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Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte
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Betreuer findenVorteile der Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte
Ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte Pflicht?
Das deutsche Recht ist recht kompliziert. Rechtsanwälte tragen eine große Verantwortung, denn ihre Mandanten verlassen sich auf ihren professionellen Rat. Um die Risiken von Irrtümern für Anwälte, ihre Mandanten und sonstige Beteiligte zu minimieren, müssen Rechtsanwälte „eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus Ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abschließen“ , wie es in § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt ist. Der Versicherungsschutz umfasst:
- Günstige Konditionen, insbesondere für Kanzleien mit geringen Honorarumsätzen, für Existenzgründer und Berufseinsteiger
- Haftung bei Berufsversehen
- Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche
- Haftung bei anwaltsfremden Tätigkeiten (z. B. als Insolvenzverwalter)
Berufsrechtsreform (BRAO-Reform) – komplexes Thema – leicht erklärt
Zum 01.08.2022 tritt das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe in Kraft.
Interprofessionelle Zusammenschlüsse zu erleichtern ist in Hauptziel der aktuellen Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Rechtsformübergreifend werden Konstrukte nun einfacher, genauso wie die gemeinschaftliche Berufsausübung auch verschiedener Professionen. Um diese Möglichkeit zu schaffen, wurden unter anderem rechtliche Regelungen wie die zur Pflichtversicherung der rechts- und steuerberatenden Berufe vereinheitlicht. Rechtsanwälte und Steuerberater, die in beruflichen Zusammenschlüssen tätig sind, sollten daher dringend ihren Berufshaftpflichtschutz prüfen.
Grundsätzlich wird in diesem Zusammenhang zwischen haftungsbeschränkten und haftungsunbeschränkten Gesellschaften unterschieden. Zum Beispiel ist für eine Sozietät eine andere Versicherungssumme erforderlich als für eine GmbH. Die gute Nachricht: Partnerschaften mit beschränkter Berufshaftung haben bereits heute schon den geforderten Versicherungsschutz. Für andere Rechtsformen besteht hinsichtlich der Pflichtversicherungssumme Anpassungsbedarf.
Die HDI Versicherung hat ihre Berufshaftpflichtversicherung für Rechts- und Patentanwälte vor diesem Hintergrund angepasst und stellt passenden Versicherungsschutz für BAG zur Verfügung. Falls Sozien und Partner bislang nur in Einzelverträgen versichert sind, müssen diese nun in einer Police der BAG zusammengefasst und Versicherungssummen den neuen Regelungen angepasst werden. Auch in Zukunft bleibt für Rechtsanwälte die Versicherung der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht verpflichtend.
Zum 01.08.2022 tritt das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe in Kraft.
Interprofessionelle Zusammenschlüsse zu erleichtern ist in Hauptziel der aktuellen Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Rechtsformübergreifend werden Konstrukte nun einfacher, genauso wie die gemeinschaftliche Berufsausübung auch verschiedener Professionen. Um diese Möglichkeit zu schaffen, wurden unter anderem rechtliche Regelungen wie die zur Pflichtversicherung der rechts- und steuerberatenden Berufe vereinheitlicht. Rechtsanwälte und Steuerberater, die in beruflichen Zusammenschlüssen tätig sind, sollten daher dringend ihren Berufshaftpflichtschutz prüfen.
Grundsätzlich wird in diesem Zusammenhang zwischen haftungsbeschränkten und haftungsunbeschränkten Gesellschaften unterschieden. Zum Beispiel ist für eine Sozietät eine andere Versicherungssumme erforderlich als für eine GmbH. Die gute Nachricht: Partnerschaften mit beschränkter Berufshaftung haben bereits heute schon den geforderten Versicherungsschutz. Für andere Rechtsformen besteht hinsichtlich der Pflichtversicherungssumme Anpassungsbedarf.
Die HDI Versicherung hat ihre Berufshaftpflichtversicherung für Rechts- und Patentanwälte vor diesem Hintergrund angepasst und stellt passenden Versicherungsschutz für BAG zur Verfügung. Falls Sozien und Partner bislang nur in Einzelverträgen versichert sind, müssen diese nun in einer Police der BAG zusammengefasst und Versicherungssummen den neuen Regelungen angepasst werden. Auch in Zukunft bleibt für Rechtsanwälte die Versicherung der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht verpflichtend. Mehr dazu finden Sie in unserem Info-Flyer zur Berufsrechtsreform.
Detailinformationen
Schadenursachen
Die Regressforderungen der Mandanten gegen Ihren Anwalt sind in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Statistisch gesehen wird jeder vierte Anwalt einmal pro Jahr mit einem Haftungsvorwurf konfrontiert. Noch immer sind die gemeldeten Fristversäumnisse eine der Hauptursachen für Haftungsfälle. Eine häufige Ursache für Haftpflichtansprüche ist auch die Nichtbeachtung spezialgesetzlichen Regelungen. Die Haftungsrechtsprechung kennt hier allerdings keine Gnade. Es gilt der Grundsatz, dass der Rechtsanwalt mandatsbezogen auch entlegenste Rechtsnormen kennen muss.
Damit vor allem der Jung-Anwalt angesichts der zahlreichen Risiken wie bspw. neue Verjährungsvorschriften, nicht gleich die Robe an den Nagel hängt, sollte er Maßnahmen ergreifen, die helfen, das anwaltliche Berufsrisiko kalkulierbarer zu machen. HDI reguliert seit mehr als 50 Jahren die Vermögensschäden aus der anwaltlichen Beratung. Sprechen Sie uns an.
Haftungsbegrenzung
Grundsätzlich kommt eine solche Haftungsbegrenzung nur bzgl. eines fahrlässigen Verhaltens des Rechtsanwalts in Betracht. § 276 II BGB schließt eine Beschränkung der Haftung für ein vorsätzliches Verhalten ausdrücklich aus.
- 52 BRAO lässt die Haftung bei RA nur für die einfache Fahrlässigkeit zu.
Es sind zwei Arten einer möglichen Haftungsbegrenzung zu unterscheiden: die schriftliche Vereinbarung im Einzelfall bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme und eine Haftungsbegrenzung, die im Rahmen der so genannten Allgemeinen Auftragsbedingungen des Rechtsanwalts vereinbart wird (durch vorformulierte Vertragsbedingungen für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht). Wirksames Risikomanagement gewinnt auch in der Anwaltschaft zunehmend Bedeutung. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne