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Privat-Haftpflichtversicherung

Internetbetrug & Haftpflicht

Wenn der Computer nicht mehr läuft

Frau mit Handy am Laptop

Internetbetrug: Das deckt die Privat-Haftpflichtversicherung ab

Plötzlich ist der Computer tot. Nichts geht mehr. Dabei haben Sie lediglich einen Mailanhang geöffnet, der Ihnen vertrauenswürdig erschien. Doch der Schein trügt manchmal. Kriminelle nutzen in den Weiten des Internets durch Viren und Phishing-Attacken jede Möglichkeit, Daten abzugreifen und Schadsoftware (Viren) auf Rechnern zu verteilen. Und ihre Methoden sind immer schwerer zu durchschauen.

Ein einzelner Virus kann auf vielen Computern Schäden anrichten

Illustration

Jeder zweite Deutsche hat bereits Erfahrungen mit Datenklau, Viren, Internetbetrug, Cybermobbing oder anderen Formen von Onlinekriminalität gemacht, wie aktuelle Zahlen des Digitalverbands Bitkom belegen. Dabei ist der defekte Computer oft noch das geringste Übel. Unter Umständen haben Sie die Mail, die für das Desaster verantwortlich ist, in guter Absicht an Freunde weitergeleitet oder einen USB-Stick mit Daten weitergegeben.

Und damit unter Umständen einen Virus verbreitet, der viele weitere Computer schädigen und im nächsten Schritt sogar auf persönliche Daten zugreifen kann. So können Kriminelle dann auch Bestell- und Zahlungsvorgänge manipulieren. Am Ende fallen Onlinebetrügern dann nicht nur Ihre vertraulichen Daten, sondern auch die Ihrer Kontakte in die Hände.

Die Sach- und Vermögensschäden, die infolgedessen entstehen können, erreichen mitunter beachtliche Ausmaße. Und Sie könnten auch bei einer unbewussten Verbreitung dafür belangt werden. Mit der HDI Privat-Haftpflichtversicherung müssen Sie sich in einem solchen Fall jedoch keine Sorgen machen. Vorausgesetzt, Sie haben nicht fahrlässig gehandelt, selbst also ausreichende Maßnahmen ergriffen, um es den Angreifern so schwer wie möglich zu machen. Was – ganz unabhängig vom Versicherungsschutz – ohnehin jeder tun sollte, der im Internet unterwegs ist.

Diese Sicherheitsmaßnahmen müssen Sie als Versicherter ergreifen

Denn auch wenn Ihre Haftpflicht Sie vor hohen Folgekosten von Internetbetrug und Cyberattacken schützt: Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Daten und Ihre Hardware vor Missbrauch zu schützen. Die Verwendung von Virenscannern, einer Firewall oder anderen Sicherheitswerkzeugen, die auf dem aktuellen Stand der Technik sind, sind daher Pflicht.

Kommt es dennoch zu einem Schaden beim elektronischen Datenaustausch, kann sich der Versicherungsnehmer in der Regel auf seine Haftpflicht verlassen. Dies gilt allerdings nur für neuere Policen. Ältere Haftpflichtverträge bieten oft keinerlei Schutz bei Schäden durch Internetnutzung. Ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen lohnt sich also.

Mit sicherem Gefühl online unterwegs mit dem Haftpflichtschutz von HDI

Die HDI Haftpflichtversicherung übernimmt zum einen Personen- und Sachschäden von Dritten, die durch Viren und andere Schadprogramme entstanden sind. Zum anderen sind Kosten abgedeckt, die Dritten für die Wiederherstellung von Daten entstehen, die aus sonstigen Gründen verändert, nicht oder fehlerhaft gespeichert wurden. Auch wenn ein von Ihnen unwissentlich weitergeleiteter Virus dafür sorgt, dass der Empfänger nicht mehr ins Internet kommt, greift Ihr Haftpflichtschutz.

Bewusst herbeigeführte Schäden ausgeschlossen

Der Versicherungsschutz ist allerdings auf die europäischen Staaten begrenzt und gilt nur für den Fall, dass die Ansprüche nach europäischem Recgt geltend gemacht werden. Zudem ist es wichtig, dass Sie sich korrekt verhalten haben. In folgenden Fällen, haben Sie nämlich keinen Versicherungsschutz:

  • Wenn Schäden bewusst herbei geführt werden, etwa durch Hacker-Attacken oder Software-Viren wie Trojaner.
  • Bei Spamming: Wenn Sie massenhaft Daten per E-Mail oder auf anderem Wege verbreiten oder Dateien versenden, mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internetnutzer gesammelt werden sollen.
  • Wenn Sie die Software selbst erstellt haben, damit handeln, sie implementiert haben oder warten.
  • Wenn Sie beruflich in der IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung oder –Schulung tätig sind oder Netzwerke einrichten, betreiben oder warten.
  • Wenn fremde Inhalte bereitgehalten werden, zum Beispiel in Form von Access-, Host-, oder Full-Service-Providing oder Datenbanken betrieben werden.

Wenn der Schaden durch gesetzeswidriges Verhalten, wie zum Beispiel der Teilnahme an illegalen Online-Tauschbörsen, oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt wurde.

Generell gehört die private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Policen überhaupt für Verbraucher. Für Menschen, deren Leben vor allem digital stattfindet, gilt das umso mehr. Denn hier kann ein unbedachter Klick weitreichende Konsequenzen für Dritte haben. Und wer einen Schaden verursacht, haftet im schlimmsten Fall mit seinem gesamten Vermögen.

Ohne Schutz kann das den finanziellen Ruin bedeuten. Daher sollte die Deckungssumme in der privaten Haftpflichtversicherung mindestens fünf Millionen Euro betragen, so die Empfehlung der Verbraucherzentrale. Bei HDI profitieren Sie bereits in der günstigsten Produktlinie Basis von einer Versicherungssumme in Höhe von 10 Millionen Euro. Im Premium-Tarif sind es sogar 50 Millionen Euro.

Für eigene Schäden durch Internetbetrug: Die Hausratversicherung hilft

Die Haftpflichtversicherung ist allerdings nur zuständig für Schäden, die Sie anderen zufügen, nicht für solche, die Sie selbst erleiden. Müssen Sie beispielsweise nach einem Virenbefall die Daten auf Ihrem PC kostenaufwendig wiederherstellen lassen, greift die Police nicht und sie müssen selbst dafür aufkommen. Es sei denn, Sie verfügen über eine leistungsstarke Hausratversicherung. So sind bei HDI in den Produktlinien Hausrat Plus und Hausrat Premium die Kosten zur Wiederbeschaffung von Computerdaten bis zu 500 Euro mitversichert.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum

Neben einer Hausratversicherung kann bei einem Internetbetrug auch eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Werden zum Beispiel vertrauliche Daten abgefangen, mit denen sich Hacker Zugang zu Ihrem Online-Banking verschaffen, ist oft nicht nur der finanzielle Schaden groß. Häufig entsteht noch zusätzlicher Ärger durch das sogenannte Phishing. Wer haftet ist nämlich nicht immer ganz eindeutig. Nicht in jedem Fall ist es der geschädigte Verbraucher selbst – die Verantwortung kann auch auf Seiten der Bank liegen. Ein Rechtsbeistand unterstützt Sie dabei, solche Ansprüche durchzusetzen und diesen zu bezahlen – dabei kann Ihnen die Rechtsschutzversicherung helfen.

Online-Mobbing kann teure Folgen haben

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Zwar kein klassischer Internetbetrug, aber definitiv eines der unschönen Phänomene, die das Internet hervorgebracht hat, ist das Online-Mobbing. In den vergangenen Jahren ist dies zu einem ernstzunehmenden gesellschaftlichen Problem geworden. Dabei werden Personen im Internet diskreditiert, indem diffamierende Fotos veröffentlicht oder Falschaussagen lanciert werden.

Dieses öffentliche Zurschaustellen kann bei den Betroffenen psychische Erkrankungen hervorrufen und zu sozialer Ausgrenzung führen. Die finanziellen Auswirkungen können weitreichend sein: von hohen Kosten für therapeutische Maßnahmen bis hin zur Arbeitsunfähigkeit. Auch wenn die Konfrontation mit dem Mobber schwer fällt: Betroffene sollten sich zur Wehr setzen. Und wenn nötig auch rechtliche Schritte gegen den Peiniger einleiten.

In dieser schwierigen Situation hält Ihnen ein Rechtsschutz den Rücken frei und sorgt dafür, dass Sie sich um die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung keine Gedanken machen müssen.

Was leisten spezielle Internetbetrug-Versicherungen

Machen wir uns nichts vor: Gauner und Betrüger nutzen für Ihre Machenschaften das Internet. Oft sichert bereits die Haftpflicht- oder Hausratversicherung verschiedene Gefahren der privaten Internetnutzung ab. So auch bei HDI, wo die Absicherung privater Internetrisiken bereits in der Basis-Produktlinie der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen ist. Doch auch erweiterter Schutz durch spezielle Internet Versicherungen kann ratsam sein. Für alle, die sich zusätzlich absichern möchten, bietet HDI in Kooperation mit Roland Rechtsschutz einen Internetschutzbrief an.