Menü
  • Alles anzeigen
    Häckchen

    Inhalte anzeigen für
    Alle

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Geschäftskunden

    Dieses Produkt ist nur für Privatkunden verfügbar.

    Häckchen

    Inhalte anzeigen für
    Geschäftskunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Privatkunden

    Dieses Produkt ist nur für Geschäftskunden verfügbar.

    Häckchen

    Inhalte anzeigen für
    Privatkunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

Privat- oder Geschäftskunde?

Bei HDI gibt es Versicherungen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie entscheiden, welche Produkte und Inhalte Ihnen angezeigt werden.

  • Alles anzeigen
    Häckchen

    Inhalte anzeigen für
    Alle

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Geschäftskunden

    Dieses Produkt ist nur für Privatkunden verfügbar.

    Häckchen

    Inhalte anzeigen für
    Geschäftskunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Privatkunden

    Dieses Produkt ist nur für Geschäftskunden verfügbar.

    Häckchen

    Inhalte anzeigen für
    Privatkunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

Privat- oder Geschäftskunde?

Bei HDI gibt es Versicherungen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie entscheiden, welche Produkte und Inhalte Ihnen angezeigt werden.

Versicherungen
Jetzt für sie da!
Unsere kostenlose Hotline
0511 3806 - 3806

(Mo. - Fr. 8-18 Uhr)

Schreiben Sie uns!
info@hdi.de

HDI ist schon immer der starke Partner für Rechtsanwälte. Jetzt haben HDI und der Deutsche Anwaltverein eine zukunftsweisende Kooperation geschlossen. Mitglieder eines des DAV angeschlossenen örtlichen Anwaltvereins und die Mitglieder des Forums Junge Anwaltschaft im DAV haben nun die Möglichkeit, ihren VH-Versicherungsschutz zu vergünstigten Konditionen abzuschließen.

Mehr erfahren

Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte

  • Zeitgemäßer Versicherungsschutz
  • Besonders günstige Konditionen
  • Kompetenter Problemlöser
Grauhaariger Anwalt mit schwarzer Brille im hellgrauen Anzug lacht gut gelaunt in die Kamera
Berufs-/Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung – einfach erklärt.

Als Rechtsanwalt übernehmen Sie für Ihre Mandanten eine große Verantwortung. Daher tragen Sie ein hohes Haftungsrisiko: Versäumen Sie eine Frist oder beraten falsch, kann leicht ein erheblicher finanzieller Schaden entstehen, der im schlimmsten Fall Ihre berufliche Existenz bedrohen könnte.

Deshalb brauchen Sie eine Versicherung an Ihrer Seite, die Ihnen Sicherheit gibt. Genau diese bietet die Berufshaftpflicht- bzw. die Vermögensschadenhaftpflicht von HDI: exakt zugeschnitten auf die Risiken Ihres Berufs. Mit schneller und kompetenter Schadenregulierung, auch bei Groß- und Spätschäden.

Sichern Sie Ihre finanzielle Zukunft – wir beraten Sie gerne!

Ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte Pflicht?

Die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Kommt es zu Schadenersatzforderungen sind oft so hohe Summen im Spiel, dass sie kaum ein selbstständiger Jurist aus eigener finanzieller Kraft stemmen kann. Deshalb geht es für Sie nicht darum, ob sie eine Berufshaftpflicht abschließen, sondern darum, welche.

Rechtsanwälte tragen eine große Verantwortung. Um die Risiken von Irrtümern für Anwälte, ihre Mandanten und sonstige Beteiligte zu minimieren, müssen Rechtsanwälte „eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus Ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abschließen“ , wie es in § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt ist.

Der Versicherungsschutz von HDI umfasst:

  • Günstige Konditionen, insbesondere für Kanzleien mit geringen Honorarumsätzen, für Existenzgründer und Berufseinsteiger
  • Haftung bei Berufsversehen
  • Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche
  • Haftung bei anwaltsfremden Tätigkeiten (z. B. als Insolvenzverwalter)

Sonderkonditionen für Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins

HDI ist seit Jahrzehnten ein starker Partner für Rechtsanwälte. Daher haben der Deutsche Anwaltverein (DAV) und HDI eine zukunftsweisende Kooperation geschlossen.

Mitglieder eines dem DAV angeschlossenen örtlichen Anwaltvereins und die Mitglieder des Forums Junge Anwaltschaft im DAV haben die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu vergünstigten Konditionen abzuschließen.

Berufshaftpflicht: Vorteile auf einen Blick

  • Berufsspezifische Risikoanalyse und professionelle Schadenregulierung

  • Umfassender Versicherungsschutz: ganz nach Ihrem individuellen Bedarf.

  • Zeitgemäße Sicherheit: Cyber-Drittschäden aus dem Verlust, der Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von elektronischen Daten bei Mandanten sind generell mitversichert. Optional können Sie auch Cyber-Eigenschäden mitversichern.

  • Prämienfreie Mitversicherung bei der Berufsausübungsgesellschaft (BAG): Die persönliche Haftpflicht der Gesellschafter und Geschäftsführer, die keine Gesellschafter sind, ist bei einer Berufsausübungsgesellschaft automatisch mitversichert – ganz ohne Mehrkosten. Darüber hinaus bieten wir individuelle Deckungskonzepte für Berufsausübungsgesellschaften und überzeugen bei gemischten Berufsausübungsgesellschaften mit unserer speziellen Expertise

  • Flexibilität: Sie können sich entscheiden, ob Sie einen festen Selbstbehalt von 750 Euro vereinbaren wollen oder lieber eine prozentuale Selbstbeteiligung.

  • Besonders günstige Konditionen: Kanzleien mit geringen Honorarumsätzen profitieren von besonders günstigen Konditionen. Existenzgründer zahlen im ersten Versicherungsjahr – unabhängig vom Umsatz – lediglich den jeweiligen Mindestbeitrag. Weiterer Vorteil für Berufsanfänger: Der Selbstbehalt in den ersten drei Jahren nach der Erstzulassung entfällt völlig.

Typische Schadenbeispiele

Diebstahl von Daten

Diebstahl von Daten
Diebstahl von Daten

Hacker stehlen personenbezogene Daten. Sie sind in der Pflicht, die Behörden und die betroffenen Personen über den Angriff zu informieren. In der Folge entstehen Kosten für forensische Dienstleistungen und die Wiederherstellung von Daten.

Fehler eines Mitarbeiters

Schadenbeispiel
Fehler einer Mitarbeiterin.

Eine Ihrer Mitarbeiter öffnet einen Mailanhang. Der damit aktivierte Trojaner löscht alle Ihre Kundendaten. Die Wiederherstellung der Software und der Daten nimmt mehrere Tage in Anspruch, in denen Ihre Geschäftsräume geschlossen bleiben.

Cyberangriff auf die Telefonanlage

Schadenbeispiel
Schutz vor hohen Kosten.

Sie erhalten horrende Telefonrechnungen. Die Überprüfung der Einzelverbindungsnachweise zeigt viele Telefonate nach Fernost, die aber nicht aus Ihrem Unternehmen getätigt wurden. Die Forensiker erkennen eine Schwachstelle in der Telefonanlage. Es stellt sich heraus, dass Hacker wochenlang auf Ihre Kosten telefoniert haben.

Diebstahl von Daten

Hacker stehlen personenbezogene Daten. Sie sind in der Pflicht, die Behörden und die betroffenen Personen über den Angriff zu informieren. In der Folge entstehen Kosten für forensische Dienstleistungen und die Wiederherstellung von Daten.

Fehler einer Mitarbeiterin.

Eine Ihrer Mitarbeiter öffnet einen Mailanhang. Der damit aktivierte Trojaner löscht alle Ihre Kundendaten. Die Wiederherstellung der Software und der Daten nimmt mehrere Tage in Anspruch, in denen Ihre Geschäftsräume geschlossen bleiben.

Schutz vor hohen Kosten.

Sie erhalten horrende Telefonrechnungen. Die Überprüfung der Einzelverbindungsnachweise zeigt viele Telefonate nach Fernost, die aber nicht aus Ihrem Unternehmen getätigt wurden. Die Forensiker erkennen eine Schwachstelle in der Telefonanlage. Es stellt sich heraus, dass Hacker wochenlang auf Ihre Kosten telefoniert haben.

Mit unserem Online-Newsletter GIaktuell immer auf dem neusten Stand.

Themen wie Belehrungspflichten, Fristenkontrolle, Honoraransprüche und deren Durchsetzung unterliegen einem ständigen Wandel und betreffen Sie unmittelbar. Als einer der wenigen Versicherer kümmern wir uns bei HDI aktiv um Themen wie Haftungsprävention und Qualitätsmanagement für Ihren Berufsstand. Mit unserem für Sie kostenfreien Online-Newsletter GIaktuell sind Sie immer auf dem Laufenden.

Jetzt anmelden

Häufige Fragen zur Berufs-Haftpflichtversicherung – Ihre Fragen, unsere Antworten:

Was sind die häufigsten Schadenursachen?

Die Regressforderungen von Mandanten gegen Ihren Anwalt sind in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Statistisch gesehen wird jeder vierte Anwalt einmal pro Jahr mit einem Haftungsvorwurf konfrontiert. Noch immer sind die gemeldeten Fristversäumnisse eine der Hauptursachen für Haftungsfälle. Eine häufige Ursache für Haftpflichtansprüche ist auch die Nichtbeachtung spezialgesetzlichen Regelungen. Die Haftungsrechtsprechung kennt hier allerdings keine Gnade. Es gilt der Grundsatz, dass der Rechtsanwalt mandatsbezogen auch entlegenste Rechtsnormen kennen muss.

Damit vor allem Jung-Anwälte angesichts der zahlreichen Risiken wie beispielsweise neue Verjährungsvorschriften, nicht gleich die Robe an den Nagel hängen muss, sollte er Maßnahmen ergreifen, die helfen, das anwaltliche Berufsrisiko kalkulierbarer zu machen.

Gibt es Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung?

Grundsätzlich kommt eine solche Haftungsbegrenzung nur bzgl. eines fahrlässigen Verhaltens des Rechtsanwalts in Betracht. § 276 II BGB schließt eine Beschränkung der Haftung für ein vorsätzliches Verhalten ausdrücklich aus.

  • 52 BRAO lässt die Haftung bei Rechtsanwälten nur für die einfache Fahrlässigkeit zu.

Es sind zwei Arten einer möglichen Haftungsbegrenzung zu unterscheiden:

  • die schriftliche Vereinbarung im Einzelfall bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme und
  • eine Haftungsbegrenzung, die im Rahmen der so genannten Allgemeinen Auftragsbedingungen des Rechtsanwalts vereinbart wird (durch vorformulierte Vertragsbedingungen für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht). Wirksames Risikomanagement gewinnt auch in der Anwaltschaft zunehmend Bedeutung.

Was zählt zu den Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung von HDI?

  • Zeitgemäßer Versicherungsschutz (Cyber-Drittschäden aus dem Verlust, der Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von elektronischen Daten bei Mandanten sind generell mitversichert. Optional können auch Cyber-Eigenschäden mitversichert werden.)
  • Mehrwert für Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung (Die persönliche Haftpflicht der Partner einer Partnerschaft mbB ist automatisch mitversichert – ganz ohne Mehrkosten. Darüber hinaus bieten wir individuelle Deckungskonzepte für Partnerschaften mbB und überzeugen bei gemischten Partnerschaften mit unserer speziellen Expertise.)
  • Flexibilität (Fester Selbstbehalt von 750 Euro oder prozentuale Selbstbeteiligung.)
  • Besonders günstige Konditionen (Kanzleien mit geringen Honorarumsätzen profitieren von besonders günstigen Konditionen. Weiterer Vorteil für Berufsanfänger: Für Schäden, die innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre nach Zulassung gemeldet werden, entfällt der Selbstbehalt.)
  • Mitversicherung der persönlichen Inanspruchnahme von Geschäftsführern versicherter Kapitalgesellschaften
  • Mitversicherung der Erbenhaftung für bis zu acht Wochen nach Tod des Versicherungsnehmers
  • Mitversicherung von Verstößen gegen den Schutz vor Diskriminierung
  • Mitversicherung der Verletzung beruflicher Geheimhaltungspflichten
  • Mitversicherung gesellschaftsrechtlicher Ansprüche
  • Abwehrschutz beim Vorwurf der wissentlichen Pflichtverletzung
  • Versicherungsschutz für immaterielle Schäden (Freiheitsentzug, Schmerzensgeld)
  • Versicherungsschutz für Tätigkeiten als Insolvenzverwalter und Sozietäten und Partnerschaften werden in einer einheitlichen Police für die gesamte Sozietät/Partnerschaft und ihre Sozien/Partner versichert.

Was beinhaltet die Berufsrechtsreform (BRAO-Reform)?

Am 01.08.2022 trat das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe in Kraft.

Interprofessionelle Zusammenschlüsse zu erleichtern ist in Hauptziel der aktuellen Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Rechtsformübergreifend werden Konstrukte nun einfacher, genauso wie die gemeinschaftliche Berufsausübung auch verschiedener Professionen. Um diese Möglichkeit zu schaffen, wurden unter anderem rechtliche Regelungen wie die zur Pflichtversicherung der rechts- und steuerberatenden Berufe vereinheitlicht. Rechtsanwälte und Steuerberater, die in beruflichen Zusammenschlüssen tätig sind, sollten daher dringend ihren Berufshaftpflichtschutz prüfen.

Grundsätzlich wird in diesem Zusammenhang zwischen haftungsbeschränkten und haftungsunbeschränkten Gesellschaften unterschieden. Zum Beispiel ist für eine Sozietät eine andere Versicherungssumme erforderlich als für eine GmbH. Die gute Nachricht: Partnerschaften mit beschränkter Berufshaftung haben bereits heute schon den geforderten Versicherungsschutz. Für andere Rechtsformen besteht hinsichtlich der Pflichtversicherungssumme Anpassungsbedarf.

Die HDI Versicherung hat ihre Berufshaftpflichtversicherung für Rechts- und Patentanwälte vor diesem Hintergrund angepasst und stellt passenden Versicherungsschutz für BAG zur Verfügung. Falls Sozien und Partner bislang nur in Einzelverträgen versichert sind, müssen diese nun in einer Police der BAG zusammengefasst und Versicherungssummen den neuen Regelungen angepasst werden. Auch in Zukunft bleibt für Rechtsanwälte die Versicherung der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht verpflichtend.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Melden Sie einen Schaden so schnell wie möglich. Hier geht es direkt zur Online-Schadenmeldung

Vorteile der Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte

Verlässlich und umfangreich: starke Leistungen im Detail.

  • Berufsspezifische Risikoanalyse und professionelle Schadenregulierung

  • Umfassender Versicherungsschutz ganz nach dem individuellen Bedarf

  • Zeitgemäßer Versicherungsschutz

    Cyber-Drittschäden aus dem Verlust, der Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von elektronischen Daten bei Mandanten sind generell mitversichert. Optional können Sie auch Cyber-Eigenschäden mitversichern

  • Prämienfreie Mitversicherung bei der Berufsausübungsgesellschaft (BAG)

    Die persönliche Haftpflicht, der Gesellschafter und Geschäftsführer die keine Gesellschafter sind, ist bei einer Berufsausübungsgesellschaft automatisch mitversichert – ganz ohne Mehrkosten. Darüber hinaus bieten wir individuelle Deckungskonzepte für Berufsausübungsgesellschaften und überzeugen bei gemischten Berufsausübungsgesellschaften mit unserer speziellen Expertise

  • Flexibilität

    Sie können sich entscheiden, ob Sie einen festen Selbstbehalt von 750 Euro vereinbaren wollen – oder lieber eine prozentuale Selbstbeteiligung

  • Besonders günstige Konditionen

    Kanzleien mit geringen Honorarumsätzen profitieren von besonders günstigen Konditionen. Existenzgründer zahlen im ersten Versicherungsjahr – unabhängig vom Umsatz – lediglich den jeweiligen Mindestbeitrag. Weiterer Vorteil für Berufsanfänger: Der Selbstbehalt in den ersten drei Jahren nach der Erstzulassung entfällt völlig

Ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte Pflicht?

Das deutsche Recht ist recht kompliziert. Rechtsanwälte tragen eine große Verantwortung, denn ihre Mandanten verlassen sich auf ihren professionellen Rat. Um die Risiken von Irrtümern für Anwälte, ihre Mandanten und sonstige Beteiligte zu minimieren, müssen Rechtsanwälte „eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus Ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abschließen“ , wie es in § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt ist. Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Günstige Konditionen, insbesondere für Kanzleien mit geringen Honorarumsätzen, für Existenzgründer und Berufseinsteiger
  • Haftung bei Berufsversehen
  • Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche
  • Haftung bei anwaltsfremden Tätigkeiten (z. B. als Insolvenzverwalter)

Berufsrechtsreform (BRAO-Reform) – komplexes Thema – leicht erklärt

Zum 01.08.2022 tritt das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe in Kraft.

Interprofessionelle Zusammenschlüsse zu erleichtern ist in Hauptziel der aktuellen Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Rechtsformübergreifend werden Konstrukte nun einfacher, genauso wie die gemeinschaftliche Berufsausübung auch verschiedener Professionen. Um diese Möglichkeit zu schaffen, wurden unter anderem rechtliche Regelungen wie die zur Pflichtversicherung der rechts- und steuerberatenden Berufe vereinheitlicht. Rechtsanwälte und Steuerberater, die in beruflichen Zusammenschlüssen tätig sind, sollten daher dringend ihren Berufshaftpflichtschutz prüfen.

Grundsätzlich wird in diesem Zusammenhang zwischen haftungsbeschränkten und haftungsunbeschränkten Gesellschaften unterschieden. Zum Beispiel ist für eine Sozietät eine andere Versicherungssumme erforderlich als für eine GmbH. Die gute Nachricht: Partnerschaften mit beschränkter Berufshaftung haben bereits heute schon den geforderten Versicherungsschutz. Für andere Rechtsformen besteht hinsichtlich der Pflichtversicherungssumme Anpassungsbedarf.

Die HDI Versicherung hat ihre Berufshaftpflichtversicherung für Rechts- und Patentanwälte vor diesem Hintergrund angepasst und stellt passenden Versicherungsschutz für BAG zur Verfügung. Falls Sozien und Partner bislang nur in Einzelverträgen versichert sind, müssen diese nun in einer Police der BAG zusammengefasst und Versicherungssummen den neuen Regelungen angepasst werden. Auch in Zukunft bleibt für Rechtsanwälte die Versicherung der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht verpflichtend.

Zum 01.08.2022 tritt das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe in Kraft.

Interprofessionelle Zusammenschlüsse zu erleichtern ist in Hauptziel der aktuellen Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Rechtsformübergreifend werden Konstrukte nun einfacher, genauso wie die gemeinschaftliche Berufsausübung auch verschiedener Professionen. Um diese Möglichkeit zu schaffen, wurden unter anderem rechtliche Regelungen wie die zur Pflichtversicherung der rechts- und steuerberatenden Berufe vereinheitlicht. Rechtsanwälte und Steuerberater, die in beruflichen Zusammenschlüssen tätig sind, sollten daher dringend ihren Berufshaftpflichtschutz prüfen.

Grundsätzlich wird in diesem Zusammenhang zwischen haftungsbeschränkten und haftungsunbeschränkten Gesellschaften unterschieden. Zum Beispiel ist für eine Sozietät eine andere Versicherungssumme erforderlich als für eine GmbH. Die gute Nachricht: Partnerschaften mit beschränkter Berufshaftung haben bereits heute schon den geforderten Versicherungsschutz. Für andere Rechtsformen besteht hinsichtlich der Pflichtversicherungssumme Anpassungsbedarf.

Die HDI Versicherung hat ihre Berufshaftpflichtversicherung für Rechts- und Patentanwälte vor diesem Hintergrund angepasst und stellt passenden Versicherungsschutz für BAG zur Verfügung. Falls Sozien und Partner bislang nur in Einzelverträgen versichert sind, müssen diese nun in einer Police der BAG zusammengefasst und Versicherungssummen den neuen Regelungen angepasst werden. Auch in Zukunft bleibt für Rechtsanwälte die Versicherung der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht verpflichtend. Mehr dazu finden Sie in unserem Info-Flyerzur Berufsrechtsreform.

Detailinformationen

Schadenursachen

Die Regressforderungen der Mandanten gegen Ihren Anwalt sind in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Statistisch gesehen wird jeder vierte Anwalt einmal pro Jahr mit einem Haftungsvorwurf konfrontiert. Noch immer sind die gemeldeten Fristversäumnisse eine der Hauptursachen für Haftungsfälle. Eine häufige Ursache für Haftpflichtansprüche ist auch die Nichtbeachtung spezialgesetzlichen Regelungen. Die Haftungsrechtsprechung kennt hier allerdings keine Gnade. Es gilt der Grundsatz, dass der Rechtsanwalt mandatsbezogen auch entlegenste Rechtsnormen kennen muss.

Schadenbegrenzung

Damit vor allem der Jung-Anwalt angesichts der zahlreichen Risiken wie bspw. neue Verjährungsvorschriften, nicht gleich die Robe an den Nagel hängt, sollte er Maßnahmen ergreifen, die helfen, das anwaltliche Berufsrisiko kalkulierbarer zu machen. HDI reguliert seit mehr als 50 Jahren die Vermögensschäden aus der anwaltlichen Beratung. Sprechen Sie uns an.

Haftungsbegrenzung

Grundsätzlich kommt eine solche Haftungsbegrenzung nur bzgl. eines fahrlässigen Verhaltens des Rechtsanwalts in Betracht. § 276 II BGB schließt eine Beschränkung der Haftung für ein vorsätzliches Verhalten ausdrücklich aus.

  • 52 BRAO lässt die Haftung bei RA nur für die einfache Fahrlässigkeit zu.
Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung

Es sind zwei Arten einer möglichen Haftungsbegrenzung zu unterscheiden: die schriftliche Vereinbarung im Einzelfall bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme und eine Haftungsbegrenzung, die im Rahmen der so genannten Allgemeinen Auftragsbedingungen des Rechtsanwalts vereinbart wird (durch vorformulierte Vertragsbedingungen für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht). Wirksames Risikomanagement gewinnt auch in der Anwaltschaft zunehmend Bedeutung. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne

Fachinformation HDI GI

Themen wie Belehrungspflichten, Fristenkontrolle, Honoraransprüche und deren Durchsetzung unterliegen einem ständigen Wandel und betreffen Sie unmittelbar. Als einer der wenigen Versicherer kümmern wir uns bei HDI aktiv um Themen wie Haftungsprävention und Qualitätsmanagement für Ihren Berufsstand. Mit unseren Fachinformationen sind Sie immer auf dem Laufenden.

Welche Rechte und Pflichten haben Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte gegenüber ihren Mandanten und im Zusammentreffen mit anderen Berufskollegen? Seit über 35 Jahren gibt HDI jährlich sechs Ausgaben der Fachzeitschrift GIaktuell heraus – eine gute Hilfestellung bei der Vielzahl der Entscheidungen zur Anwalts-, Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferhaftung. Neben der Haftungsrechtsprechung erhält der Berufsstand zudem aktuelle Informationen über Streitfragen der Gebührenpraxis.

Jetzt anmelden