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Kfz-Versicherung

Bußgeld für Handy am Steuer

So vermeiden Sie Bußgelder

Handy am Steuer

Das Handy kann die Autofahrt zum Blindflug machen

Wer mit dem Handy am Steuer fährt, riskiert schnell ein Bußgeld. Klingelt das Handy im Auto, dann nehmen es viele Fahrer unwillkürlich zur Hand und den Anruf an, obwohl Sie am Steuer sind. 55 Prozent der Befragten in einer Untersuchung der Sachverständigen-Organisation Dekra gaben an, ein mobiles Gerät während der Fahrt immer mal wieder zu nutzen. Die meisten Fahrer denken sich nicht viel dabei, obwohl sie wissen dürften, dass das verboten ist und Ihnen ein Bußgeld für das Benutzen des Handy a Steuer droht. Offenbar unterschätzen oder ignorieren sie das Risiko.

Das ist ein großer Fehler: Schon ein kurzer Blick aufs Handy genügt, und die Fahrt im Auto wird zum Blindflug. Wie lang der ist, hat der ADAC ausgerechnet: Wer bei Tempo 50 für nur drei Sekunden auf sein Handy schaut, legt in der Zeit eine Strecke von 42 Metern zurück. Nach sieben Sekunden sind es bereits 97 Meter ohne Sichtkontakt zur Fahrbahn. Diese Spanne ist nicht aus der Luft gegriffen. Laut des Automobilclubs dauert es durchschnittlich sieben Sekunden, das Gerät zu greifen, zu aktivieren und seinen Bildschirminhalt zu erfassen.

Fahrer, die das tun, begeben sich und andere in große Gefahr. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert und im Oktober 2017 die Strafen und Bußgelder fürs Handy am Steuer

Nicht nur Telefonieren ist verboten

Mit den Änderungen im Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde nicht nur das Bußgeld fürs Handy am Steuer erhöht, sondern auch die Regeln verschärft. Davon ist nicht nur das Telefonieren im Auto betroffen. So schränkt § 23 Absatz 1a der StVO nun generell den Umgang mit elektronischen Kommunikationsgeräten stark ein. Was heißt das konkret?

Illustration

Verboten während der Fahrt ist unter anderem:

  • Telefonieren

  • Verfassen und verschicken von SMS, E-Mails, WhatsApp-Nachrichten oder anderen Texten

  • Nutzen der Diktierfunktion

  • Musik starten und stoppen

  • Aufrufen der Uhrzeit im Display

  • Bedienung von Navigationsgeräten, Tablets oder E-Books

  • Tragen von Videobrillen

Die grundsätzliche Regel dahinter lautet: Handy, Tablet, Navi und Co. dürfen während der Fahrt beziehungsweise bei laufendem Motor nicht mehr in die Hand genommen und bedient werden.

Erwischt! Welche Strafe droht?

Wenn Sie am Steuer mit einem elektronischen Gerät hantieren, begehen Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Werden Sie dabei ertappt, schickt ihnen die Polizei einen Bußgeldbescheid. Wie hoch das Bußgeld fürs Handy am Steuer ausfälltt und welche weiteren Konsequenzen drohen, kommt auf die Umstände an.

  • Mindestens sind 100 Euro Bußgeld fällig. Zusätzlich gibt es einen Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister.
  • Gefährdet der Fahrer andere Verkehrsteilnehmer, indem er zum Beispiel sein Auto in Schlangenlinien oder über Fahrbahnmarkierungen hinweg steuert, klettert das Bußgeld auf 150 Euro. Außerdem kommen zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot hinzu.#
  • Ist Sachbeschädigung im Spiel, steigt die Strafe auf 200 Euro an, plus zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Strafen und Bußgeld gelten nicht nur beim Handy am Steuer, sondern auch für den händischen Gebrauch von Tablets, Navigationsgeräten oder Notebooks. Geahndet wird dieses Fehlverhalten übrigens nicht nur bei Autofahrern. Auch wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, darf Handy und Co. nicht in die Hand nehmen. Wird das ignoriert, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro gerechnet werden.

Ob jemand mit dem Handy am Steuer erwischt wird, hängt von der örtlichen Kontrolldichte der Polizei ab. Allerdings reicht es schon aus, wenn es eine Streife im Auto oder zu Fuß bemerkt. Auch das Blitzfoto einer Radarfalle, das den Fahrer mit dem Handy am Ohr zeigt, ist ein Beweis.

Handy-Nutzung während der Probezeit

Was ist in der Probezeit zusätzlich zu beachten?

Telefonieren während der Fahrt ist natürlich auch für Führerscheinneulinge in der zweijährigen Probezeit verboten. Ihnen drohen die gleichen Strafen und das gleiche Bußgeld, wenn Sie das Handy am Steuer benutzen, die auch andere Fahrer hinnehmen müssen.

Es kommt allerdings noch etwas hinzu. Das Fehlverhalten von frischgebackenen Führerscheininhabern wird in zwei Kategorien eingeteilt: schwere A-Verstöße und leichtere B-Verstöße. Als schwere Zuwiderhandlung und somit ein A-Verstoß zählt das Handy am Steuer - ein Bußgeld droht.

Deshalb verlängert sich die Probezeit automatisch um weitere zwei Jahre. Zweite Konsequenz: Sie müssen ein Aufbauseminar für Fahranfänger absolvieren.

Diese Nachschulung gibt es nicht umsonst. Die Teilnahmegebühren fallen sehr unterschiedlich aus und liegen meistens zwischen 100 und 400 Euro.

Handy am Steuer: Was ist erlaubt?

Bedeuten die verschärften Verbote, dass Sie Ihre elektronischen Geräte überhaupt nicht mehr im Auto nutzen dürfen? Nein. Entscheidend nach der neuen Gesetzeslage ist nämlich nicht unbedingt, was Sie mit Ihrem Gerät machen, sondern wie Sie es machen. Es kommt also auf die Umstände an. Kein Bußgeld für das Benutzen eines Handys am Steuer droht Ihnen, wenn Sie:

  • das Gerät bei ausgeschalteten Motor benutzen. Davon ausgenommen sind der Standby-Betrieb von Elektrofahrzeugen sowie jene Phasen, in denen die Start-Stopp-Automatik – etwa vor einer roten Ampel – den Antrieb vorübergehend abschaltet.
  • Sprachbefehle nutzen: Auch kein Bußgeld droht, wenn Sie Ihr Handy am Steuer mit gesprochenen Befehlen bedienen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das über eine interne Sprach-App oder eine im Fahrzeug eingebaute beziehungsweise nachgerüstete Lösung (Freisprechanlage) erfolgt.
  • Eine Halterung verwenden: Steckt das Gerät sicher in einer speziellen oder universellen Halterung an der Frontscheibe, am Armaturenbrett oder einer anderen gut erreichbaren Stelle, dann dürfen sie es mit den Fingern bedienen – also auch ohne Freisprechanlage.
  • Das Gerät aufheben: Fällt Ihnen das Handy oder ein ähnliches Gerät herunter, dürfen Sie es kurz aufnehmen und woanders hinlegen.

Unfall mit Handy am Steuer: Zahlt die Versicherung?

Passiert beim Telefonieren während der Fahrt ein Unfall, ist der Verursacher für die Schäden von Dritten haftbar. Die finanziellen Folgen daraus fängt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Schäden am eigenen Fahrzeug sind ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Allerdings gilt der Fall Handy am Steuer als grob fahrlässig. Unabhängig vom Bußgeld darf es der Versicherer deshalb ablehnen, für die Reparatur aufzukommen. HDI verzichtet hier auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und begleicht den Schaden.