
Privat-Haftpflichtversicherung
Mietsachschäden in der Haftpflichtversicherung
Was ist versichert?
Schutz vor Mietschäden in der Haftpflicht
Wann haften Mieter für Mietsachschäden?

Ihnen entgleitet eine Cremedose, die auf den Badewannenrand aufschlägt und dort einen Sprung verursacht. Beim Umräumen sorgen Sie mit der Kante eines Stuhls für ein Loch in einem Kücheneinbauschrank Eine heruntergefallene Zigarette hinterlässt einen Brandfleck auf den Holzdielen. Ein Blumentopf rutscht Ihnen aus den Händen und schlägt ein Stück aus der Fensterbank heraus.
Welche Schäden übernimmt die private Haftpflichtversicherung in einer Wohnung?
Was deckt die Haftpflicht ab?

Türen Fenster Wände Bodenbeläge (Parkett, Bodenfliesen, Teppiche) sanitäre Anlagen (Waschbecken, Toiletten, Badewannen, Duschen) Einbaumöbel (Schränke und Küchenzeilen) mitgemietete Einrichtungsgegenstände
Weniger offensichtlich, aber trotzdem kaputt: Allmählichkeitsschäden
Welche Mietsachschäden sind ausgeschlossen?
Heizungsanlagen Warmwasserthermen Gasgeräten Elektrogeräten Küchengeräten Rollläden Markisen
Dafür haften Vermieter und Eigentümer
Absicherung von Personen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder der Nachbarschaftshilfe mit der Betreuung oder beispielsweise der Reinigung des Grundstücks beauftragt sind. Absicherung von Heizöltanks (ober- und unterirdisch) bis 10.000 l/kg. Die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr bei Bauvorhaben wie Umbauten bis zu einer Bausumme von 60.000 Euro.
Absicherung von Heizöltanks (ober- und unterirdisch) bis 20.000 l/kg. Eine erhöhte Versicherungssumme von 50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Eine Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV).






