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Privat-Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung im Ausland
Was ist wenn auf Reisen etwas passiert?
Haftpflichtversicherung im Ausland: Auf Reisen abgesichert
Passiert im Urlaub oder bei einem längeren Auslandsaufenthalt ein kostspieliges Missgeschick, fragen Sie sich: Gilt meine Privat-Haftpflichtversicherung auch im Ausland? Schließlich kann es nicht nur zu Hause mit hohen Kosten verbunden sein, wenn Sie einen Schaden verursachen. Gerade auf Reisen, in einer fremden Umgebung, kann so etwas leicht passieren. Versicherte sollten deshalb wissen, ob ihre Privathaftpflicht auch im Ausland gilt. Denn mit einem umfassenden Versicherungsschutz reist es sich deutlich entspannter.
Schäden im Urlaub sind besonders ärgerlich
Urlaubsreisen sollen in angenehmer Erinnerung bleiben, neue Eindrücke vermitteln, entspannen und für Abwechslung vom Alltag sorgen. Ein längerer Auslandsaufenthalt dient hingegen oft dazu, eine fremde Kultur genauer kennenzulernen und den eigenen Horizont zu erweitern. Vor allem bei jungen Erwachsenen ist ein Semester oder ein längeres Praktikum im Ausland beliebt – auch als Investition in die berufliche Zukunft.
In ungewohnter Umgebung kann aber noch schneller als zu Hause ein folgenschweres Missgeschick passieren. Urlauber sind oft in gelöster Stimmung und achten nicht so genau auf ihre Umgebung. Dabei kann leicht der teure Mantel eines Mitreisenden durch ein umgekipptes Weinglas ruiniert werden. Und auch wer sich länger im Ausland aufhält, gerät manchmal trotzdem noch durch die ungewohnte Umgebung aus dem Konzept: Bei Linksverkehr unbedacht die Straße überquert und einen Unfall verursacht – beschädigte Fahrzeuge und mehrere Verletzte können die Folge dieser Unachtsamkeit sein. Deshalb gehört eine Privat-Haftpflichtversicherung auch im Ausland zu den wichtigsten Versicherungen.
Gilt jede Haftpflichtversicherung im Ausland?
In der Regel können Versicherte sich auch in anderen Ländern auf den Schutz ihrer Haftpflicht verlassen. Es ist also keine spezielle Auslandshaftpflichtversicherung erforderlich – anders als bei der Krankenversicherung: Hier benötigen Sie je nach Reiseland oft eine spezielle Auslandsreisekrankenversicherung.
Vor allem bei längeren Aufenthalten lohnt sich aber ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen Ihrer Privathaftpflicht. Es ist möglich, dass die Police nur kürzere Reisen abdeckt. Ist der Versicherungsschutz außerhalb Deutschlands auf eine Dauer von maximal sechs Monaten begrenzt, reicht das bei einer Weltreise oder während eines längeren Sabbaticals möglicherweise nicht aus. HDI bietet in der Privat-Haftpflichtversicherung auch im Ausland einen unbegrenzten Schutz, sofern Sie innerhalb der EU bleiben. Für andere Länder gilt eine Höchstdauer von fünf Jahren. Damit sind Sie auch bei längeren Auslandsaufenthalten gut abgesichert.
Wann Kinder bei einem Auslandsaufenthalt abgesichert sind
Für junge Erwachsene stellt sich die Frage, ob sie im Ausland durch die Haftpflichtversicherung der Eltern geschützt sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie noch Schüler sind oder ihr erstes Studium absolvieren. Wer dagegen schon berufstätig ist, braucht eine eigene Haftpflichtversicherung – auch schon direkt nach dem Abschluss der Ausbildung. Zur Sicherheit sollten die Eltern prüfen, wie es um den Versicherungsschutz für das Kind steht. Dabei ist auch die Frage zu beachten, ob der Schutz der Police generell zu der geplanten Dauer des Auslandsaufenthalts passt.
Privathaftpflicht im Ausland: Rechtzeitig informieren
Vor einer längeren Reise sollten Sie mit ausreichendem Vorlauf prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz für die Dauer des Aufenthalts ausreicht. Falls nicht, haben Sie so noch die Möglichkeit, eine neue Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ihr alter Vertrag reicht nicht, läuft aber noch eine Weile? Wenn Sie Ihre neue Haftpflichtversicherung bei HDI abschließen, werden die Leistungen Ihres laufenden Vertrags direkt auf HDI Niveau aufgestockt – ohne zusätzliche Kosten. Erst wenn der alte Vertrag ausläuft, zahlen Sie die Beiträge für den umfassenden HDI Schutz.
Schaden im Ausland – was tun?
Nach einem Schadenfall im Ausland gelten ähnliche Regeln wie im Inland. Allerdings sind die Bedingungen manchmal erschwert, zum Beispiel durch eine Sprachbarriere oder andere Gepflogenheiten. Deshalb empfiehlt es sich, die Kontaktdaten des Versicherers sowie alle Informationen zu Ihrem Vertrag (zum Beispiel Ihre Versicherungsnummer) auch im Ausland dabei zu haben. So können Sie den Schaden schnell melden und sich beraten lassen.
Tipps zum Verhalten im Schadenfall
Versuchen Sie bei Verständigungsschwierigkeiten, jemanden zu finden, der übersetzen kann. So lässt sich vielleicht eine Eskalation des Streits vermeiden. Falls Sie Rechnungen von Geschädigten erhalten, sollten Sie diese zunächst nicht bezahlen, sondern an den Versicherer weitergeben. Die Versicherung prüft für Sie, ob die Forderungen überhaupt rechtmäßig sind.