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Privat-Haftpflichtversicherung

Was heißt Haushaftpflichtversicherung?

Familienumarmung

Was ist eine Haushaftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Folgekosten von Schäden, die Sie anderen zufügen. Doch nicht immer liegt es direkt an Ihrem eigenen Verhalten, wenn ein solches Unglück geschieht. Auch von Ihrem Eigenheim können Gefahren für Dritte ausgehen. Gegen Kosten, die von einem Unfall in Verbindung mit Ihrem Haus ausgehen, können Sie sich mit einer Haushaftpflichtversicherung schützen.

Haus- und Grundbesitzern obliegen einige gesetzliche Pflichten. Dazu zählt zum Beispiel die Räum- und Streupflicht im Winter sowie Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflichten für Dachziegel, Satellitenschüsseln, Vordächer, Balkone und Fassaden. Auch Bäume auf Ihrem Grundstück sollten Sie regelmäßig auf morsche und gebrochene Äste kontrollieren. Sollten Sie diese Pflichten versehentlich versäumen, steigt das Risiko, dass sich Dritte auf Ihrem Grund und Boden verletzen. In solchen Fällen sind Sie mit einer Haushaftpflichtversicherung gut beraten. Denn wird ein Fußgänger beim Passieren Ihres Hauses verletzt, kann dies schnell hohe Behandlungskosten nach sich ziehen. Etwa dann, wenn sich beim letzten Sturm ein Dachziegel gelockert hat und nun auf den Passanten herabstürzt.

Ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig?

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Haushaftpflichtversicherung (auch Grundbesitzerhaftpflichtversicherung genannt) nicht. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Gefahren, die im weitesten Sinne von Ihrem Grundbesitz ausgehen. Alle Risiken jederzeit im Blick zu behalten ist nahezu unmöglich. Sind Sie beispielsweise einige Wochen im Urlaub oder vermieten Sie Ihr Haus, können Gefahrenquellen entstehen, die sich Ihrer Kenntnis entziehen.

Doch auch, wenn Sie vor Ort sind, können durch ein Unwetter oder unentdeckten Verschleiß gefährliche Situationen entstehen. Für Hausbesitzer ist eine spezielle Haftpflicht für die eigene Immobilie daher unbedingt empfehlenswert. Für einen vergleichsweise geringen Beitrag können Sie sich vor hohen Schadensersatzforderungen schützen.

Wer braucht eine Haushaftpflichtversicherung?

ür Hausbesitzer ist ein Haftpflichtschutz für die eigene Immobilie daher unbedingt empfehlenswert. Für einen vergleichsweise geringen Beitrag können Sie sich vor hohen Schadensersatzforderungen schützen. Denn gerade Schäden, die im weiteren Sinne auf Ihre Immobilie zurückzuführen sind, können schnell hohe Kosten nach sich ziehen.

Dabei ist es nicht entscheidend, ob es sich bei der Immobilie um ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt. Ob Sie die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten ist hingegen ein entscheidender Faktor bei der Wahl des richtigen Versicherungsschutzes.

Haftpflicht für selbstbewohntes Eigentum

Bewohnen Sie Ihre Immobilie selbst, kommt Ihre Privat-Haftpflichtversicherung in der Regel auch für Schäden auf, die im Zusammenhang mit Ihrem Haus stehen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen verrät Ihnen, ob selbst genutztes Wohneigentum vom Versicherungsschutz erfasst ist.

Bei HDI erstreckt sich der Versicherungsschutz Ihrer privaten Haftpflichtversicherung bereits in der Linie Basis auch auf eine selbst genutzte Wohnung oder Ihr Eigenheim. Mit einer Versicherungssumme von zehn Millionen Euro sind Sie so auch ohne zusätzliche Haushaftpflichtversicherung gut abgesichert. Für eine noch höhere Versicherungssumme wählen Sie die Linie Komfort mit 20 Millionen Euro oder die Linie Premium mit 50 Millionen Euro.

Auch für Baumaßnahmen, die den Abschluss einer Bauherrenversicherung erfordern, besteht bei HDI ebenfalls schon Schutz für den Bauherrn über die private Haftpflichtversicherung. Die abgedeckte Bausumme beträgt in der Linie Basis bis 20.000 Euro, in der Linie Komfort bis 200.000 Euro und in der Linie Premium sogar 500.000 Euro

Haushaftpflicht für Vermieter

Vermieten Sie Ihr Wohneigentum, ist der Abschluss einer separaten Haushaftpflichtversicherung ratsam. Denn hier greift Ihre Privathaftpflicht nicht. Hinzu kommt, dass Ihre Mieter sich möglicherweise nicht immer so vorbildlich verhalten, wie Sie selbst es tun würden. Wenn etwa ein Mieter der ihm übertragenen Streupflicht nicht nachkommt, ist die Gefahr groß, dass ein Fußgänger auf dem glatten Gehweg vor Ihrem Haus stürzt. In einem solchen Fall kann es für Sie als Eigentümer teuer werden. Denn auch wenn Sie einige Ihrer Verkehrssicherungspflichten auf Ihre Mieter vor Ort übertragen haben, bleiben Sie gesetzlich haftbar.

Bei HDI ist die Vermietung von Eigentumswohnungen in der privaten Haftpflichtversicherung ab der Linie Komfort mitversichert.

Welche Leistungen umfasst die Haushaftpflichtversicherung?

Eigentum verpflichtet – sagt das deutsche Grundgesetz. Damit Ihre Eigentümerpflichten Ihnen nicht zum Verhängnis werden, ist es wichtig, den passenden Versicherungsschutz für Ihre Immobilie zu finden. Bei der Fülle an Haushaftpflichtversicherungen am Markt lohnt sich ein Vergleich der Anbieter.

Grundsätzlich decken alle Hausbesitzer-Haftpflichtversicherungen Schäden ab, die durch die Vernachlässigung der Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflichten entstehen. Dies können Personen-, Sach- und Vermögensschäden sein. Zu den Leistungen gehören Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten für beschädigtes Eigentum sowie Behandlungskosten und gegebenenfalls die Kosten des Verdienstausfalls des Geschädigten. Diese Schäden können sehr teuer werden. Achten Sie beim Vergleich von Haushaftpflichtversicherungen deshalb auf eine ausreichend hohe DeckungssummeVersicherungssumme. Bei HDI sind Sie in der Linie Basis mit 15 Millionen Euro und in der Linie Komfort mit 50 Millionen Euro auch bei folgeschweren Schäden auf der sicheren Seite.

Gute Haushaftpflichtversicherungen bieten zudem einen sogenannten passiven Rechtsschutz, das heißt die Prüfung und ggf. Abwehr von Ansprüchen. Das ist hilfreich, wenn Schadensersatz oder andere Forderungen gegen Sie geltend gemacht werden. Die Versicherung prüft in diesem Fall die Forderung. Ist diese ungerechtfertigt, wehrt die Versicherung die Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht.

In welchen Fällen tritt die Haushaftpflichtversicherung nicht ein?

Schäden, die beispielsweise durch höhere Gewalt an der Immobilie selbst entstehen, werden von der Haushaftpflichtversicherung nicht erfasst. Sie ist nur für Schäden bei Dritten zuständig. Wollen Sie Ihr Haus rundum absichern, sind Sie mit einer Wohngebäudeversicherung gut beraten.

Die Haushaftpflichtversicherung greift zudem nicht bei mutwillig herbeigeführten Schäden oder Schäden durch bekannte Mängel an der Immobilie. Kommt der Eigentümer seiner Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht dauerhaft nicht nach, muss die Haushaftpflichtversicherung für daraus resultierende Schäden nicht zahlen.

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