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Wohngebäudeversicherung

Die richtige Versicherungssumme

Wichtig für die Wohngebäudeversicherung

Mehrere Personen an der Baustelle eines Hauses

Die richtige Versicherungssumme der Gebäudeversicherung

Die Preisentwicklung bei Immobilien kennt vielerorts seit Jahren nur noch eine Richtung: aufwärts. Wer rechtzeitig vor dem Immobilienboom gekauft hat, kann sich also freuen.

Was viele glückliche Hauseigentümer dabei möglicherweise übersehen: Mit den Preisen steigt auch der Wert ihres Gebäudes.

Wenn die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung damit nicht Schritt hält, muss der Eigenheimbesitzer im schlimmsten Fall für Schäden teils selbst aufkommen.

Wohngebäudeversicherung: Auf die Versicherungssumme kommt es an

Ein Brand kann so verehrende Schäden an Gebäuden verursachen, dass sie abgerissen werden müssen. Einen solchen Totalschaden übernimmt eine Wohngebäudeversicherung. Sie bezahlt den Neubau und die damit verbundenen Kosten wie z. B. Aufräumungs- und Abbuchkosten sowie - wenn ein Umzug erforderlich ist - die Entschädigung für den Mietwert.

Auch bei kleineren Unglücken springt sie ein, etwa wenn „nur“ ein Wasserrohr bricht und Wände großflächig und tiefgehend durchfeuchtet werden. Deshalb ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung jedem Hausbesitzer zu empfehlen. Denn selbst vergleichsweise geringe Schäden an den eigenen vier Wänden können zu sehr hohen Ausgaben für Reparatur und Instandsetzung führen.

Wenn eine Gebäudeversicherung nur zum Neuwert geschlossen ist, leistet sie allerdings nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Was darüber hinaus an finanziellen Aufwendungen anfällt, müssen Eigentümer aus eigener Tasche begleichen. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass Sie nicht unterversichert sind. Das kann leicht passieren, wenn Sie seit Jahren den Deckungsumfang Ihrer Wohngebäudeversicherung und die Versicherungssumme nicht an die aktuellen Werte angepasst haben. Daher empfehlen wir Ihnen die Versicherung zum so genannten gleitenden Neuwert.

Wert 1914 und gleitende Neuwertversicherung – wichtiger Faktor für die Gebäudeversicherung

Mit Vereinbarung der gleitenden Neuwertversicherung, entschädigen wir einen Schaden bis zum vollständigen Wiederaufbau des versicherten Gebäudes.

Die Versicherungssumme wird automatisch an die Veränderung der Baukosten angepasst, so dass im Schadenfall keine Unterversicherung vorliegen kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die bei Vertragsabschluss ermittelte Versicherungssumme Wert 1914 richtig berechnet wurde, und wir mit Ihnen den Unterversicherungsverzicht vereinbaren können.

Die Versicherungssumme gilt als richtig ermittelt, wenn

  • Sie aufgrund einer von uns anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird,
  • Sie den Neubauwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angeben und wir diesen Betrag auf den Wert 1914 umrechnen,
  • Sie Antragsfragen nach Größe und Ausstattungsmerkmalen des Gebäudes zutreffend beantworten und wir danach die Versicherungssumme „Wert 1914“ berechnen.
  • Nachträglich erfolgte Ein-, Um- oder Ausbauten müssen dann zur Anpassung der Versicherungssumme angezeigt werden.

So unterscheidet sich der Neubauwert vom Verkehrswert

Illustration

Maßgeblich für die Versicherungssumme, aus der sich der der Wert 1914 ergibt, ist der Neubauwert. Dabei handelt es sich um den Betrag, der mutmaßlich nötig wäre, um die Immobilie bei einer völligen Zerstörung wieder aufzubauen.

Dieser kann vom Verkehrswert der Immobilie jedoch erheblich abweichen – also von dem Betrag, den Sie auf dem freien Markt bei einem Verkauf erzielen können. Denn die Lage des Gebäudes oder der aktuelle Bauzustand wird beim Neubauwert und der Ermittlung der Versicherungssumme Wert 1914 nicht berücksichtigt.

Anpassungsfaktor: Wohngebäude immer passgenau abgesichert

Um das Leistungsversprechen des vollständigen Wiederaufbaus des Gebäudes bei steigenden Baupreisen erfüllen zu können, wird auch Ihr Beitrag jährlich angepasst.

Dieser verändert sich gemäß der Erhöhung oder Verminderung des so genannten Anpassungsfaktors. In diesen fließen der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe ein.

Dabei werden die Änderung des Baupreisindexes zu 80 Prozent und die des Tariflohnindexes zu 20 Prozent berücksichtigt.

Mit dem HDI Online-Rechner können Sie Ihren Tarif für die Wohngebäudeversicherung ganz einfach selbst ermitteln. Ihr eigenes Haus ist bislang nur ein Luftschloss? Eine günstige Baufinanzierung von HDI kann helfen, es Realität werden zu lassen.