
Kfz-Versicherung
Kfz-Kennzeichen mitnehmen – so geht's
Kfz-Kennzeichen mitnehmen: Seit Januar 2015 gibt es eine neue Regelung
Müssen Sie zur Zulassungsstelle, um ein Kennzeichen mitzunehmen?
die bisherigen Zulassungsbescheinigungen, also entweder Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (bei Autos, die vor dem 1. Oktober 2005 zugelassen wurden) Personalausweis oder Reisepass Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt aktueller Bericht der Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) von TÜV, Dekra und Co. Nachweis der abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung beziehungsweise die entsprechende elektronische Versicherungsbestätigung ( eVB-Nummer ) SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer (das Formular liegt meist in de Behörde aus) die bisherigen Kfz-Kennzeichen eine Vollmacht , falls Sie eine dritter Person bei der Ummeldung vertritt bei gewerblich genutzten Fahrzeugen zusätzlich Auszüge aus dem Handelsregister und die Gewerbeanmeldung
Anzeigepflicht: Neue Anschrift und die Kfz-Versicherung
Kfz-Kennzeichen mitnehmen: die Ausnahme
Neue Besitzer:nnen in anderem Zulassungsbezirk: Geht ein Auto auf eine neue Person über, die nicht im selben Zulassungsbezirk des bisherigen Halters wohnt, dann ist keine Übernahme der alten Kennzeichen möglich. Umzug: Ist ein Umzug gleichzeitig oder später mit einem Fahrzeugwechsel verbunden, müssen Nummernschilder vom neuen Wohnort montiert werden.






