
Professionelles Schadenmanagement Risikogerechte Absicherung Mandatsbezogene Deckungskonzepte
Vermögensschaden-Haftpflicht für Wirtschaftsprüfer
Qualifizierte Deckungssummenanalyse Spezielle Objektdeckungen Excedentendeckungen zu günstigen Konditionen

Vorteile der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer
Wir bieten Ihnen bewährte Sonderleistungen im Rahmen der Verfmögensschaden-Haftpflicht Mitglieder des DStV genießen besondere Vorteile HDI übernimmt die Erstellung einer individuellen Risikoanalyse Sie erhalten professionelles Schadenmanagement Risikogerechte Absicherung bei vertraglicher Begrenzung von Ersatzansprüchen Excedenten – Mandatsbezogene Deckungskonzepte
Umfassend abgesichert – Erklärfilm
Leistungen der Vermögensschaden-Haftpflicht für Wirtschaftsprüfer
Risikoanalyse
Versicherungsumfang Wirtschaftsprüfer müssen sich gegen die aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichern, so schreibt es die Berufsordnung vor. Angemessenheit bedeutet, dass der Wirtschaftsprüfer dafür sorgen muss, dass der Versicherungsschutz seinem persönlichen Bedarf und damit auch den Mandantenrisiken entspricht. Umfang der Risikoanalyse Risikogerechter Versicherungsschutz bedeutet vor allem, dass sich der Berufsangehörige mit der Struktur der Berufshaftpflichtversicherung, seiner individuellen Mandatsstruktur und seinem spezifischen Tätigkeitsfeld als Wirtschaftsprüfer in der eigenen Praxis befasst. Unsere Experten unterstützen Sie hierbei gerne. Wir beraten Sie umfassend und legen gemeinsam mit Ihnen, auf Basis einer spezifischen Risikoanalyse, den individuellen Versicherungsschutz für Ihre Praxis fest.
Schadenursachen
Gefahren Daneben gibt es weitere Gefahrenquellen für Wirtschaftsprüfer. Gibt er falsche Gestaltungshinweise, entscheidet er sich für die ungünstigere Vertragsklausel oder arbeitet er Prozesse unvollständig auf, kann der Mandant Schadenersatz für überflüssige Prozesskosten, zu viel gezahlte Steuern oder Bußgelder verlangen. Zahlreiche Haftungsfälle liegen auch im Bereich der Betreuung von Fusionen oder Unternehmensnachfolgen. Umfang der Risikoanalyse Risikogerechter Versicherungsschutz bedeutet vor allem, dass sich der Berufsangehörige mit der Struktur der Berufshaftpflichtversicherung, seiner individuellen Mandatsstruktur und seinem spezifischen Tätigkeitsfeld als Wirtschaftsprüfer in der eigenen Praxis befasst. Unsere Experten unterstützen Sie hierbei gerne. Wir beraten Sie umfassend und legen gemeinsam mit Ihnen, auf Basis einer spezifischen Risikoanalyse, den individuellen Versicherungsschutz für Ihre Praxis fest.
Haftungsbegrenzung
Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung Es sind zwei Arten einer möglichen Haftungsbegrenzung zu unterscheiden: die schriftliche Vereinbarung im Einzelfall und solche, die mit so genannten Allgemeinen Auftragsbedingungen des Wirtschaftsprüfers vereinbart werden. Dritthaftung Insbesondere die Frage nach der Gültigkeit der Haftungsbegrenzung gegenüber Dritten sollte besondere Beachtung geschenkt werden.
Excedenten
Durch schriftliche Vereinbarung im Einzelfall bis zur Mindesthöhe der Deckungssumme nach § 54 Abs. 1 Satz 2 Durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf den vierfachen Betrag der Mindesthöhe der Deckungssumme nach § 54 Abs. 1 Satz 2, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht
HDI Cyber Versicherung
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