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Kfz-Versicherung

Teilkaskoversicherung

Alle Leistungen und Vorteile

Teilkaskoversicherung

Wann die Teilkaskoversicherung greift und für wen sie sich lohnt

Die Teilkasko ist – anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung – nicht gesetzlich vorgeschrieben. Doch unter Umständen sparen Sie mit dieser Versicherung im Schadenfall viel Geld: Sie kommt für viele Schäden auf, die an Ihrem Fahrzeug entstehen.

Der Leistungsumfang ist zwar im Vergleich zur Vollkasko etwas geringer, dafür ist er in der Regel mit niedrigeren Prämien verbunden.

Wir erklären Ihnen, in welchen Situationen die Teilkaskoversicherung greift und für wen sie sich lohnt.

Die wichtigsten Fakten zur Teilkaskoversicherung

  • Die Teilkaskoversicherung kommt für viele Schäden auf, die am Fahrzeug entstehen können – beispielsweise durch Tiere, Unwetter oder Diebstahl.
  • Sie ist sinnvoll, wenn Ihr Fahrzeug weder sehr alt noch sehr neu oder sehr wertvoll ist.
  • Wer lange schadenfrei fährt, für den ist eine Vollkaskoversicherung oft die bessere Alternative.
  • Entscheiden Sie sich für eine Selbstbeteiligung, reduziert sich die Versicherungsprämie merklich.

Was deckt die Teilkaskoversicherung ab?

Eine ganze Reihe von Fällen wird von der Teilkasko abgedeckt: Dazu gehören zum Beispiel Unwetterschäden, Tierbisse und Zusammenstöße mit Tieren. Während bei der Vollkaskoversicherung auch selbst verschuldete Schäden übernommen werden, ist das in der Teilkasko nicht der Fall. Die versicherten Schäden der Teilkasko im Überblick:

Entwendung des Fahrzeugs

Wird Ihr Wagen gestohlen oder geraubt, ist er über die Teilkasko versichert. Auch Schäden, die nach dem unbefugten Gebrauch durch eine andere Person entstehen, sind auf diese Weise abgedeckt.

Ausnahme: Wenn die andere Person in einem sehr engen Verhältnis zu Ihnen steht, wie ein Familienangehöriger oder ein Angestellter, gilt sie nicht als unbefugt.

Steinschlag und Glasbruch

Auch wenn die Scheiben Ihres Autos Schaden nehmen, springt die Teilkasko ein. Darunter fällt sowohl die Reparatur als auch der komplette Austausch einer Scheibe aufgrund eines Steinschlags.

Wichtig: Ein Bruchschaden an der Verglasung wird bei HDI in der Regel ohne Abzug der Selbstbeteiligung ersetzt, sofern Sie die Reparatur (ohne Austausch der Scheibe) in einer Partnerwerkstatt durchführen lassen.

Auch wenn dieser Schaden öfter vorkommt, müssen Sie nicht befürchten, dass die Versicherungsprämie bei mehrmaliger Reparatur angehoben wird.

Brand und Explosion

Ihr Fahrzeug ist in der Teilkasko darüber hinaus gegen Brände und Explosionen versichert. Somit sind Sie nicht nur bei Kabelbrand auf der sicheren Seite.

Auch falls Ihr Wagen zum Beispiel bei Ausschreitungen z. B. infolge von Krawallen, durch Brandstiftung oder einen unbestimmten Brandherd Feuer fängt, springt die Teilkasko ein.

Sollte Ihr Fahrzeug jedoch durch Vandalismus beschädigt werden, bezahlt in der Regel nur die Vollkaskoversicherung.

Die Grenzen zwischen Ausschreitung und Vandalismus sind aber oft fließend und können nur von Fall zu Fall beurteilt werden.

Kurzschlüsse und Schlössertausch

Die Teilkasko sichert Sie zudem gegen Schäden an der Verkabelung durch Kurzschlüsse ab. Folgeschäden an Aggregaten sind bis zu einer Höhe von 10.000 Euro und bei bei Elektro- und Hybridfahrzeugen sogar bis 20.000 Euro pro Schadenfall mitversichert.

HDI übernimmt darüber hinaus die Kosten für den Austausch und die Umprogrammierung Ihrer Autoschlösser, falls Ihnen die Autoschlüssel geraubt oder aus der Wohnung gestohlen worden sein sollten.

Elementarschäden: Sturm, Hagel, Hochwasser

Die Teilkasko springt bei sogenannten Elementarschäden ein – das sind Schäden, die durch Naturgewalten auftreten.

Wird also beispielsweise ein Baum durch einen Sturm entwurzelt und stürzt auf Ihr Fahrzeug, sind Sie mit der Teilkasko auf der sicheren Seite.

Zum Vergleich: Kommen Sie selbstverschuldet von der Straße ab und fahren gegen einen Baum, hilft Ihnen nur die Vollkasko. Sturm ist durch Windstärke 8 oder stärker klassifiziert. Außerdem fallen auch Hagel, Blitzschlag, Lawinen oder Überschwemmung in den Bereich der Elementarschäden.

Übrigens: Nicht nur das Auto ist versichert, der Schutz umfasst auch fest eingebaute Teile wie Navigationssystem oder Autoradio inklusive der Lautsprecher. Auch wichtiges oder gesetzlich vorgeschriebenes Zubehör, wie Utensilien für die Pannenhilfe oder Kindersitze, sind bei Elementarschäden mitversichert.

Die Verantwortung für den Schaden darf allerdings nicht bei Ihnen liegen: Parken Sie Ihr Fahrzeug direkt am Hafen, obwohl Hochwasser angekündigt ist und es wird durch das Hochwasser beschädigt, ist dies kein Versicherungsfall der Teilkasko.

Was zahlt die Versicherung bei Teilkasko?

Die Versicherung zahlt bei einer Entwendung oder einem unverschuldeten Totalschaden Ihres Fahrzeugs grundsätzlich nur den Wiederbeschaffungswert, nicht den Neuwert.

Eine Reparatur wird von der Teilkasko komplett übernommen, sofern die Kosten nicht den Restwert des Fahrzeugs übersteigen.

Wenn Sie sehr an dem Wagen hängen, müssten Sie für die restliche Summe bei einer Reparatur selbst aufkommen.

Auf der anderen Seite können Sie auf eine Reparatur auch ganz verzichten, wenn Ihnen die Versicherung den Restwert ausbezahlt hat – solange Ihr Auto trotz der Schäden fahrtüchtig im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist.

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung?

Anders als die Teilkasko kommt die Vollkasko für Schäden durch selbstverschuldete Unfälle am eigenen Fahrzeug auf, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Darüber hinaus zahlt die Vollkasko auch Schäden durch Vandalismus oder falls ein Unfallgegner nicht haftbar gemacht werden kann, weil er Fahrerflucht begeht oder nicht volljährig ist. Die Teilkasko ist in der Vollkaskoversicherung bereits enthalten.

Für wen ist eine Teilkaskoversicherugn sinnvoll?

Um diese Frage zu beantworten, gilt es zwei Faktoren zu berücksichtigen:

  • Der Zustand Ihres Fahrzeugs: Ist dieses weder sehr alt noch sehr wertvoll oder sehr neu, kommt die Teilkasko infrage. Denn für neue oder noch sehr wertvolle Fahrzeuge empfiehlt sich in der Regel der Rundumschutz durch eine Vollkaskoversicherung, da die entstandenen Kosten bei selbst verschuldeten Unfällen immens sein können. Und für sehr alte Fahrzeuge mit geringem Restwert reicht die Haftpflichtversicherung oft aus.
  • Ihre Schadenfreiheitsklasse: Wer schon lange schadenfrei Auto fährt, für den ist eine Vollkasko häufig kaum teurer als eine Teilkasko. Manchmal ist sie sogar günstiger. Denn in der Teilkaskoversicherung gibt es – im Gegensatz zur Haftpflicht- und zur Vollkaskoversicherung – keinen Schadensfreiheitsrabatt. Deshalb sinkt Ihr Beitrag zur Teilkaskoversicherung nicht, wenn Sie unfallfrei fahren.

Wann sollte man die Teilkaskoversicherung kündigen?

Die Teilkasko hat – wie andere Autoversicherungen auch – eine Laufzeit von zwölf Monaten.

Sie können Ihre Police bis spätestens einen Monat vor Ablauf kündigen, sonst verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr.

Bei den meisten Versicherern endet das Versicherungsjahr zum 1. Januar, Stichtag für die Kündigung ist dann der 30. November. In bestimmten Fällen, wie einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadensfall, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Melden Sie Ihr Fahrzeug ab, erlischt die Teilkasko.

Was bedeutet Selbstbeteiligung bei Teilkasko?

Die Selbstbeteiligung bei der Teilkasko ist der Anteil an einem Schaden, den Sie als Versicherter selbst tragen wollen. Sie ist aber nicht verpflichtend. Entscheiden Sie sich dafür, stets bei einem Kaskoschaden einen Teil der Kosten selbst zu übernehmen, reduziert sich die Versicherungsprämie merklich. Häufig wird eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbart.

Unsere günstige KFZ-Versicherung

Wenn Sie eine gute und günstige Kfz-Versicherung suchen, dann sind Sie bei HDI richtig. Denn unsere Policen sind nicht nur preiswert, sondern auch mehrfach ausgezeichnet worden. Sie können die HDI Teilkaskoversicherung individuell nach Ihren Bedürfnissen anpassen und den gewählten Tarif dank praxisnaher Leistungsbausteine optional erweitern. Ein Top-Schadenservice ist in jedem Fall garantiert.