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Mitversichern von mehreren Fahrern.

Unkompliziert mitversichern: Mehrere Fahrer für ein Auto
Sie kennen die Situationen sicherlich auch: Ein Familienmitglied oder Freund fragt Sie, ob er sich Ihr Auto leihen könnte. In Ihrer Kraftfahrtversicherung sind jedoch keine zusätzlichen Fahrer eingetragen, sondern nur Sie und Ihr Partner. Einfach mal fahren lassen? Aber was geschieht, wenn derjenige einen Unfall verursacht? Gehen Sie auf Nummer sicher und nehmen den Fahrer kurzzeitig in Ihren HDI Kfz-Vertrag mit auf. Mit unserer vorübergehenden Fahrerkreiserweiterung zahlen Sie nur den zeitlichen Bedarf.
HDI Fahrer+: Die drei Varianten im Überblick
Fahrer+ |
Fahrer+ EXTRA |
Fahrer+ TOP |
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Einfach in 3 Minuten per Chat abschließen: Fahrer+

Sie möchten nur einen zusätzlichen Fahrer mitversichern und benötigen keine Zusatzleistungen?
Dann hilft Ihnen unsere virtuelle Assistentin "Lizzy" auf dieser Seite einfach und schnell die Variante Fahrer+ abzuschließen.
Per Web-App abschließen: Zwischen drei Varianten wählen
Andere Fahrer und die Kfz-Versicherung: Das müssen Sie wissen
Beim Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung dachten Sie noch, außer Ihnen wird den Wagen ohnehin niemand fahren – den Aufpreis für weitere Fahrer können Sie sich sparen. Doch unverhofft kommt bekanntlich oft. Ein gemütlicher Abend mit Freunden, der Gastgeber holt seinen besten Tropfen aus dem Keller – und Sie sind schon versucht, das Auto stehen zu lassen. Da bietet ein nüchterner Bekannter an, Sie mit Ihrem Auto nach Hause zu chauffieren.
Ein nettes Angebot – wäre da nicht die Sache mit der Autoversicherung. Und wie sieht es aus, wenn der oder die Liebste mit Ihrem Wagen nur schnell zum Einkaufen fahren will, weil das eigene Fahrzeug in der Werkstatt ist? Sind Partner in der Kfz-Versicherung automatisch mitversichert? Was gilt, wenn sich der Bruder das Fahrzeug über das Wochenende ausleihen möchte? Macht es einen Unterschied, ob es sich um enge Verwandte oder einen Arbeitskollegen handelt?
Es gibt viele Situationen, in denen es denkbar ist, das Auto kurzfristig in fremde Hände zu geben. Doch vorher sollten Sie in den Unterlagen Ihrer Autoversicherung überprüfen, wer den Wagen alles fahren darf.
Der Fahrerkreis: Wer darf mein Auto nutzen?
Was passiert, wenn ein nicht versicherter Fahrer einen Unfall baut?
Auch wenn ein Fahrer am Steuer saß, der nicht in den Fahrerkreis eingeschlossen wurde, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem von ihm verursachten Unfall trotzdem. Allerdings kann dieser Fahrer von der Versicherung in Haftung genommen werden, sollte er grob fahrlässig gehandelt oder einen Unfall vorsätzlich verursacht haben. Aber auch wenn keine Fahrlässigkeit im Spiel war, kann es für den Versicherten im Nachgang teuer werden. Gleiches gilt für die Kaskoversicherung: Versicherte Schäden an Ihrem Auto werden übernommen, selbst wenn eine nicht eingetragene Person gefahren ist. Folge sind jedoch in der Regel zusätzliche Kosten.
Im glimpflichsten Fall zahlen Sie nur den Differenzbetrag zu dem Beitrag nach, der fällig gewesen wäre, hätten Sie den Unfallfahrer direkt eingeschlossen. Es kann aber auch eine Strafzahlung, teilweise bis zu zwei Jahresbeiträge, auf Sie zukommen. Im äußersten Fall behält sich die Versicherung auch das Recht vor, die Police zu kündigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie bewusst Falschangaben bezüglich des Fahrerkreises gemacht haben, um den Versicherungsbeitrag zu senken. Eine mögliche Herabstufung der Schadensfreiheitsklasse und damit höhere Beiträge müssen Sie ebenfalls hinnehmen, auch wenn Sie nicht selbst am Steuer saßen.
Treffen Sie Vorkehrungen, bevor Sie Ihr Auto verleihen
Auch wenn es sich um Freunde handelt, denen Sie Ihr Auto zur Verfügung stellen: Vergewissern Sie sich vorher, dass der Entleiher auch einen gültigen Führerschein besitzt. Ansonsten kann es passieren, dass Sie sich grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen lassen müssen und die Versicherung Teile der Schadenssumme zurückverlangt. Sorgen Sie zudem dafür, dass eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I, besser bekannt als Fahrzeugschein, im Auto liegt. Sollte der Fahrzeugentleiher geblitzt werden, müssen Sie selbst übrigens nicht für die Strafe aufkommen. Sie erhalten als Halter einen Zeugen- oder Anhörungsbogen, auf dem Sie den tatsächlichen Fahrer angeben können. Im Falle eines Streits mit Ihrem Bekannten muss Ihnen nachgewiesen werden, dass Sie hinter dem Steuer saßen und nicht umgekehrt. Das gilt allerdings nicht für Parkverstöße – bei Strafzetteln haftet der Fahrzeughalter.