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Privat-Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung für eine Wohnung?
Dafür ist sie wichtig
Braucht man eine Haftpflichtversicherung für eine Wohnung?
Die eigene Wohnung ist für viele Menschen Rückzugsort Nummer eins. Wo viel Zeit verbracht wird, kann es auch schnell zu Schäden kommen: Ein tiefer Kratzer im Parkett oder ein kaputter Schrank in der Einbauküche – darüber ist der Vermieter sicher nicht glücklich. Doch wie verhält es sich rechtlich mit Schäden, die Sie als Mieter verursachen? Was übernimmt die Haftpflichtversicherung in der Wohnung – und kann der Vermieter sogar eine solche Police fordern?
Warum die Haftpflichtversicherung für eine Wohnung sinnvoll ist
Die Haftpflicht für eine Mietwohnung
Die gesetzliche Haftpflicht sieht vor, dass man für einen selbst verursachten Schaden bei anderen Personen unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen haftet. Ein Unglück ist im Alltag schnell geschehen – vor der gesetzlichen Schadenersatzpflicht schützt Sie in diesen Fällen eine Haftpflichtversicherung.
Doch nicht jede Haftpflichtversicherung schließt automatisch auch Schäden an der gemieteten Wohnung mit ein. Achten Sie deshalb beim Abschluss einer Police darauf, dass Mietschäden explizit mitversichert sind. Bei HDI sind sogenannte Mietsachschäden in jedem Tarif der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Im Basis-Tarif gilt dabei eine Versicherungssumme von 10 Millionen Euro, im Komfort-Tarif von 20 Millionen Euro und im Premium-Tarif von 50 Millionen Euro.
Einige Vermieter bestehen mittlerweile darauf, dass Mieter eine Haftpflichtversicherung abschließen. Eine entsprechende Vorschrift im Mietvertrag ist zwar nicht zulässig. Wohnungsinteressenten mit einer Versicherung für die Mietwohnung werden allerdings von solchen Vermietern bei der Auswahl bevorzugt.
Welche Mietsachschäden übernimmt eine Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung sichert Sie nicht nur gegen Schäden innerhalb der Mietwohnung ab, sondern springt bei einer Vielzahl weiterer Schäden im Zusammenhang mit der Mietsache ein. Dazu zählen etwa Schäden in Nachbarwohnungen als Folge eines Schadenfalls in der eigenen Wohnung oder eine Schädigung Dritter, zum Beispiel durch herabstürzende Blumentöpfe vom Balkon.
Schäden an Böden oder Wänden sind nicht in jedem Fall sofort sichtbar. Wurde der Schaden beispielsweise durch Wasser verursacht, kommt er häufig nur langsam zum Vorschein und wird erst nach mehreren Wochen erkannt. Diese sogenannten Allmählichkeitsschäden können nicht nur durch Wasser, sondern auch durch Staub, Ruß, Rauch oder den Temperatureinfluss in der Wohnung entstehen. Ältere Versicherungspolicen decken diese Schäden häufig nicht mit ab. Es lohnt sich also ein Blick in die Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls ein Wechsel des Anbieters.
Schäden durch Haustiere und Schlüsselverlust
Sind Sie Hundehalter, sollten Sie sich zudem erkundigen, ob die Hundehalterhaftpflichtversicherung Mietsachschäden einschließt. Denn: Bei einigen Anbietern sind Mietsachschäden nicht im Grundschutz enthalten. In diesen Fällen empfiehlt sich ein Tarif- oder Anbieterwechsel, denn ein ausgelassener Hund kann leicht einen Kratzer im Boden oder an der Tür hinterlassen. Übrigens: Katzen zählen zu den sogenannten „zahmen Tieren“ – Schäden durch Katzen, Nager und Co. sind in aller Regel von der Haftpflichtversicherung erfasst.
Auch der Schlüsselverlust kann in einer Mietwohnung teuer werden. Der Verlust des Haustürschlüssels zieht hier oft den Austausch der kompletten zentralen Schließanlage nach sich. Die Kosten hierfür können mehrere tausend Euro betragen. Für einen verhältnismäßig geringen Beitrag schützt die Haftpflichtversicherung Sie als Mieter auch vor diesem Kostenrisiko.
Tipp: Versicherungssumme und Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung können je nach Anbieter stark variieren. Gerade hier sollten Sie aber keine Kompromisse eingehen, denn Haftpflichtschäden bergen mitunter ein unkalkulierbares Kostenrisiko. Vergleichen Sie am besten mehrere Anbieter, um den passenden Versicherungsschutz zu finden.
Diese Schäden übernimmt eine Haftpflichtversicherung nicht
Mit der Zeit nutzt sich eine Mietwohnung und deren Inventar ab – egal wie sorgsam Sie damit umgehen. Gewöhnliche Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen wie etwa feine Risse oder ausgeblichene Stellen an den Mietsachen werden daher nicht durch die Haftpflichtversicherung als Schaden reguliert.
Auch für Schäden am eigenen Inventar oder an Gegenständen, die Familienmitgliedern gehören, kommt die Haftpflichtversicherung nicht auf. Eine Hausratversicherung übernimmt die Kosten, wenn diese Sachen durch einen Brand, durch Leitungswasser oder Hagel und Sturm beschädigt werden. Sie bietet damit die perfekte Ergänzung zur Haftpflichtversicherung.
Haben Sie eine möblierte Wohnung gemietet, sind Schäden an den Einrichtungsgegenständen – sofern sie nicht zum festverbauten Inventar gehören – ebenfalls kein Fall für die Haftpflichtversicherung. Die Regulierung eines Schadens an gemieteten Möbeln erfolgt in der Regel durch die hinterlegte Kaution.