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Berufshaftpflicht für Ärzte

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  • Professionelle Hilfe im Schadenfall
Berufshaftpflicht für Ärzte
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Prophylaxe ist die beste Medizin: unsere Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

Als Arzt tragen Sie eine große Verantwortung für Ihre Patienten. Jeder medizinische Eingriff oder jede Behandlung birgt ein gewisses Risiko, und selbst der kleinste Fehler kann schwerwiegende Folgen haben. In solchen Fällen kann eine gute Berufshaftpflichtversicherung den entscheidenden Unterschied machen. Sie schützt Sie vor finanziellen Belastungen durch Schadensersatzforderungen, die aus möglichen Behandlungsfehlern oder anderen beruflichen Risiken resultieren könnten.

Mit der HDI Berufshaftpflichtversicherung bieten wir niedergelassenen und angestellten Ärzten einen speziellen Versicherungsschutz, der exakt auf die Haftungsrisiken ihres Fachgebietes zugeschnitten ist. So können Sie Ihre Existenz auf ein sicheres Fundament stellen.

Vorteile der HDI Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

  • Regelversicherungssumme von 5 Mio. Euro, 3-fach maximiert für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (PSV)
  • spezielle Konzepte für Berufsausübungsgemeinschaften (BAGen) und Medizinischen Versorgungszenten (MVZen)Beitragsneutrale Mitversicherung von zwei angestellten Fachärzten – bei gleichem Fachgebiet und höchstens gleichem Tätigkeitsumfang wie der Praxisinhaber
  • Beitragsfrei Mitversicherung (bis 4 Wochen) von Fachärzten bei geplanter Anstellung/Partnerschaft
  • weitreichender Versicherungsschutz für freiberufliche Nebentätigkeiten außerhalb des Dienstverhältnisses
  • Beitragsfreie Mitversicherung des Medikamentenverderbs bis 10.000 Euro pro Jahr mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro

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Leistungen der Heilwesen-Berufshaftpflicht

Weitere Vorteile der Heilwesen-Berufshaftpflicht

  • Erweiterter Strafrechtsschutz auch für mitversicherte angestellte Ärzte
  • Hohe Expertise in der Schadenbearbeitung zur Berufshaftpflicht durch eigene Rechtsanwälte
  • Kunden-Hotline „Berufshaftpflicht Heilwesen“ hilft auch bei vermuteten Schadenfällen
  • Auslandsschutz in Mitgliedsstaaten der EU – erweitert um Norwegen, Liechtenstein, Island und die Schweiz (bei vorübergehender Berufsausübung und vorübergehender Aus- und Weiterbildung)
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei der Teilnahme an ärztlichen Kongressen, Ausstellungen und Messen
  • Auslandsdeckung für Ärzte in Entwicklungsländern und Katastrophengebieten

Konzept für Berufsausübungsgemeinschaften (BAGen) bis 5 Ärzte (inkl. Angestellte) oder bis 5 Inhaber

  • Versicherungssumme 7.500.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Die Gesamtleistung des Versicherers beträgt für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das 4-Fache der vorgenannten Versicherungssumme
  • Bis zu zwei angestellte Ärzte beitragsneutral mitversichert
  • Alle Voraussetzungen für die berufliche Pflichtversicherung von Ärzten sind garantiert erfüllt
  • Keine Deckungslücken, da ein Vertrag die Besonderheiten der Praxis berücksichtigt
  • Personelle Veränderungen und Risiko wird in nur einem Vertrag angepasst
  • Beitragsneutrale Mitversicherung der Praxisvertreter

Konzept für Medizinische Versorgungszentren (MVZen) bis 8 Ärzte

  • Versicherungssumme 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Die Gesamtleistung des Versicherers beträgt für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das 4-Fache der vorgenannten Versicherungssumme
  • Alle Voraussetzungen für die berufliche Pflichtversicherung von Ärzten sind garantiert erfüllt
  • Risikoanpassungen / -erweiterungen nur in einem Vertrag notwendig?(bspw. bei personeller Veränderungen)
  • Beitragsneutrale Mitversicherung der Praxisvertreter

Richtig verhalten im Schadenfall

Sehr schnell können Ärzte aufgrund von Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern – aber auch ohne eigenes Verschulden oder Fehlverhalten – Ansprüchen ihrer Patienten und deren Krankenversicherern ausgesetzt sein. Nachfolgend möchten wir Ärzten einige Hilfen an die Hand geben, wie sie sich im Falle eines Falles am besten verhalten.

Was ist zu tun, wenn eine unerwünschte Behandlungsfolge eintritt?

  • Vertrauen ist die Grundlage für ein positives Arzt-Patienten-Verhältnis. Deshalb sollte der Patient in die Behandlung einbezogen, d. h., die Behandlung, aber auch deren Ergebnisse mit ihm erörtert werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine unerwünschte Behandlungsfolge eintritt. Aus dem Behandlungsverhältnis schulden Sie dem Patienten eine standardgemäße Behandlung, nicht aber einen Behandlungserfolg. Der Eintritt einer unerwünschten Behandlungsfolge zieht nicht grundsätzlich eine Haftung nach sich.
  • In Zweifelsfällen sollten Sie sich mit den Juristen unserer Schadenabteilung beraten und abstimmen und nicht voreilig gegen Sie erhobene Schadenersatzansprüche anerkennen.

Was ist zu tun, wenn sich ein Patient, dessen Anwalt oder eine Krankenkasse an Sie wendet?

  • Informieren Sie uns umgehend. Zögern Sie nicht, auch wenn es eine rein vorsorgliche Meldung ist.
  • Senden Sie uns ggf. eine ausführliche Stellungnahme zu dem erhobenen Behandlungsfehlervorwurf sowie sämtliche relevanten Patientenunterlagen in Kopie.
  • Denken Sie auch an die Schweigepflichtentbindungserklärung. Wenn Sie aufgefordert werden, Behandlungsunterlagen herauszugeben, sind Sie verpflichtet, diese zur Verfügung zu stellen. Sofern Dritte die Krankendokumentation anfordern, muss jedoch der Patient zuvor eine Schweigepflichtentbindung oder aber eine entsprechende Vollmacht erklärt haben. Diese sollten aus Beweisgründen in schriftlicher Form vorliegen. Originale wie auch bildgebendes Befundmaterial sollten Sie grundsätzlich in Ihrem Besitz halten und ausschließlich in Kopie weiterleiten.
  • Erkennen Sie keine Schadenersatzansprüche an. Die Bewertung der schwierigen Haftungssituation gehört in fachkompetente Hände und sollte detailliert geprüft werden. Die Schadenbearbeitung in unserem Hause erfolgt durch qualifizierte Juristen unter Hinzuziehung versierter medizinischer Gutachter.

Was ist zu tun, wenn die Schlichtungsstelle auf Sie zukommt?

  • Informieren Sie uns umgehend.
  • Geben Sie der Schlichtungsstelle oder der Gutachterkommission keine Stellungnahme ohne Rücksprache mit uns.
  • Sagen Sie keine Kostenübernahme zu, ohne diese mit uns abgestimmt zu haben.

Was ist zu tun, wenn Ihnen gerichtlicher Schriftverkehr (z. B. Klageschrift etc.) zugestellt wird?

  • Informieren Sie uns umgehend und leiten Sie uns alle Ihnen zu diesem Vorgang vorliegenden Unterlagen zu
  • Verpflichten Sie keinesfalls ohne Rücksprache mit uns einen Rechtsanwalt. Wir werden für Sie alle erforderlichen Schritte in die Wege leiten. In Fällen unvermeidlicher gerichtlicher Auseinandersetzungen arbeiten wir seit Jahren erfolgreich mit ausgesuchten auf das Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten zusammen. Hierdurch wird eine bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen gewährleistet.

Zu Ihrer Sicherheit und um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, bitten wir um Beachtung der vorgenannten Hinweise. Bitte bedenken Sie auch, dass die Abwehr unberechtigter Ansprüche zu den Leistungen Ihres Versicherungsvertrags bei HDI gehört. Mit Ihrer Hilfe, Mitarbeit und rechtzeitiger Information sichern Sie sich die bestmögliche Begleitung in einem Schadenfall.

Der direkte Kontakt für HDI Kunden zum Heilwesen-Haftpflicht-Schaden-Team

Der direkte Kontakt zum Heilwesen-Haftpflicht-Schadenteam:

T +49 511 3031564

F +49 511 645-1151592

hus-schaden@hdi.de

Aktuelle Themen, die Sie direkt betreffen

Einführung einer Pflichtversicherung für Vertragsärzte

Geltungsbereich

Seit dem 20.07.2021 gelten für folgende Berufsgruppen, die zur Versorgung gesetzlich versicherter Patienten zugelassen sind, neue gesetzliche Regelungen in Bezug auf ihre Berufshaftpflichtversicherung:

  • Vertragsärzte
  • Vertragszahnärzte
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
  • Vertragspsychotherapeuten
  • Ärzte/Zahnärzte/Psychotherapeuten

Diese neuen Regelungen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) verpflichten den vorgenannten Personenkreis dazu, eine Berufs-Haftpflichtversicherung vorzuhalten, die den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Neu ist hierbei, dass das GVWG die Versicherungssummen der Berufs-Haftpflichtversicherung vorschreibt. Kontrolliert wird dies durch die zuständigen Zulassungsausschüsse bei den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen, die das Vorliegen einer Berufs-Haftpflichtversicherung durch die Vorlage eines Pflichtversicherungsnachweises prüfen.

Versicherungsnachweis

  • Der Versicherungsnachweis wird von den jeweils zuständigen Zulassungsausschüssen bei allen o.g. Personen in den kommenden Wochen und Monaten angefordert werden.
  • Bei laufenden Zulassungsverfahren (Erstniederlassung, Anstellung von Fachärzten, Umwandlung in ein MVZ etc.) erfolgt die Anforderung des Nachweises im Rahmen des Verfahrens.

Folgende Versicherungssummen sieht § 95e SGB V vor:

Ärztliche Versorgung von Flüchtlingen & Asylbewerbern – aktuelle Information zum Versicherungsschutz

Derzeit kommen viele Flüchtlinge in unser Land und brauchen unsere Unterstützung. Gerade Ärzte engagieren sich dabei stark und behandeln Flüchtlinge und Asylbewerber, sowohl als niedergelassener oder angestellter Arzt als auch auf honorarärztlicher oder ehrenamtlicher Basis. Viele Ärzte fragen uns, welcher Versicherungsschutz dabei im Rahmen ihrer Berufshaftpflichtversicherung besteht. Im Bereich "Downloads" haben wir deshalb einige Informationen dazu zusammengefasst.

Fachinformation HDI MEDletter

Illustration

Fachinformationen für Ärztinnen, Ärzte und medizinische Fachberufe

Mit dem MEDletter informiert HDI Sie regelmäßig über neue Entwicklungen der Rechtsprechung aus der beruflichen Tätigkeit in der ambulanten Medizin und in den Gesundheitsfachberufen. Wir legen besonderen Wert darauf, aktuelle juristische Sachverhalte, wichtige Urteile und Entscheidungen allgemeinverständlich und damit insbesondere für Nichtjuristen aufzubereiten. Gerade Themen wie Haftung, aktuelle Rechtsprechung, Schadenfälle, Risikomanagement und versicherungsrechtliche Fragen sind ständig in Bewegung und betreffen Sie unmittelbar. Mit dem MEDletter erhalten Sie wichtige Informationen und Hinweise für Ihre Berufspraxis und sind immer auf dem Laufenden.

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