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Privat-Haftpflichtversicherung
Ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht?
Keine Pflicht, aber essentiell wichtig
Schutz vor Folgekosten durch Unachtsamkeit
Ihr Kind spielt im Garten und trifft statt des Tores Nachbars Fensterscheibe, die in tausend Teile zerspringt. Sie sind bei Freunden zu Besuch und verschütten versehentlich ein Glas Rotwein auf dem teuren neuen Wohnzimmerteppich. Ein Malheur kann im Alltag immer mal passieren. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Angehörigen vor den (Folge-)Kosten einer Unachtsamkeit.
Keine Pflicht zur Haftpflichtversicherung
Braucht man eine Haftpflichtversicherung?
Auch wenn eine Haftpflichtversicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, sollte sie dennoch abgeschlossen werden. Denn haben Sie einen teuren Schaden verursacht, sind Sie finanziell womöglich schnell überfordert. Können Sie den Schaden innerhalb der gesetzten Frist nicht begleichen, kommen noch Zinsen hinzu und schließlich kann schlimmstenfalls eine Pfändung drohen. Um sich vor diesem Kostenrisiko zu schützen, ist eine Haftpflichtversicherung notwendig.
Für einen verhältnismäßig geringen Beitrag übernimmt die Versicherung Haftpflichtschäden in Millionenhöhe. Denn nicht immer bleibt es in einem unachtsamen Moment bei einem materiellen Schaden. Sind Sie beispielsweise als Fußgänger im Straßenverkehr für einen kurzen Augenblick abgelenkt und zwingen dadurch ein Auto zu einem Ausweichmanöver, kann schnell nicht nur ein Blech-, sondern auch ein Personenschaden entstehen. Die Behandlungs- und Reha-Kosten der Fahrzeuginsassen gehen dann zu Ihren Lasten und können existenzbedrohende Ausmaße annehmen.
Schäden durch Kinder und in Mietwohnungen
Eine Haftpflichtversicherung tritt nicht nur für Schäden ein, die Sie selbst verursachen, sondern erstreckt sich auch auf Ihre Kinder. Diese sind unter sieben Jahren zwar grundsätzlich nicht deliktsfähig und damit für einen Schaden auch nicht verantwortlich zu machen. Sie haften demnach auch nicht. Aber die private Haftpflichtversicherung von HDI übernimmt die Ansprüche aus diesen Schäden trotzdem. Spätestens ab der Vollendung des siebten Lebensjahrs kommt der Haftpflichtschutz auch Ihren Kindern zugute.
Kann Ihnen eine Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht nachgewiesen werden, haften Sie für die Schäden, die Ihr Nachwuchs auf dem Kerbholz hat.
Einige Vermieter bestehen auf den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, wenn Sie eine Wohnung mieten wollen. Denn als Mieter haften Sie für Schäden, die in der Wohnung durch Sie selbst verursacht werden. Bei einem selbst verschuldeten Wasserschaden können schnell Beträge im fünfstelligen Bereich entstehen – ein Risiko, gegen das sich Vermieter gerne absichern wollen. Für die Folgen des Wasserschadens am eigenen Hausrat kommt hingegen Ihre Hausratversicherung auf.
Welche Schäden übernimmt die Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung sichert Sie ab gegen Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Das umfasst den größten Teil der Haftpflichtrisiken, denen Sie im Alltag ausgesetzt sind. Von Reparatur- über Behandlungskosten bis hin zum Verdienstausfall tritt die Haftpflichtversicherung damit für Kosten Ansprüche ein, die der an den Versicherungsnehmer durch eine Unachtsamkeit verursachtgestellt werden.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab – im Rahmen des passiven Rechtsschutzes. Werden haltlose Forderungen gegen Sie geltend gemacht, schützt Sie die Haftpflichtversicherung.
Der Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf längere Auslandsaufenthalte. Bei den meisten Anbietern sind Sie für den Zeitraum von mindestens einem Jahr auch im Ausland im gleichen Umfang wie in Deutschland gegen Haftpflichtschäden abgesichert.
Grundsätzlich gilt: Für vorsätzlich herbeigeführte Schäden haftet die Versicherung nicht.
Worauf sollten Sie achten beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung?
Welche Versicherung ist Pflicht?
Eine Haftpflichtversicherung ist also keine Pflicht, aber ratsam. Anders sieht es bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Der Abschluss dieser Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Um in Deutschland ein Kraftfahrzeug – egal ob Motorrad, Auto oder Roller – im Straßenverkehr führen zu dürfen, brauchen Sie zwingend eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Auch einige Berufsgruppen unterliegen der Versicherungspflicht. So müssen Ärzte, Architekten und Unternehmensberater zur Ausübung Ihres Berufes eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.