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Kfz-Versicherung
Weitere Fahrer:innen mitversichern
Verschiedene Varianten einfach und unkomliziert
Versicherung für Zweitfahrer:innen: Vorübergehende Fahrerkreiserweiterung
Sie kennen die Situationen sicherlich auch: Ein Familienmitglied oder Freund fragt Sie, ob er sich Ihr Auto leihen könnte. In Ihrer Kraftfahrtversicherung sind jedoch keine zusätzlichen Fahrer:innen eingetragen, sondern nur Sie und Ihr:e Partner:in. Einfach mal fahren lassen? Aber was geschieht, wenn diese Person einen Unfall verursacht? Gehen Sie auf Nummer sicher und nehmen Sie diese kurzzeitig über die Versicherung für Zweitfahrer in Ihren HDI Kfz-Vertrag mit auf. Mit unserer vorübergehenden Fahrerkreiserweiterung zahlen Sie nur den zeitlichen Bedarf.
HDI Fahrer+: Drei Varianten für Versicherung für Zweitfahrer im Überblick
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Fahrer+ |
Fahrer+ EXTRA |
Fahrer+ TOP |
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Versicherung für Zweitfahrer einfach in 3 Minuten per Chat abschließen: Fahrer+
Versicherung für Zweitfahrer per Web-App abschließen: Zwischen drei Varianten wählen
Sie möchten einen oder mehrere Personen für einen begrenzten Zeitraum mitversichern oder wollen von unseren Zusatzleistungen profitieren?
Dann nutzen Sie unsere Web-App, um eine der drei Varianten abzuschließen.
Zweitfahrer und die Kfz-Versicherung: Das müssen Sie wissen
Beim Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung dachten Sie noch, außer Ihnen wird es keine Zweitfahrer:innen geben– den Aufpreis für weitere Fahrer können Sie sich sparen. Doch unverhofft kommt bekanntlich oft. Ein gemütlicher Abend mit Freunden, der Gastgebender holt seinen besten Tropfen aus dem Keller – und Sie sind schon versucht, das Auto stehen zu lassen. Da bietet eine nüchterne Bekanntschaft an, Sie mit Ihrem Auto nach Hause zu chauffieren.
Ein nettes Angebot – wäre da nicht die Sache mit der Autoversicherung. Und wie sieht es aus, wenn der oder die Liebste mit Ihrem Wagen nur schnell zum Einkaufen fahren will, weil das eigene Fahrzeug in der Werkstatt ist? Sind Partner in der Kfz-Versicherung automatisch als Zweitfahrer mitversichert? Was gilt, wenn sich der Bruder das Fahrzeug über das Wochenende ausleihen möchte? Macht es einen Unterschied, ob es sich um enge Verwandte oder Arbeitskolleg:innen handelt?
Es gibt viele Situationen, in denen es denkbar ist, das Auto kurzfristig in fremde Hände zu geben. Doch vorher sollten Sie in Ihren Unterlagen prüfen, wer bei Ihrer Versicherung als Zweitfahrer eingetragen ist und den Wagen fahren darf.
Der Fahrerkreis: Wer ist als Zweitfahrer versichert?
Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung müssen Sie angeben, wer das Fahrzeug nutzen wird. Denn die Anzahl der eingetragenen Fahrer:innen hat in der Regel einen Einfluss auf den Beitrag. Die Nutzungsberechtigten sind dann im sogenannten Fahrerkreis als Zweitfahrer in der Versicherung aufgeführt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie dieser Kreis bestimmt wird: Entweder personalisiert, grob umrissen oder völlig unbestimmt.
Personalisiert bedeutet, dass alle, die Ihr Auto nutzen, entweder namentlich genannt oder über die Zugehörigkeit zum Versicherungsnehmenden definiert werden. So können Sie beispielsweise angeben, dass neben Ihnen auch Ihr:e Ehepartner:in oder Ihre eigenen Kinder das versicherte Fahrzeug nutzen und bei der Versicherung als Zweitfahrer eingetragen sind.
Bei einem grob umrissenen Fahrerkreis sind Personen mitversichert, die ein bestimmtes Merkmal erfüllen. Das kann beispielsweise eine bestimmte Altersgrenze sein oder eine Mindestdauer des Führerscheinbesitzes. Denn bei jungen oder auch sehr unerfahrenen Fahrenden werden aufgrund des höheren Unfallrisikos in der Regel höhere Versicherungsbeiträge fällig.
Die offenste Variante ist die Möglichkeit, einen beliebigen Fahrerkreis zu wählen. Dann gilt jede Person, die den Wagen fährt, bei der Versicherung automatisch als Zweitfahrer. Für diese Flexibilität zahlen Sie allerdings deutlich mehr als bei einer Autoversicherung, bei der nur Sie selbst versichert sind.
Was passiert, wenn nicht versicherte Zweitfahrer einen Unfall bauen?
Wenn eine Person am Steuer saß, die nicht in den Fahrerkreis eingeschlossen wurde, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem von dieser Person ihm verursachten Unfall trotzdem. Allerdings kann dieser Zweitfahrer von der Versicherung in Haftung genommen werden, sollte er grob fahrlässig gehandelt oder einen Unfall vorsätzlich verursacht haben. Aber auch wenn keine Fahrlässigkeit im Spiel war, kann es für die Versicherten im Nachgang teuer werden. Gleiches gilt für die Kaskoversicherung: Versicherte Schäden an Ihrem Auto werden übernommen, selbst wenn eine nicht eingetragene Person gefahren ist. Folge sind jedoch in der Regel zusätzliche Kosten.
Im glimpflichsten Fall zahlen Sie nur den Differenzbetrag zu dem Beitrag nach, der fällig gewesen wäre, hätten Sie den Unfallfahrenden direkt eingeschlossen. Es kann aber auch eine Strafzahlung, teilweise bis zu zwei Jahresbeiträge, auf Sie zukommen. Im äußersten Fall behält sich die Versicherung auch das Recht vor, die Police zu kündigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie bewusst Falschangaben bezüglich des Fahrerkreises gemacht haben, um den Versicherungsbeitrag zu senken. Eine mögliche Herabstufung der Schadensfreiheitsklasse und damit höhere Beiträge müssen Sie ebenfalls hinnehmen, auch wenn Sie nicht selbst am Steuer saßen.
Zweitfahrer Versicherung: Vorkehrungen treffen, bevor Sie Ihr Auto verleihen
Auch wenn es sich um Freunde handelt, denen Sie Ihr Auto zur Verfügung stellen: Vergewissern Sie sich vorher, dass die bei der Versicherung eingetragene Zweitfahrer auch einen gültigen Führerschein besitzen. Ansonsten kann es passieren, dass Sie sich grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen lassen müssen und die Versicherung Teile der Schadenssumme zurückverlangt. Sorgen Sie zudem dafür, dass eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I, besser bekannt als Fahrzeugschein, im Auto liegt. Sollte die fahrzeugleitende Person geblitzt werden, müssen Sie selbst nicht für die Strafe aufkommen.
Sie erhalten als Halter:in einen Zeugen- oder Anhörungsbogen, auf dem Sie angeben können, wer tatsächlich gefahren ist. Im Falle des Rechtstreits muss Ihnen nachgewiesen werden, dass Sie hinter dem Steuer saßen und nicht umgekehrt. Das gilt allerdings nicht für Parkverstöße – bei Strafzetteln haftet die fahrzeughaltende Person.
Einfach und unkompliziert: Zweitfahrer-Versicherung beim HDI
Ihre HDI Autoversicherung temporär auf eine andere Person zu übertragen, ist leider nicht möglich. Sie können aber nach Versicherungsabschluss jederzeit einen oder mehrere weitere Fahrer:innen in die Police eintragen lassen, sollte Ihr Auto künftig von anderen genutzt werden. Doch lohnt der Aufwand, den Vertrag anzupassen und für ein ganzes Versicherungsjahr den erhöhten Beitrag zu zahlen? Wenn Sie Ihr Auto nur selten verleihen eher nicht. Für solche Fälle hat HDI eine praktische Lösung: HDI Fahrer+. Diese funktioniert per Web-App auf schnelle und unbürokratische Weise – eine Vertragsänderung ist nicht nötig. Sie müssen sich lediglich einmalig registrieren, danach kann der Fahrerkreis vorübergehend um bis zu 27 Tage erweitert werden. Sie zahlen nur für den erforderlichen Nutzungszeitraum. Mit diesem Service können Sie bei Bedarf Partner, Freunde, Kinder und andere Zweitfahrer bereits ab 2,00 Euro* pro Tag mitversichern.