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Kfz-Versicherung

Zweitwagen versichern

Darauf sollten Sie achten

Zweitwagen versichern

Einen Zweitwagen zu versichern ist oft günstiger als Sie es vermuten

Sie wollen zum Einkaufen, Ihr:e Partner:in benötigt das Auto aber für den Weg zur Arbeit. Oder Ihr Kind wird 18 und erhebt jetzt auch Ansprüche auf Ihr Auto.

In diesen und vielen anderen Fällen sorgt ein Zweitwagen für mehr Flexibilität – und kann erheblich zum Familienfrieden beitragen. Das hat seinen Preis: Neben den Anschaffungskosten muss der Zweitwagen natürlich auch versichert werden.

Doch die Kfz-Versicherung für einen Zweitwagen ist in vielen Fällen günstiger als Sie es vielleicht vermuten. So räumen Versicherungsunternehmen häufig Rabatte für eine Zweitwagenversicherung ein.

Schadenfreiheitsklasse beim Zweitwagen

Die Bereitschaft der Versichernden, Rabatte zu gewähren, ist verständlich: Wenn Sie mit Ihrem Erstwagen schon seit Jahren unfallfrei fahren, erscheint es nicht gerechtfertigt, das neu angemeldete Fahrzeug erneut in die teure Schadenfreiheitsklasse 0 (SF 0) einzustufen. Deshalb bekommen Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen mindestens die SF ½ angeboten – Voraussetzung dafür ist natürlich, dass auch Ihr Erstwagen mindestens diese Schadenfreiheitsklasse erreicht hat.

Welche Einsparungen sind beim Versichern des Zweitwagen möglich

In vielen Fällen sind noch weitere Preisnachlässe drin. Wie viel genau Sie bei der Versicherung eines Zweitwagens sparen können, lässt sich allerdings nicht pauschal sagen. Wie hoch der Beitrag für ein weiteres Auto ausfällt, hängt von der Versicherung des Erstfahrzeugs und diversen weiteren versicherungstechnischen Faktoren ab. Diese helfen, das Unfallrisiko einzuschätzen. Eine wichtige Rolle spielen dabei:

  • Zusätzliche Fahrer:innen: Umso mehr Personen das Auto nutzen, desto höher ist das Unfallrisiko.
  • das Alter der versicherten Person und der weiteren Fahrer:innen sowie die Dauer des Führerscheinbesitzes: Je jünger und unerfahrener der Fahrende, desto höher ist in der Regel das Unfallrisiko.
  • Versicherung des Erstfahrzeugs: Ist es beim selben Unternehmen versichert und hat es einen hohen Schadenfreiheitsrabatt, wirkt sich das positiv auf die Versicherung des Zweitwagens aus.
  • das Vorliegen einer häuslichen Gemeinschaft.

Bei HDI kann die Versicherung Ihres Zweitwagens im besten Fall sogar in die SF 10 eingestuft werden. Dafür muss Ihr Erstfahrzeug ebenfalls bei HDI versichert sein und mindestens 20 schadenfreie Jahre angesammelt haben.

Zusätzlich muss die versicherte Person selbst Halter:in des zu versichernden Fahrzeugs sein, oder mit dieser als Ehe- bzw. Lebenspartner:in in häuslicher Gemeinschaft leben.

Der neue Zweitwagen sowie das Erstfahrzeug dürfen nur von Fahrer:innen genutzt werden, die mindestens 23 Jahre alt sind.

Nicht selten lassen sich durch günstigere SF-Klassen mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen. Den Zweitwagen wie den Erstwagen zu versichern, ist leider kaum möglich. Nur sehr wenige Unternehmen bieten an, ein weiteres Fahrzeug direkt in der gleichen SF-Klasse zu versichern. Und wenn, dann müssen sehr viele Voraussetzungen erfüllt sein.

Unfall mit Zweitwagen

Der Schadenfreiheitsrabatt verbessert sich auch bei der Zweitwagenversicherung von Jahr zu Jahr. Verursachen Sie mit dem Zweitwagen allerdings einen Unfall, werden Sie in Ihren Beiträgen wieder hochgestuft. Dies betrifft jedoch nur die Versicherung des Zweitwagens. Die Versicherung Ihres Erstwagens bleibt davon unberührt, da jeder Vertrag für sich betrachtet wird.

Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes bei einen neuem Versicherungsunternehmen

Es steht Ihnen natürlich frei, bei der Versicherung für Ihren Zweitwagen ein anderes Versicherungsangebot zu nutzen. Es ist in solchen Fällen aber oft schwieriger, einen ähnlich guten Vertrag für Ihren Zweitwagen zu bekommen. Manche Versicherungsunternehmen verlangen auch, dass Sie mit Ihrem Erstwagen ebenfalls zum nächstmöglichen Termin dorthin wechseln. Ansonsten gewähren Sie keine Sondereinstufung für den Zweitwagen.

Versicherung des Zweitwagens: Typklasse beachten

Um den Zweitwagen günstig versichern zu können, ist die sogenannte Typklasse des zusätzlichen Fahrzeugs von Bedeutung. Sollten Sie nicht auf eine bestimmte Marke und ein Modell festgelegt sein, lohnt es sich, diese zu vergleichen. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Kleinwagen wegen ihrer geringen Leistung generell günstig zu versichern sind. Oft ist das Gegenteil der Fall.

Ein Modell, das häufig von erfahrenen Autofahrer:innen genutzt wird, fällt in der Regel in eine günstigere Typklasse. Im Gegensatz dazu werden ältere, sportliche Kleinwagen, die oft von jungen Fahranfänger:innen mit riskantem Fahrstil gefahren werden, meist höher eingestuft.

Versicherung des Zweitwagens: Erklärung Typklassen

Versicherungsunternehmen unterteilen die unterschiedlichen Automodelle in verschiedene Typklassen ein. Je weniger Schäden ein bestimmter Fahrzeugtyp verursacht hat und je günstiger die Reparaturkosten ausgefallen sind, desto niedriger ist die Typklasse und der Versicherungsbeitrag.

Tipp: Wenn Sie zwei verschiedene Autos, ganzjährig fahren, empfiehlt es sich, dass in der Versicherung teurere Fahrzeug mit der besseren Schadenfreiheitsklasse zu versichern.

Zweitwagen versichern für Fahranfänger:innen: Legale Tricks

Wenn Ihr Kind ein eigenes Auto benötigt, startet es als Fahranfänger:in. In der Regel beginnt Ihr Kind mit SF 0 und Sie zahlen eine relativ hohen Versicherungsbeitrag – sofern das Fahrzeug auf den Nachwuchs selbst zugelassen ist. Bei HDI bedeutet dies einen Beitragssatz von 94 Prozent in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Der Schadenfreiheitsrabatt steigt dann mit jedem unfallfreien Jahr an. Mit zwei völlig legalen Tricks können Sie die teure SF-Klasse 0 aber ganz vermeiden:

  • Sie versichern das Auto Ihres Kindes als Zweitwagen auf sich selbst: Ihr Kind ist dann auch in vollem Umfang versichert, wenn es als Fahrer:in mit in die Police aufgenommen wird. Auf diese Weise beginnt die Versicherung in einer günstigeren SF, mindestens in SF 1. Die Prämie für Ihren Erstwagen erhöht sich dadurch nicht. Eine Einstufung in SF1 ist möglich, wenn bereits ein Pkw auf den Namen des Elternteils bei HDI versichert ist. Vorteil: Das Kind erhält von Beginn an einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt.

Tipp: Sollte Ihr Kind aufgrund eines eigenen Fahrzeugs nicht mehr mit Ihrem Auto fahren, können Sie den Kreis der Fahrenden für den Erstwagen einschränken. Dadurch wird die Versicherung für den ersten Wagen günstiger.

  • • Ihr Kind kann Ihren Schadenfreiheitsrabatt übernehmen, aber nur, wenn es schon einige Jahre gefahren ist, z.B. mit Ihrem Zweitwagen. Braucht Ihr Kind jetzt ein eigenes Auto und will es selbst versichern, kann es die schadenfreien Jahre von Ihrem Zweitwagen übernehmen. Die Übernahme ist jedoch auf die Jahre beschränkt, die Ihr Kind selbst hätte sammeln können. Hat Ihr Kind z.B. erst seit drei Jahren den Führerschein, kann es auch nur drei Jahre Rabatt übernehmen, selbst wenn Sie mit dem Wagen eine höhere SF-Klasse erreicht haben. Ihr Kind muss auch als Fahrer:in für das abzugebende Fahrzeug eingetragen sein. Bedenken Sie: Wenn Sie den Rabatt übertragen, können Sie ihn nicht mehr für sich selbst nutzen.
  • Weitere Tipps, wie Führerscheinneulinge bei der Kfz-Versicherung sparen können, finden Sie im HDI Ratgeber speziell für Fahranfänger:innen.