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Kfz-Versicherung
Vollkaskoversicherung
Für wen es sich lohnt

Vollkasko: Leistungen und Vorteile
Erwerben Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug, dann stellt sich die Frage nach der besten Versicherung. Reicht die Haftpflicht, ist die Teilkasko sinnvoller oder wollen Sie Ihren Wagen so umfassend wie möglich mit der Vollkasko absichern? Für wen sich welcher Schutz lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab. Die Entscheidung will deshalb gut überlegt sein – denn die Preis- und Leistungsunterschiede sind groß.
Die wichtigsten Fakten zur Vollkaskoversicherung in Kürze
Die Vollkaskoversicherung zahlt in der Regel die Reparatur eines Schadens – bis zu einer Obergrenze, die in den meisten Fällen durch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs bestimmt wird. Im Falle eines Diebstahls oder eines Totalschadens wird der Kaufpreis des Fahrzeuges (Pkw oder Campingfahrzeuge) innerhalb von 12 Monaten ab Zulassung auf den VN ersetzt. Bei Neufahrzeugen besteht die Möglichkeit bis maximal 12 Monaten ab Erstzulassung bei Totalschaden und bei Diebstahl auch den Neupreis erstattet zu bekommen.
Durch Produktlinie Motor Premium kann sowohl die Kauf-, als auch die Neupreisentschädigung bei Totalschaden und Diebstahl auf 36 Monate erhöht werden.
In gewissen Fällen zahlt die Vollkaskoversicherung allerdings nicht – oder nur zum Teil:
- bei Schäden, die durch Fahrfehler an einem Wohnwagen entstanden sind, den Sie an Ihr Fahrzeug gekoppelt haben
- bei Unfallschäden zwischen einem ziehenden und einem gezogenen Fahrzeug, die ohne äußere Einwirkungen entstehen. In Motor Premium ist die so genannte Schlingerdeckung mitversichert, so dass für Schäden am ziehenden Fahrzeug Versicherungsschutz besteht.
- wenn ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde oder grob fahrlässig unter Einfluss von Drogen- oder Alkoholkonsum entstanden ist
- bei Schäden, die aufgrund eines Rennens entstanden sind
- bei Reifenschäden, die nicht im Zuge eines Unfalls oder anderen Situationen aufgetreten sind, in denen die Vollkasko greift
Was sind die Vorteile der Vollkaskoversicherung?
Nur die Vollkaskoversicherung kommt für selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Angenommen, Sie fahren ohne Vorsatz in ein anderes Auto, und an beiden Wagen entstehen Sachschäden. Dann würde Ihre Haftpflicht oder Teilkasko für Sie zwar die Reparatur am Fahrzeug Ihres Unfallgegners bezahlen.
Aber auf den Ausgaben für die Instandsetzung Ihres eigenen Wagens blieben Sie sitzen. Eine Vollkaskoversicherung hingegen würde auch diese Kosten übernehmen. Damit schützt sie Sie vor erheblich mehr Risiken als eine andere Versicherung.
Was deckt die Vollkaskoversicherung ab?
Die Vollkaskoversicherung kommt für selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug auf, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Und das tut sie nicht nur bei einem Unfall, in den Sie mit anderen Verkehrsteilnehmern verwickelt sind. Auch wenn Sie beim Ein- oder Ausparken irgendwo gegen fahren, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur.
Darüber hinaus punktet die Vollkasko mit diversen Zusatzleistungen. Die Versicherung kann in einer ganzen Reihe von Situationen einspringen. Zum Beispiel, wenn …
- … Ihr Auto durch Vandalismus mutwillig zerstört wird.
- … Ihr Auto bei einem Schiffstransport beschädigt wird.
- … der Unfallgegner nicht haftbar gemacht werden kann, weil er Fahrerflucht begeht oder nicht volljährig ist.
Darüber hinaus übernimmt die Vollkasko in der Regel auch alle Schäden, die durch die Teilkasko abgedeckt sind:
- Diebstahl
- Kabelschäden
- Brand und Explosion
- Zusammenstoß mit Tieren
- Glasbruch
- Naturgewalten
Was zahlt die Versicherung bei Vollkaskoschutz?
Die Vollkaskoversicherung zahlt in der Regel die Reparatur eines Schadens – bis zu einer Obergrenze, die in den meisten Fällen durch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs bestimmt wird. Im Falle eines Diebstahls oder eines Totalschadens wird der Kaufpreis des Fahrzeuges (Pkw oder Campingfahrzeuge) innerhalb von 12 Monaten ab Zulassung auf den VN ersetzt. Bei Neufahrzeugen besteht die Möglichkeit bis maximal 12 Monaten ab Erstzulassung bei Totalschaden und bei Diebstahl auch den Neupreis erstattet zu bekommen.
Durch Produktlinie Motor Premium kann sowohl die Kauf-, als auch die Neupreisentschädigung bei Totalschaden und Diebstahl auf 36Monate erhöht werden.
In gewissen Fällen zahlt die Vollkaskoversicherung allerdings nicht – oder nur zum Teil:
- bei Schäden, die durch Fahrfehler an einem Wohnwagen entstanden sind, den Sie an Ihr Fahrzeug gekoppelt haben
- bei Unfallschäden zwischen einem ziehenden und einem gezogenen Fahrzeug, die ohne äußere Einwirkungen entstehen. In Motor Premium ist die so genannte Schlingerdeckung mitversichert, so dass für Schäden am ziehenden Fahrzeug Versicherungsschutz besteht.
- wenn ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde oder grob fahrlässig unter Einfluss von Drogen- oder Alkoholkonsum entstanden ist
- bei Schäden, die aufgrund eines Rennens entstanden sind
- bei Reifenschäden, die nicht im Zuge eines Unfalls oder anderen Situationen aufgetreten sind, in denen die Vollkasko greift
Für wen ist die Vollkaskoversicherung sinnvoll?
In der Regel ist eine Vollkaskoversicherung teurer als eine Teilkasko und in jedem Fall teurer als der Basisschutz mit einer Haftpflicht. Eine Vollkaskoversicherung ist für alle Autofahrer sinnvoll, die den bestmöglichen Schutz für ihr Fahrzeug wünschen. Vor allem, wenn es sich um einen Neuwagen oder ein Fahrzeug mit hohem Restwert geht, sollten Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, Ihr Fahrzeug mit diesem Rundumschutz abzusichern, da der Wertverlust bei einem Totalschaden sonst erheblich sein kann. Ebenso, wenn Sie beim Einparken gegen einen Pfeiler oder einen Baum fahren und so entstandene Lackschäden oder Dellen weder ignorieren noch aus eigener Tasche zahlen wollen.
Viele Autobesitzer starten bei ihrem Neuwagen mit der Vollkasko und wechseln nach drei bis fünf Jahren in die Teilkasko. Für besonders hochwertige Fahrzeuge kann ein Vollkaskoschutz auch länger sinnvoll sein.
Finanzieren Sie ein Auto über ein Leasing-Modell oder einen Kredit, ist eine Vollkaskoversicherung in der Regel am sinnvollsten – und oft auch Voraussetzung. Empfehlenswert wäre bei Leasingfahrzeugen ein GAP-Schutz. Der GAP-Schutz schließt die Lücke (engl. GAP), die bei einem Totalschaden oder einer Entwendung eines geleasten bzw. kreditfinanzierten Fahrzeugs zwischen der Restforderung des Leasing- oder Kreditgebers und dem Wiederbeschaffungswert entsteht.
Worauf sollten Sie beim Abschluss einer Vollkaskoversicherung achten?
Stellen Sie vor Ihrer Entscheidung für eine Voll- oder eine Teilkasko die Beiträge einander gegenüber. Denn eine Vollkaskoversicherung ist unter Umständen sogar billiger als die Teilkasko, vor allem, wenn Sie in einer günstigen Schadenfreiheitsklasse unterwegs sind. Die Kosten für eine Teilkasko lassen sich dadurch hingegen nicht beeinflussen. Auch müssen Typ- und Regionalklassen, die für den Versicherungsbeitrag maßgeblich sind, mit in die Berechnung einbezogen werden.
Sollte Ihr Fahrzeug zum Beispiel laut Statistik eher selten in Unfälle verwickelt sein, dafür aber oft geklaut werden, ist die Typklasse der Vollkasko günstiger als die der Teilkasko. Auch werden Sie in einer Region, in der überdurchschnittlich viele oder teure Schäden entstehen, vergleichsweise höher in der Vollkasko eingestuft.
Beachten Sie auch die Kündigungsfristen: Eine Vollkaskoversicherung schließen Sie zumeist bis zum Jahresende ab. Wird diese nicht gekündigt, verlängert sie sich automatisch um ein ganzes Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zur Hauptfälligkeit Ihres Vertrages. Bei einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadensfall, den Sie der Versicherung melden, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Geben Sie Ihr Fahrzeug ab oder kaufen sich ein neues, erlischt die Vollkasko automatisch.
Vollkasko automatisch. Beitrag senken durch Selbstbeteiligung und Schadenfreiheitsrabatt?
Eine Selbstbeteiligung senkt den jährlichen Preis einer Kfz-Kaskoversicherung. In der Regel können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung bei der Vollkasko bis zu einer Obergrenze frei bestimmen. Bis zu diesem Betrag zahlen Sie dann kleinere Schäden selbst, bei größeren Beträgen zieht die Versicherung die Selbstbeteiligung von der Erstattung ab. Üblich sind Beträge zwischen 150 und 500 Euro, die dann zu einem Erlass von etwa 20 bis 40 Prozent der Jahresprämie führen. Sie können die Selbstbeteiligung für Teilkaskoschäden auch geringer gestalten als für Vollkaskoschäden. Oft empfohlen wird ein Modell mit einem Selbstbehalt von 300 Euro in der Vollkasko und 150 Euro in der Teilkasko.
Zudem eignet sich auch eine Werkstattbindung, um die Versicherungsprämie zu senken. Dabei verpflichten Sie sich, den Kasko-Schaden an Ihrem Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt der jeweiligen Versicherung reparieren zu lassen.
Bei einer geringen Schadenshöhe kann es sich auch lohnen, die Kosten trotz Vollkaskoschutz komplett selbst zu übernehmen. Hintergrund ist der Schadensfreiheitsrabatt, der ansonsten gesenkt werden würde. Mit diesem werden Fahrer belohnt, die lange unfallfrei unterwegs sind.
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