(Mo. - Fr. 8-18 Uhr)
Berufshaftpflicht für Ärzte

Ich bin interessiert an den Inhalten für
Welche Inhalte sind die Richtigen für Sie?
Hier werden Ihnen zugeschnittene Inhalte für die Bereiche "Privatkunden" und "Geschäftskunden" angezeigt.
Dieses Produkt ist leider nur für Geschäftskunden verfügbar.
Ähnliche Produkte für Privatkunden:
Betreuer findenBerufshaftpflicht bietet umfassenden Schutz
Ihr Beruf ist einerseits sehr verantwortungsvoll, birgt andererseits aber hohe Risiken. Deshalb ist es umso wichtiger, sich entsprechend abzusichern. Wir bieten niedergelassenen, angestellten Ärzten, aber auch Medizinstudenten und Ärzten in der Aus- und Weiterbildung einen speziellen Versicherungsschutz, der exakt auf die Haftungsrisiken ihres Fachgebietes zugeschnitten ist. So können Sie Ihre Existenz auf ein sicheres Fundament stellen.
- Über 40-jährige Erfahrung als Berufs-Haftpflichtversicherer
- Erweiterte Angebotspalette für angestellte Ärzte und gelegentlich freiberufliche Tätigkeiten
- Professionelle Hilfe im Schadenfall
Vorteile der Heilwesen-Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte
Ärztinnen, Ärzten und Gesundheitsfachberufen steht mit diesem Produkt ein umfangreicher Schutz zur Verfügung. Zu den wesentlichen Deckungsinhalten gehören:
- Regelversicherungssummen von 5 Mio. Euro, pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Erhöhung auf 7,5 Mio. Euro möglich)
- 3-fache Maximierung der Versicherungssummen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
- 3-Jahresvertrag mit Beitragsgarantie möglich
- Absicherung für alle im medizinischen Bereich zulässigen Kooperationsformen (z. B. Berufsausübungsgemeinschaften)
- Beitragsneutrale Mitversicherung von zwei angestellten Fachärzten – bei gleichem Fachgebiet und höchstens gleichem Tätigkeitsumfang wie der Praxisinhaber
- Beitragsneutrale Mitversicherung (bis 4 Wochen) von Fachärzten bei geplanter Anstellung/Partnerschaft
- Beitragsneutrale Mitversicherung (max. 5.000 Euro) des Medikamentenverderbs
Vorteile der Heilwesen-Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten und Ärzte in der Aus- und Weiterbildung
- Regelversicherungssummen von 7,5 Mio. Euro, pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (PSV)
- 3-fache Maximierung der Versicherungssummen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
- weitreichender Versicherungsschutz für freiberufliche Nebentätigkeiten außerhalb des Dienstverhältnisses
- dienstliche Tätigkeiten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses außerhalb Deutschlands
- die Leistungen der Privat-Haftpflichtversicherung Premium beitragsneutral inkludiert
Erklärfilme
Cyberattacke kann Arzt die Reputation kosten
Wenn Praxen zur Zielscheibe von Hacker-Angriffen werden, stehen Geld, Zeit und Patientendaten auf dem Spiel. Der Klau von Patientendaten ist deshalb so brisant, weil die neue Datenschutz-Grundverordnung festlegt, dass der Praxisinhaber Aufsichtsbehörden und Patienten zu informieren hat. Doch wie schützt sich der Arzt gegen einen möglichen Reputationsverlust nach einer Cyberattacke?
Der medizinrechtliche Journalist Michael Schanz nimmt Stellung zu den Hintergründen, beschreibt die Konsequenzen und zeigt eine Lösung des Problems „Cybercrime“ auf.
Datenschutz in der Arztpraxis: Die Datenschutz-Grundverordnung
Die Datenschutz-Grundverordnung ist scharf geschaltet. Was ändert sich? Was bleibt? Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Großkopf erläutert die wichtigsten Auswirkungen für den Datenschutz in der Arztpraxis.
Vorwurf eines Behandlungsfehlers: Was tun?
Der Vorwurf eines Behandlungsfehlers ist schnell erhoben. Was genau ist zu tun, wenn ein unerwünschtes Behandlungsergebnis eintritt? Wie soll sich der Arzt verhalten, wenn er unverhofft mit einem Haftungsfall konfrontiert wird? Der medizinrechtliche Journalist Michael Schanz, Chefredakteur der „Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen“ erklärt im Video, wie reagiert werden muss, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird.
Der medizinrechtliche Journalist Michael Schanz nimmt Stellung zu den Hintergründen, beschreibt die Konsequenzen und zeigt eine Lösung des Problems „Cybercrime“ auf.
Leistungen der Heilwesen-Berufshaftpflicht
Weitere Vorteile der Heilwesen-Berufshaftpflicht
- Erweiterter Strafrechtsschutz auch für mitversicherte angestellte Ärzte
- Hohe Expertise in der Schadenbearbeitung zur Berufshaftpflicht durch eigene Rechtsanwälte
- Kunden-Hotline „Berufshaftpflicht Heilwesen“ hilft auch bei vermuteten Schadenfällen
- Auslandsschutz in Mitgliedsstaaten der EU – erweitert um Norwegen, Liechtenstein, Island und die Schweiz (bei vorübergehender Berufsausübung und vorübergehender Aus- und Weiterbildung)
- Weltweiter Versicherungsschutz bei der Teilnahme an ärztlichen Kongressen, Ausstellungen und Messen
- Auslandsdeckung für Ärzte in Entwicklungsländern und Katastrophengebieten
Konzept für Großpraxen mit 3 und mehr Partnern
Gerade für Großpraxen ist es sinnvoll, alle Risiken bei einem Versicherer zu bündeln. Der Vorteil: Falls Ansprüche entstehen, können diese schnell koordiniert und bearbeitet werden. Sie erhalten alle Services komplett aus einer Hand.
- Versicherungssummen: 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- 3-fache Maximierung der Versicherungssumme für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
- Vermeidung von Deckungslücken bei Praxisverflechtungen
- Beitragsneutrale Mitversicherung neu einsteigender Inhaber und Teilhaber bis zu zwei Monate
- Beim Wechsel des Versicherers zu HDI von der Konditionsdifferenzdeckung profitieren
- Anpassung von Vertragsveränderungen in nur einem Vertrag
- DIL/DIC-Deckung für alle Partner sowie für neu einsteigende Inhaber und Teilhaber bis zu einem Jahr möglich
Konzept für medizinische Versorgungszentren (MVZ)
In der Regel ist das MVZ Vertragspartner der Patienten und kann für Behandlungen und die Tätigkeit der angestellten Personen haftpflichtig gemacht werden. Es wird daher erforderlich, alle angestellten Behandlern über einen Versicherungsvertrag abzusichern. Für niedergelassene Ärzte / freiberuflich tätige Ärzte, die nur als Kooperationspartner tätig sind, besteht die Notwendigkeit einer eigenen Berufs-Haftpflichtversicherung.
Das Spezialkonzept beinhaltet u. a.:
- Deckungssumme: 5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sach- und Vermögensschäden
- Erhöhung der Versicherungssumme auf 7,5 Mio. Euro möglich
- 4-fache Maximierung der Versicherungssummen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
- MVZ-Risikoanalyse und einen MVZ-Antrag
Der HDI MedLetter zur Berufshaftpflicht
Mit dem „MedLetter” informiert HDI Ärzte regelmäßig über neue Entwicklungen der Rechtsprechung aus der beruflichen Tätigkeit in der ambulanten Medizin und in den Gesundheitsfachberufen. Wir legen besonderen Wert darauf aktuelle, juristische Sachverhalte, wichtige Urteile und Entscheidungen
allgemeinverständlich und damit insbesondere für Nichtjuristen aufzubereiten.
Gerade Themen wie Haftung, aktuelle Rechtsprechung, Schadenfälle, Riskmanagement und versicherungsrechtliche Fragen sind ständig in Bewegung und betreffen Sie unmittelbar.
Mit dem MedLetter erhalten Ärzte wichtige Informationen und Hinweise für ihre Berufspraxis und sind immer auf dem Laufenden.
Mehrwerte zur Berufshaftpflicht – die HDI Kooperationspartner
HDI stellt der Arztpraxis im Rahmen von Kooperationen den Zugang zu Unternehmen aus verschiedenen Bereichen des medizinischen Risiko- und Qualitätsmanagements zur Verfügung.
Dabei sprechen die Dienstleistungen und Produkte sowohl operativ tätige Fachärzte als auch Allgemeinmediziner und Internisten, insbesondere in Praxen mit großem Anteil multimorbider oder chronischer Patienten an.
Das Leistungsspektrum der HDI Kooperationspartner auf einen Blick:
- Thieme Compliance: Unterstützung durch Compliance-Softwarelösungen zur Patientenaufklärung
- MedicoRisk®: Verminderung kritischer Prozesse in Diagnose und Therapie
- RpDoc®: Reduzierung unerwünschter Arzneimittelereignisse durch innovative Softwarelösung
- athene akademie: Einführung und Optimierung des Risiko- und Qualitätsmanagements
Richtig verhalten im Schadenfall
Sehr schnell können Ärzte aufgrund von Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern – aber auch ohne eigenes Verschulden oder Fehlverhalten – Ansprüchen ihrer Patienten und deren Krankenversicherern ausgesetzt sein. Nachfolgend möchten wir Ärzten einige Hilfen an die Hand geben, wie sie sich im Falle eines Falles am besten verhalten.
Was ist zu tun, wenn eine unerwünschte Behandlungsfolge eintritt?
- Vertrauen ist die Grundlage für ein positives Arzt-Patienten-Verhältnis. Deshalb sollte der Patient in die Behandlung einbezogen, d. h., die Behandlung, aber auch deren Ergebnisse mit ihm erörtert werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine unerwünschte Behandlungsfolge eintritt. Aus dem Behandlungsverhältnis schulden Sie dem Patienten eine standardgemäße Behandlung, nicht aber einen Behandlungserfolg. Der Eintritt einer unerwünschten Behandlungsfolge zieht nicht grundsätzlich eine Haftung nach sich.
- In Zweifelsfällen sollten Sie sich mit den Juristen unserer Schadenabteilung beraten und abstimmen und nicht voreilig gegen Sie erhobene Schadenersatzansprüche anerkennen.
Was ist zu tun, wenn sich ein Patient, dessen Anwalt oder eine Krankenkasse an Sie wendet?
- Informieren Sie uns umgehend. Zögern Sie nicht, auch wenn es eine rein vorsorgliche Meldung ist.
- Senden Sie uns ggf. eine ausführliche Stellungnahme zu dem erhobenen Behandlungsfehlervorwurf sowie sämtliche relevanten Patientenunterlagen in Kopie.
- Denken Sie auch an die Schweigepflichtentbindungserklärung. Wenn Sie aufgefordert werden, Behandlungsunterlagen herauszugeben, sind Sie verpflichtet, diese gegen Erstattung der Kopierkosten zur Verfügung zu stellen. Sofern Dritte die Krankendokumentation anfordern, muss jedoch der Patient zuvor eine Schweigepflichtentbindung oder aber eine entsprechende Vollmacht erklärt haben. Diese sollten aus Beweisgründen in schriftlicher Form vorliegen. Originale wie auch bildgebendes Befundmaterial sollten Sie grundsätzlich in Ihrem Besitz halten und ausschließlich in Kopie weiterleiten.
- Erkennen Sie keine Schadenersatzansprüche an. Die Bewertung der schwierigen Haftungssituation gehört in fachkompetente Hände und sollte detailliert geprüft werden. Die Schadenbearbeitung in unserem Hause erfolgt durch qualifizierte Juristen unter Hinzuziehung versierter medizinischer Gutachter.
Was ist zu tun, wenn die Schlichtungsstelle auf Sie zukommt?
- Informieren Sie uns umgehend.
- Geben Sie der Schlichtungsstelle oder der Gutachterkommission keine Stellungnahme ohne Rücksprache mit uns.
- Sagen Sie keine Kostenübernahme zu, ohne diese mit uns abgestimmt zu haben.
Was ist zu tun, wenn Ihnen gerichtlicher Schriftverkehr (z. B. Klageschrift etc.) zugestellt wird?
- Informieren Sie uns umgehend und leiten Sie uns alle Ihnen zu diesem Vorgang vorliegenden Unterlagen zu
- Verpflichten Sie keinesfalls ohne Rücksprache mit uns einen Rechtsanwalt. Wir werden für Sie alle erforderlichen Schritte in die Wege leiten. In Fällen unvermeidlicher gerichtlicher Auseinandersetzungen arbeiten wir seit Jahren erfolgreich mit ausgesuchten auf das Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten zusammen. Hierdurch wird eine bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen gewährleistet.
Zu Ihrer Sicherheit und um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, bitten wir um Beachtung der vorgenannten Hinweise. Bitte bedenken Sie auch, dass die Abwehr unberechtigter Ansprüche zu den Leistungen Ihres Versicherungsvertrags bei HDI gehört. Mit Ihrer Hilfe, Mitarbeit und rechtzeitiger Information sichern Sie sich die bestmögliche Begleitung in einem Schadenfall.
Der direkte Kontakt für HDI Kunden zum Heilwesen-Haftpflicht-Schaden-Team
Aktuelle Themen, die Sie direkt betreffen
Ärztliche Versorgung von Flüchtlingen & Asylbewerbern – aktuelle Information zum Versicherungsschutz
Derzeit kommen viele Flüchtlinge in unser Land und brauchen unsere Unterstützung. Gerade Ärzte engagieren sich dabei stark und behandeln Flüchtlinge und Asylbewerber, sowohl als niedergelassener oder angestellter Arzt als auch auf honorarärztlicher oder ehrenamtlicher Basis. Viele Ärzte fragen uns, welcher Versicherungsschutz dabei im Rahmen ihrer Berufshaftpflichtversicherung besteht. Im Bereich "Downloads" haben wir deshalb einige Informationen dazu zusammengefasst.
Heilwesen-Haftpflicht von HDI mit neuen Leistungen
Mit Einführung des neuen Tarifs der Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen, Ärzte und medizinische Fachberufe erweitert die HDI Versicherung AG den Leistungsumfang des Produkts. Anfang Juli ist der Versicherer mit einem überarbeiteten Tarif seiner Heilwesen-
Haftpflicht an den Markt gegangen.
Der neue Tarif umfasst eine ganze Palette an Neuerungen. Zum Beispiel kann das bereits etablierte HDI Spezialkonzept für Großpraxen jetzt schon ab drei Partnern angewendet werden. Außerdem ist der Medikamentenverderb jetzt bis 5.000 Euro pro Jahr mitversichert. Neu sind auch die prämienfreie Mitversicherung von zur Probe arbeitenden Fachärzten von bis zu vier Wochen sowie die Aufnahme weiterer Berufsbilder wie sektoraler Heilpraktiker
oder Notfallsanitäter in die Deckung. Zudem können auch Palliativ- und Telemedizin jetzt über die HDI Berufshaftpflicht abgesichert werden.
Grundlage der neuen Tarifgeneration sind die bewährten Berufshaftpflicht-Deckungen für Ärzte und Gesundheitsfachberufe mit einer Regeldeckungssumme von 5 Mio. Euro bei einer dreifachen Maximierung der Deckungssumme pro Jahr für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden. Zusätzlich wird tariflich eine Deckungssumme von 7,5 Mio. Euro angeboten. Bei der Absicherung über das Großpraxenkonzept sind sogar 10 Mio. Euro vorgesehen.
Professionelles Risiko-Management: Prophylaxe vor Therapie Der Grundsatz Prophylaxe vor Therapie gilt in besonderem Maße auch für die Absicherung der beruflichen Haftpflichtrisiken. Aus diesem Grund haben bei HDI versicherte Ärzte auch die Möglichkeit, auf Kooperationspartner des Versicherers zurückgreifen. Die Partner für Risiko- und Qualitätsmanagement, Fortbildungen und Trainings unterstützen Ärztinnen und Ärzte beispielsweise bei der Einführung von Risikomanagementsystemen, mit dem Ziel der Vermeidung von Schadenfällen und bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Qualitätssicherung in der Arztpraxis.
Seit vielen Jahren bereits gehört die HDI Versicherung zu den führenden Versicherern in Deutschland für niedergelassene Ärzte und Angehöriger anderer Berufe im Heilwesen. Vor allem niedergelassene Ärzte, aber auch viele Vertreter anderer Heilberufe sind über HDI abgesichert. Die Versicherten können sich dabei auf mehr als 40 Jahre Erfahrung des Unternehmens als Berufshaftpflichtversicherer für Berufe im Heilwesen verlassen.