• Privatkunden

    Dieses Produkt ist nur für Geschäftskunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Privatkunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Geschäftskunden

    Dieses Produkt ist nur für Privatkunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Geschäftskunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Alles anzeigen

    Inhalte anzeigen für
    Alle

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

Privat- oder Geschäftskunde?

Bei HDI gibt es Versicherungen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie entscheiden, welche Produkte und Inhalte Ihnen angezeigt werden.

  • Versicherungen
  • Service
  • Ratgeber
  • Konzern

Ihr persönlicher Betreuer

Auf Betreuer verzichten
Möchten Sie wirklich auf Ihren Betreuer verzichten?
  • Privatkunden
  • Geschäftskunden
  • Alles anzeigen
Schließen
  • Privatkunden

    Dieses Produkt ist nur für Geschäftskunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Privatkunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Geschäftskunden

    Dieses Produkt ist nur für Privatkunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Geschäftskunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Alles anzeigen

    Inhalte anzeigen für
    Alle

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

Privat- oder Geschäftskunde?

Bei HDI gibt es Versicherungen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie entscheiden, welche Produkte und Inhalte Ihnen angezeigt werden.

Versicherungen
Jetzt für sie da!
Unsere kostenlose Hotline
0511 3806 - 3806

(Mo. - Fr. 8-18 Uhr)

Schreiben Sie uns!
info@hdi.de

Privat-Haftpflichtversicherung

Silversterfeuerwerk -

Wer haftet für Böllerschäden?

Feuerwerk

Silvesterfeuerwerk: Wer haftet bei Böllerschäden und Co.?

Für viele Menschen gehört Silvesterfeuerwerk fest zum Jahreswechsel dazu. Böller und Raketen sind aber nicht ganz ungefährlich: Nach der Silvesternacht folgt oft das böse Erwachen – und nicht immer ist ein zu tiefer Blick ins Glas der Grund, sondern Böllerschäden am eigenen Hab und Gut. Mit der richtigen Versicherung müssen Betroffene sich weniger Sorgen machen.

Silvester-Schäden sind schnell passiert

Selbst wenn das Silvesterfeuerwerk sehr vorsichtig verwendet wird, sind Böllerschäden nie ganz auszuschließen. Zum Jahresende steigt in der Regel die Zahl der Feuerschäden, wie Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen: In den Jahren 2008 bis 2012 war die Zahl der Brandschadenmeldungen im Januar immer um rund 40 Prozent höher als in den Herbst- und Frühjahrsmonaten. Unvorsichtig gezündete Böller oder falsch eingesetzte Raketen können schnell einen Brand verursachen. Auch Verletzungen durch eigene oder fremde Benutzungsfehler kommen vor. Und natürlich können Gegenstände oder Autos beim Silvesterfeuerwerk in Mitleidenschaft gezogen werden. Je nachdem, was beschädigt wurde, zahlt eine andere Versicherung. Ihr HDI Betreuer informiert Sie gerne.

Schäden am Haus: Ein Fall für die Wohngebäudeversicherung

Illustration

Kommt es durch Feuerwerkskörper zu einem Brand oder sonstigen Schäden am Haus, springt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers ein. Nicht nur der Brand selbst kann dabei Schäden verursachen, sondern auch zum Beispiel Rußentwicklung oder Löschwasser. Natürlich ist grundsätzlich der Verursacher des Schadens haftbar zu machen. Es lässt sich aber in den meisten Fällen nicht feststellen, wer eine fehlgeleitete Rakete abgefeuert hat. Deshalb müssen Hausbesitzer sich in solchen Situationen auf ihre eigene Versicherung verlassen.

Hausrat an Silvester beschädigt

Schäden an der Wohnungseinrichtung, also an Möbeln, Kleidung und anderen persönlichen Gegenständen, übernimmt dagegen die Hausratversicherung. Wer eine solche Police abgeschlossen hat, braucht sich um beschädigten Hausrat keine Sorgen zu machen. Allerdings ist hier oft Voraussetzung, dass der Versicherte nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat. Wer also unvorsichtig mit Silvesterfeuerwerk umgeht und dadurch seinen Besitz beschädigt, muss unter Umständen selbst für den Schaden aufkommen. Besteht keine Hausratversicherung, muss der Geschädigte die Kosten selbst tragen. Doch auch hier gilt: Ist der Verursacher des Schadens bekannt, haftet er.

Party-Schäden durch Gäste: Leistet die Haftpflichtversicherung?

Wenn beispielsweise Partygäste bei Ihnen Silvester-Schäden verursachen, kommt in der Regel die Privat-Haftpflichtversicherung Ihrer Gäste dafür auf. Das gilt auch für Böllerschäden durch Unbekannte, vorausgesetzt sie werden erwischt und verfügen über eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Wenn Sie selbst das Eigentum von Freunden beschädigen, leistet in der Regel entsprechend Ihre private Haftpflichtversicherung. In beiden Fällen müssen Sie jedoch mit einem Ausschluss bei Vorsatz rechnen. Sowohl Sach- als auch Personenschäden werden von der Police abgedeckt. Vor allem letztere können schnell zu sehr hohen Kosten führen. Deshalb gehört die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Policen überhaupt.

Silvester-Schäden am Auto

Illustration

Viele Autobesitzer machen sich Sorgen, dass sie nach Silvester Schäden an ihrem Auto feststellen müssen. Leichte Schmauchspuren durch Silvesterfeuerwerk lassen sich meist abwischen. Bei anderen Böllerschäden springt die Kaskoversicherung ein – sofern der Verursacher nicht bekannt ist und so nicht haftbar gemacht werden kann. Die Teilkaskoversicherung leistet, wenn es durch Feuerwerk zu einem Brand oder einer Explosion am Auto kommt. Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch Schäden durch Vandalismus in der Silvesternacht. Wer dagegen nur den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung hat, muss solche Kosten selbst tragen. Denn die Versicherung leistet nur für Schäden, die der Versicherte bei Dritten verursacht hat. Der jeweilige Schutz hängt also ganz davon ab, welche Autoversicherung Sie abgeschlossen haben. Wenn möglich, stellen Sie Ihr Auto am besten in einer Garage ab, um es vor Böllerschäden an Silvester zu schützen.

Verletzungen durch Feuerwerk: Unfallversicherung zahlt

Wenn Sie durch einen Unfall mit Feuerwerkskörpern verletzt werden, übernimmt die gesetzliche beziehungsweise private Krankenversicherung die Behandlungskosten. Kommt es allerdings zu einem dauerhaften gesundheitlichen Schaden, leistet die private Unfallversicherung. Eine monatliche Rente oder eine Einmalzahlung sorgen im Ernstfall für finanzielle Unterstützung. Auch hier gilt aber: Haben Sie den Unfall nicht selbst verursacht und ist der Verantwortliche bekannt, kann er haftbar gemacht werden.

Silvesterfeuerwerk: Was ist zu beachten?

Besonders wichtig ist, dass Sie keine in Deutschland verbotenen oder gar selbst gebauten Feuerwerkskörper verwenden. Das Sicherheitsrisiko ist damit deutlich erhöht. Außerdem kann es sein, dass der Einsatz als grobe Fahrlässigkeit bewertet wird. Die Versicherung kann dann bei Silvester-Schäden eine Zahlung verweigern. Wählen Sie Produkte, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) geprüft sind oder das CE-Zeichen der EU tragen. Befolgen Sie die Sicherheitshinweise auf der Packung und zünden Sie die Raketen nicht unterhalb von Bäumen. Auch bei Blindgängern ist Vorsicht geboten: Heben Sie diese nicht vom Boden auf, es droht große Verletzungsgefahr.

Kinder vor Silvesterböllern schützen

Besonders gefährlich kann das Silvesterfeuerwerk für Kinder werden, die die Gefahr noch nicht einschätzen können. Beachten Sie deshalb die unterschiedlichen Klassen der Silvesterböller: Klasse 1 (Knallerbsen, Tischfeuerwerk etc.) darf von Personen ab 12 Jahren genutzt werden. Das Verletzungsrisiko ist hier geringer als in Klasse 2. Dazu gehören Silvesterraketen, Böller und Sonnenräder, die erst von Volljährigen gezündet werden dürfen. Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit Feuerwerk spielen und einen ausreichenden Sicherheitsabstand dazu einhalten.

Ab wann darf man an Silvester böllern?

Silvesterfeuerwerk darf in der Regel zwei volle Tage lang gezündet werden: Am 31. Dezember ab 0:00 Uhr und am 1. Januar bis 24:00 Uhr. Allerdings können Gemeinden auch etwas abweichende Zeiten festlegen. Besondere Vorsicht ist in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen wie Kirchen oder Altenheimen geboten: Hier ist Silvesterfeuerwerk meist grundsätzlich nicht gestattet.

Auch der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist klar geregelt und darf erst ab dem 29. Dezember stattfinden. Produkte der Klasse 2 dürfen dabei nur an volljährige Personen verkauft werden. Wer Feuerwerk außerhalb von Silvester zündet, muss mit einer Strafe rechnen. Sie kann bis zu 10.000 Euro betragen. Daher sollten Sie das Verbot ernst nehmen. Wer einen nicht zertifizierten Silvesterknaller zündet oder herstellt, muss sogar mit 50.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe rechnen. Zu besonderen Ereignissen wie Hochzeiten und anderen Festen ist allerdings eine Genehmigung für ein Feuerwerk möglich.