
Privat-Haftpflichtversicherung
Familienhaftpflicht
Schutz für alle Familienmitglieder
Eine Haftpflicht schützt vor Folgekosten
Warum ist eine Haftpflicht für den Nachwuchs so wichtig?
Familienhaftpflicht – wer ist mitversichert?

Familienangehörige des Versicherungsnehmers im gemeinsamen Haushalt bis zum 3. Grad: Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Geschwister, Onkel, Tante, Neffen und Nichten, sofern sie unter der Adresse des Versicherten gemeldet sind und kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht Unverheiratete volljährige Kinder des Versicherungsnehmers in der Schul-/Berufsausbildung bzw. während des Studiums Kinder des Versicherungsnehmers mit einer geistigen Behinderung im Haushalt oder in einer Einrichtung lebend ohne Altersbegrenzung, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht Arbeitslose Kinder nach Abschluss der Ausbildung bis zu einem Jahr Kinder des Versicherungsnehmers während der Wartezeit zwischen Schule und Studium/Ausbildung bis zu einem Jahr Kinder des Versicherungsnehmers im Betriebspraktikum während der Schulzeit Kinder im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr (Bundesfreiwilligendienst) Im Heim lebende Eltern des Versicherungsnehmers, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht Im Heim lebende Eltern des Versicherungsnehmers, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht
Bis wann sind Kinder versichert?
Was gilt es bei der Familienhaftpflicht zu beachten?







