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Privat-Haftpflichtversicherung
Familienhaftpflicht
Schutz für alle Familienmitglieder

Eine Haftpflicht schützt vor Folgekosten
In dieser Angelegenheit sind sich Verbraucherschutzorganisationen und Versicherungsexperten einig: Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder besitzen. Die Versicherung schützt Sie vor hohen Folgekosten, wenn Sie Dritten einen Schaden zufügen – ganz gleich ob es sich um einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden handelt. Denn wer versehentlich einen Schaden verursacht, kann dafür mit seinem gesamten Vermögen haften. Gerade im Falle von Personenschäden können Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe entstehen. Sie haben sich für solche Fälle bereits gut abgesichert? Sehr gut! Aber wie sieht es mit Ihren Kindern aus? Eine Familienhaftpflicht kann Sie vor hohen Kosten bewahren.
Warum ist eine Haftpflicht für den Nachwuchs so wichtig?
Vor allem Kinder und Jugendliche legen mitunter ein leichtsinniges Verhalten an den Tag. Kinder können beispielsweise Gefahren im Straßenverkehr noch nicht richtig einschätzen: Ein kleines Fahrradrennen unter Freunden und schon sind mehrere am Straßenrand parkende Autos touchiert. Auch wenn der kleine Rennfahrer keine größeren Blessuren davonträgt, kann die Aktion für Sie hohe Kosten nach sich ziehen. Schließlich müssen Sie für die Schäden an den Fahrzeugen aufkommen. Dass auch ältere Kinder kein Garant für vernünftigeres Verhalten sind, werden viele Eltern mit pubertierendem Nachwuchs sicherlich gerne bestätigen.
Deshalb ist ein Haftpflichtschutz gerade für Kinder und Jugendliche elementar. Dafür müssen Sie noch nicht einmal eine separate Police für Ihr Kind abschließen. Dies lässt sich ganz unkompliziert und vergleichsweise günstig über eine sogenannte Familienhaftpflichtversicherung lösen. Damit sind nicht nur Sie und Ihre Kinder gut abgesichert. Unter Umständen genießen sogar noch weitere Personen in Ihrem Haushalt den vollen Versicherungsschutz – ohne zusätzliche Kosten.
Familienhaftpflicht – wer ist mitversichert?
Welche Personen unter den Schutz der Familienhaftpflicht fallen, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Immer enthalten ist der Schutz für den Versicherungsnehmer und dessen mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Partner (Ehegatte, Lebenspartner oder unverheiratete Partner) sowie für minderjährige Kinder (auch Pflege-, Adoptiv- und Stiefkinder). Ein gemeinsamer Haushalt liegt vor, wenn die Familienangehörigen mit ihrem Haupt- beziehungsweise Erstwohnsitz beim Versicherungsnehmer gemeldet sind.
Der Schutz der Privathaftpflicht für Familien erstreckt sich je nach Anbieter auf weitere Personen und bestimmte Situationen. Bei der HDI Privat-Haftpflichtversicherung für Familien sind folgende Personen mitversichert:
Tipp: Lebt Ihr Kind während der Berufsausbildung nicht mehr bei Ihnen, kann es dennoch in der Familienhaftpflicht mitversichert bleiben, wenn es nicht im Haushalt des Versicherungsnehmers lebt.
Bis wann sind Kinder versichert?
Minderjährige Kinder, die im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern leben, fallen also immer unter die Familienhaftpflicht. Doch wie lange sind Ihre Kinder mitversichert? Eine pauschale Antwort gibt es in diesem Fall nicht.
Auch wenn der Einstieg in den Beruf nicht nahtlos gelingt, müssen Ihre Kinder sich nicht selbst versichern: Ist ein Kind nach Abschluss der Ausbildung erst einmal ohne Job, ist es bei der HDI Familienhaftpflicht während der Arbeitslosigkeit für maximal ein Jahr weiter mitversichert. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Kind im Haushalt des Versicherungsnehmers lebt.
Übrigens: Sobald Ihr Kind heiratet, erlischt der Versicherungsschutz der Familienhaftpflicht in den meisten Fällen.
Was gilt es bei der Familienhaftpflicht zu beachten?
Wie verhält es sich mit der Haftpflicht innerhalb der Familie?
Werden Familienangehörige durch dieselbe Versicherungspolice gegen Haftpflichtschäden abgesichert, übernimmt die Versicherung Schadenfälle untereinander in der Regel nicht. Das bedeutet, solange Geschädigter und Verursacher über dieselbe Familienhaftpflicht versichert sind, müssen sie für Schäden untereinander selbst aufkommen.
Bei HDI sind Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Personenschäden mitversichert.