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Kfz-Versicherung

Kfz-Steuer

Was Sie über Ihr Auto wissen müssen

Kfz-Steuer

Die Kraftfahrzeugsteuer

Die Kraftfahrzeugsteuer, kurz Kfz-Steuer, wird von der Bundesfinanzverwaltung (Zoll) erhoben. Wie hoch Ihre Kfz-Steuer ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehört seit einigen Jahren auch, wie alt Ihr Auto ist und wie stark es die Umwelt belastet. Für umweltfreundlichere Autos zahlen Sie weniger Kfz-Steuer.

Wer muss Kfz-Steuer zahlen?

Die Kfz-Steuer zahlt der Halter des Fahrzeugs, also derjenige, der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Er kann gleichzeitig der Eigentümer sein, muss es aber nicht.

Die Steuerpflicht beginnt, sobald das Fahrzeug in Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen ist.

Weitere Fälle, in denen Kfz-Steuer gezahlt werden muss:

  • Ein ausländisches Fahrzeug erhält eine Zulassung in Deutschland.
  • Sie beantragen für ein Fahrzeug ein Oldtimer-Kennzeichen
  • Sie beantragen ein rotes Kennzeichen für eine Probefahrt oder Überführungsfahrt.

Wie wird die Kfz-Steuer gezahlt?

Der Zoll sendet Ihnen den Steuerbescheid für Ihr Fahrzeug zu – in der Regel kurz nach der Anmeldung. Der Bescheid gilt bis zur Abmeldung oder einer Änderung und wird nicht jährlich neu verschickt.

Das zuständige Hauptzollamt bucht jährlich zum 20. September die Kfz-Steuer von Ihrem Konto ab. Dazu müssen Sie bei der Anmeldung des Autos Ihre Zustimmung zum SEPA-Lastschriftverfahren geben.

Sie sollten darauf achten, dass Ihr Konto zum Abbuchungstermin ausreichend gedeckt ist. Sonst erhalten Sie vom Zoll zunächst eine Vollstreckungsankündigung. Dann droht die Zwangsstilllegung Ihres Autos.

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?

Die Kfz-Steuer unterscheidet sich in den Kategorien Pkw, Motorrad, Oldtimer, Nutzfahrzeug (z.B. Lkw), Anhänger und Elektrofahrzeug.

Für Lkw richtet sich die Höhe der Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Bei Motorrädern ist der Hubraum ausschlaggebend, bei Anhängern das Gewicht. Oldtimer werden mit einem Pauschalbetrag besteuert.

Für Personenkraftwagen (Pkw) gibt es zwei verschiedene Berechnungssysteme. Ausschlaggebend ist, wann Ihr Fahrzeug erstmals zugelassen wurde – denn zum 1. Juli 2009 wurde ein neues Berechnungssystem eingeführt.

Das heißt:

  • Die Steuer für alle ab 1.7.2009 erstzugelassenen Pkw wird nach dem neuen System berechnet. Dieses rückt die Umweltverträglichkeit stärker in den Mittelpunkt.
  • Für bis Ende Juni 2009 erstzugelassene Pkw gilt das alte System.

Kfz-Steuer in Raten zahlen

Ab einer Steuerhöhe von 500 Euro pro Jahr ist es möglich, die Kfz-Steuer halbjährlich in Raten abbuchen zu lassen. Beträgt die Steuer mehr als 1.000 Euro, können Sie sie auch vierteljährlich abbuchen lassen.

Aber Achtung: Bei Ratenzahlung wird ein Aufschlag von drei bis sechs Prozent fällig – günstiger ist es also, den Betrag jährlich zu zahlen.

Wie funktionieren die unterschiedlichen Berechnungssysteme?

Altes System (Erstzulassung bis 30.6.2009).
Die Kfz-Steuer für Ihren Pkw berechnet sich aus:

Größe des Hubraums

Art des Motors (Diesel oder Benziner)

Emissionsklasse (Euro-Norm)

 

Neues System (Erstzulassung ab 1.7.2009).
Die Kfz-Steuer für Ihren Pkw berechnet sich aus:

Größe des Hubraums

Art des Motors

Datum der Erstzulassung

CO2-Wert

Altes System (Erstzulassung bis 30.6.2009).
Die Kfz-Steuer für Ihren Pkw berechnet sich aus:

Neues System (Erstzulassung ab 1.7.2009).
Die Kfz-Steuer für Ihren Pkw berechnet sich aus:

Größe des Hubraums
Größe des Hubraums
Art des Motors (Diesel oder Benziner)
Art des Motors
Emissionsklasse (Euro-Norm)
Datum der Erstzulassung
 
CO2-Wert

Günstigerprüfung bei der Kfz-Steuer

Ihr Auto hat ein Erstzulassungsdatum, das zwischen dem 5.11.2008 und dem 30.6.2009 liegt? Für diese Autos gilt eine Übergangsregelung: Es wird geprüft, welches Berechnungssystem für Sie günstiger ist – dieses wird angewendet („Günstigerprüfung“).

Die benötigten Angaben finden Sie jeweils im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Die Kfz-Steuer besteht nach dem neuen System aus zwei Komponenten:

  • Zunächst errechnet sich ein fester Grundbetrag aus der Größe des Hubraums: Pro 100 Kubikzentimeter Hubraum werden bei Benzinern 2 Euro fällig, bei Diesel-Pkw 9,50 Euro.
  • Hinzu kommt ein Zusatzbetrag, der sich nach dem CO2-Wert richtet

Kfz-Steuer sparen durch Nachrüstung

Eine Nachrüstung kann bei älteren Autos eine Möglichkeit sein, bei der Kfz-Steuer zu sparen. Mit einem Rußpartikelfilter oder einem neuen Katalysator kann das Fahrzeug oft in eine günstigere Schadstoffklasse eingestuft werden.

Natürlich sollten die Kosten der Nachrüstung die mögliche Steuer-Ersparnis nicht übersteigen. Holen Sie daher am besten Angebote verschiedener Fachwerkstätten ein. Damit die Nachrüstung bei den Behörden anerkannt wird, müssen Sie ohnehin belegen, dass ein Fachbetrieb sie durchgeführt hat.

Erstzulassung ab September 2018: Was ändert sich bei der Kfz-Steuer?

Für Neuwagen, die ab 1.9.2018 erstmals zugelassen werden, fällt die Kfz-Steuer in vielen Fällen höher aus. Hintergrund ist das weltweit vereinheitlichte Testverfahren für Abgaswerte (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure, kurz WLTP), das künftig gilt.

Die mit dem WLTP-Verfahren gemessenen Abgaswerte sollen manipulationssicherer sein und sich mehr an tatsächlichen Fahrbedingungen orientieren. Sie fallen daher in der Regel höher aus als beim bisherigen Verfahren. Folge ist eine höhere Kfz-Steuer.

Für alle Pkw, die vor dem 1.9.2018 erstmals zugelassen wurden, ändert sich durch das WLTP-Verfahren nichts an der Kfz-Steuer.

Befreiung von der Kfz-Steuer: Für wen ist sie möglich?

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) regelt eine Reihe von Befreiungen und Ermäßigungen bei der Kfz-Steuer. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos: Diese gilt für zehn Jahre (Erstzulassung zwischen 18.5.2011 und 31.12.2015) beziehungsweise fünf Jahre (Erstzulassung zwischen 1.1.2016 und 31.12.2020).

  • Ermäßigung oder Befreiung für Schwerbehinderte mit bestimmten Merkmalen wie Gehbehinderungen oder Gehörlosigkeit. Voraussetzungen: Der Schwerbehinderte muss Halter des Fahrzeugs sein. Es darf nur bewegt werden, um ihn zu befördern oder zum Beispiel Einkäufe für ihn zu erledigen. Am Steuer sitzen darf dann auch eine andere Person.

  • Fahrzeuge, die ausschließlich landwirtschaftlich genutzt werden, sind von der Kfz-Steuer befreit.

Kfz-Steuer und Steuererklärung: Absetzen möglich – ja oder nein?

Als Privatperson beziehungsweise Arbeitnehmer können Sie die Kfz-Steuer nicht als Aufwendung in der Steuererklärung angeben. Als finanziellen Ausgleich erhalten Sie stattdessen die Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“), wenn Sie mit dem Auto zur Arbeit fahren.

Unternehmer und Selbstständige können die Kfz-Steuer in der Steuererklärung angeben, wenn der Wagen zum Betriebsvermögen gehört.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung hingegen können Sie als Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Zusätzlich sparen Sie mit einer besonders günstigen Kfz-Versicherung.