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Kfz-Versicherung

Wildunfall

Welche Versicherung den Schaden am Auto zahlt

WIldunfall

Bei einem Wildunfall gilt es viel zu bachten

Nachts auf dunklen Straßen sind Sie nicht allein unterwegs. Auch Rehe, Wildschweine oder Hirsche durchstreifen ihr Revier – und überqueren dabei häufig die Fahrbahn. Laut Statistik kommt es dabei allein in Deutschland jeden Tag zu mehr als 700 Unfällen. Viele laufen glimpflich ab, dann kommen Fahrer und Tier mit dem Schrecken davon. Doch oft wird das Auto stark beschädigt. Müssen Sie die Reparatur etwa aus eigener Tasche bezahlen? Nein – wenn Sie richtig versichert sind. Dennoch gilt es einiges zu beachten.

Welche Versicherung zahlt bei einem Wildunfall?

Das Wichtigste zuerst: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nur für die Schäden, die nicht am Auto entstanden sind. Dazu gehören zum Beispiel die Reparatur kaputter Leitplanken oder die Säuberung der Fahrbahn. Die Reparatur Ihres eigenen Fahrzeugs aber zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Dafür benötigen Sie eine Zusatzversicherung.

Am bequemsten ist die Vollkaskoversicherung. Denn sie kommt für sämtliche Kosten auf – sogar dann, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben. Vor allem bei hochwertigen Neuwagen zahlt sich das aus. Allerdings müssen Sie damit rechnen, in eine teurere Schadensklasse eingestuft zu werden. Sind Sie der Verursacher des Unfalls, sinkt außerdem der Schadensfreiheitsrabatt, der Sie mit günstigeren Beiträgen belohnt.

Ein Tipp: Um die günstigen Beiträge zu erhalten, vereinbaren Sie bei der HDI Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung. Bis zur vereinbarten Höhe zahlen Sie die Kosten selbst. Erst wenn es richtig teuer wird, springt die Versicherung ein. So bleiben Beitragshöhe und Schadensfreiheitsrabatt in den meisten Fällen unberührt.

Oder Sie entscheiden sich für eine Kfz-Teilkaskoversicherung. Die zahlt alle Reparaturkosten, die über ihre vertragliche Selbstbeteiligung hinausgehen – allerdings nicht bei selbst verschuldeten Unfällen.

Wann zahlt die Versicherung, wann nicht?

Je nachdem welchen Schutz Sie gewählt haben, müssen unterschiedliche Bedingungen erfüllt sein, damit die Versicherung zahlt. Bei Vollkaskoversicherung ist lediglich nachzuweisen, dass der Wildunfall stattgefunden hat. Bei Teilkasko spielen noch andere Faktoren eine Rolle.

Allgemeingültige Bedingungen bei Voll- und Teilkasko

  • Sie müssen den Wildunfall belegen. Das tun Sie zum Beispiel mithilfe einer Bescheinigung des zuständigen Jägers, den Sie nach dem Unfall benachrichtigen (siehe „Was tun nach einem Wildunfall?“). Möglich sind auch Fotos oder Aussagen von Zeugen. Die Beweise sind vor allem dann wichtig, wenn der Schaden durch ein Ausweichmanöver entstanden ist. Denn dann ist das Tier weggerannt und Sie müssen nachweisen, dass Sie ihm ausgewichen sind.
  • Häufig müssen Sie einen Wildschaden polizeilich gemeldet haben, damit die Versicherung zahlt.
  • In manchen Fällen schickt die Versicherung einen Gutachter. Deshalb ist es ratsam, wenn Sie die Unfallspuren am Auto erst beseitigen, wenn die Versicherungsfrage geklärt ist.

Zusatzbedingungen bei Teilkasko

In der Regel muss es sich um einen Unfall mit sogenanntem Haarwild handeln, damit die Teilkaskoversicherung einspringt. Dazu gehören z. B. Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse oder Hasen.

Andere Tierarten sind in den meisten Versicherungen nicht inbegriffen. So kann es sein, dass Sie selbst die Schäden bezahlen müssen, die etwa bei einem Zusammenstoß mit einer Kuh, einem Fasan oder einem Huhn entstanden sind. Ausnahme: die HDI Teilkaskoversicherung.

Sie kommt für Zusammenstöße mit allen Tieren auf.

Der Schaden muss durch einen Fahrunfall entstanden sein, damit die Teilkasko einspringt. Dies gilt also nicht, wenn Ihnen ein Tier einfach in ein geparktes Auto läuft.

Sie müssen schuldlos an dem Unfall sein. Sind Sie beispielsweise zu schnell gefahren, hätte der Unfall bei langsamerer Fahrweise vielleicht verhindert werden können. Allerdings muss Ihnen die Versicherung mögliche Fahrfehler nachweisen.

Was tun nach einem Wildunfall?

  • Tier nicht anfassen (Seuchen- und Verletzungsgefahr)
  • Unfallstelle sichern (Warnblinklicht, Warndreieck)
  • Unfall melden (Polizei und/oder örtlichem Jäger), auch bei geflohenen Tieren
  • Beweise dokumentieren (Schäden fotografieren, Adressen von Zeugen notieren)
  • Unfallbescheinigung ausstellen lassen
  • Spuren bis zur Klärung der Versicherungsfrage nicht beseitigen
  • Das Tier am Unfallort zurücklassen (Mitnehmen gilt als Wilderei und ist strafbar)

Wichtig: Ohne Meldung den Unfallort zu verlassen ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Wie viel zahlt die Versicherung?

Beide – Teilkasko oder Vollkasko – zahlen die Reparaturkosten nur bis zu einem Maximalbetrag. Der entspricht in der Regel dem Wiederbeschaffungswert des Autos.

Das bedeutet: Kostet die Reparatur bei einem Totalschaden zum Beispiel 8.000 Euro, Ihr Auto wäre aber selbst ohne Totalschaden „nur“ noch 6.000 Euro wert, übernimmt die Versicherung diese 6.000 Euro.

Denn mit dieser Summe können Sie sich ein gleichwertiges Auto kaufen, das nicht extra repariert werden muss. Bei einer Teilkaskoversicherung wird Ihr festgelegter Eigenbeitrag von der Entschädigungssumme abgezogen.

Ist das Fahrzeug so stark beschädigt, dass es abgeschleppt werden muss, werden die Abschleppkosten in den meisten Fällen ebenfalls von der Versicherung übernommen. Denn die Fahruntüchtigkeit des Autos ist in diesem Fall eine unmittelbare Folge des Wildunfalls.

Anders dagegen sieht es mit einem Mietwagen aus. Auch wenn Sie möglicherweise auf ein Auto angewiesen sind, ist ein Leihwagen in der Regel nicht von der Versicherung abgedeckt. Bei HDI ist aber ein Mietwagen-Schutz als optionale Leistung möglich.

Dann erhalten Sie bei einem Kasko-Schaden (außer bei Glasbruch) einen Mietwagenzuschuss von bis zu 700 Euro (14 Tage à 50 Euro).

Was gilt als Wildtier?

Als Haarwild, bei dem die Teilkaskoversicherung einspringt, gelten unter anderem:

  • Rot-, Damm- bzw. Rehwild, z. B. Rehe und Hirsche
  • Schwarzwild, z. B. Wildschweine
  • Füchse und Marder
  • Hasen
  • Elche
  • Wisente
  • Fischotter, Seehunde

So verhindern Sie einen Wildschaden

Der günstigste Wildschaden ist der, der gar nicht erst entsteht. Die folgenden Tipps helfen Ihnen, einen Zusammenstoß mit einem Wildtier zu verhindern:

  • Fahren Sie aufmerksam und vorausschauend, besonders in der Nähe von Wildgebieten wie Wäldern und Feldern.
  • Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Tiere auf Nahrungssuche sind und umso häufiger umherstreifen, also in der Dämmerung morgens und abends sowie im Frühjahr und im Herbst.
  • Achten Sie auf Warnschilder, die auf starken Wildwechsel hinweisen.
  • Passen Sie Ihre Geschwindigkeit der Gefahrensituation an. In Risikogebieten sollten Sie nicht schneller als 80 km/h fahren. Vergrößern Sie auch den Abstand zum Vordermann, falls dieser unerwartet bremsen muss.
  • Fahren Sie in Gefahrensituation möglichst ohne Fernlicht, das ein Wildtier irritieren kann.
  • Falls unerwartet ein Tier Ihren Weg kreuzt, bremsen Sie vorsichtig ab, um bei einem möglichen Zusammenstoß die Stärke des Aufpralls gering zu halten.
  • Hupen Sie, falls ein Tier auf der Fahrbahn stehen bleibt.
  • Rechnen Sie mit weiteren Tieren, nachdem das erste die Straße überquert hat.
  • Weichen Sie im Fall der Fälle nicht aus! Ein Ausweichmanöver birgt das Risiko, mit dem Gegenverkehr oder einem Baum zusammenzustoßen. Weniger gefährlich ist es deshalb, zu bremsen, das Lenkrad gut festzuhalten und einen Zusammenstoß in Kauf zu nehmen.
  • Bei Kleintieren sollten Sie nicht bremsen, da das Risiko einer Kollision mit dem Hintermann größer ist als der mögliche Schaden bei einem Zusammenstoß.

Einen Wildschaden melden Sie HDI entweder telefonisch - die die Nummer der zuständigen Niederlassung finden Sie hier oder auch direkt online über das Formular.