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Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung kündigen

Tipps und Muster

Kfz-Versicherung kündigen

Was zu beachten ist

Wenn Sie ihre Kfz-Versicherung kündigen wollen, sind Sie möglicherweise unzufrieden mit Ihrem bisherigen Versicherer.

Vielleicht haben Sie auch ein anderes Angebot gefunden, das Ihnen mehr zusagt. Oder Sie möchten einen Fahrzeugwechsel nutzen, um sich für einen neuen Anbieter zu entscheiden.

Ein paar Dinge sollten Sie allerdings beachten, wenn Sie Ihre Autoversicherung kündigen möchten.

Kfz-Versicherung kündigen: Alle wichtigen Infos & Tipps!

Wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

In der Regel können Sie nur einmal im Jahr die Kfz-Versicherung kündigen – meist zum Stichtag am 30. November.

Bei einer Beitragserhöhung, einem Schadensfall oder einem Fahrzeugwechsel können Sie darüber hinaus ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich am besten rechtzeitig, welche Kündigungsfrist für Ihre Kfz-Versicherung gilt.

Die meisten Policen laufen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Aus der einmonatigen Kündigungsfrist ergibt sich der 30. November als Stichtag für die Kündigung der Autoversicherung.

Wird sie nicht gekündigt, verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr.

Es gibt aber auch Versicherungen mit unterjähriger Laufzeit, die zum Beispiel zum 1. August beginnen.

Die Kündigungsfrist beträgt ebenfalls einen Monat. Sie müssten also in diesem Fall spätestens zum 30. Juni kündigen.

Am besten haben Sie die Laufzeit Ihrer Versicherung immer auf dem Schirm, um rechtzeitig die Kündigung vorbereiten zu können.

Neue Autoversicherung abschließen, dann alte kündigen

Grundsätzlich ist es möglich, zuerst die bestehende Kfz-Versicherung zu kündigen und dann eine neue abzuschließen.

Besonders wenn Sie sich frühzeitig darum kümmern, ist das eine Option. Empfehlenswert ist aber die umgekehrte Reihenfolge: Entscheiden Sie sich zuerst für einen neuen Anbieter und unterschreiben Sie bei ihm.

Hier können Sie berechnen, wie Ihre Versicherungsbeiträge bei HDI ausfallen würden.

Dann gehen Sie die Kündigung der laufenden Kfz-Versicherung an.

So vermeiden Sie, dass Sie ohne Versicherung dastehen, wenn es beim neuen Anbieter Verzögerungen gibt. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland obligatorisch. Ohne sie können Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen.

Kündigungsschreiben für die Kfz-Versicherung erstellen

Wenn Sie Ihre Autoversicherung kündigen, sollte das schriftlich erfolgen.

Schicken Sie Ihre Kündigung per Einschreiben, um ganz sicher zu gehen, dass sie ankommt.

Planen Sie auch ausreichend Zeit ein: der Stichtag ist der Tag, an dem Ihre Kfz-Versicherungskündigung beim Versicherer eingehen muss.

Das Datum des Poststempels ist also nicht ausreichend. Auch eine Kündigung per Fax ist möglich.

Denken Sie in beiden Varianten an Ihre eigenhändige Unterschrift.

Bei einigen Anbietern kann es auch zulässig sein, per E-Mail die Kfz-Versicherung zu kündigen.

Das prüfen Sie in den Versicherungsbedingungen: „Textform“ bedeutet, dass sie auch per E-Mail kündigen können. „Schriftform“ verlangt dagegen ein unterschriebenes Schriftstück.

Folgende Angaben sollten Sie im Kündigungsschreiben nicht vergessen:

  • Ihren Namen und Ihre Adresse
  • Datum
  • Adresse des Versicherers
  • Ihre Versicherungsnummer
  • Fahrzeugkennzeichen
  • Ihre Unterschrift

Falls Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sollten Sie auch das im Kündigungsschreiben angeben. Bitten Sie außerdem um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung.

Kfz-Versicherung kündigen: Muster

So könnte Ihr Kündigungsschreiben aussehen, wenn Sie Ihre bestehende Autoversicherung kündigen möchten:

Kündigung der Kfz-Versicherung

Versicherungsnummer: ___________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine oben angegebene Kfz-Versicherung

… fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit.

… außerordentlich wegen einer Beitragserhöhung.

… außerordentlich wegen des regulierten Schadens vom ________________.

Die Versicherung läuft für mein Fahrzeug _________________________ (Marke, Modell) mit dem Kfz-Kennzeichen __________________.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung zu.

Mit freundlichen Grüßen

_______________________________________ (Unterschrift)

Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung

In bestimmten Fällen sind Sie nicht an die reguläre Kündigungsfrist gebunden, sondern können von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Eine sogenannte außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn

  • die Beiträge steigen,
  • es einen Schadensfall gab,
  • oder Sie auf ein anderes Fahrzeug wechseln.

Auch bei einer außerordentlichen Kündigung gilt eine Frist von vier Wochen nach dem Ereignis. Auch hier ist der Eingang beim Versicherer maßgeblich für die Einhaltung.

Kfz-Versicherung kündigen wegen Beitragserhöhung

Wenn Ihr Versicherer Sie über eine Beitragserhöhung informiert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Innerhalb von vier Wochen nach der Mitteilung können Sie Ihre Autoversicherung kündigen.

Neben einer generellen Preiserhöhung kann der Grund sein, dass sich Ihre Regionalklasse ändert.

Diese wird jedes Jahr auf Basis von Statistiken neu zugeteilt. Einfluss darauf haben unter anderem das Fahrverhalten in der Gegend, der Zustand der Straßen und die Zahl der Zulassungen.

Wenn Sie durch eine neue Regionalklasse mehr zahlen müssen, können Sie außerordentlich kündigen.

Das gilt allerdings nicht, wenn Sie durch einen Umzug anders eingestuft werden. Auch eine Änderung der Typklasse kann zu höheren Beiträgen führen. Bei Einstufung Ihres Fahrzeugs in eine teurere Typklasse haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.

Besteht Ihre Versicherung aus mehreren Bausteinen (Haftpflicht- und Kaskoversicherung), können Sie grundsätzlich nur den Teil kündigen, der teurer wird. Es ist aber auch möglich, dass der Versicherer Ihnen aus Kulanz eine Kündigung des gesamten Vertrags gestattet.

Kfz-Versicherung kündigen nach Schadensfall

Auch wenn Ihre Versicherung einen Schaden für Sie reguliert hat, gilt ein Sonderkündigungsrecht – sowohl für Sie als auch für den Versicherer.

Ob Sie einen größeren Unfall verursacht haben oder beim Parken ein anderes Fahrzeug beschädigt haben, spielt keine Rolle.

Es kann also passieren, dass Ihre Kfz-Versicherung Ihnen nach einem Schadensfall kündigt und Sie einen neuen Anbieter suchen müssen.

Es gilt eine Frist von vier Wochen, nachdem die Verhandlungen über die Leistung der Versicherung beendet sind.

Kfz-Versicherung kündigen bei Fahrzeugwechsel

Wenn Sie ein neues Auto in Betrieb nehmen, müssen Sie nicht bei Ihrer bestehenden Versicherung bleiben.

Diese bezieht sich auf Ihr altes Fahrzeug. Falls Sie es abgemeldet und verkauft haben, können Sie die bereits gezahlten Beiträge anteilig zurückfordern.

Die Zulassungsstelle informiert die Versicherung auch darüber, dass das Auto abgemeldet wurde.

Sie müssen also bei einem Fahrzeugwechsel nicht selbst die Kfz-Versicherung kündigen. Sie erlischt automatisch mit der Abmeldung.

Sie schließen lediglich einen neuen Vertrag für das neue Fahrzeug ab. Zur Sicherheit können Sie Ihren Versicherer aber auch selbst über die Abmeldung informieren.