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Kfz-Versicherung

Schadenfreiheitsklassen

Günstigere Kfz-Versicherung bei Unfallfreiheit

Schadenfreiheitsklassen

Unfallfreies Fahren wird belohnt

Einmal kurz nicht aufgepasst und schon haben Sie einen kleinen Unfall verursacht – und die Kfz-Versicherung wird teurer. Grund ist die Schadenfreiheitsklasse: Unfallfreie Fahrer zahlen weniger für ihre Kfz-Versicherung. Sie sammeln Prozente, sogenannte Schadenfreiheitsrabatte. Das bedeutet, je länger Sie keinen Unfall selbst verschulden beziehungsweise Schäden nicht über Ihre Versicherung abwickeln, desto günstiger werden die Beiträge. Sie kommen dann in niedrigere Schadenfreiheitsklassen (kurz SF-Klassen). Die Unterschiede sind enorm: Fahren Sie über Jahrzehnte unfallfrei, zahlen Sie oft nur ein Fünftel des Betrags, den ein Fahranfänger berappen muss. Wir erklären Ihnen, welche Schadenfreiheitsklassen es gibt, wie sie sich auf den Beitragssatz auswirken und wie Sie diese übertragen können.

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SF-Klasse: Unfallfrei fahren und Beiträge sparen

Wer den Führerschein gerade frisch in der Tasche hat und eine Kfz-Versicherung abschließt, wird in der Regel in die SF-Klasse 0 eingeordnet. Sie ist mit relativ hohen Versicherungsprämien verbunden. Der Grund: Führerscheinneulinge verursachen statistisch gesehen deutlich mehr Unfälle als erfahrene Autofahrer. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto höher wird Ihre SF-Klasse. Damit verbunden ist der Schadenfreiheitsrabatt, den Sie auf den Versicherungsbeitrag erhalten. Wenn Sie Ihre Versicherung nicht in Anspruch nehmen, steigt Ihre Schadenfreiheitsklasse und Sie bekommen einen niedrigeren Beitragssatz. Nach drei schadenfreien Jahren (Beginn in Klasse 0, ohne Schaden) werden Sie beispielsweise in die SF-Klasse 3 eingestuft, nach 50 Jahren (Beginn in SF-Klasse 0, ohne Schaden) in die SF-Klasse 50. Dies ist derzeit die Schadenfreiheitsklasse mit dem niedrigsten Beitragssatz.

SF-Klassen: Welche Beitragssätze gibt es?

Wie hoch die Beitragssätze im Einzelnen sind, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Bei HDI zahlen Sie beispielsweise nach neun unfallfreien Jahren nur noch 34 Prozent des Grundbeitrages, nach 50 oder mehr Jahren nur noch 15 Prozent.

Dazu gibt es zwei weitere SF-Klassen: SF ½ ist für Fahranfänger relevantund Klasse M für Fahrer, die viele Unfälle bauen. Besitzt ein Fahrer bei der Anmeldung seines ersten Autos bereits seit drei oder mehr Jahren einen EU-Führerschein, bekommt er mit der SF ½ schon einen Rabatt. Er zahlt dann bei HDI nur 60 Prozent des Grundbeitrags. Darüber hinaus gibt es noch weitere Ersteinstufungsmöglichkeiten, etwa wenn Fahrpraxis schon durch das Fahren eines Motorrollers oder auf andere Weise nachgewiesen werden kann.

Wann Sie bei der Kfz-Versicherung eine schlechtere Einstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse erhalten

Die M (Malusklasse) wird nur durch einen oder mehrere selbst verschuldete Unfälle vergeben: Fahrer, die zuvor nur eine niedrige Schadenfreiheitsklasse besaßen und einen oder mehrere Schäden melden, können in diese Klasse zurückgestuft werden, sodass sich der Beitragssatz entsprechend erhöht. In Klasse M zahlen Sie bei HDI 115Prozent.

Die Schadenfreiheitsrabatte gibt es bei der Kfz-Haftpflicht- und bei der Vollkaskoversicherung. Dabei kann die Höhe des Beitragssatzes zwischen Haftpflicht und Vollkasko schwanken. Für Schäden in der Teilkaskoversicherung ist der Schadenfreiheitsrabatt nicht relevant, da diese Versicherung nur Schäden reguliert, für die Sie nicht selbst verantwortlich sind.

So funktioniert die Rückstufung nach einem Unfall

Wenn Sie einen oder sogar mehrere Unfälle bauen und über Ihre Versicherung abwickeln, erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag im folgenden Jahr. Sie werden dann in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. In welchem Umfang das geschieht, hängt von der Rückstufungstabelle, die dem Vertrag zugrunde liegt, der aktuellen SF-Klasse sowie von der Anzahl der Schäden ab.

Zwei Beispiele von HDI:

  • Von der SF-Klasse 9 werden Sie bei einem gemeldeten Schaden in Klasse 3 zurückgestuft, zahlen künftig 42 Prozent statt 34 Prozent des Grundbeitrages in der Haftpflichtversicherung.

  • Fahren Sie in der SF-Klasse 50 und melden gleich zwei Schäden in einem Jahr, werden Sie in die SF-Klasse 12 versetzt und müssen statt 15 Prozent künftig 32 Prozent des Grundbeitrages zahlen.

Für den Schadenfreiheitsrabatt ist die Höhe der einzelnen Schäden unbedeutend, nur die Anzahl der Schäden hat Einfluss auf den Beitrag. Übrigens: Auch wenn Sie längere Zeit kein Auto angemeldet hatten, werden Sie zurückgestuft. Schließlich haben Sie in dieser Zeit höchstwahrscheinlich an Fahrpraxis verloren. Ab wann diese Rückstufung anfängt und wann Sie wieder in der Ausgangsklasse landen, hängt von Ihrem Versicherer ab.

Kleine Schäden selbst zahlen und Rückstufung vermeiden

Beim Ausparken einen Kratzer verursacht oder in einer engen Straße einen Außenspiegel touchiert: Kleine Schäden sind im Alltag schnell passiert. Es kann im Einzelfall sinnvoll sein, sie aus eigener Tasche zu zahlen, anstatt sie über die Kfz-Versicherung abzuwickeln. Denn die Kosten durch die Rückstufung in der SF-Klasse können höher ausfallen als die zur Begleichung des Schadens. Vergleichen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen. Das geht auch nachträglich: Innerhalb von sechs Monaten können Sie den gezahlten Betrag an HDI zurück überweisen und so eine Rückstufung in eine teurere Schadenfreiheitsklasse vermeiden.

HDI Rabatt-Schutz sichert die Schadenfreiheitsklasse

Es gibt aber noch eine Möglichkeit, die aktuelle SF-Klasse trotz eines Schadens zu behalten: Den Rabatt-Schutz. Diese Möglichkeit bieten Versicherungen mit einem Preisaufschlag an, damit Schäden keine Auswirkungen auf die Beitragshöhe haben. Bei HDI können Sie den Rabatt-Schutz als optionalen Leistungsbaustein hinzubuchen. Damit haben Sie pro Jahr einen Schaden am eigenen oder einem fremden Fahrzeug frei.

Schadenfreiheitsklasse übertragen spart bares Geld

Unter bestimmten Bedingungen lässt sich mit einer SFR-Übertragung auf einen anderen Versicherungsnehmer viel Geld sparen. Das Übertragen des erworbenen Schadenfreiheitsrabatts ist nur möglich, wenn der Empfänger den Schadenfreiheitsrabatt selbst hätte herausfahren können. Deshalb können Fahranfänger nur bedingt profitieren, wenn sie zum Beispiel von den Eltern die Kfz-Versicherung übernehmen.

Mit anderen Worten: Wenn Sie seit 20 Jahren unfallfrei unterwegs sind und Ihre SF-Klasse 20 an Ihr Kind abtreten wollen, das erst seit drei Jahren einen Führerschein besitzt, kann dieses auch nur drei schadenfreie Jahre übernehmen (maximal SF-Klasse 2).

Eine Übertragung des Gebers ist auch unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis möglich. Dazu muss der Empfänger zuvor regelmäßig mit dem Auto des Gebers gefahren sein, um dessen Schadenfreiheitsrabatt zu übernehmen. Sie sollten auch beachten, dass derjenige, der seine Schadenfreiheitsklasse überträgt, den damit verbundenen Schadenfreiheitsrabatt dann für sich verliert. Bevor Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt daher an eine andere Person übertragen, sollten Sie gründlich überlegen: Rechnet sich dieser Schritt wirklich?

Meist ist es nur in folgenden Situationen sinnvoll, eine Kfz-Versicherung zu übertragen:

  • Die übertragende Person gibt ihr Fahrzeug endgültig ab, zum Beispiel aus Altersgründen.
  • Ein Kind übernimmt einige Jahre nach dem Führerscheinerwerb den Zweitwagen der Eltern. In diesem Fall wird ausschließlich die SF-Klasse dieses Fahrzeugs übertragen.
  • Im Todesfall des Versicherungsnehmers können ggf. die Erben des Autos die SF-Klasse in der Regel ebenfalls übernehmen. *
* Der Erbe muss zudem glaubhaft versichern, dass er das Fahrzeug des Verstorbenen regelmäßig gefahren ist, damit er die Schadenfreiheitsrabatte übernehmen kann.

Geld sparen bei der Kfz-Versicherung: Was ist möglich?

Sollten Sie einen Zweitwagen anschaffen, müssen Sie mit dem neuen Fahrzeug in der SF-Klasse nicht wieder ganz von vorne anfangen. Versicherungen bieten in solchen Fällen in der Regel Sonderkonditionen an. Sie hängen normalerweise davon ab, welche Einstufung beim Erstwagen vorliegt. Bei HDI kann ein Zweitwagen zum Beispiel gleich mit der SF-Klasse 2 starten, wenn Ihr Erstwagen oder der Ihres Partners bereits bei HDI versichert ist. Weitere Voraussetzung ist, dass das Erstfahrzeug in der Haftpflichtversicherung mindestens die SF-Klasse 2 erreicht hat.

Eine andere Möglichkeit, bei Ihrer Kfz-Versicherung Geld zu sparen, besteht in der Übertragung Ihrer SF-Klasse vom Motorrad oder dem Dienstwagen. Sind Sie beispielsweise einige Jahre unfallfrei auf dem Motorrad unterwegs gewesen und tauschen Ihr Zweirad dann gegen einen Pkw, können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse in der Regel in die Autoversicherung übertragen.

Auch der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihr Auto anmelden, ist von Bedeutung. Jeweils zum 1. Januar jedes Jahres schauen sich die Versicherer die Schadenverläufe ihrer Kunden an. Da der Versicherungsschutz mindestens sechs zusammenhängende Monate pro Kalenderjahr bestehen muss, würden Sie also schon nach etwas mehr als einem halben unfallfreien Jahr profitieren, wenn Sie die Kfz-Versicherung Ende Juni abschließen.