Gewalthandlungen
  • Witterungseinflüsse bei Ausstellungen in Zelten oder unter freiem Himmel
  • Das Abhandenkommen wertvoller Gegenstände kleineren Formats
Zwei Männer in weißen Hemden sitzen sich während eines Beratungsgesprächs an einem Schreibtisch gegenüber

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