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Privat-Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung für Kinder
Was ist zu beachten?

Die Haftpflichtversicherung für Kinder schützt vor eventuellen Kosten
Ein Schaden passiert oft schneller als man denkt. Wenn Sie bei Dritten einen Schaden verursachen, schützt Sie Ihre private Haftpflichtversicherung vor möglicherweise hohen Kosten, die Ihnen entstehen können. Umfassender Schutz durch eine Privat-Haftpflichtversicherung ist vor allem für Familien besonders wichtig, denn bei Kindern ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie fremdes Eigentum beschädigen oder jemandem einen körperlichen Schaden zufügen, in der Regel deutlich höher als bei Erwachsenen. Sie können die Auswirkungen ihres Handelns oft noch nicht ausreichend einschätzen. So kann es beim Spielen schon einmal zu zerbrochenen Fensterscheiben oder Kratzern im Auto des Nachbarn kommen.
Kinder in der Haftpflichtversicherung
Kleine Kinder sind schuldunfähig
Bis zum Alter von sieben Jahren sind Kinder nicht verantwortlich für Schäden, die sie verursachen. Sie gelten als nicht deliktfähig. Hintergrund ist, dass Kinder in diesem Alter die Folgen ihres Handelns noch nicht voll einschätzen können. Es ist ihnen also nicht klar, dass eine Aktion Dinge beschädigen oder sogar Menschen verletzen kann. Im Straßenverkehr gilt sogar eine Altersgrenze von zehn Jahren. Das betrifft allerdings nicht den sogenannten ruhenden Verkehr: Wenn ein Kind ein stehendes Auto beschädigt, also zum Beispiel den Lack zerkratzt, ist es ab sieben Jahren schuldfähig. Diese Altersgrenzen sind in § 828 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt.
„Eltern haften für ihre Kinder“: Stimmt das?
Schäden durch nicht deliktfähige Kinder absichern
Für Eltern kann es allerdings unangenehm sein, wenn Freunde, Nachbarn oder andere Geschädigte keinen Ausgleich erhalten. Sie entscheiden sich oft dafür, den Schaden aus eigener Tasche zu ersetzen. Schließlich soll das Verhältnis zu den Bekannten nicht durch den Vorfall getrübt werden. Je nach Situation kann das eine deutliche finanzielle Belastung bedeuten. Deshalb sollten Eltern von kleinen Kindern darauf achten, dass auch Schäden durch nicht deliktfähige Kinder von der Privat-Haftpflichtversicherung übernommen werden.
HDI hat für jede Lebenssituation den passenden Schutz. Egal ob Sie einen Familienhaushalt führen, alleinerziehend sind, mit Ihrem Partner zusammen oder alleine leben. Wenn Sie sich für eine HDI Privat-Haftpflichtversicherung für einen Ein- oder Mehrpersonenhaushalt mit Kind(ern) entscheiden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Ihren Nachwuchs. Die Haftpflichtversicherung übernimmt mit einer dieser vereinbarten Haushaltsformen auf Kundenwunsch auch Schäden, die von nicht deliktfähigen Kindern verursacht wurden. Das gilt sogar für Kinder, für die der Versicherungsnehmer nur vorübergehend die Aufsichtspflicht übernommen hat.
Wann und wie lange sind Kinder über 18 mitversichert?
Grundsätzlich reicht der Versicherungsschutz in der Familienhaftpflicht bis zur Volljährigkeit. Es kann aber auch ein Kind über 18 Jahren in der Haftpflichtversicherung mitversichert sein. Dafür gibt es allerdings bestimmte Bedingungen. Zum Beispiel muss das Kind unverheiratet sein. Mit der Eheschließung braucht das junge Paar eine eigene Haftpflichtversicherung. Solange die Schulausbildung oder Berufsausbildung andauert, sind unverheiratete Kinder mitversichert – unabhängig von ihrem Alter.
Das gilt zum Beispiel bei einem Studium oder einer Lehre. Auch während eines Freiwilligen Wehrdienstes (FWD), eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) gilt der Versicherungsschutz der Eltern. Häufig kommt es vor, dass Kinder auf einen Studienplatz warten müssen oder nach der Berufsausbildung längere Zeit auf Jobsuche sind. Auch solche Wartezeiten sind bei HDI in der privaten Haftpflichtversicherung für Ein- oder Mehrpersonenhaushalte mit Kind(ern) für die Dauer von bis zu einem Jahr abgedeckt.
Einen Überblick zur Kindermitversicherung bei HDI gibt Ihnen dieses Informationsblatt.
Wann die Familienhaftpflicht nicht mehr gilt
In einigen Sonderfällen sollten Eltern genau prüfen, ob der Schutz durch die Haftpflichtversicherung für das Kind noch greift. Er erlischt zum Beispiel, wenn der Junior nach einem abgeschlossenen Studium oder einer Lehre noch eine weitere Berufsausbildung beginnt. Beim Einstieg ins Berufsleben wird direkt eine eigene Haftpflichtversicherung erforderlich. Das gilt auch für Zeit- und Berufssoldaten.