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Kfz-Versicherung

Kfz-Kennzeichen mitnehmen – so geht's

Kfz-Kennzeichen mitnehmen

Seit Januar 2015 gibt es eine neue Regelung

Früher war die Sache klar: Fing ein Kfz-Kennzeichen mit „HH“ an, dann war das Fahrzeug in Hamburg zugelassen und ein alleinstehendes „M“ signalisierte: Dieses Auto ist in München beheimatet. Jahrzehntelang war auf diesen Herkunftsnachweis Verlass. Zog ein Halter um und meldete seinen Wagen am neuen Wohnort an, dann brauchte er nämlich ein neues Nummernschild für seinen Wagen. Seit Januar 2015 ist das anders.

Damals trat eine neue Regelung in Kraft, die die bundesweite Kennzeichenmitnahme ermöglichte. Das bedeutet: Wer innerhalb Deutschlands in einen anderen Verwaltungskreis umzieht, kann das alte Nummernschild behalten. Die neue Richtlinie soll Bürokratie, Zeit und Geld sparen. Einen gewissen Aufwand müssen Halter dafür aber weiterhin treiben.

Muss ich für die Kennzeichenmitnahme zur Zulassungsstelle?

Ja. Möchten Sie Ihr altes Kennzeichen beim Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk behalten, bleibt Ihnen der Gang zur dortigen Zulassungsstelle leider trotzdem nicht erspart. Allerdings dauert der Besuch in der Behörde nicht mehr so lange wie früher, weil der Aufwand geringer ist. Eine Kfz-Ummeldung bei einem Umzug ist etwas einfacher als eine Kfz-Neuanmeldung.

Und günstiger wird es auch. Um wie viel, hängt von Ihrem Wohnort ab; eine bundeseinheitliche Gebührenregelung gibt es für den Vorgang nicht. Ein grober Anhaltspunkt: Weil Sie keine neuen Nummernschilder benötigen, sparen Sie ungefähr 35 Euro. Für die Verwaltungsgebühr werden – ebenfalls abhängig vom Bezirk – rund 25 Euro fällig.

Damit es alles schnell und reibungslos abläuft, sollten Sie alle erforderlichen Dokumente für die Ummeldung beim Besuch in der Behörde dabei haben:

  • die bisherigen Zulassungsbescheinigungen, also entweder Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (bei Autos, die vor dem 1. Oktober 2005 zugelassen wurden)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • aktueller Bericht der Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) von TÜV, Dekra und Co.
  • Nachweis der abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung beziehungsweise die entsprechende elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer (das Formular liegt meist in de Behörde aus)
  • die bisherigen Kfz-Kennzeichen
  • eine Vollmacht, falls Sie ein Dritter bei der Ummeldung vertritt
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen zusätzlich Auszüge aus dem Handelsregister und die Gewerbeanmeldung

Tipp: Nicht jede Zulassungsstelle verlangt sämtliche der aufgeführten Unterlagen. Deshalb sollten Sie sich vor dem Gang zur Behörde informieren, welche Nachweise Sie tatsächlich vorlegen müssen und welche nicht. Erkundigen Sie sich außerdem nach den Öffnungszeiten, um nicht vor einem geschlossenen Amt zu stehen. Oft ist es bereits möglich, Termine online zu vereinbaren oder auch erforderliche Vordrucke für die Kennzeichenmitnahme beim Umzug herunterzuladen.

Anzeigepflicht: Neue Anschrift und die Kfz-Versicherung

Ziehen Sie um, dann müssen Sie das auch Ihrer Kfz-Versicherung melden. Die Beiträge dafür hängen nämlich von den Regionalklassen ab. Diese richten sich nach dem durchschnittlichen Schadenrisiko in Ihrer Wohngegend. Dieses wird jährlich von der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) neu bewertet und dient dem Versicherer als Berechnungsgrundlage für Ihre Prämie.

Je höher die Schadenwahrscheinlichkeit in einem Bezirk ausfällt, desto höher ist die Regionalklasse und desto höher sind die Beiträge. Das betrifft die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung.

Kfz-Kennzeichen mitnehmen: die Ausnahme

Ausnahme

Die Chancen, das gewohnte Kfz-Kennzeichen unter verschiedenen Umständen zu behalten, sind seit 2015 gestiegen. Doch es gibt weiterhin Ausnahmen.

  • Neuer Besitzer in anderem Zulassungsbezirk: Geht ein Auto auf einen neuen Besitzer über, der nicht im selben Zulassungsbezirk des bisherigen Halters wohnt, dann ist keine Übernahme der alten Kennzeichen möglich.

  • Umzug: Ist ein Umzug gleichzeitig oder später mit einem Fahrzeugwechsel verbunden, müssen Nummernschilder vom neuen Wohnort montiert werden.

Kfz-Kennzeichen bei Fahrzeugwechsel behalten

Auch bei einem Wechsel des Fahrzeugs (ohne Umzug) können Sie die bisherigen Kfz-Kennzeichen weiterhin verwenden. Das erfordert sowohl die Abmeldung des alten Autos als auch die Anmeldung des neuen. Erledigen Sie beide Vorgänge nicht gleichzeitig, dann sollten Sie Ihre Nummernschilder reservieren. Ansonsten könnte es sein, dass sie bis zur Neuanmeldung anderweitig vergeben sind.

Erfolgt die Abmeldung bei einer anderen Zulassungsstelle als die Anmeldung, kann die Angelegenheit einige Tage dauern, weil die beiden Behörden die betreffenden Informationen austauschen müssen. Denken Sie auch bei einem Fahrzeugwechsel daran, sich über die genauen Umstände der Ummeldung (Unterlagen, Kosten) zu informieren.

Kennzeichen vom Vorbesitzer übernehmen

Übernehmen Sie ein Fahrzeug, können Sie dessen Kennzeichen auf sich umschreiben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie und der Vorbesitzer oder bisherige Halter im selben Zulassungsbezirk wohnen. Auch bei dieser Konstellation ist es sinnvoll, sich nach den weiteren Erfordernissen für die Zulassung zu erkundigen.