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Kfz-Versicherung
Auto abmelden
Wann die Kfz-Versicherung informiert werden muss

Alte Liebe rostet nicht
Alte Liebe rostet angeblich nicht, auf Autos trifft das nicht immer zu. Der Wagen soll verkauft, verschrottet oder stillgelegt werden. Als Halter müssen Sie das Auto abmelden. Je nach Anlass erfordert das jeweils ein etwas anderes Vorgehen. So ist unter Umständen die Kfz-Versicherung zu informieren. Übrigens: Wer lange Wege und Wartezeiten befürchtet, der kann sich entspannen: Sie können Ihr Auto auch online abmelden. Jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen.
Das passiert bei der Abmeldung
Die Mitarbeiter der Behörde entfernen die Siegel und HU-Plakette von den Kfz-Kennzeichen und entwerten sie damit. Anschließend ist die Buchstaben-Zahlen-Kombination des alten Nummernschilds frei und kann neu vergeben oder vom bisherigen Halter als Wunschkennzeichen für sein neues Fahrzeug reserviert werden. Die alten Kennzeichen werden von der Zulassungsstelle entsorgt. Wer möchte, darf sie aber auch mitnehmen.
Was heute Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sind, hieß früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Mehr hat sich nicht geändert; die alten Dokumente gelten weiter. Gehen die amtlichen Nachweise verloren, ist das der zuständigen Zulassungsstelle unverzüglich zu melden und bei der Polizei anzuzeigen. Kommt die Zulassungsbescheinigung II beziehungsweise der Fahrzeugbrief abhanden, steht ein aufwendiges Verfahren an. Der Halter muss eine Versicherung an Eides statt ablegen. Außerdem wird ein sogenanntes Aufbietungsverfahren eingeleitet. Daraufhin erklärt das Kraftfahrtbundesamt das verloren gegangene Dokument für ungültig. Solange das Aufbietungsverfahren läuft – in der Regel etwa drei Wochen – erhält der Halter keine neuen Fahrzeugpapiere.
Führt die letzte Fahrt des Autos zur Schrottpresse, stellt das Unternehmen, das Sie mit der Entsorgung beauftragen, einen Verwertungsnachweis aus. Dies enthält unter anderem Informationen über die Annahmestelle, das Fahrzeug sowie den Halter. Das Dokument müssen Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen, wenn Sie das Auto nicht nur abmelden, sondern stilllegen möchte.
Es ist nicht zwingend notwendig, dass Sie selbst bei der Zulassungsstelle erscheinen. Sie dürfen auch eine andere Person mit den erforderlichen Unterlagen schicken. Eine Vollmacht muss dafür nicht ausgestellt werden. Der Service der Zulassungsstelle muss bezahlt werden. Die Gebühr ist jedoch vergleichsweise gering. Ein Auto abzumelden kostet üblicherweise maximal 10 Euro.
Wann muss ein Auto abgemeldet werden?
Checkliste Auto abmelden: Was braucht man dafür?
Wenn Sie Ihr Auto abmelden wollen, führt Sie der Weg üblicherweise zur Zulassungsstelle. Anders als bei der Anmeldung des Autos, kann das jede beliebige in Deutschland sein. Sie müssen also nicht zwingend zu der Zulassungsstelle gehen, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Folgendes müssen Sie bei der Abmeldung vorlegen:
Auto abmelden und fahren: Ist das erlaubt?
Grundsätzlich darf ein abgemeldetes Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Nach vollzogener Abmeldung sind nur Fahrten, die in Zusammenhang mit der An- oder Abmeldung stehen, laut § 10 Abs. 4 FZV gesetzlich erlaubt. Hierfür ist bei Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen der kürzeste und direkte Weg für die jeweilige Strecke zu nehmen. Das bedeutet, dass die Fahrten nur durch den Bezirk der Zulassung und maximal einen anderen, angrenzenden Bezirk führen dürfen. Alle Fahrten, die nicht der Zulassung des Fahrzeugs dienen, sind nicht erlaubt.
Auto abmelden und Versicherung
Wurde ein Auto abgemeldet, informiert die Kfz-Zulassungsstelle automatisch die Versicherung des ehemaligen Halters sowie das zuständige Finanzamt. Melden Sie nicht innerhalb von zwei Wochen ein neues Auto an, beginnt eine Ruheversicherung. Das bedeutet, dass ab der Abmeldung keine Versicherungsprämien gezahlt werden müssen. Dieser Modus hält maximal 18 Monate an. Anschließend läuft der Versicherungsvertrag aus.
Auto bei Privatverkauf abmelden
Grundsätzlich muss ein Auto bei einem privaten Verkauf nicht vom bisherigen Halter abgemeldet werden. Sind sich Verkäufer und Käufer einig, dann kann dies auch der neue Besitzer übernehmen. Trotzdem müssen Sie als ehemaliger Halter tätig werden. Sie sind verpflichtet, den Verkauf unverzüglich der zuständigen Zulassungsstelle zu melden. Dafür reichen Sie schriftlich eine Kopie des Kaufvertrags ein. Auch Ihre Kfz-Versicherung müssen Sie unterrichten. Schließlich benötigen Sie keine Kfz-Versicherung mehr für den verkauften Wagen. Mit der Abmeldung des Autos wird die Versicherung beitragsfrei gestellt. Der Versicherungsschutz endet automatisch um 23.59 Uhr am Tag der Abmeldung.
Zu bedenken ist der richtige Zeitpunkt, zu dem das Auto abgemeldet werden soll. In erster Linie stellt sich hier die Frage nach einer Probefahrt mit potenziellen Kaufinteressenten. Erlaubt sind die nur mit einem angemeldeten Auto samt gültigem Kennzeichen und Versicherungsschutz. Das hat noch einen weiteren Vorteil: Kommt es zum Verkauf, benötigt der neue Besitzer kein Überführungskennzeichen.
Verpflichtet sich der Käufer dazu, Ihr altes Auto abzumelden, so hat er dafür drei Tage Zeit. Damit es hier zu keinen Unstimmigkeiten kommt, ist es sinnvoll, folgende Angaben in den Kaufvertrag aufzunehmen:
- Genauer Zeitpunkt der Übergabe (Uhrzeit)
- Frist bis zur Ab-/Ummeldung
Bei der Gelegenheit sollten Sie auch gleich vermerkten, dass das Fahrzeug bis zur Neuanmeldung lediglich überführt, aber sonst nicht weiter genutzt wird. Das schützt Sie als Verkäufer vor Ansprüchen, wenn der neue Besitzer nach dem Verkauf mit dem Auto Schäden verursacht. Denn wenn das Auto nicht abgemeldet wurde, geht zunächst auch Ihre Versicherungspolice auf den neuen Eigentümer über.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, melden Sie Ihr Fahrzeug also lieber vor dem Verkauf beziehungsweise der Übergabe ab. So sind Sie versicherungsrechtlich nicht mehr haftbar. Die die Kfz-Steuerpflicht endet damit für Sie ebenfalls. Die bereits entrichtete Steuer für den Zeitraum von Abmeldung bis Jahresende wird Ihnen erstattet.