• Privatkunden

    Dieses Produkt ist nur für Geschäftskunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Privatkunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Geschäftskunden

    Dieses Produkt ist nur für Privatkunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Geschäftskunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Alles anzeigen

    Inhalte anzeigen für
    Alle

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

Privat- oder Geschäftskunde?

Bei HDI gibt es Versicherungen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie entscheiden, welche Produkte und Inhalte Ihnen angezeigt werden.

  • Versicherungen
  • Service
  • Ratgeber
  • Konzern

Ihr persönlicher Betreuer

Auf Betreuer verzichten
Möchten Sie wirklich auf Ihren Betreuer verzichten?
  • Privatkunden
  • Geschäftskunden
  • Alles anzeigen
Schließen
  • Privatkunden

    Dieses Produkt ist nur für Geschäftskunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Privatkunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Geschäftskunden

    Dieses Produkt ist nur für Privatkunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Geschäftskunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Alles anzeigen

    Inhalte anzeigen für
    Alle

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

Privat- oder Geschäftskunde?

Bei HDI gibt es Versicherungen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie entscheiden, welche Produkte und Inhalte Ihnen angezeigt werden.

Versicherungen
Jetzt für sie da!
Unsere kostenlose Hotline
0511 3806 - 3806

(Mo. - Fr. 8-18 Uhr)

Schreiben Sie uns!
info@hdi.de

HDI MedLetter August 2022: Einführung einer Pflichtversicherung für Vertragsärzte

Bereits Ende 2021 haben wir Sie in unserem MedLetter über die Versicherungspflicht für Vertragsärzte informiert:

Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz“ (GVWG) die Verpflichtung zum Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung eingeführt, wenn eine vertrags- (zahn)ärztliche/vertragspsychotherapeutische Tätigkeit erbracht wird.

Die Teilnahme an der Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten ist davon abhängig, dass der Versicherungsnehmer seinem zuständigen Zulassungsausschuss eine Versicherungsbescheinigung über seine Berufshaftpflichtversicherung zukommen lässt (§ 95e SGB V).

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) hat den „Startschuss“ gesetzt. Bereits Anfang Juli 2022 wurden mit Fristsetzung bis 30.09.22 alle Mitglieder aufgefordert, einen Pflichtversicherungsnachweis einzureichen. Die übrigen Bundesländer werden folgen.

Die Ausstellung der Versicherungsbestätigungen und die ggf. notwendigen pflichtversicherungskonformen Anpassungen der Verträge bedeuten einen signifikanten Aufwand für die Versicherungswirtschaft.

Damit alle notwendigen Daten zur Ausstellung der Versicherungsbestätigung vorliegen, schrieb HDI von Ende Juli bis Anfang August 2022 alle seine Versicherungsnehmer zur Klärung der notwendigen Angaben an.

Alle bei HDI versicherten Ärzte wurden angeschrieben, auch wenn der Versicherungsnehmer augenscheinlich nicht von der Versicherungspflicht betroffen sein könnte. Damit möchte HDI sicherstellen, dass kein Versicherungsnehmer unberücksichtigt bleibt und alle Kunden, die eine Versicherungsbestätigung benötigen, diese auch korrekt ausgestellt erhalten.

In einem persönlichen Brief erhält der Versicherungsnehmer dafür den Link sowie einen QR-Code, um eine personalisierte digitale Erfassung vorzunehmen. Hier kann der Versicherungsnehmer seine persönlichen Daten abgleichen, ergänzen und im Anschluss direkt eine Versicherungsbestätigung anfordern.

Nach Eingang der relevanten Daten sendet HDI dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbestätigung auf dem Postweg zu, damit diese dann vom Versicherungsnehmer beim zuständigen Zulassungsausschuss eingereicht werden kann.

Die Inhalte, der Aufbau sowie die Fußzeilen der auszustellenden Versicherungsbestätigungen wurden über den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bzw. mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KBZV) erarbeitet.

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Versicherer ausschließlich die geforderte Pflichtversicherungssumme zu bestätigen hat, wohlwissend, dass die tatsächliche Versicherungssumme in der Höhe und Maximierung nach oben abweichen kann.

Beispiel

pflichtversicherung

Einzelarzt – ohne angestellten Facharzt: Hier ist die Pflichtversicherungsvorgabe eine 3 Mio. EUR 2-fach maximierte Versicherungssumme. Versichert sind tatsächlich 5 Mio. EUR 2-fach maximiert. Die Bestätigung wird aber über 3 Mio. EUR 2-fach ausgestellt.

Sollte der bestehende Versicherungsschutz die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen, wird HDI dem zuständigen Vermittler/Betreuer im Nachgang einen Vorschlag unterbreiten, damit die notwendige Anpassung mit dem Versicherungsnehmer besprochen und der Vertrag zeitnah angepasst werden kann. Wenn der Vertrag bereits pflichtversicherungskonform ist, erhält der zuständige Vermittler/Betreuer eine Information, dass der Kunde eine Bestätigung vom HDI erhalten hat.

Zum besseren Verständnis haben wir eine Übersicht über die Nachweispflicht und deren Umfang nachfolgend beigefügt.

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)

Autorin:

Jutta Brügge-Damm, Haftpflicht Underwriter (DVA)