• Privatkunden

    Dieses Produkt ist nur für Geschäftskunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Privatkunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Geschäftskunden

    Dieses Produkt ist nur für Privatkunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Geschäftskunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Alles anzeigen

    Inhalte anzeigen für
    Alle

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

Privat- oder Geschäftskunde?

Bei HDI gibt es Versicherungen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie entscheiden, welche Produkte und Inhalte Ihnen angezeigt werden.

  • Versicherungen
  • Service
  • Ratgeber
  • Über uns

Ihr persönlicher Betreuer

Auf Betreuer verzichten
Möchten Sie wirklich auf Ihren Betreuer verzichten?
  • Privatkunden
  • Geschäftskunden
  • Alles anzeigen
Schließen
  • Privatkunden

    Dieses Produkt ist nur für Geschäftskunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Privatkunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Geschäftskunden

    Dieses Produkt ist nur für Privatkunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Geschäftskunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Alles anzeigen

    Inhalte anzeigen für
    Alle

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

Privat- oder Geschäftskunde?

Bei HDI gibt es Versicherungen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie entscheiden, welche Produkte und Inhalte Ihnen angezeigt werden.

Versicherungen
Jetzt für sie da!
Unsere kostenlose Hotline
0511 3806 - 3806

(Mo. - Fr. 8-18 Uhr)

Schreiben Sie uns!
info@hdi.de

Kfz-Versicherung

Zweitwagen versichern

Darauf sollten Sie achten

Zweitwagen versichern

Kfz-Versicherung für einen Zweitwagen ist oft günstiger als Sie es vermuten

Sie wollen zum Einkaufen, Ihr Partner benötigt das Auto aber für den Weg zur Arbeit. Oder der Nachwuchs wird 18 und erhebt jetzt auch Ansprüche auf Ihr Auto.

In diesen und vielen anderen Fällen sorgt ein Zweitwagen für mehr Flexibilität – und kann erheblich zum Familienfrieden beitragen. Das hat natürlich seinen Preis: Neben den Anschaffungskosten muss der Zweitwagen natürlich auch versichert werden.

Doch die Kfz-Versicherung für einen Zweitwagen ist in vielen Fällen günstiger als Sie es vielleicht vermuten. Denn Versicherungsunternehmen räumen dafür häufig Rabatte ein.

Schadenfreiheitsklasse beim Zweitwagen

Diese Rabattbereitschaft der Versicherer ist nachvollziehbar: Denn wenn Sie mit Ihrem Erstwagen bereits seit Jahren ohne selbst verursachten Schaden unterwegs sind, wäre es nicht angemessen, das neu zugelassene Fahrzeug wieder in die teure Schadenfreiheitsklasse 0 (SF 0) einzustufen. Deshalb bekommen Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen mindestens die SF ½ angeboten – Voraussetzung dafür ist natürlich, dass auch Ihr Erstwagen mindestens diese Schadenfreiheitsklasse erreicht hat.

Welche Einsparungen sind bei einem Zweitwagen möglich

In vielen Fällen sind noch weitere Preisnachlässe drin. Wie viel genau Sie bei der Versicherung eines Zweitwagens sparen können, lässt sich allerdings nicht pauschal sagen. Wie hoch der Beitrag für ein weiteres Auto ausfällt, hängt von der Versicherung des Erstfahrzeugs und diversen weiteren versicherungstechnischen Faktoren ab. Diese dienen dazu, das Unfallrisiko einzuschätzen. Eine wichtige Rolle spielen dabei:

  • die Größe des Fahrerkreises: Umso mehr Fahrer, desto höher das Unfallrisiko.
  • das Alter des Versicherten und der weiteren Fahrer sowie die Dauer des Führerscheinbesitzes: Je jünger und unerfahrener ein Fahrer, desto höher ist in der Regel das Unfallrisiko.
  • Versicherung des Erstfahrzeugs: Ist es beim selben Unternehmen versichert und hat es einen hohen Schadenfreiheitsrabatt, wirkt sich das positiv auf die Zweitwagen-Police aus.
  • das Vorliegen einer häuslichen Gemeinschaft.

Bei HDI kann Ihr Zweitwagen im besten Fall sogar in die SF 10 eingestuft werden. Dafür muss Ihr Erstfahrzeug ebenfalls bei HDI versichert sein und mindestens 20 schadenfreie Jahre angesammelt haben. Zusätzlich muss der Halter des zu versichernden Fahrzeugs der Versicherungsnehmer selbst sein oder sein Ehe- bzw. Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft.

Der neue Zweitwagen sowie das Erstfahrzeug dürfen nur von Fahrern genutzt werden, die mindestens 23 Jahre alt sind.

Nicht selten lassen sich durch günstigere SF-Klassen mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen. Den Zweitwagen wie den Erstwagen zu versichern, ist leider kaum möglich. Nur sehr wenige Unternehmen bieten an, ein weiteres Fahrzeug direkt in der gleichen SF-Klasse zu versichern. Und wenn, dann müssen sehr viele Voraussetzungen erfüllt sein.

Unfall mit Zweitwagen

Der Schadenfreiheitsrabatt verbessert sich auch bei der Zweitwagenversicherung von Jahr zu Jahr. Verursachen Sie mit dem Zweitwagen allerdings einen Unfall, werden Sie in Ihren Beiträgen wieder hochgestuft. Die Versicherung des Erstwagens bleibt davon jedoch unberührt, da jeder Vertrag für sich betrachtet wird.

Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes bei neuem Versicherungsanbieter

Es steht Ihnen natürlich frei, die Autoversicherung für Ihren Zweitwagen bei einem anderen Anbieter abzuschließen als der Gesellschaft, bei der Ihr Erstwagen unter Vertrag genommen ist. Es ist in solchen Fällen aber oft schwieriger, ähnlich gute Konditionen für Ihr Zweitfahrzeug zu bekommen. Manche Versicherer verlangen auch, dass Sie mit Ihrem Erstwagen ebenfalls zum nächstmöglichen Termin dorthin wechseln. Ansonsten gewähren Sie keine Sondereinstufung für den Zweitwagen.

Typklasse des Zweitwagens beachten

Ein wichtiger Aspekt, um den Zweitwagen günstig versichern zu können, ist die sogenannte Typklasse des zusätzlichen Fahrzeugs. Sollten Sie nicht auf eine bestimmte Marke und ein Modell festgelegt sein, lohnt es sich, zu vergleichen. Es ist bei Weitem nicht so, dass Kleinwagen aufgrund ihrer geringen Leistung generell günstig zu versichern sind. Oft ist sogar das Gegenteil der Fall.

So wird ein Automodell, das sich viele umsichtige ältere Fahrer zulegen, in der Regel in eine günstigere Typklasse fallen als ein älterer, sportlicher Kleinwagen, mit dem häufig junge Fahranfänger mit einer riskanten Fahrweise unterwegs sind.

Erklärung Typklassen

Versicherungsunternehmen sortieren die unterschiedlichen Automodelle in verschiedene Typklassen ein. Je weniger Schäden ein bestimmter Fahrzeugtyp verursacht hat und je günstiger die Reparaturkosten ausgefallen sind, desto niedriger ist die Typklasse. Und das wirkt sich positiv auf Ihren Versicherungsbeitrag aus.

Tipp: Haben Sie zwei verschiedene Autos, die Sie ganzjährig fahren, empfiehlt es sich, das in der Versicherung teurere Fahrzeug mit der besseren Schadenfreiheitsklasse zu versichern.

Zweitwagen versichern für Fahranfänger: Legale Tricks

Wenn wie im eingangs erwähnten Beispiel Ihr Sohn oder Ihre Tochter ein eigenes Auto benötigt, starten Ihre Kinder als Fahranfänger in der Regel in der SF 0 und zahlen eine relativ hohe Versicherungssumme – sofern das Fahrzeug auf den Nachwuchs selbst zugelassen ist. Bei HDI bedeutet dies einen Beitragssatz von 94 Prozent in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Der Schadenfreiheitsrabatt steigt dann mit jedem unfallfreien Jahr an. Mit zwei völlig legalen Tricks können Sie die teure SF-Klasse 0 aber ganz vermeiden:

  • Sie versichern den Wagen Ihres Kindes als eigenen Zweitwagen: Der Nachwuchs ist dann auch in vollem Umfang versichert, wenn er als Fahrer mit in die Police aufgenommen wird. Auf diese Weise beginnt die Versicherung in einer günstigeren SF, mindestens in SF 1 – wie zuvor beschrieben. Die Prämie für Ihren Erstwagen erhöht sich dadurch nicht. Eine Einstufung in SF1 ist möglich, wenn bereits ein Pkw auf den Namen des Elternteils bei HDI versichert ist. Vorteil: Das Kind erfährt sich von Beginn an einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt.

Tipp: Sollte Ihr Kind aufgrund eines eigenen Fahrzeugs nicht mehr mit Ihrem Auto fahren, können Sie den Fahrerkreis für den Erstwagen einschränken. Dadurch wird die Versicherung für den ersten Wagen günstiger.

  • Ihr Kind übernimmt Ihren Schadenfreiheitsrabatt. Das ist allerdings nur möglich, sofern Ihr Kind bereits einige Jahre Auto gefahren ist, zum Beispiel mit Ihrem Zweitwagen. Wenn es nun ein eigenes Fahrzeug benötigt, das es selbst versichern möchte, kann der Nachwuchs die schadenfreien Jahre aus Ihrem Zweitwagenvertrag mitnehmen. Das allerdings in dem Umfang, den es selbst hätte „erfahren“ können. Besitzt Ihr Filius erst seit drei Jahren einen Führerschein, kann es auch nur drei schadenfreie Jahre aus dem Zweitwagenvertrag mitnehmen, auch wenn Sie damit bereits eine deutlich höhere SF-Klasse erreicht haben. Zudem muss der Nachwuchs auch im Fahrerkreis des abgebenden Fahrzeugs aufgeführt sein. Beachten Sie aber: Wenn Sie einen Rabatt übertragen, können Sie diesen nicht mehr für Sie selbst geltend machen.
  • Weitere Tipps, wie Führerscheinneulinge bei der Kfz-Versicherung sparen können, finden Sie im HDI Ratgeber speziell für Fahranfänger.