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Privat-Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung kündigen:

So gehen Sie vor

Frau nachdenkend im Wohnzimmer

Wie Sie Ihre Private Haftpflichversicherung kündigen:

Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Für nahezu jeden ist diese Police sinnvoll, darin sind sich Versicherungsexperten und auch Verbraucherschützer einig. Dennoch kann es gute Gründe geben, die Haftpflichtversicherung zu kündigen. Zum Beispiel, wenn Ihre bestehende Police schlichtweg zu viel kostet und Sie lieber zum leistungsstarken, günstigen Haftpflichtschutz von HDI wechseln möchten. Was Sie bei der Kündigung Ihrer alten Haftpflicht beachten müssen, erfahren Sie hier.

Wann ist es sinnvoll, eine Haftpflichtversicherung zu kündigen?

Vor allem, wenn Ihre Privathaftpflicht-Police älter ist, kann es sein, dass die enthaltenen Leistungen nicht mehr zeitgemäß sind. Oder aber, dass der Versicherungsschutz nicht mehr zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt. Prüfen Sie daher regelmäßig, ob die Police noch Ihren Ansprüchen an eine Privathaftpflichtversicherung entspricht. Sind alle wichtigen Bereiche Ihres alltäglichen Lebens abgedeckt? Reichen die vereinbarten Versicherungssummen im Schadenfall wirklich aus? Ältere Verträge sehen häufig nur eine Deckung von einer Million Euro vor, häufig sogar noch aufgeteilt in Sach- und Personenschäden. Auch wenn dieser Betrag auf den ersten Blick sehr hoch erscheinen mag: Wenn Sie jemandem einen nachhaltigen Schaden zufügen und neben Behandlungs- und Reha-Kosten auch Schadenersatz zahlen müssen, reicht dies häufig nicht aus.

Wichtig: Die Versicherungssumme sollte bei einer Privat-Haftpflichtversicherung bei mindestens fünf Millionen Euro liegen und nicht auf verschiedene Schadenarten aufgesplittet sein. Bei der HDI Privat-Haftpflichtversicherung können Sie sich selbst in der günstigsten Produktlinie Basis auf eine pauschale Deckungssumme von 10 Millionen Euro für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden verlassen.

Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung

Wie bei allen Versicherungsverträgen gilt auch für die Haftpflichtversicherung eine Kündigungsfrist. In den meisten Fällen beträgt diese drei Monate zum Laufzeitende. Endet die Laufzeit Ihres aktuellen Vertrags beispielsweise am 30. November, muss die Kündigung dementsprechend spätestens am 31. August beim Anbieter eingegangen sein. Kündigen Sie nicht, verlängert sich der Vertrag in den meisten Fällen automatisch um ein weiteres Jahr. In der Regel muss die Kündigung schriftlich erfolgen, es gibt jedoch auch abweichende Regelungen. Lesen Sie daher sicherheitshalber in Ihren Vertragsunterlagen nach, welche formalen Bedingungen für Ihren Versicherungsvertrag gelten.

Das Kündigungsschreiben: Das muss rein

Illustration

Diese Angaben sind wichtig:

  • Name des Versicherungsnehmers

  • Vertragsnummer

  • Kündigungsdatum

  • Anschrift und Kontaktmöglichkeiten

  • ggf. eigenhändige Unterschrift

Zudem sollten Sie den Versicherer um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung bitten. Um Ihnen die Kündigung so einfach wie möglich zu machen, finden Sie hier ein Musteranschreiben, mit dem Sie Ihre bisherige Haftpflichtversicherung kündigen können.

Wichtig: Bevor Sie Ihre Haftpflichtversicherung kündigen, sollten Sie sich bereits um eine neue Police kümmern, um nicht zeitweise ohne Versicherungsschutz dazustehen. Denn ohne bestehenden Privathaftpflichtschutz können Sie sich im schlimmsten Fall mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe konfrontiert sehen.

Außerordentliche Kündigung der Privathaftpflichtversicherung

In bestimmten Fällen müssen Sie nicht bis zum Ende der Laufzeit warten, sondern können aufgrund eines Sonderkündigungsrechts vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Bei einer solchen außerordentlichen Kündigung gelten abweichende Kündigungsfristen.

In folgenden Situationen ist eine außerordentliche Kündigung Ihrer Privathaftpflichtversicherung möglich:

  • Bei Beitragserhöhungen: Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne gleichzeitig die Leistungen zu verbessern, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Innerhalb eines Monats nachdem Sie über die Erhöhung informiert wurden, können Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung außerordentlich kündigen. Bei Verträgen, die bis zum 28. Juli 1994 abgeschlossen wurden, muss die Beitragserhöhung allerdings mindestens fünf Prozent betragen, bei Abschlüssen vor 1991 sogar zehn Prozent.
  • Nach einem regulierten Schaden: Wenn die Versicherung einen von Ihnen gemeldeten Schaden reguliert hat, führt das zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht. Auch in diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Versicherungsgesellschaft Sie über die Regulierung des Schadens informiert hat.