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Kfz-Versicherung
Eine Gute Kfz-Versicherung...
...und wie ich sie finde
Die Mär von der "billigen" Kfz-Versicherung
Es ist riskant, nur auf den Preis seiner Kfz-Versicherung zu achten Wer am falschen Ende spart, verzichtet auf Leistungen und wird bei einem Schaden böse überrascht.
Da steht ein Pferd. Nicht auf dem Flur, sondern mitten auf der Straße. Der Autofahrer im südhessischen Bensheim kann nicht mehr ausweichen. Wagen und Pferd kollidieren. Das Tier muss eingeschläfert werden, der Fahrer wird durch das splitternde Glas der Frontscheibe verletzt. Und sein Auto ist Schrott. Nachdem der erste Schreck überwunden ist, stellt sich dem Fahrer die Frage: Wer zahlt? Nicht in jeder Kfz-Versicherung sind Unfälle mit Pferden abgesichert. Der Grund: Wo kein Schutz, da auch keine Kosten. So schrauben einige Anbieter ihre Tarife – und die damit verbundenen Leistungen – nach unten und hoffen: Kunden achten nur auf den Preis.
Vor allem in diesen Tagen. Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, muss sich ranhalten: Am 30. November läuft die Frist ab. Rund sechs Millionen Kfz-Besitzer liebäugeln mit einem Wechsel. Davon gucken fast 90 Prozent nur auf den Preis, wie eine Umfrage von TMS Emnid besagt. Mehr als eine Million Autofahrer satteln Jahr für Jahr tatsächlich um. Deshalb winken manche Anbieter mit „Bei mir wird’s preiswerter“-Versprechen. Auch wer sich im Internet in Vergleichsportalen umschaut, stellt fest: Es geht immer noch billiger.
Aber wird es dadurch auch besser? „Basistarif“ heißt eben auch: Basisleistungen. Preise zu vergleichen lohnt sich erst, wenn man weiß, was man eigentlich will. Das betonen auch Verbraucherschützer: „Entscheidend ist das Gesamtpaket aus Preis und vor allem Leistung.“ Wer nur auf die Prämie achte, laufe Gefahr, seine Risiken nicht ausreichend abzudecken
Was sind die entscheidenden Risiken?
- Am wichtigsten: eine hohe Deckungssumme bei der Kfz-Haftpflicht. Sie springt ein, wenn bei einem Unfall andere Menschen geschädigt werden. Die Deckungssumme sollte hoch genug sein, um einem Unfallopfer im Ernstfall eine lebenslange Rente zukommen zu lassen – sonst muss die Rente aus eigener Tasche bezahlt werden. 7,5 Millionen Euro sind das gesetzliche Minimum für Personenschäden – klug und kaum teurer ist es, auf den Höchstbetrag von 100 Millionen Euro aufzustocken.
- Fast ebenso wichtig: der Verzicht auf „grobe Fahrlässigkeit“. Die Versicherung begleicht Schäden auch dann komplett, wenn man beispielsweise unachtsam bei Rot über die Ampel gefahren ist oder ein Stoppschild übersehen hat. Ohne diesen „Verzicht“ fordert die Versicherung meist einen Teil des Geldes zurück.
- Wichtig für Neuwagenbesitzer: Wie lange wird bei Diebstahl oder Totalschaden der Neupreis erstattet? Bei einigen Anbietern nur drei Monate.
- Schadenfreiheitsrabatt: Wer die Versicherung wechselt, nimmt nicht automatisch sein SF-Klasse mit. Dasselbe gilt für die sogenannten Rabattretter, die nach einem Unfall die Zurückstufung verhindern.
- Und nicht zuletzt: die Mallorca-Police. Sie gilt nicht nur auf der spanischen Insel, sondern schützt generell in Mietwagen im Ausland. Diese Police ist wichtig, da die im Ausland oft drastisch niedrigeren Versicherungssummen im Ernstfall selten ausreichen, um Schadenersatzforderungen zu erfüllen. Höhere Kosten müssen dann selbst getragen werden.
Weitere Leistungen, die sich auf die Tarifhöhe auswirken sind unter anderem:
- Rabatt bei Werkstattbindung
- Folgeschäden von Marderbissen und der
- Abschluss eines Schutzbriefs
HDI weiß, worauf es ankommt
In der Haftpflicht beträgt die Versicherungssumme pauschal 100 Millionen Euro – das ist der Höchstbetrag.
Der Verzicht auf „grobe Fahrlässigkeit“ ist in den „Motor Plus“-Tarifen selbstverständlich, ebenso die Mallorca-Police.
Jeder Neuwagen wird nach einem Totalschaden zwölf Monate lang zum Neuwert ersetzt, bei einem Diebstahl sechs Monate lang. Mit Premium-Schutz verlängert sich diese Phase auf 24 Monate, sowohl für Totalschaden als auch für Diebstahl.
Was die Schadenfreiheitsklasse angeht, wird bei HDI kein Wechsler höher eingestuft. Mehr noch: HDI bietet für einen kleinen Aufpreis einen Rabattschutz, der eine Rückstufung nach Unfällen vermeidet. Voraussetzungen: Mindestens SF-Klasse 4 und der Fahrer beziehungsweise die Fahrerin muss mindestens 23 Jahre alt sein.
Ach ja, und Unfälle mit Tieren sind bei HDI immer komplett abgedeckt – ob es sich nun um Hirsche, Wildschweine oder Füchse handelt. Oder eben Pferde.