(Mo. - Fr. 8-18 Uhr)
Wohngebäudeversicherungs
Ist eine Gebäudeversicherung Pflicht?
Keine Pflicht aber essentiell
Wenn Ihr Eigenheim abgesichert sein soll
Kurz und knapp beantwortet: Die Wohngebäudeversicherung bzw. Immobilienversicherung ist keine Pflicht. Auch die Feuerversicherung muss nicht mehr zwingend abgeschlossen werden.
Sie war bis 1994 vorgeschrieben für Immobilieneigentümer. Heute werden finanzielle Schäden durch Feuer von der Gebäudeversicherung mit abgedeckt.
Eigentümern steht es grundsätzlich frei, ob sie eine solche Versicherung für ihr Haus abschließen. Es gibt jedoch eine Ausnahme:
Indirekte Versicherungspflicht
Bei einem Hausneubau und bei einem Hauskauf kann eine Gebäudeversicherung zur Pflichtversicherung werden. Und zwar, wenn Sie eine Finanzierung benötigen. Denn häufig werden Baufinanzierungen und Hauskredite durch eine Grundschuld an der Immobilie abgesichert. Dabei wird der Eigentümer von der Bank vertraglich dazu verpflichtet, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Dies dient dem Schutz des Gebäudewertes als Sicherheit für die finanzierende Bank.
Banken beugen so auch dem Risiko eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers vor. Denn wenn dieser mit hohen Reparaturkosten am Haus konfrontiert ist, bleiben die Rückzahlungsraten an die Bank unter Umständen aus. Eine Hausfinanzierung ohne Gebäudeversicherung ist somit praktisch ausgeschlossen.
Wichtig: Beim Kauf eines bestehenden Hauses geht die Gebäudeversicherung des Voreigentümers in der Regel automatisch auf Sie über. Sie können sie dann innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen. Sind Sie mit dem bestehenden Schutz zufrieden, können Sie die Police aber auch weiterführen.
In diesen Fällen greift eine Gebäudeversicherung
Wichtig zu wissen
Der Schutz einer Immobilienversicherung endet in der Regel nicht an der Fassade des Wohngebäudes. Er erstreckt sich auch auf Nebengebäude, Gartenhäuser, Garagen, Carports, Geräteschuppen und Zäune auf dem Grundstück.
Melden Sie Baumaßnahmen und Veränderungen am Gebäude zeitnah Ihrer Versicherung. Denn die Wohngebäudeversicherung gilt nicht für Anbauten und Nebengebäude, die nach Versicherungsabschluss errichtet wurden.
So bleibt Ihr Versicherungsschutz stets auf dem aktuellen Stand und Wertsteigerungen können im Schadensfall berücksichtigt werden.
In diesen Fällen leistet die Gebäudeversicherung
Es gibt viele Situationen, in denen Sie eine Wohngebäudeversicherung vor hohen Kosten schützen kann:
- Zum Beispiel, wenn ein Sturm über Ihr Hausdach fegt und es abdeckt. Neue Dachziegel, die Reparatur der Regenrinne und Handwerkerkosten – da kommt schnell einiges zusammen.
- Dasselbe gilt etwa bei einem geplatzten Wasserrohr, das Schäden im Mauerwerk verursacht. Auch die Reparatur von Hagelschäden an der Fassade Ihres Hauses kann schnell große Summen verschlingen.
Trotz Freiwilligkeit empfiehlt sich also der Abschluss einer Versicherung für Ihr Haus.
Diese Kosten deckt der Versicherungsschutz ab
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt grundsätzlich alle Reparaturkosten, die aufgrund von versicherten Schäden am Haus anfallen. Sie kommt aber auch für einen eventuell notwendigen kompletten Neubau einer Immobilie auf. Kommt es beispielsweise zu einem Brand, reicht eine Ausbesserung der Schäden unter Umständen nicht aus. Dann muss die Ruine abgerissen und das Haus neugebaut werden.
Ähnlich sieht es beim Wiederaufbau einer Küche nach einem Wasserrohrbruch aus. Die Gebäudeversicherung bietet in diesen Fällen unverzichtbaren Schutz, damit Sie nicht auf existenzbedrohenden Kosten sitzen bleiben.
Ist an Ihrer Immobilie ein Totalschaden entstanden, kommt eine gute Gebäudeversicherung also für den Neubau der Immobilie auf. Und zwar zum Neuwert des Gebäudes, gemessen an aktuellen Marktwerten. Dabei übernimmt die Immobilienversicherung auch Kosten für für Aufräumarbeiten und die Absicherung des Grundstücks. Außerdem begleicht sie Übernachtungskosten, sollten Sie für die Dauer der Bauarbeiten in ein Hotel ziehen müssen.
Unterschied: Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung |
Hausratversicherung |
---|
Sonderfall: Gebäudeversicherung und Schäden durch Mieter
Auch wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll. Schließlich kann es auch passieren, dass ein Mieter die Substanz des Gebäudes beschädigt.
Allerdings ist es häufig eine Frage des Einzelfalls, ob die Kosten für Schäden, die durch den Mieter verursacht werden, von der Gebäudeversicherung übernommen werden. Andernfalls greift die Haftpflichtversicherung des Mieters.
Zusätze für die Gebäudeversicherung
Tipp
Gebäudehaftpflichtversicherung: Unterschied zur Immobilienversicherung
Die Gebäudehaftpflichtversicherung oder Haus- und Grundbesitz-Haftpflichtversicherung schützt vor Schadensansprüchen Dritter. Denn als Besitzer einer Immobilie sind Sie auch für Schäden haftbar, die durch Ihr Haus entstehen.
Dabei kommt es also nicht zu Schäden am Gebäude, sondern die Immobilie selbst bzw. deren Umgebung ist für Schäden Dritter verantwortlich.
Die Gebäudehaftpflicht greift zum Beispiel, wenn ein Ziegel von Ihrem Dach auf ein parkendes Auto fällt. Oder wenn ein Passant stürzt, weil Sie nicht Schnee gefegt haben.
Die Gebäudehaftpflicht ist demnach ebenfalls eine sinnvolle Versicherung für Ihr Haus. Bevor Sie eine Gebäudehaftpflichtversicherung abschließen, prüfen Sie Ihre bestehende Privathaftpflicht. Teilweise ist die Gebäudehaftpflicht dort schon mit inbegriffen.