
Früher war die Sache klar: Fing ein Kfz-Kennzeichen mit „HH“ an, dann war das Fahrzeug in Hamburg zugelassen und ein alleinstehendes „M“ signalisierte: Dieses Auto ist in München beheimatet. Jahrzehntelang war auf diesen Herkunftsnachweis Verlass. Zog ein Halter um und meldete seinen Wagen am neuen Wohnort an, dann brauchte er nämlich ein neues Nummernschild für seinen Wagen. Seit Januar 2015 ist das anders.
Damals trat eine neue Regelung in Kraft, die die bundesweite Kennzeichenmitnahme ermöglichte. Das bedeutet: Wer innerhalb Deutschlands in einen anderen Verwaltungskreis umzieht, kann das alte Nummernschild behalten. Die neue Richtlinie soll Bürokratie, Zeit und Geld sparen. Einen gewissen Aufwand müssen Halter dafür aber weiterhin treiben.
Ja. Möchten Sie Ihr altes Kennzeichen beim Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk behalten, bleibt Ihnen der Gang zur dortigen Zulassungsstelle leider trotzdem nicht erspart. Allerdings dauert der Besuch in der Behörde nicht mehr so lange wie früher, weil der Aufwand geringer ist. Eine Kfz-Ummeldung bei einem Umzug ist etwas einfacher als eine Kfz-Neuanmeldung.
Und günstiger wird es auch. Um wie viel, hängt von Ihrem Wohnort ab; eine bundeseinheitliche Gebührenregelung gibt es für den Vorgang nicht. Ein grober Anhaltspunkt: Weil Sie keine neuen Nummernschilder benötigen, sparen Sie ungefähr 35 Euro. Für die Verwaltungsgebühr werden – ebenfalls abhängig vom Bezirk – rund 25 Euro fällig.
Damit es alles schnell und reibungslos abläuft, sollten Sie alle erforderlichen Dokumente für die Ummeldung beim Besuch in der Behörde dabei haben:
Tipp: Nicht jede Zulassungsstelle verlangt sämtliche der aufgeführten Unterlagen. Deshalb sollten Sie sich vor dem Gang zur Behörde informieren, welche Nachweise Sie tatsächlich vorlegen müssen und welche nicht. Erkundigen Sie sich außerdem nach den Öffnungszeiten, um nicht vor einem geschlossenen Amt zu stehen. Oft ist es bereits möglich, Termine online zu vereinbaren oder auch erforderliche Vordrucke für die Kennzeichenmitnahme beim Umzug herunterzuladen.
Ziehen Sie um, dann müssen Sie das auch Ihrer Kfz-Versicherung melden. Die Beiträge dafür hängen nämlich von den Regionalklassen ab. Diese richten sich nach dem durchschnittlichen Schadenrisiko in Ihrer Wohngegend. Dieses wird jährlich von der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) neu bewertet und dient dem Versicherer als Berechnungsgrundlage für Ihre Prämie.
Je höher die Schadenwahrscheinlichkeit in einem Bezirk ausfällt, desto höher ist die Regionalklasse und desto höher sind die Beiträge. Das betrifft die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung.
Auch bei einem Wechsel des Fahrzeugs (ohne Umzug) können Sie die bisherigen Kfz-Kennzeichen weiterhin verwenden. Das erfordert sowohl die Abmeldung des alten Autos als auch die Anmeldung des neuen. Erledigen Sie beide Vorgänge nicht gleichzeitig, dann sollten Sie Ihre Nummernschilder reservieren. Ansonsten könnte es sein, dass sie bis zur Neuanmeldung anderweitig vergeben sind.
Erfolgt die Abmeldung bei einer anderen Zulassungsstelle als die Anmeldung, kann die Angelegenheit einige Tage dauern, weil die beiden Behörden die betreffenden Informationen austauschen müssen. Denken Sie auch bei einem Fahrzeugwechsel daran, sich über die genauen Umstände der Ummeldung (Unterlagen, Kosten) zu informieren.
Übernehmen Sie ein Fahrzeug, können Sie dessen Kennzeichen auf sich umschreiben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie und der Vorbesitzer oder bisherige Halter im selben Zulassungsbezirk wohnen. Auch bei dieser Konstellation ist es sinnvoll, sich nach den weiteren Erfordernissen für die Zulassung zu erkundigen.