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Kfz-Versicherung

Kfz-Zulassung

Die Vollmacht und andere wichtige Unterlagen

Kfz-Zulassung

Auto mit einer Vollmacht zulassen

Wer ein Auto kauft, muss an vieles denken: ein geeigneter Stellplatz, die passende Versicherung und die Anmeldung des neuen Fahrzeugs.

Die Zulassung ist in Deutschland Pflicht, um das Kfz im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Allerdings sind die Öffnungszeiten vieler Zulassungsstellen nicht gerade arbeitnehmerfreundlich und eine Online-Zulassung ist vielerorts noch nicht möglich. Können Sie nicht persönlich zur Zulassungsstelle, löst eine Vollmacht das Problem.

Damit beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen die Kfz-Zulassung vorzunehmen.

Sie können sich hierbei von Ihrem Ehepartner, einem Verwandten oder einem Freund vertreten lassen. Wichtig: Unabhängig davon, wo der Bevollmächtigte wohnt, erfolgt die Zulassung eines Fahrzeuges stets am (Haupt-)Wohnsitz des Halters.

Tipp: Zulassungs-Service

Haben Sie Ihr Fahrzeug bei einem Händler gekauft, erkundigen Sie sich, ob ein Zulassungs-Service angeboten wird.

Mit einer entsprechenden – oft bereits beim Händler vorbereiteten – Vollmacht übernimmt dann ein Mitarbeiter die Anmeldung des Fahrzeuges für Sie.

Vollmacht für die Kfz-Zulassung: Was muss drinstehen?

Eine Vollmacht ist in der Regel formfrei. Damit die Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle Ihrer Vollmacht dennoch problemlos alle relevanten Informationen entnehmen können, sollte sie ein paar elementare Angaben enthalten.

Für die Wirksamkeit einer Kfz-Zulassung durch Dritte ist es wichtig, dass Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer zweifelsfrei identifizierbar sind.

Dazu empfiehlt es sich, neben dem Namen auch das Geburtsdatum des Vollmachtnehmers anzugeben. Dieses ist – anders als beispielsweise die Adresse – auf allen offiziellen Ausweisdokumenten vermerkt und reicht in Verbindung mit dem Namen als Identitätsnachweis aus. Bei der Kfz-Zulassung wird geprüft, ob Gebühren- oder Kfz-Steuerrückstände des Halters bestehen.

Sind welche vorhanden, ist eine Zulassung nicht möglich. Die Vollmacht muss daher auch die Einwilligung des Halters enthalten, den Bevollmächtigten über eventuelle Rückstände zu informieren. Auch der Handlungsumfang der Vollmacht und fahrzeugspezifische Angaben sollten in der Vollmacht stehen.

Dadurch können Sie zweifelsfrei festlegen, für welchen Vorgang und welches Fahrzeug (Hersteller, Modell, Fahrzeug-Identifikations-Nummer) die Vollmacht gilt.

Diese Vorlage dient zur Orientierung bei der Gestaltung Ihrer Vollmacht.

Wichtig: Neben der Vollmacht benötigt der Bevollmächtigte weitere Unterlagen, um den Fahrzeughalter wirksam vertreten zu können. Dazu zählen:

  • gültiger Personalausweis oder Pass als Identitätsnachweis
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Passes (dann mit Meldebescheinigung) des Fahrzeughalters

Welche Dokumente sind für die Kfz-Zulassung erforderlich?

Sie sparen Zeit und Nerven, wenn Sie bei der Zulassung die richtigen Unterlagen parat haben. Auch ein Bevollmächtigter muss diese Unterlagen mitbringen. Je nachdem, ob Sie einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen zulassen wollen, unterscheiden sich die erforderlichen Dokumente.

Neuwagen

Gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters oder Pass mit Meldebescheinigung

Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief

eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

 

 

 

Gebrauchtwagen

Gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters oder Pass mit Meldebescheinigung

Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein

Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief

eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Gültiger Nachweis der Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV)

Nummernschilder, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist und ein neues Kennzeichen gewünscht ist

Neuwagen

Gebrauchtwagen

Gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters oder Pass mit Meldebescheinigung
Gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters oder Pass mit Meldebescheinigung
Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
 
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
 
Gültiger Nachweis der Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV)
 
Nummernschilder, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist und ein neues Kennzeichen gewünscht ist

eVB-Nummer und SEPA-Lastschriftmandat: Wo erhält man die Dokumente?

Das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer können Sie bei vielen Zulassungsstellen online abrufen. Sollte das nicht möglich sein, erhalten Sie die erforderlichen Vordrucke direkt bei der Zulassungsstelle vor Ort.

Die eVB-Nummer bekommen Sie von Ihrem Versicherer.

Bei vielen Anbietern ist das online möglich, gleichzeitig mit der Auswahl der passenden Kfz-Versicherung. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß an Versicherungsschutz. Ohne die Versicherung ist eine Zulassung nicht möglich.

Je nachdem, ob Sie einen Neuwagen zulassen oder ein gebrauchtes Fahrzeug, kann sich zusätzlich der Abschluss einer Voll- oder Teilkaskoversicherung lohnen.

So sind Sie auch bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abgesichert. Bei HDI schützt Sie die Teilkaskoversicherung vor einer Vielzahl von Kosten, die etwa durch Wildunfälle oder Unwetterschäden an Ihrem Fahrzeug entstehen können.

Mit der Vollkaskoversicherung von HDI sind Sie darüber hinaus sogar gegen finanzielle Folgen durch selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert. Besonders empfehlenswert ist die Vollkaskoversicherung bei Neuwagen und hochwertigen Fahrzeugen.

Hier können Schäden schnell viele tausend Euro kosten.

Tipp: Termin vereinbaren

Sie können ebenfalls Zeit bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges sparen, indem Sie vorab einen Termin vereinbaren.

Bei vielen Ämtern ist dies mittlerweile ganz unbürokratisch online möglich.

Ob Sie persönlich erscheinen oder sich bei der Kfz-Zulassung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, bleibt Ihnen überlassen.

Wunschkennzeichen

Seit 2015 ist es möglich, die bisherigen Nummernschilder des Fahrzeuges zu behalten. In diesem Fall entfällt das Erfordernis, die Nummernschilder der Zulassungsstelle vorzulegen.

Möchten Sie hingegen ein neues Kennzeichen erhalten, muss sich eine Zulassungsvollmacht auch auf diesen Vorgang erstrecken.

Sie können dabei zwischen einem vorab online reservierten Wunschkennzeichen wählen, den Bevollmächtigten vor Ort ein Kennzeichen auswählen oder den Zufall entscheiden lassen.

Wichtig: Ändert sich das Kennzeichen, muss gegebenenfalls auch eine neue Feinstaubplakette ausgestellt werden.

Denn auf der Plakette ist das aktuelle Kennzeichen des Fahrzeugs vermerkt.

Liegt eine Bevollmächtigung für die Kfz-Zulassung vor, sollte diese daher auch den Tausch der Feinstaubplakette abdecken.

Kfz-Zulassung für Importfahrzeuge

Haben Sie einen Wagen im EU-Ausland gekauft, sind neben den Unterlagen für inländische Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, einige zusätzliche Unterlagen erforderlich. Dazu zählen:

  • Kaufvertrag oder Rechnung zum Eigentumsnachweis
  • Ausländische FahrzeugpapiereCoC-Papiere (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenbestätigung des Herstellers, alternativ: Vollgutachten einer technischen Prüfstelle (TÜV/DEKRA)
  • Ausländische Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
  • Erklärung für Umsatzsteuerzwecke (Formular im Amt erhältlich)

Bei Nicht-EU-Importen zusätzlich:

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls